
Die Bayerische Bauordnung sieht zum 1. Oktober 2025 eine grundlegende Änderung vor. Die bislang verpflichtende Vorgabe, beim Bau oder bei Änderungen von Gebäuden auch Stellplätze für Kraftfahrzeuge nachzuweisen, entfällt künftig, soweit keine kommunale Regelung vorliegt. Damit es in Pappenheim nicht zu einer solchen Regelungslücke kommt, hat der Stadtrat rechtzeitig gegengesteuert.
Der Entwurf für eine neue Stellplatzsatzung liegt inzwischen auf dem Tisch. Darin wird geregelt, dass künftig wieder für Bauvorhaben im gesamten Gemeindegebiet Pappenheims die Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen gilt. Dies jedoch mit einigen gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmen. Etwa dann, wenn Dachgeschosse zu Wohnzwecken ausgebaut oder Gebäude aufgestockt werden.
Maßgeblich für die Anzahl der Stellplätze ist weiterhin die sogenannte GaStellV, also die Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaats. Diese wird zum Stichtag ebenfalls überarbeitet und sieht für Wohngebäude künftig zwei statt bislang einem Stellplatz pro Einheit vor. Um auf spätere Änderungen flexibel reagieren zu können, verzichtet die Stadt auf eigene Zahlenangaben in der Satzung.
Neu geregelt wird auch die Möglichkeit, sich von der Stellplatzpflicht durch eine sogenannte Ablösezahlung zu befreien. Die ist allerdings nur dann möglich, wenn ein Bauherr den Stellplatz nicht realisieren kann. Es genügt nicht, dass er nur keinen Stellplatz schaffen will. Die Stadt behält sich ausdrücklich vor, über solche Fälle individuell zu entscheiden. Der Erlös aus der Ablöse muss von der Stadt zweckgebunden eingesetzt werden und etwa für Parkeinrichtungen, Radwege, Fahrradstellplätze oder Maßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs verwendet werden.
Die Stadtverwaltung schlug hierfür gestaffelte Ablösebeträge vor. Im genau begrenzten Sanierungsgebiet der Kernstadt sollen 3.500 Euro pro Stellplatz fällig werden, außerhalb dieser Zone, also in den Pappenheimer Außenbereichen und in den Ortsteile 5.000 Euro. Im Vergleich zu den Sätzen benachbarter Kommunen, die zwischen 3.000 und 9.000 Euro erheben, liegt Pappenheim damit im unteren bis mittleren Bereich für die Stellplatzablöse.
Zu kontroversen Diskussionen kam es bei der Sitzung des Stadtrates wegen der geminderten Ablösesumme im Sanierungsgebiet der Stadt Pappenheimer. Die Fraktion der Bürgerliste und auch Stadtrat Loy von der CSU hielten es für ungerecht, dass man in den Dörfern für die Stellplatzablöse 1.500 Euro mehr bezahlen müsse als im Sanierungsgebiet der Altstadt. Sie sehen in der vorgeschlagenen Regelung ein einen Verstoß gegen die Gleichbehandlung, und betonen, dass man auf dem Land die gleichen Platzprobleme habe wie auch im Sanierungsgebiet der Pappenheimer Innenstadt. Mit dieser Regelung seien die Häuslebauer in der Stadt Pappenheim bevorzugt.
Dem widersprachen Anette Pappler (SPD) und Bettina Balz von den Grünen. Das Argument für eine Milderung der Stellplatzablöse, die nicht für das gesamte Stadtgebiet, sondern nur für das Sanierungsgebiet der Innenstadt gilt, seien nach ihrer Meinung gerechtfertigt. Insbesondere gehe es um kleine Grundstücke und die Besondere Enge in diesem Bereich. Zudem stehe auch im Focus, Leerstände in der Innenstadt zu beseitigen „Die Argumente sind eindeutig“, betonte Anette Pappler.
Letztlich hat der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2025 bei drei Gegenstimmen beschlossen, die Stellplatzsatzung in der vorliegenden Fassung zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten zu lassen.