Zum Schulbeginn besondere Vorsicht walten lassen

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(PI Treuchtlingen)Am Dienstag, 15.09.2015, beginnt auch in Bayern wieder die Schule und neben einer Vielzahl von Kindern und Jugendlichen werden auch wieder viele sogenannte „ABC-Schützen“ unterwegs sein. Gerade auf den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer werden die Beamten der Polizeiinspektion Treuchtlingen in den nächsten Wochen ein besonderes Augenmerk legen. Während des gesamten Schuljahres ist die Schulwegsicherheit unserer Kinder und Jugendlichen ein ganz besonderes Anliegen der Polizei, jetzt aber zum Schulbeginn werden diese Aktionen noch einmal verstärkt und die Beamten der PI Treuchtlingen werden im Rahmen landesweiter Aktionstage verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen. Im Umfeld von Schulen und Kindergärten werden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt, weiter werden die Anschnallpflicht und die Rückhalteeinrichtungen von Kindern in Pkw überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Verhalten an Bushaltestellen und das Vorbeifahren an haltenden Schul- und Linienbussen gelegt. Eine Aufklärung der motorisierten Verkehrsteilnehmer auf der einen Seite wird durch eine Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften ergänzt.

Kurz soll auf verschiedene Verhaltensweisen von Autofahrern eingegangen werden, die in den meisten Fällen wahrscheinlich nicht einmal bewusst und vorsätzlich geschehen, sondern eher durch Gedankenlosigkeit passieren, trotzdem aber die Sicherheit unserer Kinder gefährden. Im Umfeld von Schulen wird oftmals immer noch viel zu schnell gefahren, den Fußgängern wird der Vorrang an Fußgängerüberwegen nicht eingeräumt, Geh- und Radwege werden durch haltende oder parkende Fahrzeuge unpassierbar für Kinder (Fußgänger) gemacht, die dann auf die Straße ausweichen müssen. Eine weit verbreitete Unsitte ist das zu schnelle Vorbeifahren an haltenden Schulbussen beziehungsweise haltenden Bussen des Linienverkehrs. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass an Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die mit Warnblinkanlage an Haltestellen stehen oder in diese einfahren nur mit Schrittgeschwindigkeit – dies gilt auch für Fahrzeuge die den Bus im Begegnungsverkehr passieren – vorbeigefahren werden darf. Eine Behinderung oder Gefährdung der Fahrgäste muss ausgeschlossen sein. Ein weiteres Fehlverhalten ist, dass in Pkw Kinder befördert werden, die nicht angeschnallt sind oder mit falschen und somit gefährlichen Rückhalteinrichtungen transportiert werden.

Das Verhalten der Kinder und Jugendlichen im Straßenverkehr ist auch nicht immer so, wie es gerade in der Radfahrausbildung der 3./4. Jahrgangsstufe gelehrt wird. Sollten hier Verkehrsverfehlungen von Schülerinnen und Schülern festgestellt werden, werden auch sie von den Polizeibeamten angesprochen und zu verkehrsgerechtem Verhalten aufgefordert. Hier sollten Erwachsene beherzigen, dass sie ein Vorbild für junge Verkehrsteilnehmer sind, die sich Verhalten abschauen. Ein Appell im Hinblick auf radelnde Kinder und Jugendliche soll noch an die Eltern gerichtet sein. Mitte September ist der Herbst jetzt nicht mehr aufzuhalten und es kommt die Zeit der morgendlichen Dämmerung und Dunkelheit. Da es unter Umständen lebenswichtig sein kann, dass Radfahrer rechtzeitig gesehen werden, kümmern sie sich bitte um eine ordnungsgemäße Beleuchtung an den Fahrrädern und einen verkehrsgerechten Zustand der Zweiräder ihrer Kinder.

Wenn alle Beteiligten konzentriert und aufmerksam verschiedene Verhaltensregeln beherzigen, sollte es uns gemeinsam gelingen, die Sicherheit im Straßenverkehr für unsere schwächsten, aber wertvollsten, Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und in manchen Fällen zu erhöhen.

Ein ganz besonderer Dank gilt auch in diesem Schuljahr wieder unseren Schulweghelferinnen und -helfern, die sich Tag für Tag, bei welchem Wetter auch immer, an neuralgischen Verkehrspunkten aufstellen und dafür sorgen, dass Ihre Kinder sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen. Dies sollte vor allem dann bedacht werden, wenn sich ein Pkw-Fahrer über eine „Verzögerung“ aufregt, die dadurch bedingt ist, dass ein Helfer Kinder über die Fahrbahn gehen lässt.

Wie bereits erwähnt können eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern durch Aufklärung zu verkehrsgerechtem Verhalten animiert werden, trotzdem werden sie in den nächsten Wochen verstärkt Streifenwagen, aber auch Zivilfahrzeuge, im Bereich von Schulen und Kindergärten sehen, die auch begangene Verkehrsverstösse und Verfehlungen mit Verwarnungs- oder Bußgeld ahnden werden.