Auch ohne eine Pflasterung der Fahrbahn in der Deisingerstraße gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für das SEK und an den Grundfesten der Straßenausbaubeitragssatzung kann aus rechtlichen Gründen voraussichtlich nicht gerüttelt werden. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrats vom 10.September.
„Heute gibt es nichts Neues – heute ist kein Informationstag“ stellte Helmut Selzer, Koordinator für das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK), fest. Nachgefragt hatte Dekan Wolfgang Popp, der die dargebotenen Ausführungen der in der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrates schon am 30. 07. Im Haus der Bürger gehört und gesehen hatte. So war es auch bei den anderen 10 Zuhörern, die gekommen waren um Neues zu erfahren über den Fortgang in Sachen SEK.
Nachdem Erster Bürgermeister Uwe Sinn die Öffentlichkeit der vorher nicht öffentlichen Sitzung hergestellt hatte, begann er seine Erklärungen mit der Exkursion nach Gaimersheim, Dietfurt an der Altmühl und Beilngries am 02. Juli.
[unseren Artikel zu dieser Exkursion finden Sie hier … ]
Kosten für die Anlieger
Zweites Thema seiner Erklärungen waren die Kosten, die bei einer Umsetzung der Innenstadtsanierung wohl unumstößlich auf die Anwohner insbesondere in der Deisingerstraße zukommen werden. Sinn erinnerte an die Informationsveranstaltung am 05.08. in der die Grundlagen für die Beitragsbemessung eingehend erläutert wurden und bei der jedem Anlieger die voraussichtlichen Kosten genannt wurden die für sein Grundstück im Rahmen der SAB fällig werden. Dabei verwies der Bürgermeister darauf, dass sich die Grundlage für diese Kosten nicht verändert, ganz egal wie aufwendig der Innenstadtausbau auch geplant wird.
Festgestellt hat Bürgermeister Sinn auch, dass die Kosten für den Unterbau, die Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals werden die Anlieger in der Deisingerstraße nicht besonders belasten, weil diese Kosten über die Benutzungsgebühren abgerechnet und so von der Gemeinschaft aller Anschlussinhaber getragen werden. Ergänzungsbeiträge kommen nach Sinns Worten auf die Anwohner nicht zu.
Gesetzliches Fundament für SAB
So wie es derzeit aussieht, wird es aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit geben die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) abzuschaffen oder für die Innenstadtsanierung auszusetzen. Nach den Ausführungen in den Bayerischen Verwaltungsblättern Ausgabe 8/201 vom 15. 04.2014 kommt das Ratsgremium – würde es die SAB in Pappenheim durch Beschluss abschaffen – in die Gefahr einer zivilrechtlichen und sogar strafrechtlichen Verfolgung. Im Klartext bedeutet das, dass jeder Stadtrat persönlich für die rechtlichen Folgen geradestehen müsste, die sich aus der Abschaffung des SAB ergeben. In dem Beitrag des Verwaltungsrechtsexperten Dr. Simon Bulla ist in den Bayerischen Verwaltungsblättern Ausgabe 8/201 für jedermann verständlich und ausführlich die gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden dargestellt eine SAB zu beschließen und auch umzusetzen.
Die Causa Gaimersheim
Einzig denkbare Ausnahme für eine Anwendung der SAB ist der Umstand, dass die betreffende Gemeinde Schuldenfrei ist und die Ausgaben im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen auch nicht zu einer Gefährdung einer soliden Haushaltslage oder gar einer Schuldenaufnahme führt.
In dieser glücklichen Lage scheint die Gemeinde Gaimersheim zu sein. Denn für die Sanierungsmaßnahmen des innerörtlichen Bereichs wurde die auch in Gaimersheim erlassene SAB ausgesetzt.
Wie in der Sitzung vom Mitglied des SEK-Umsetzungsrates Gerhard Sippekamp erläutert wurde, habe es nach seiner Kenntnis in Gaimersheim nur für die Gestaltung einer Bushaltestelle und die Schaffung der Barrierefreiheit Zuschüsse gegeben.
Die Verkehrslage und das Verkehrsaufkommen
Nach SEK-Koordinator Helmut Selzer sind die Verkehrsverhältnisse und das Verkehrsaufkommen in den besuchten Städten durchaus mit denen in der Pappenheimer Deisingerstraße vergleichbar. Das jedoch wurde von einigen der Zuhörer, die mitdiskutieren durften, in Frage gestellt. Zum einen sei ein Pappenheimer Bürger bei eigenen Zählungen auf andere Ergebnisse gekommen und auch wegen des LKW-Verkehrs zur Mälzerei Wurm gebe es in Pappenheim eine besondere Verkehrsbelastung.
Hier hakte Stadtrat Florian Gallus (Mitglied im SEK Umsetzungsrat) ein und stellte heraus, dass bei einem höhengleichen Ausbau des Straßenraumes nach seiner Meinung potentielle Aufenthaltsflächen für Fußgänger und Radfahrer und damit die Aufenthaltsqualität schlechthin infrage gestellt werden. Das Beispiel Gaimersheim habe gezeigt, dass es bei einer höhengleichen Gestaltung des Verkehrsraumes die für Fußgänger vorgesehenen Aufenthaltsräume zugeparkt wurden. Deshalb habe man beispielsweise in Gaimersheim mit Abgrenzungen zum Zwecke der Verkehrsregulierung nacharbeiten müssen. Gallus forderte eine klare Abgrenzung von Aufenthaltsflächen und Fahrbahn.
„Die Parkplätze sind klar definiert“ konterte Jörg Schwarz, der als Treuhänder der BayernGrund GmbH das SEK in Pappenheim federführend begleitet.
Grundsätzliches zum SEK
„Das SEK ist nicht nur Marktplatz und Deisingerstraße“, stellte Jörg Schwarz fest. Dazu gehöre auch ein breiter Gürtel, des sich um die Innenstadt erstreckt. Insbesondere nannte Schwarz die Bauhofstraße mit dem Schinnererhaus, die Engstelle in der Bürgermeister-Rukwid-Straße und das Lämmermannanwesen. Im Übrigen, so betonte Schwarz, beteilige keine Gemeinde in Mittelfranken „die Bevölkerung so wie in Pappenheim“ stellte Schwarz fest. Es gebe jetzt einen Grobentwurf für die Sanierung von Marktplatz und Deisingerstraße der nun fachlich geprüft und dann im Stadtrat beraten und beschlossen werden soll. Die Bürgerschaft sei über die Planungen informiert worden und wie Bürgermeister Sinn ergänzte: „wir geben die Sachen weiter sobald wir sie wissen“.
Unnötige Verzögerungen verhindern
In einer Grundsatzerklärung führte Stadtrat Florian Gallus aus, dass er nicht möchte, dass das SEK Projekt zu einem politischen Kräftemessen unter den Fraktionen mutiert, in dem es nur noch darum geht, wer es besser verstehe seine eigenen Vorstellungen besser durzusetzen.
In einem Antrag, den Gallus als Fraktionsvorsitzender der CSU im Stadtrat eingebracht hatte (wir haben berichtet) beantragte er Einzelabstimmungen über alle Empfehlungen des Umsetzungsrates (mehr als200 Stück) und hat dies mit der Stimmenmehrheit von CSU, FW und BGL gegen die Stimmen der SPD Fraktion durchgesetzt.
Mit seinem Antrag so betonte Gallus habe er erreichen wollen, „dass der Stadtrat mehr Mitspracherecht bekommt und das Projekt SEK mehr in die Öffentlichkeit gerückt wird.“
Nun schlug Gallus vor, im Kreis der Fraktionsvorsitzenden und des Bürgermeisters ca. 10 – 15 maßgebliche Eckpunkte aus den Einzelempfehlungen zur Innenstadtsanierung auszuarbeiten, die dann im Stadtrat diskutiert und abgestimmt werden sollen.
Mit diesem Vorschlag will Gallus – so seine Ausführungen – signalisieren, dass er an einem politischen Kräftemessen nicht interessiert ist. Vielmehr soll sein aktueller Vorschlag dazu beitragen, dass Projekt weiterzubringen und unnötige Verzögerungen verhindern.
Das Pflaster und der Zuschuss
Zitiert hat Stadtrat Florian Gallus einen Zeitungsartikel des Weißenburger Tagblatts, wonach es Zuschüsse für das Pappenheimer SEK nur dann gibt, wenn die Fahrbahnen auf dem Marktplatz und in der Deisingerstraße mit Pflaster ausgebaut wird. Hierzu war nach mehrfachen Nachfragen zu erfahren: „Die Aussage ist so nicht richtig“.
Baudirektor Eberhard Pickel von der Regierung von Mittelfranken führte hierzu aus, dass es beim SEK von Grundsatz her darum gehe, zielgerichtet und sinnvoll an der Entwicklung einer Stadt zu arbeiten. Für Sanierungsmaßnahmen die den Förderrichtlinien entsprechen gibt es staatliche Zuschüsse, die sich in ihrer Höhe an der Qualität des Ausbaus orientieren. Wenn man in Pappenheim entgegen der Empfehlung aller mit dem Projekt befassten Planer die Straßen asphaltieren, statt pflastern wolle, „da frage ich mich natürlich schon warum man überhaupt was macht.“ Die Interpretierbarkeit dieser Grundaussage nutzen sowohl die Pflasterbefürworter als auch die Pflastergegner für die Bestätigung ihrer Linie. „Die Zuschüsse gibt es also auch ohne Pflasterung der Fahrbahn“ ,sagen die einen.
Ein Gefährdung des Zuschusses sieht die andere Seite in der Aussage Pickels, der über die Einhaltung der Förderrichtlinien wacht und maßgeblich an der Entscheidung über die Zuschussgelder für Pappenheim mitwirkt. Die Förderung ist je nach Qualität der Sanierungsmaßnahme abgestuft.
Bürgermeister Sinn erläuterte dazu: „Wir versuchen durch die Pflasterung der Deisingerstraße in eine Sonderförderung zu kommen, die sich auf die gesamte Altstadtsanierung auswirkt.”
Nochmals erfolgte – diesmal von Graf von und zu Egloffstein – der Hinweis, dass durch die erhöhten Ausbaukosten die Anlieger nicht höher belastet werden als mit einer Asphaltierung der Fahrbahn.
Die erhöhten Kosten würden dann von erhöhten Zuschüssen und der Allgemeinheit finanziert.