Verfolgungsfahrt nach Sturz durch Hund

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Am Montag, 06.06.2016, gegen 15.45 Uhr, ereignete sich auf dem Radweg Dietfurt – Pappenheim, Höhe Kläranlage Dietfurt, ein Verkehrsunfall, bei dem 2 Radfahrer verletzt wurden, wobei der Unfallverursacher anschließend flüchtete. Zwei, 70 und 73 Jahre alte Radfahrer befuhren den Radweg in Richtung Pappenheim. Nachdem sie auf einen Radler aufgeschlossen hatten, neben dem ein Hund lief, machten sie durch Klingeln auf sich aufmerksam. Der Radfahrer fuhr daraufhin zur linken Fahrbahnseite, um den beiden die Vorbeifahrt zu ermöglichen. Sein nicht angeleinter Hund, ein Mischlingsrüde mit einer Schulterhöhe von ca. 45 cm, der zunächst links neben dem Fahrrad seines Herrchens lief, querte plötzlich den Radweg nach rechts und rannte vor die Räder der beiden Rentner aus Pappenheim.

Dies zwang den 70 Jahre alten Mann und seine 73-jährige Frau zu einer Notbremsung und einem Ausweichmanöver, bei dem sich ihre Räder streiften und beide auf die Fahrbahn stürzten. Hierbei zogen sie sich verschiedene Verletzungen zu. Nach einem kurzen Gespräch mit dem Hundehalter, der sah und bemerkte, dass sich die beiden gestürzten Radfahrer bei dem Unfall verletzt hatten, setzte sich dieser auf sein Fahrrad und radelte in Richtung Pappenheim davon.

Der verletzte 70 Jahre alte Mann verfolgte den Unfallflüchtigen mit seinem Fahrrad bis nach Pappenheim und konnte sehen, in welchem Grundstück dieser verschwand. Beim Eintreffen der Streife räumte der 65-jährige Mann, der sich zu Besuch in Pappenheim aufhält und keinen Wohnsitz in Deutschland hat, den Sachverhalt sofort ein und gab auch die Unfallflucht zu.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ansbach musste der Beschuldigte wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle und fahrlässiger Körperverletzung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 700 EURO hinterlegen. Die beiden verletzten Radfahrer erlitten Prellungen und Schürfwunden, an den Rädern entstanden Sachschäden in Höhe von ca. 100 EURO.

Gegen 18.40 Uhr musste die Polizei zu einem erneuten Einsatz wegen des 65-jährigen Gastpappenheimers ausrücken. Seine Bekannte, bei der der Mann zu Besuch ist, teilte mit, dass ihr Besucher in der Wohnung randalieren würde. Beim Eintreffen der Streife stellte sich heraus, dass es „nur“ verbale Streitigkeiten gab, da sich der 65-jährige wegen seines Verhaltens am Radweg von seiner Bekannten unverstanden fühlte und nicht genug Mitleid von ihr erfuhr. Gegenüber der Streife erklärten die beiden, dass sie die Streitigkeiten selbst lösen werden und keine Polizei benötigen würden.