Pappenheim erweitert Fassadenprogramm

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Die Stadt Pappenheim bietet den Bürgern innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes seit über 30 Jahren eine Bezuschussung im Rahmen des bestehenden „Fassadenprogramms“ an. Eigentümer können aktuell bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Einzelobjekt erhalten, wobei der Zuschuss auf maximal 20.000 Euro für die Sanierung der Fassade, Fenster und Dachflächen gedeckelt ist.

Aufgrund der rückläufigen Nachfrage und der damit verbundenen Abnahme der Sanierung entsprechender Fassaden sowie der wiederholten Notwendigkeit, sich mit der Ausübung und Durchsetzung von Vorkaufsrechten bei stark vernachlässigten Gebäuden zu beschäftigen, wurde die Idee entwickelt, die maximale Fördersumme zu erhöhen. Die neue Regelung sieht vor, dass die gedeckelte Förderung auf bis zu 40.000 Euro pro Einzelobjekt angehoben wird, während der Fördersatz von maximal 30 % der förderfähigen Kosten beibehalten wird.

Die Stadt Pappenheim erhält über die Städtebauförderung 60 % der Ausgaben erstattet, während die verbleibenden 40 % aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.

Dieses erweiterte Förderprogramm soll dazu beitragen, die Sanierungstätigkeit im Sanierungsgebiet zu beleben und den Zustand der Bausubstanz zu verbessern. Eigentümer haben somit die Möglichkeit, umfassendere Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Qualität und den Erhalt ihrer Gebäude langfristig zu sichern.

Zur Stadtsanierung hat die Stadt Pappenheim im Jahre 2017 eine Broschüre „30 Jahre Stadtsanierung in Pappenheim herausgegeben, die bei der Stadtverwaltung und im Touristikbüro kostenlos bezogen werden kann.

Die Merkmale des Förderprogramm in Kürze:

Geltungsbereich:
   Das Förderprogramm gilt für das durch Satzung festgelegte Sanierungsgebiet in Pappenheim.

Zweck der Förderung:
   Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu erhalten und zu beleben, das Stadtbild aufzuwerten sowie das Wohn-, Geschäfts- und Arbeitsumfeld zu verbessern. Die städtebauliche Entwicklung und die Reaktivierung von leerstehendem Wohnraum sollen durch Sanierungsmaßnahmen gefördert werden.

Grundsätze der Förderung:
   – Die Maßnahmen müssen die bauzeitliche Gestaltung des Gebäudes einhalten und den Vorgaben des Baurechts und der Denkmalpflege entsprechen.
   – Die Stadt Pappenheim entscheidet in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken über die Förderung.

Förderfähige Maßnahmen:
   – Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden: Maßnahmen an Fassaden, Fenstern, Türen, Dächern, Treppenanlagen und zur Barrierefreiheit.

   – Vorgärten und Hofräume: Hofbegrünung, Entsiegelung, altstadtgerechte Bodenbeläge und Maßnahmen an Einfriedungen.

Art und Umfang der Förderung:
   – Die Förderung beträgt maximal 30 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 40.000 Euro.

   – Doppelförderung aus anderen Programmen ist nicht möglich.
   – Die Förderung wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Antragsverfahren:
   – Eigentümer beantragen eine Beratung bei der Stadt Pappenheim.

   – Ein Sanierungstreuhänder prüft die Förderfähigkeit und erstellt ein Beratungsprotokoll.
   – Der Sanierungsvertrag wird nach Vorlage von Angeboten oder einer Kostenschätzung erstellt.

Durchführung der Maßnahme:
   – Nach Abschluss des Vertrages oder Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns können die Arbeiten beginnen.

   – Notwendige Genehmigungen, z. B. von der Denkmalschutzbehörde, müssen eingeholt werden.
   – Die Förderung muss öffentlichkeitswirksam angezeigt werden.

Auszahlung:
   – Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises und Überprüfung durch die Regierung von Mittelfranken.

   – Kostenmehrungen werden nicht durch eine Erhöhung des Zuschusses abgedeckt.

Vertragsverstöße:
   – Bei Verstößen gegen den Sanierungsvertrag oder zweckfremder Verwendung der Mittel sind die Zuschüsse zurückzuzahlen.