Zuwendungsantrag für die städtebauliche Entwicklung ist gestellt

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Die Stadt Pappenheim hat im Juni 2015 bei der Regierung von Mittelfranken den Zuwendungsantrag für Zuschüsse im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung gestellt. Rechtliche Grundlage des Antrages sind mehrere Stadtratsbeschlüsse vom 11. Juni 2015. Der Baubeginn darf jetzt für 2016 erwartet werden.

140914_sek-01Von 24. Juli 2015 datiert ist der „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ den die Stadt Pappenheim an die zuständige Stelle bei der Regierung von Mittelfranken übersandt hat. Dort werden die mitgeschickten Unterlagen, wie Pläne, Kostenschätzung und die Angaben zu den finanziellen Verhältnissen der Stadt derzeit geprüft.

Da entscheidende Komponenten der Entwurfsplanung schon im Vorfeld mit den zuständigen Entscheidungsträgern bei der Regierung besprochen wurden ist davon auszugehen, dass die vorgelegte Entwurfsplanung auch genehmigt, und der Stadt Pappenheim ein Zuwendungsbescheid zugeht.

121129_sek-07-bauNach Eingang des Zuwendungsbescheides ist der genehmigte Entwurfsplan ist. Grundlage für die Tiefbauplanung.
Sind die Tiefbauplanungen abgeschlossen, soll der fertige Gesamtplan zum Ausbau der Deisingerstraße und Stadtvogtei- und Herrenschmiedgasse dem Stadtrat und der Bevölkerung vorgestellt werden. Dann wird es darauf ankommen, ob die vorgelegte Gesamtplanung die mehrheitliche Zustimmung des Stadtrates findet. Wenn der Stadtrat einen zustimmenden Beschluss fasst, kann der nächste Schritt die Ausschreibung der ersten Baumaßnahmen sein. Die ersten Bamaßnahmen könnten dann im Jahre 2016 mit der Sanierung der Pappenheimer Innenstadt beginnen.

Diese Informationen, die Stadtratsbeschlüsse und einen Abdruck des Zuwendungsantrages finden Sie auch in der Arkade des EHP in der Deisingerstraße Ecke Stadtvogteigasse.