Gegen einen 23-jährigen Pappenheimer Ortsteilbewohner wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Bundesmeldegesetz eingeleitet, da dieser trotz schriftlicher Aufforderung und persönlicher Vorsprache von Polizeibeamten nicht seiner Meldeverpflichtung nach dem Meldegesetz nachkam. Seine Wohnsitznahme hat er trotzdem nicht bei der Stadt Pappenheim angemeldet.
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