Bebauungsplan für die Paddock-Trail Anlage in Geislohe

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Im Nordosten von Geislohe, am Neudorfer Weg wird neben dem Freizeitplatz der Firma Gerstner eine Paddock-Trail Anlage mit Pferdepension und einem Wohnhaus entstehen. Die entscheidende rechtliche Grundlage für eine Bebauung hat der Stadtrat jetzt mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für das “Sondergebiet Pferdehaltung” auf den Weg gebracht.

Bereits im Oktober 2019 haben die Bauwerber bei der Stadtverwaltung ihr Vorhaben eingebracht, für das eine Neuordnung der Flächennutzung gesetzliche Voraussetzung war. Schon kurz darauf im November hat der Stadtrat den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes mit großer Mehrheit (2:12 Stimmen) zunächst abgelehnt.

Nach der Kommunalwahl 2020 haben die Bauwerber ihren Antrag erneut eingebracht und bekamen bei der Bauausschusssitzung am 24. Juni 2020 die Möglichkeit ihr Projekt vorzustellen. Tobias Gruber beleuchtete damals den Begriff „Paddock-Trail Anlage“ und das Umfeld der geplanten Pferdepension, die es in der geplanten Art in der Region bisher noch nicht gibt. Gruber wies auf die Freizeitangebote für Einsteller von Pferden und Besucher in der Anlage hin, die durch den schonenden Umgang mit Flora und Fauna zu einer Aufwertung der Region führen soll.

Bei der Sitzung des Bauausschusses war von einigen Stadträten Gegenwind zu spüren. So wurde das Projekt „Innen statt Außen“ angemahnt und die Standortnähe zu einem Industriebetrieb bemängelt. Der Bauausschuss lehnte den Änderungsantrag für den Flächennutzungsplan, wenn auch knapp mit 4:3 Stimmen ab.

Trotzdem stand das Thema am 02.08.2020 auf der Tagesordnung des Stadtrates und nach kontroverser Diskussion hat der Stadtrat mit ganz knapper Mehrheit (9:8 Stimmen) beschlossen, mit der Änderung des Flächennutzungsplans den ersten Schritt für eine Umsetzung des Bauvorhabens zu gehen.

Nun war das Thema im Februar 2022 erneut auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung. Diesmal ging es um einen weiteren Schritt in Richtung Umsetzung, nämlich um die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Sondergebiet Pferdehaltung”.
Reinhard Vulpius vom Pleinfelder Ingenieurbüro VNI erläuterte dem Stadtrat die Festlegungen einer baulichen Nutzung. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl der zulässigen Wohnungen, die auf 8 m beschränkte Firsthöhe der Gebäude sowie die Vorgabe, dass die Flächenbefestigung versiegelungsarm zu gestalten ist.

Auch für die Festlegung des Bebauungsplanes gab es vier Gegenstimmen bei der Abstimmung im Stadtrat.

Ziel und Zweck dieses Beschlusses ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Paddock-Trails, Stallgebäudes, Reitplatzes und eines Betriebsleiterhauses zu schaffen.

Der Beschlossene Bebauungsplan wird demnächst zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt und auch die Träger öffentlicher Belange werden dazu noch gehört. Erst nach der Auslegungszeit und wenn eventuelle Einwendungen der Träger öffentlicher Belange abgewogen sind kann der Bebauungsplan Rechtskraft erlangen.