Stadtrat beschließt über „Holzrecht“ in Göhren und Ochsenhart

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In öffentlicher Sitzung hat sich der Pappenheimer Stadtrat am 25. September 2025 erneut mit den historischen Nutzungsrechten an den ehemaligen Gemeindewäldern der Ortsteile Göhren und Ochsenhart befasst. In zwei getrennten Beschlussvorlagen wurden die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, Rechtsgrundlagen und Regelungen behandelt. Dabei wurden die unterschiedlichen Entwicklungen und Ausgangslagen der beiden Ortsteile gesondert dargestellt.

Göhren
In Göhren geht die Stadtverwaltung von einem seit mindestens 1922 ununterbrochen ausgeübten Brennholzrecht aus, das auf einem sogenannten Herkommensrecht nach der Gemeindeordnung (GO) basiert. Die Verwaltung sieht Hinweise darauf sowohl im Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Pappenheim als auch in wiederholten Stadtratsbeschlüssen.

Eine eindeutige, schriftliche Rechtsbeschreibung liegt allerdings nicht vor. Die Verwaltung schlug daher vor, sich an einem internen Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle aus dem Jahr 1976 zu orientieren. Dort ist das Nutzungsrecht je Berechtigten mit vier Ster Brennholz sowie vier großen Asthaufen beschrieben.

Zur Lastenbeteiligung nach der GO wurde eine Reduzierung der Brennholzmenge von vier auf drei Ster jährlich sowie der Verzicht auf Astholz, Reiser und Wedel vorgesehen. Zudem erfolgt die Ausgabe künftig als Fichtenspanholz in langer Aushaltung.

Ein in früheren Jahren ins Gespräch gebrachte Bauholzrecht wird durch die Nutzungsberechtigten nicht mehr beansprucht. Ein entsprechender schriftlicher Verzicht aller Beteiligten ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses und Voraussetzung für dessen Wirksamkeit. Sollte der Verzicht nicht einhellig erklärt werden, tritt der gesamte Beschluss nicht in Kraft. So hat es der Stadtrat einstimmig beschlossen.

Der Göhrener Stadtrat Karl Satzinger (Bürgerliste), der selbst keine Wald- und Holzrechte hat, hat die 33 Nutzungsberechtigten bereits im Vorfeld über den Beschlusstext für die Beschlussvorlage informiert. In einer Zusammenkunft mit den Nutzungsberechtigten, die bereits vor der Sitzung des Stadtrates stattfand, haben alle 33 Rechtler dem Vorschlag der Stadtverwaltung und damit dem Stadtratsbeschluss schon im Vorfeld unterschriftlich zugestimmt. Die Zustimmungserklärung mit allen Unterschriften hat Stadtrat Satzinger noch bei der Sitzung des Stadtrates an Bürgermeister Gallus übergeben.

Ochsenhart
Für Ochsenhart wurde ebenfalls die Existenz eines historischen Nutzungsrechts anerkannt. Auch hier geht die Verwaltung von einem Herkommensrecht nach der  GO aus. Zwar existiert kein Eingemeindungsvertrag mit der Stadt Pappenheim, jedoch wurden nachweislich auch nach dem 1. Mai 1978 fortlaufend Holzrechte gewährt. Die Stadt hatte bis dato keinen anderslautenden Stadtratsbeschluss gefasst.

Die frühere Eingliederung Ochsenharts in die damalige Gemeinde Bieswang ist dokumentiert. In dem entsprechenden Vertrag aus dem Jahr 1972 wird ein Umfang von durchschnittlich fünf Ster Brennholz pro Jahr und Recht, zur Hälfte Hartholz und Weichholz, erwähnt.

Eine abschließende Klärung zur Kostenbeteiligung konnte bislang nicht erfolgen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Berechtigten an den Ausgaben beteiligt haben. Die Verwaltung schlägt eine Beteiligung vor, die auf einer veränderten Form der Holzausgabe beruht. Die Zuteilung erfolgt nicht mehr in aufgesetztem Stermaß, sondern als Industrie- und Spanholz in langer Aushaltung, auf einem Polter je Nutzungsrecht. Auf die Ausgabe von Astholz wurde verzichtet.

Unterscheidung der Regelungen
Die Regelungen für Göhren und Ochsenhart unterscheiden sich im Detail insbesondere in folgenden Punkten:
Rechtsgrundlage: In Göhren ist das Herkommensrecht durch frühere Stadtratsbeschlüsse und einen Eingemeindungsvertrag dokumentiert, in Ochsenhart stützt sich die Anerkennung auf fortgesetzte Übung und einen älteren Vertrag mit Bieswang.

Holzmenge: In Göhren wird die Holzmenge auf drei Ster reduziert, in Ochsenhart gelten fünf Ster jährlich als Grundlage.
Holzart und Ausgabeform: In beiden Ortsteilen erfolgt die Ausgabe künftig in Form von Industrie- bzw. Spanholz in langer Aushaltung. In Göhren zusätzlich unter Verzicht auf Bauholzrechte.
Die Verwaltung weist in beiden Fällen darauf hin, dass Prüfungen durch übergeordnete Stellen nicht ausgeschlossen sind.