Der Stadtrat hat den sofortigen Baubeginn auf der Stadtwerkeinsel mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Bevor die Baumaschinen kommen sollen nach dem Willen der Oppositionsmehrheit rechtlich belastbare Grenz- und Nutzungsverhältnisse geschaffen werden. Beide Sachverhalte sind auch für die befassten Behörden Neuland und lassen noch einen langen Zeitablauf erwarten.
Ein Zaun in der Zufahrt
Wie schon im Juli 2016 berichtet, gibt es neben dem zwischenzeitlich abgesegneten landschaftspflegerischen Begleitplan in erster Linie Fragen und unklare Sachverhalte, bei denen es um Grenzangelegenheiten, Widmungen und Nutzungsrechten geht. Da ist zum einen die Grundstücksspitze von rund 4 m², die vom vormaligen Färberhaus (jetzt zur Pension Hirschen gehörig), in die Zufahrt der Stadtwerkeinsel hineinragt und – so die schriftliche Ankündigung im Auftrag der Grundstückseigentümerin– eingezäunt werden soll. Die Stadt ist schriftlich aufgefordert den Asphaltbelag zu entfernen, damit die Fläche nach dem 31.07.2018 unverzüglich eingefriedet werden kann, steht in dem Schreiben zu lesen.
Wenn es so weit kommt, ist eine Zufahrt mit zweispurigen Kraftfahrzeugen zur Stadtwerkeinsel nicht mehr möglich.
Im anderen Problemfall geht es um das Gewässergrundstück der Altmühl, das als Unterwasser des städtischen E-Werks im Norden an die Insel grenzt. Dort nämlich werden die Grenzpunkte von der Nachbarschaft nicht anerkannt, weshalb der exakte Grenzverlauf wohl nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren festgelegt werden kann.
Entscheidung vor der Diskussion
Schon vor Beginn der Diskussion im Stadtrat was es nach den Ausführungen von 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) auch für die meisten Anwesenden klar, wie das Abstimmungsergebnis aussehen wird, das dann nach einer langen Diskussion auch wie erwartet vorlag.
Da half es auch nichts dass Amtsleiter Eberle mehrfach betonte, dass wegen des Grenzverlaufs keine Probleme zu erwarten sind. Mit der Maßnahme sei man weit genug von der Grenze entfernt und alle beteiligten Behörden hätten den bestehenden Grenzverlauf anerkannt. Der Stadtrat dürfe sicher sein, dass man nicht auf fremdem Grund baue stellte Eberle fest. Der 2. Bürgermeister Dietz (FW) hatte vorgeschlagen diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, weil es noch viele Ungereimtheiten und keine Rechtssicherheit im Grenzverlauf gebe. Es sei vieles nicht geklärt und man hinge mit vielen Fragen in der Luft. Trotzdem wurde der Tagesordnungspunkt bis zur Beschlussfassung durchgezogen.
Bei der Diskussion wurden mehrere Gründe genannt, weshalb der Beginn der Bauarbeiten nicht unverzüglich beginnen sollte. Zum Thema der Einzäunung im Bereich der Inselzufahrt sehen Stadtverwaltung und Rechtsaufsicht nach einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage nur die Möglichkeit des Grundstücksankaufs oder eines Enteignungsverfahrens. Eine dritte Variante führte FW-Fraktionsführer Walter Otters ins Feld. Er will die bereits früher vorhandenen Überlegungen über einer baulichen Veränderung der Inselzufahrt mittels einer Rampe wieder aufgegriffen wissen. Dies würde die Engstellensituation entschärfen und die Zufahrt zur Insel sicherer machen. Amtsleiter Eberle meinte hierzu, dass Planungen für eine solche Maßnahme zwar vorliegen, aber in die Schublade gelegt wurden, weil die Umsetzung als unbezahlbar eingestuft worden sei.
Uferlinienfestlegungsverfahren
Was den Grenzverlauf des Gewässergrundstücks betrifft, so konnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) als Experte deutlich machen, dass nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren ein rechtssicherer Grenzverlauf festgestellt werden kann. Die festgestellten Grenzpunkte – so Hönig – „haben für den Grenzverlauf des Gewässergrundstücks keinen Wert“. Und hier beginnt das eigentliche Problem. Wie die Verwaltung betonte, war eben dieses Uferlinienfestlegungsverfahren auch bei der Verwaltung von vornherein im Focus, allerdings ist das Verfahren bei den beteiligten Behörden Neuland und keiner weiß ganz genau wer zuständig ist und wie das Uferlinienfestlegungsverfahren genau geht. Ein rechtssicher festgelegter Grenzverlauf sei jedoch Voraussetzung für einen Baubeginn. Man verlange von jedem Bauherrn, dass vor Baubeginn die Grenzen festgelegt sind und so müsse es auch bei Maßnahmen der Stadt sein, forderte der FW-Stadtrat. Gerade bei den anstehenden Rodungen zu Beginn der Bauphase im sensiblen Grenzbereich müsse die Stadt dafür sorgen, dass Klarheit über den Grenzverlauf besteht.
„Wir sind in der gleichen Situation wie in der letzten Sitzung“, stellte Walter Otters fest und fragte nach den Kosten eines Uferlinienfestlegungsverfahren. „Das kann nicht gesagt werden, weil es noch nie jemand gemacht hat“, stellte Amtsleiter Eberle fest und verwies dabei auch auch auf die langen Wartezeiten für Vermessungsverfahren.
Baustelle belastet mehr als erwartet
„Die Baustelle in der Innenstadt tut den Geschäften mehr weh als ich vermutet hätte“, erklärte Holger Wenzel, 3. Bürgermeister und zuständiger Referent für Handel und Gewerbe in Pappenheim. Er habe festgestellt, dass der Inselparkplatz gut angenommen werde und täglich voll sei. Man solle diese Parkplätze jetzt nicht wegnehmen. Denn „dann ist es ganz aus, wenn die da nicht mehr runterkommen“, prognostizierte Wenzel. Da half es auch nichts, dass eine ausführliche Darstellung des Amtsleiters deutlich machte, dass es von der Pfarrwiese in der Schützenstraße und der Lach aus nicht weiter in die Stadt zu laufen ist als von der Stadtwerkeinsel. Und auf der Lch und der Pfarrwiese gebe es jede Menge freien Parkraum.
Der Beschlussvorschlag zum umgehenden Baubeginn wurde schließlich erwartungsgemäß mit 10 (BL, CSU, FW) zu 5 (SPD) Stimmen abgelehnt.
Bestehen bleibt aber der Ratsbeschluss dass die Umgestaltung der Insel durchgeführt werden soll, das stellte auch Walter Otters nach der Abstimmung fest. Allerdings müsse vor einen Baubeginn wie mehrfach betont wurde Rechtssicherheit über die Grenzen her. Zunächst beantragte Otters, die Kosten für ein Uferlinienfestlegungsverfahren zu erheben und dem Stadtrat bekanntzugeben. Dann erst werden die weiteren Schritte besprochen.