Den Waldrand am Baugebiet Gründlein neu geordnet

image_print

Im Baugebiet „Gründlein“ in Geislohe steht eine wichtige Anpassung an. Die Stadt Pappenheim überarbeitete den bestehenden Bebauungsplan. Dieser wurde am 12.02.2026 vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Bereich am Waldrand im Westen des Baugebiets. Dort soll künftig klar geregelt sein, wie nah gebaut werden darf – und wie der Übergang zwischen Wald und Wohnhäusern gestaltet wird.

Der Stadtrat hatte die Änderung bereits im Oktober 2025 angestoßen.

[den damaligen  Artikel des PAPPENHEIMER SKRIBENT finden Sie hier … ]

Nun liegt der ausgearbeitete Entwurf vor und soll öffentlich ausgelegt werden.

Warum ist eine Änderung nötig
Das Baugebiet wurde ursprünglich vor rund 20 Jahren geplant. Die Bauabschnitte II und III wurden allerdings erst viel später erschlossen. In dieser Zeit haben sich nicht nur Bauwünsche verändert, auch vor Ort ergaben sich Abweichungen. So wurde die Straße teilweise anders gebaut als im alten Plan vorgesehen. Dadurch verschoben sich Baugrenzen und manche Vorgaben ließen sich in der Praxis kaum noch einhalten.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Direkt westlich des Baugebiets beginnt der Wald. Hier zeigte sich, dass klare Regeln notwendig sind, um mögliche Gefahren durch umstürzende Bäume zu vermeiden.

Was bedeutet das konkret am Waldrand
Zwischen Wald und Wohnbebauung wird eine sogenannte Waldrandzone festgelegt. Wichtig dabei ist, dass ie Bauflächen werden nicht größer werden. Es entsteht also kein zusätzliches Baurecht.
In diesem Randbereich wird eine Baumfallzone ausgewiesen. Das heißt vereinfacht: In einem bestimmten Abstand zum Wald dürfen keine Wohnhäuser oder Gebäude entstehen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten. So soll verhindert werden, dass bei Sturm oder Schneebruch Bäume zur Gefahr für Anwohner werden.
Gleichzeitig soll der Waldrand selbst umgestaltet werden. Die Stadt als derzeitige Waldeigentümerin verpflichtet sich, sehr hohe Bäume im unmittelbaren Randbereich schrittweise zu entnehmen. Stattdessen wird ein gestufter Waldrand mit niedrigeren, heimischen Sträuchern und kleineren Bäumen angelegt. Ein eigener Pflanzplan ist Teil der Änderung. Ziel ist ein natürlicher Übergang, der stabiler ist und weniger Risiko birgt.

Natur und Nachbarschaft im Blick
Nach Einschätzung der Verwaltung entstehen durch die Änderung keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft. Da keine neuen Bauflächen ausgewiesen werden, bleibt das grundsätzliche Baurecht unverändert. Auch die bestehende Eingrünung am südlichen Ortsrand bleibt erhalten.

Das Verfahren läuft als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren. Eine umfassende Umweltprüfung ist deshalb nicht erforderlich.