
Der Bayerische Städtetag tritt nach wie vor deutlich für Straßenausbaubeiträge ein. Das hat jetzt eine Anhörung im Bayerischen Landtag ergeben. Die Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages ist nachfolgend ungekürzt abgedruckt.
„Die Straßenausbaubeiträge bleiben ein unverzichtbares Finanzierungsmittel – das hat die Anhörung am 15. Juli im Bayerischen Landtag gezeigt. Die Straßenausbau-beitragssatzung muss im Kommunalabgabengesetz als ,Soll-Bestimmung‘ aufrecht erhalten bleiben“, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl: „Die Straßenausbaubeiträge sind für die Erhaltung und Entwicklung eines sicheren und intakten Straßennetzes von herausragender Bedeutung und sind alternativlos. Wir müssen die Verkehrssicherheit der Menschen gewährleisten – Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger brauchen sichere Wege, sie wünschen gute Straßenbeleuchtung für ihr Sicherheitsgefühl.“
Der Straßenunterhalt muss so finanziert werden, dass ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet ist. Ein beträchtlicher Teil des kommunalen Straßennetzes ist älter als dreißig Jahre und die angespannte Haushaltslage in vielen Städten und Gemeinden lassen keine Möglichkeit für eine kommunale Vollfinanzierung über die Steuereinkünfte.
Alternative nachhaltige Finanzierungsformen sind für Kommunen nicht in Sicht. Das Straßenausbaubeitragsrecht zieht bewusst diejenigen heran, die als Anlieger einer Straße einen Vorteil haben; nicht zuletzt die Güte der Verkehrsanschließung bestimmt den Wert des Eigentums und erlaubt dessen wirtschaftliche Nutzung etwa durch Vermietung.
Gribl: „Der Bayerische Städtetag ist für die Beibehaltung der Soll-Bestimmung für Straßenausbaubeiträge im Kommunalabgabengesetz und für einen gleichmäßigen Vollzug.
Die Option wiederkehrender Beitragserhebung ist kritisch zu sehen, so haben sich durchaus administrative Schwierigkeiten in Rheinland-Pfalz gezeigt. Der Städtetag ist offen für Änderungen, die dazu beitragen, die Akzeptanz zu steigern und die Rechtssicherheit zu stärken – es darf aber keinen erhöhten Verwaltungsaufwand geben.“
Ich kann vom Grundgedanken her Herrn Ratsam s Vorschlag durchaus positives abgewinnen, zumal sich beim Grundsteuermessbetrag nur äußerst selten Änderungen ergeben, hätte man auf lange Sicht eine stabile Berechnungsgrundlage. Auch wäre hier dem Gedanken der Solidargemeinschaft Rechnung getragen.
Aber:
Meine Erfahrungen bei Beitragsabrechnungen im Bereich Wasserversorgung und Entwässerung (Kanalverbesserungs- bzw. Wasserverbesserungsbeiträge), bei der i.d. Regel alle in der Gemeinde mit zahlen müssen, hat gezeigt, dass immer noch das althergebrachte “Kirchturm-Denken” aus der Zeit vor der Gebietsreform oftmals vorherrscht.
Da bekommt man dann z.B. zu hören:
“Was geht mich die Verbesserung des Hochbehälters im Ortsteil XY an. Ich wohne doch im Ortsteil Z.”.
Wenn’s um’s Geld geht, und insbesondere um höhere Beträge, dann ist die Solidarität oftmals sehr begrenzt.
Abgesehen von den notwendigen Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen fände ich den Vorschlag von Herrn Ratsam durchaus eine Überlegung wert. Aber wie so oft ist auch der bei diesen ganzen Diskussionen bisher noch nicht erwähnte Knackpunkt die Einführung und wie geht man mit den bisherigen Abrechnungen dann um, bei denen nur die Anlieger der jeweiligen Straßen zahlen mussten.
Bei all den positiven Aspekten für die Zukunft, bliebe für eine allseits gerechte Behandlung der jeweiligen Gemeindebürger ein enormer Aufwand beim Umgang bzw. der Berücksichtigung der abgeschlossenen Abrechnungen aus der Vergangenheit.
Bei solch großen Maßnahmen wie dem SEK in Pappenheim oder bei mir – einer umfassenden Sanierung der gemeindlichen Entwässerungsanlagen – sprechen wir unter Umständen von Millionenbeträgen. Dann sind es selbst bei einer solch solidarischen Umlage noch bisweilen deutlich über 1.000 EURO pro Kopf.
Man kann dann natürlich argumentieren, dass dafür der einzelne Anlieger der Innenstadtstraßen nicht gleich bis zu 20.000 € zahlen muss.
Entscheidend für einen solchen Weg ist jedoch die Akzeptanz innerhalb der GESAMTEN Gemeindebevölkerung. Daran scheitert es aber bisweilen.
Ich, als betroffener Verwaltungsrechtler würde eine Vereinfachung sofort begrüßen.
Wer sich einmal intensiv mit dem Beitragsrecht und insbesondere mit dem Straßenausbau- und Erschließungsbeitragsrecht auseinandergesetzt hat und versuchte, einem “Durchschnittsbürger” diese komplexen Abrechnungen !halbwegs! verständlich zu erklären, musste sicherlich feststellen, dass man hier sehr schnell an eine Grenze stößt wo es nicht mehr in einfacher Weise erklärbar ist.
Eine komplette Finanzierung solcher Maßnahmen aus Steuergeldern (sprich ohne Bürgerbeteiligung) ist jedoch bei dem überwiegenden Teil der Bayerischen Gemeinden finanziell definitiv nicht machbar.
Ein Antrag auf Rechtsänderungen zur Straßenausbaubeitragssatzung der Freien Wähler Pappenheim sowie eine Petition an den Landtag im Jahre 2003 haben nichts gebracht, weil damals schlicht keine Notwendigkeit gesehen wurde, Rechtsänderungen herbeizuführen.
Was aber spräche dagegen, alle Grundstückseigentümer einer Gemeinde an den Beiträgen zu beteiligen, ganz gleich, wo die Maßnahmen durchgeführt werden. Dann finanziert halt ein Ochsenharter die Straßen in Pappenheim und ein Pappenheimer die Straßen in Übermatzhofen mit.
Als Berechnungsmaßstab dient der Messbetrag für die Grundsteuer B. Sag mir ja keiner, das würde in Zeiten der EDV besondere Umstände bereiten.
So wären die Beiträge auf alle Schultern verteilt und auch bei großen Maßnahmen für jeden tragbar.