Eine halbe Million Bedarfszuweisung

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(LRA) Landrat Gerhard Wägemann konnte am Montag, den 28. November 2016, vom bayerischen Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder den Bescheid über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen entgegen nehmen. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhält vom Freistaat Bayern insgesamt 500.000 Euro. Die Übergabe erfolgte in Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, am Dienstsitz in Nürnberg.

„Wir sind sehr froh und dankbar über diese finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern und geben diese unter anderem an die Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiter, indem wir die Kreisumlage im Jahr 2017 günstiger gestalten.“, so Landrat Gerhard Wägemann.

Mit den Bedarfszuweisungen können außergewöhnliche Belastungen von Gemeinden und Landkreisen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Finanzausgleichs nicht erfasst sind. Regionen mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung oder Strukturschwierigkeiten profitieren insbesondere von diesen Mitteln.

Maßgebende Kriterien für die Vergabe sind unter anderem die Umlagekraft, eine niedrige freie Finanzspanne sowie ein deutlich überproportionaler Einwohnerrückgang, die Entwicklung des Kreisumlagesatzes und besondere Entwicklungen, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken.

Ingesamt erhalten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 175 strukturschwache Kommunen im ländlichen Raum 145 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, davon gehen 8 Millionen Euro nach Mittelfranken.