Die Ufergrenze wird vermessen

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Mit einem einstimmigen Stadtratsbeschluss ist festgelegt worden, dass an den beiden Ufern der Stadtwerkeinsel ein Uferlinienfestsetztungsverfahren durchgeführt wird. Die Verfahrenskosten dürften bei rund 1.200 Euro liegen.

Der strittig gemachte Grenzverlauf im Bereich der Stadtwerkeinsel hat mit dazu beigetragen, dass sich der Beginn der Maßnahmen zur Umgestaltung und Sanierung der Stadtwerkeinselverzögert. (wir haben mehrfach berichtet) Dabei musste die Stadt für die Vermessung in diesem Bereich im Junli 2016 schon einmal rund 2.300 Euro berappen. Damals ging man davon aus, dass die sogenannten „historischen Grenzen“ als gültige Grenzlinien von beiden Grundstücksnachbarn anerkannt werden. Da aber dieser Grenzverlauf von gräflicher Seite nicht anerkannt wurde, hat die Stadtratsmehrheit für den Beginn der Bauausführung die Reißleine gezogen. Schon damals war die Rede von einem Uferlinienfestsetztungsverfahren, von dem aber niemand genau wusste wie das geht und was es kostet. Stadtrat Walter Otters (FW) hatte damals beantragt, die Kosten für ein solches Verfahren zu ermitteln.

Bei der Lichtmesssitzung 2017 im Pappenheimer Stadtrat kam jetzt zur Sprache, dass das Wasserwirtschaftsamt die Durchführung eines solchen Verfahrens von Amts wegen ablehnt und auch keine Aussage zu den Kosten und zur Dauer eines Uferlinienfestsetztungsverfahrens trifft.

Das Bedeutet, dass die Vermessung zur Feststellung der Ufergrenze von der Stadt beim Landratsamt beantragt werden muss. Darüber hatte nun der Stadtrat zu entscheiden.

Wie schon im Oktober 2016 wiederholte Walter Otters die Bedeutung eines rechtlich gesicherten Grenzverlaufs schon vor dem Baubeginn. Die Kosten dürften – so Otters – bei 1.000 bis 1.200 Euro liegen. „Es wäre ein Unding es nicht zu machen“, meinte Otters. Denn durch das Uferlinienfestsetztungsverfahren gewinne man Klarheit und Rechtssicherheit.

Einstimmig votierte der Stadtrat dafür, ein Uferlinienfestsetztungsverfahren zu beantragen. Abzuwarten bleibt, ob nach der Vermessung der Grenzverlauf von beiden Nachbarn anerkannt wird.