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Die Neuauflage der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Pappenheim“ ist kürzlich vom Stadtrat beschlossen worden. Da die bisher gültige Satzung aus dem vorigen Jahrhundert (1999) stammt war der Neuerlass des Regelwerks dringend notwendig. Sie Satzung ist bereits seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft.
In der Satzung sind Kosten für den Hilfeleistungen der Feuerwehren festgelegt, soweit die Einsätze nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören.
Was die Leistungen der Feuerwehr kosten ist in einer Anlage zur Satzung festgelegt. Nachfolgend ein Auszug aus der Anlage:
- Streckenkosten
Streckenkosten für jeden angefangenen Kilometer
Wegstrecke für:
Löschgruppenfahrzeug | LF 8/6 | 5,23 € |
Löschgruppenfahrzeug | LF 8 | 4,80 € |
Löschgruppenfahrzeug | HLF 20/16 | 9,29 € |
Gerätewagen | GW | 3,95 € |
Tragkraftspritzenfahrzeug | TSF | 3,18 € |
Tragkraftspritzenfahrzeug | TSF-W | 4,80 € |
Tanklöschfahrzeug | TLF 16/25 | 10,03 € |
Mehrzweckfahrzeug | MZF | 2,30 € |
Tragkraftspritzenanhänger | TSA | 1,49 € |
- Ausrückestundenkosten:
Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für Ausrückestundenkosten je angefangene Stunde (fürbis zu 30 min gilt der halbe Satz)
Verrechnungssatz in €
Löschgruppenfahrzeug | LF 8/6 | 94,49 € |
Löschgruppenfahrzeug | LF 8 | 90,72 € |
Löschgruppenfahrzeug | HLF 20/16 | 164,40 € |
Gerätewagen | GW | 27,53 € |
Tragkraftspritzenfahrzeug | TSF | 58,94 € |
Tragkraftspritzenfahrzeug | TSF-W | 86,10 € |
Tanklöschfahrzeug | TLF 16/25 | 198,16 € |
Mehrzweckfahrzeug | MZF | 15,05 € |
Tragkraftspritzenanhänger | TSA | 5,83 € |
- Arbeitsstundenkosten
Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetztenFahrzeuges gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemachtwerden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. ln die Arbeitsstundenkosten nicht eingerechnetwird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Fürangefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkostenerhoben.
Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
3.1 TragkraftspritzeTS 8/8 | 35,40 € |
3.2 Hochwasserschutzpumpe Chiemsee | 33,50 € |
3.3 Mehrwecksauger | 19,40 € |
3.4 Tauchpumpe | 12,20 € |
3.5 Stromezeuger 5 kVA | 25,60 € |
3.6 Rollcontainer Verkehrsabsicherung | 10,00 € |
- Kosten für Einsätze in besonderen Fällen
Fehlalarmierung durch Brandmeldeanlagen 300,00 € - Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
5.1 Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistenderwird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 €
5.2 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Ar.t. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,40 €