Stadtwerke Pappenheim informieren über Smart Meter Anschreiben

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In Pappenheim sorgen derzeit Schreiben des privaten Messstellenbetreibers „DMG Deutsche Messwesen“ bei zahlreichen Hausbesitzern für Verunsicherung. Auch Bürgermeister Florian Gallus hat das Thema bei den Bürgerversammlungen angesprochen und den Bürgern empfohlen, sich nicht unter Druck setzen zu lassen. Die Stadtwerke Pappenheim erläutern nun die Hintergründe und bieten betroffenen Bürgern ihre Unterstützung an.

Bei den diesjährigen Bürgerversammlungen ging Bürgermeister Florian Gallus auf die Unruhe ein, die durch Anschreiben und Erinnerungsschreiben der „DMG Deutsche Messwesen“ in Teilen der Bevölkerung entstanden ist. „Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen“. riet er den Bürgern. Sie sollen sich bei Zweifeln oder Fragen direkt an die Stadtwerke Pappenheim zu wenden.

Hintergrund sind Schreiben des privater Messstellenbetreibers „DMG Deutsche Messwesen powered by metrify smart metering GmbH“. Darin wird für den Einbau sogenannter intelligenter Stromzähler, auch Smart Meter genannt, geworben. Nach Einschätzung der Stadtwerke können diese Schreiben bei Empfängern den Eindruck erwecken, dass ein zeitnaher Austausch des Stromzählers erforderlich sei.

Private Angebote und gesetzliche Verpflichtungen unterscheiden
Die Stadtwerke Pappenheim weisen darauf hin, dass es sich bei den betreffenden Anschreiben um Angebote eines privaten Unternehmens handelt und nicht um offizielle Mitteilungen der Stadtwerke oder des Gesetzgebers. Allein durch den Erhalt eines solchen Schreibens entsteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter abzuschließen oder einen Termin zu vereinbaren.

Die Stadtwerke Pappenheim sind im Stadtgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber und setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Einbau intelligenter Messsysteme schrittweise um. Ist ein Zählerwechsel vorgesehen, werden die betroffenen Kunden rechtzeitig informiert. Nach Angaben der Stadtwerke erfolgt eine erste Mitteilung in der Regel drei Monate vor dem geplanten Austausch. Etwa zwei Wochen vorher wird der konkrete Termin angekündigt.

Nicht jeder Haushalt ist betroffen
Der gesetzlich vorgesehene Einbau intelligenter Messsysteme betrifft insbesondere Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, Stromerzeugungsanlagen mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung sowie bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen.

Für zahlreiche Haushalte besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystems. Ein freiwilliger Wechsel zu einem privaten Messstellenbetreiber ist grundsätzlich möglich.

Kosten und Vertragsbedingungen beachten
Die Stadtwerke empfehlen, entsprechende Angebote sorgfältig zu prüfen. Dabei sollten neben möglichen Installationskosten insbesondere die laufenden Entgelte, Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen berücksichtigt werden.

Für eine moderne Messeinrichtung berechnen die Stadtwerke Pappenheim derzeit 25 Euro brutto jährlich. Bei intelligenten Messsystemen gelten gesetzliche Preisobergrenzen, die vom jeweiligen Verbrauch und Einsatzbereich abhängen. Beim regulären, gesetzlich vorgesehenen Zählerwechsel durch die Stadtwerke fallen nach deren Angaben keine zusätzlichen Installationskosten an.

Auch mögliche Vergünstigungen bei den Netzentgelten, beispielsweise für bestimmte Wärmepumpen oder Wallboxen, sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden und ergeben sich nicht automatisch aus dem Einbau eines Smart Meters.

Stadtwerke bieten Beratung an
Die Stadtwerke Pappenheim empfehlen allen Bürgern, die ein entsprechendes Schreiben erhalten haben, sich zunächst in Ruhe über die angebotenen Leistungen und Vertragsbedingungen zu informieren. Wer unsicher ist, ob ein Zählerwechsel notwendig oder sinnvoll ist, kann sich direkt an die Stadtwerke wenden.

Damit greifen die Stadtwerke auch den Hinweis von Bürgermeister Florian Gallus aus den Bürgerversammlungen auf. Die Bürger sollen sich ausreichend informieren können, bevor sie eine Entscheidung über einen möglichen Wechsel des Messstellenbetreibers treffen.

Weitere Informationen und das aktuelle Preisblatt für den Messstellenbetrieb sind unter https://stadtwerke.pappenheim.eu/stromnetz/messstellenbetrieb abrufbar.

Für die betroffenen Bürger gilt somit: Ein Schreiben eines privaten Messstellenbetreibers bedeutet nicht automatisch, dass ein sofortiger Zählerwechsel erforderlich ist. Wer ein solches Angebot erhält, sollte zunächst prüfen, welche gesetzlichen Verpflichtungen tatsächlich bestehen und welche vertraglichen Folgen eine Beauftragung haben kann.

Titelfoto: Stadtwerke Pappenheim