Neue Parkflächen für Autohaus Strobl in Zimmern

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Der Pappenheimer Stadtrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung am 23.04.2026 mit der geplanten Neuanlage von Parkplätzen beim Autohaus Strobl im Ortsteil Zimmern befasst und dafür das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Konkret sollen westlich des bestehenden Betriebs insgesamt 73 befestigte Stellplätze entstehen.

Ein Teil der Fläche wird bereits seit Jahren als Parkplatz genutzt, eine entsprechende Genehmigung liegt seit Februar 2015 vor. Nun ist eine umfassendere und dauerhaft angelegte Lösung vorgesehen. Geplant ist eine Ausführung in Asphaltbauweise sowohl für die Fahrbahn als auch für die Stellplätze. Das anfallende Niederschlagswasser soll über eine sogenannte Muldenkette im westlichen Bereich versickern.

Baurechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich, womit es als sogenanntes sonstiges Vorhaben einzuordnen ist. Eine Genehmigung ist in diesem Fall möglich, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Der Flächennutzungsplan weist für den Großteil des Areals bereits seit einer Änderung im Jahr 1998 eine gewerbliche Baufläche aus. Diese war seinerzeit ausdrücklich mit Blick auf eine mögliche Erweiterung des bestehenden Kfz-Betriebs vorgesehen. Gleichzeitig bestehen Vorgaben zum Schutz vor möglichen Immissionen in Richtung des nördlich angrenzenden Wohngebiets.

Besondere Aufmerksamkeit galt im Verfahren der Lage der Fläche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, wurden hierzu im Vorfeld Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt sowie der Naturschutzbehörde am Landratsamt durchgeführt. Außerdem liegt auch noch ein landschaftspflegerischer Begleitplan vor.

Am Ortseingang sollen die beiden bestehenden Bäume erhalten bleiben. Gleichzeitig ist eine neue Zufahrt vorgesehen, die wegen der zwischenzeitlichen Abstufung der früheren Staatsstraße in eine Ortsverbindungsstraße möglich ist. Die erforderliche Erlaubnis wird von der Stadt Pappenheim in einem gesonderten Verfahren erteilt.

Die Erschließung des Projekts erfolgt vollständig auf Kosten der Antragsteller. Eine entsprechende Vereinbarung wurde bereits unterzeichnet. Mit dem einstimmigen Beschluss hat Stadtrat das gemeindliche Einvernehmen für  dem Bauantrag erteilt.