3G-Regel bei den Bürgerversammlungen

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Bei den Bürgerversammlungen in Pappenheim und in den Ortsteilen gilt die sogenannte 3G-Regel. Das bedeutet, dass an den Bürgerversammlungen nur Personen teilnehmen können, die gegen Corona geimpft, von Corona genesen sind oder einen aktuellen negativen  Corona-Test nachweisen können.

Bürgermeister Gallus bittet alle, die an den Versammlungen teilnehmen wollen, die entsprechenden Nachweise mitzubringen. Eine Maskenpflicht besteht nur auf dem Weg zum und vom Sitzplatz. Wenn am Sitzplatz ein Mindestabstand von 1,50 m zu haushaltsfremden Personen eingehalten ist, kann die Maske abgenommen werden.

Nach der langen Zeit ohne öffentliche politische Veranstaltungen, freut sich Bürgermeister Gallus, den Bürgerinnen und Bürgern die aktuellen Themen der Stadtpolitik persönlich nahebringen zu können und wünscht sich informative Gespräche.