Neue Satzung für die Kosten von Feuerwehrleistungen beschlossen

Die Neuauflage der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Pappenheim“ ist kürzlich vom Stadtrat beschlossen worden. Da die bisher gültige Satzung aus dem vorigen Jahrhundert (1999) stammt war der Neuerlass des Regelwerks dringend notwendig. Sie Satzung ist bereits seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft.

In der Satzung sind Kosten für den Hilfeleistungen der Feuerwehren festgelegt, soweit die Einsätze nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören.

Was die Leistungen der Feuerwehr kosten ist in einer Anlage zur Satzung festgelegt. Nachfolgend ein Auszug aus der Anlage:

  1. Streckenkosten
    Streckenkosten für jeden angefangenen Kilometer

    Wegstrecke für:
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6   5,23 €
Löschgruppenfahrzeug LF 8   4,80 €
Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16   9,29 €
Gerätewagen GW   3,95 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF   3,18 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W   4,80 €
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 10,03 €
Mehrzweckfahrzeug MZF   2,30 €
Tragkraftspritzenanhänger TSA   1,49 €
  1. Ausrückestundenkosten:
    Die Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine Stunde für Ausrückestundenkosten je angefangene Stunde (fürbis zu 30 min gilt der halbe Satz)
    Verrechnungssatz in €
Löschgruppenfahrzeug LF 8/6   94,49 €
Löschgruppenfahrzeug LF 8   90,72 €
Löschgruppenfahrzeug HLF 20/16 164,40 €
Gerätewagen GW   27,53 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF   58,94 €
Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W   86,10 €
Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 198,16 €
Mehrzweckfahrzeug MZF   15,05 €
Tragkraftspritzenanhänger TSA     5,83 €
  1. Arbeitsstundenkosten
    Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetztenFahrzeuges gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemachtwerden), werden Arbeitsstundenkosten berechnet. ln die Arbeitsstundenkosten nicht eingerechnetwird der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist. Fürangefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkostenerhoben.

    Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
3.1 TragkraftspritzeTS 8/8 35,40 €
3.2 Hochwasserschutzpumpe Chiemsee 33,50 €
3.3 Mehrwecksauger 19,40 €
3.4 Tauchpumpe 12,20 €
3.5 Stromezeuger 5 kVA 25,60 €
3.6 Rollcontainer Verkehrsabsicherung 10,00 €
  1. Kosten für Einsätze in besonderen Fällen
    Fehlalarmierung durch Brandmeldeanlagen 300,00 €
  2. Personalkosten
    Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

    5.1 Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistenderwird folgender Stundensatz berechnet: 28,00 €
    5.2 Sicherheitswachen
    Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Ar.t. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 16,40 €