Ein Pkw wollte auf der Staatsstraße 2230 von Zimmern her links in die Bahnhofstraße nach Pappenheim abbiegen. Diesen Abbiegevorgang leitete er durch zu spätes Blinken und durch starkes Bremsen ein. Der nachfolgende Pkw erkannte dies zu spät und fuhr auf den spätentschlossenen Abbieger. Gleichwohl hatte der auffahrende Pkw den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Es entstand Sachschaden in Höhe von 5000 Euro.
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