Gegen einen 26-jährigen Mann aus Pappenheim wurden Ermittlungen wegen unerlaubten Umganges mit Abfällen eingeleitet, da er ein Schrottfahrzeug, in dem sich noch Betriebsflüssigkeiten befanden, auf einer Grünfläche im Garten abstellte. Dem Betroffenen wurde eine Frist gesetzt, das Schrottfahrzeug ordnungsgemäß zu entsorgen.
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