Solarparks bei Bieswang und Ochsenhart gehen in die nächste Runde

image_print

Der Stadtrat beschäftigte sich in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 mit den Plänen der Firma Südwerk für Freiflächen-Photovoltaikanlagen bei Bieswang und Ochsenhart. Einstimmig sprach man sich dafür aus, die notwendigen Bauleitplanverfahren grundsätzlich weiterzuverfolgen.

Die Flächen waren bereits im Herbst 2025 Gegenstand einer ersten Beratung im Stadtrat. Damals wurden mehrere Anträge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen anhand des kommunalen PV-Kriterienkatalogs geprüft. Während der Antrag für den Solarpark in Ochsenhart die Vorgaben erfüllte und zur weiteren Prüfung vorgesehen wurde, bestanden beim damals ebenfalls vorgestellten Projekt „Bieswang Ost“ noch Abweichungen von den festgelegten Flächenkriterien. Inzwischen liegt ein überarbeiteter Antrag vor, der nach Angaben der Verwaltung die Vorgaben des Kriterienkatalogs erfüllt.

Grundlage für die aktuelle Beratung war deshalb nicht mehr die grundsätzliche Eignung der Flächen, sondern die Frage, ob die erforderlichen Bauleitplanverfahren für die nun konkret ausgearbeiteten Vorhaben eingeleitet werden sollen.

Geplant ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf insgesamt drei Teilflächen. In Bieswang soll auf rund 4,1 Hektar eine Anlage mit einer Leistung von 5,3 Megawattpeak entstehen. Die erwartete Stromproduktion liegt bei etwa 5,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr. Nach Angaben des Vorhabenträgers könnten damit rechnerisch rund 130 durchschnittliche Haushalte versorgt und jährlich etwa 3.300 Tonnen CO₂ eingespart werden.

In Ochsenhart sind auf zwei weiteren Flächen mit zusammen rund 6,18 Hektar Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 8 Megawattpeak vorgesehen. Die prognostizierte Stromerzeugung beträgt rund 8,2 Millionen Kilowattstunden jährlich. Die CO₂-Einsparung wird mit etwa 4.900 Tonnen pro Jahr angegeben.

Nach den vorgelegten Unterlagen ist eine Betriebsdauer von zunächst 20 Jahren vorgesehen. Eine Verlängerung um weitere zehn Jahre wäre möglich. Der Baubeginn ist für das Jahr 2028 vorgesehen. Die Erschließung soll über bestehende Feld-, Flur- und Ortsverbindungsstraßen erfolgen.

Für die Umsetzung des Vorhabens sind die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Verwaltung erläuterte in der Sitzung, dass die vorgesehenen Flächen die Kriterien des städtischen Kriterienkatalogs erfüllen. Die Firma Südwerk erklärte sich bereit, die Kosten der Planungsverfahren zu übernehmen. Die Planungshoheit verbleibt jedoch bei der Stadt.

Der Stadtrat hatte die laufenden Bauleitplanungen bereits zuvor priorisiert. Das Vorhaben wurde dabei hinter vier anderen Verfahren eingestuft. Dennoch kündigte der Vorhabenträger an, die Zeit bis zu einem späteren Aufstellungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen und notwendige Gutachten zu nutzen.

Im Rahmen der Vorstellung verwies Südwerk zudem auf mögliche finanzielle Auswirkungen für die Kommune. Nach Unternehmensangaben könnten über die Laufzeit der Anlagen rund 840.600 Euro an Einnahmen in die Stadtkasse fließen. Außerdem wurden verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität vorgestellt.

Damit beschloss der Stadtrat zunächst lediglich die weitere Verfolgung der Planungen. Bis zu einer möglichen Umsetzung sind noch zahlreiche Verfahrensschritte einschließlich der Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden erforderlich.