Bürgerantrag ist zulässig

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Mit der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrages der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hatte sich der Stadtrat kürzlich zu beschäftigen. Aus Sicht der Verwaltung sind beide Antragspunkte bereits erfüllt. Dennoch wurde der Bürgerantrag nach heftigem Wortwechsel vom Stadtrat einstimmig als zulässig bewertet.

Unterstützt von 70 Bürgerinnen und Bürgern, die für einen förmlichen Bürgerantrag der BISP mit ihrem Namen eingetreten sind, beantragte die BISP, dass die noch offenen Punkte wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. Hintergrund dieses Antrags war der Stadtratsbeschluss vom 21.10.12014 in dem einstimmig beschlossen worden war, dass die genannte Teile der Vorplanung für die Pappenheimer Innenstadtsanierung in nichtöffentlichen Zusammenkünften des Stadtrates beschlossen werden sollen.

Zwischenzeitlich ist jedoch entschieden, dass die Beratungen des Stadtrates zu diesem Thema in öffentlicher Sitzung stattfinden werden. Der Anfang wurde mit dem Thema Podest vor dem Hirschen in der Sitzung am 18.12.2014 bereits gemacht. Dem ersten Antragspunkt des Bürgerantrags ist demnach bereits stattgegeben.

[Unseren Artikel zur “Podestdiskussion” finden Sie hier …]

„Wir erachten es darüber hinaus als sinnvoll, bei den Beratungen in dieser Angelegenheit eine Stellungnahme der Bürgerinitiative anzuhören und bitten hierzu um Gelegenheit.“ So lautet der zweite Antragspunkt im Bürgerantrag der BISP. Zu diesem Ansinnen der BISP, in öffentlicher Stadtratssitzung mit Redebeiträgen aufzutreten, stehen sich im Stadtrat zwei Fronten gegenüber. Bürgermeister Sinn, die Verwaltung und die SPD vertritt die Meinung, dass die Bürgerinitiative in einer nichtöffentlichen Sitzung am 14.11.2014 ausreichend Gelegenheit hatte, dem Stadtrat ihre Gesichtspunkte und Argumente darzustellen und deshalb auch schon im Sinne Ihres Bürgerantrags angehört wurde.

„Beide Bedingungen sind erfüllt“, argumentierte Stadtrat Manfred Kreißl(SPD) der auf die Exklusivanhörung der BISP am 24.11.2014 hinwies. Stadtrat und zweiter Bürgermeister Claus Dietz (FW) legte Wert auf die Feststellung, dass zu dieser Sitzung ursprünglich nur die drei Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geladen waren. Erst auf seine Intervention hin seien auch die weiteren Stadträte zu dieser Sitzung eingeladen worden. Die Themen seien noch nicht ausdiskutiert und noch nicht abgearbeitet, meinte Stadtrat Friedrich Hönig (FW).

Die BISP verlange in ihrem Antrag angehört zu werden und das sei geschehen, stellte Stadtrat Kreißl (SPD) daraufhin fest. Sichtlich verärgert beklagte er, dass über Sachthemen überhaupt nicht mehr gesprochen werde.

Dies sah auch Bürgermeister Sinn so, der beklagte, dass Rundschreiben von der BISP an die Stadträte aber nicht an ihn verschickt werden. „Ich kriege das immer erst im zweiten Schritt mit. Und da spricht man immer von Offenheit und Transparenz“, ärgerte sich Sinn. Weiter wetterte Sinn: „Es werden immer Fragen gestellt und dadurch den Bürgern Angst eingejagt. Das ist unrecht, das tut man nicht“.

Florian Gallus der Fraktionsvorsitzende der CSU, vertrat die Meinung, dass es die Aufgabe des Stadtrates sei, die Bürger anzuhören und auch 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) meinte man könne die Sprecher der BISP bei der Stadtratssitzung zu Wort kommen lassen. Stadträtin Anette Pappler (SPD) hingegen vertrat die Auffassung, dass man sich die Entscheidung von der BISP nicht aus der Hand nehmen lassen solle. Im Übrigen sei darauf zu achten, dass der Rahmen der Stadtratssitzung gewahrt bleibe.

Bei der weiteren Diskussion, die sich teilweise der Qualität, der im Saal befindlichen Atemluft anglich, wurde deutlich, dass es im Pappenheimer Stadtrat ein weit auseinanderklaffendes Meinungsspektrum ohne einen erkennbaren Hinweis zu Kompromissen gibt.

Die Schere der Argumente reicht im Ratsgremium von einer kritischen Betrachtung der BISP-Publikationen bis hin zu einer populistischen Schmiegsamkeit.

Aber zunächst herrschte im Stadtrat Einstimmigkeit dass der Bürgerantrag zulässig ist und dass die Punkte Fahrbahnbelag Deisingerstraße, Wasserspiel und Podest auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. Ob die Vertreter der BISP im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung zu Wort kommen bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung über den Inhalt des Bürgerantrages muss innerhalb der nächsten drei Monate fallen.