Baulücke in Pappenheim soll geschlossen werden

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Baulücke in Pappenheim soll geschlossen werden

Eine Bauwerberin aus Pappenheim möchte ein Doppelhaus mit drei Wohneinheiten auf ihrem Grundstück in der Pappenheimer Beckstraße bauen. Das Grundstück ist Teil eines Wohngebiets nach dem Bebauungsplan “Erweiterung des Siechenfeldes” aus dem Jahr 1968. Der Stadtrat hat das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

Allerdings würden für das Bauvorhaben einige Ausnahmen vom Bebauungsplan benötigt. So etwa die Baugrenze, der Standort für Garagen oder Carports (außerhalb der vorgesehenen Fläche im Westen statt im Osten), und möglicherweise die Dachform (Walmdach statt Satteldach). Es wäre auch eine Ausnahme für ein geplantes Gerätehaus notwendig.

Solche Ausnahmen können gewährt werden, wenn sie die Grundstruktur der Planung nicht beeinträchtigen und städtebaulich vertretbar sind, sowie die Interessen der Nachbarn und öffentlichen Belange berücksichtigt werden.

Da die Höhe des Gebäudes in der Bauvoranfrage nicht angegeben wurde, konnte bei den Beratungen im Stadtrat zu Abstandsflächen und baulicher Nutzung noch keine Aussage getroffen werden.

Der Stadtrat hat zunächst in einem Beschluss das gemeindliche Einvernehmen in aussichtgestellt gestellt. Zu einem förmlichen Bauantrag müssen Anträge auf Befreiungen und Ausnahmen vom Bebauungsplan “Erweiterung des Siechenfeldes” mit einer entsprechenden Begründung eingereicht werden.