Die EU regelt nicht nur, wie das Vererben über Landesgrenzen abläuft, sondern hat auch Auswirkungen auf die nationalen Erbrechtsbestimmungen. Dies wird am Montag, den 24. November, um 19 Uhr, Thema im Europäischen Haus Pappenheim (EHP) sein.
Nach einem kurzen Einblick durch EHP-Leiter Joachim Grzega in Erb-Prinzipien in verschiedenen Ecken Europas hält Notar Boris Pulyer einen Vortrag mit Fragemöglichkeiten: “Erben und Vererben in Europa und Deutschland – Was ändert sich durch die EU-Erbrechtsverordnung?” Laut Pulyer ist vielen noch unbekannt, dass das EU-Recht die Erbfolge teilweise anders regeln wird, als das bisher nach deutschen Recht der Fall war. Pulyer wuchs in der Nähe von Aschaffenburg auf und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen zog er nach München und forschte zunächst als Stipendiat am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, bevor er im August 2010 in den Notardienst eintrat. Während seiner Zeit als Notarassessor arbeitete er zusammen mit Notaren in Fürstenfeldbruck und München sowie an der Landesnotarkammer Bayern. Er engagierte sich außerdem in der gesellschaftsrechtlichen Ausbildung der Rechtsreferendare. Bereits zum Oktober 2013 hatte Pulyer die Notarstelle in Pappenheim als sogenannter Notariatsverwalter übernommen.
Der Eintritt zur Veranstaltung im EHP ist frei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.