Pappenheim erhöht Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrkräfte

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Die Stadt Pappenheim stellt die Aufwandsentschädigungen für besondere Funktionen innerhalb ihrer Freiwilligen Feuerwehren auf eine neue Grundlage. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. Oktober 2026 einstimmig eine Neuregelung beschlossen, die den gestiegenen Anforderungen und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte besser gerecht werden soll. Die neuen Entschädigungssätze gelten ab dem 1. Januar 2027.

Die bisherigen Regelungen gehen teilweise auf Stadtratsbeschlüsse aus den Jahren 1978 bis 1980 zurück. Seitdem haben sich die technischen Anforderungen und die Aufgaben der Feuerwehren erheblich verändert, wurde bei der Sitzung von Bürgermeister Florian Gallus festgestellt. Insbesondere die Gerätewarte tragen heute eine umfangreiche Verantwortung. Neben der Pflege und Wartung der Fahrzeuge müssen sie regelmäßige Prüfungen durchführen, deren Ergebnisse dokumentieren, Reparaturen organisieren und dafür sorgen, dass Fahrzeuge und Ausrüstung jederzeit einsatzbereit sind.

Auch die Jugend- und Kinderfeuerwehrwarte leisten weit mehr als die Betreuung der regelmäßigen Übungen. Die Vorbereitung der Ausbildung, die Organisation von Veranstaltungen, die Nachwuchsgewinnung und zahlreiche Verwaltungsaufgaben gehören ebenfalls zu ihrem Tätigkeitsbereich.
Eine besondere Verantwortung trägt zudem der Atemschutzgerätewart, der den gesamten Atemschutz der Feuerwehren Pappenheim, Bieswang und Neudorf betreut.

Einheitliche Entschädigungssätze nach tatsächlichem Aufwand
Mit der Neuregelung werden die bisherigen, teilweise unterschiedlichen Entschädigungssätze durch eine einheitliche Staffelung ersetzt. Bei den Gerätewarten richtet sich die Höhe künftig nach der Art des betreuten Feuerwehrfahrzeugs und dem Umfang seiner technischen Ausstattung.

Für die Betreuung eines Tragkraftspritzenanhängers (TSA), eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) oder eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) werden künftig jährlich jeweils 225 Euro gezahlt.
Bei größeren Fahrzeugen wie Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF) und Tanklöschfahrzeugen (TLF) beträgt die jährliche Grundentschädigung 280 Euro.

Hinzu kommen zusätzliche Entschädigungen für die Betreuung der feuerwehrtechnischen Beladung. Diese betragen bei Mehrzweckfahrzeugen 80 Euro und bei Hilfeleistungslöschfahrzeugen sowie Tanklöschfahrzeugen jeweils 160 Euro im Jahr. Für die Betreuung eines solchen größeren Feuerwehrfahrzeugs einschließlich seiner Beladung ergibt sich damit eine jährliche Gesamtentschädigung von 440 Euro.

Auch die Aufwandsentschädigungen für weitere verantwortliche Funktionen werden bei den Feuerwehren im Gemeindebereich Pappenheim angepasst. Der Atemschutzgerätewart erhält künftig ebenso wie die Jugendfeuerwehrwarte und Kinderfeuerwehrwarte eine jährliche Entschädigung von jeweils 280 Euro.

Bei der Sitzung des Stadtrates wies Bürgermeister Gallus ausdrücklich darauf hin, dass diese Beträge keine Bezahlung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden darstellen. Sie sind vielmehr als pauschaler Ausgleich für den besonderen ehrenamtlichen Aufwand gedacht. Der tatsächliche Zeitaufwand liege deutlich über dem Umfang, den die Entschädigungen rechnerisch abdecken.

Zusammenarbeit im Stadtrat gewürdigt
Die Neuregelung wurde von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Feuerwehrreferenten des Stadtrates, Michele Eckerlein, erarbeitet. Bürgermeister Florian Gallus hob in der Sitzung die Mitarbeit von Stadtrat Eckerlein ausdrücklich lobend hervor.

Eckerlein erklärte seinerseits, dass er bei der Ausarbeitung der neuen Entschädigungssätze bestrebt gewesen sei, eine Lösung zu finden, „dass es für alle passt“.

Mit der einstimmig beschlossenen Neuregelung steigen die jährlichen Aufwendungen der Stadt für diese Entschädigungen von bisher 3.350,27 Euro auf 4.495 Euro. Das entspricht jährlichen Mehrkosten von 1.144,73 Euro.
Künftig soll mindestens alle fünf Jahre überprüft werden, ob die Höhe der Entschädigungen noch zeitgemäß ist und gegebenenfalls angepasst werden muss.