Pappenheim beschließt Bebauungsplan Neudorf II

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Der Weg für ein neues Baugebiet in Neudorf ist frei. Der Pappenheimer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 den Bebauungsplan „Neudorf II“ als Satzung beschlossen. Vorausgegangen war ein umfangreiches Verfahren mit mehreren Beteiligungsschritten, das nun mit Inkrafttreten des Plans abgeschlossen ist.

Vom Entwurf zur Satzung
Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans folgt klaren rechtlichen Vorgaben. Zunächst hatte der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gefasst und diesen ortsüblich bekannt gemacht. Danach folgte die Erstellung eines Vorentwurfs, über den ebenfalls abgestimmt wurde. Bereits in einer frühen Phase wurden Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt.

Nach Auswertung der Rückmeldungen wurde der Entwurf konkretisiert und öffentlich ausgelegt. Während dieser letzten Phase – der sogenannten förmlichen Beteiligung – konnten erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Diese wurden nun vom Stadtrat abgewogen.

Keine Einwände, keine Planänderungen
Wie aus bei der öffentlichen Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, gingen während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Auch seitens der Träger öffentlicher Belange gab es keine Einwände, die eine Änderung der Planung erforderlich gemacht hätten. Lediglich die naturschutzrechtliche Ausgleichsregelung über ein Ökokonto musste konkretisiert werden – dies ist inzwischen erfolgt.

Was bedeutet der Satzungsbeschluss?
Mit dem nun gefassten Satzungsbeschluss wird der Bebauungsplan rechtskräftig. Damit besteht planungsrechtlich gesichertes Baurecht für das neue Wohngebiet „Neudorf II“. Die Erschließung – also der Bau von Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen – ist dabei nicht Bestandteil des Bebauungsplans und wird in einem gesonderten Beschluss behandelt.

Durch die neue Wohnbaufläche soll die Entwicklung des Ortsteils Neudorf weiter gestärkt und jungen Familien wie auch Rückkehrern eine Perspektive im ländlichen Raum geboten werden.