Der Pappenheimer Stadtrat hat jetzt die Höhe der ab 2015 geltenden Abwassergebühren beschlossen. Die Grundlage der Berechnungen basiert auf den bisher bekannten Einleitungsflächen, die durch das Anhörungsverfahren in den vergangenen zwei Wochen ermittelt wurden. Von 1587 an die Bürgerschaft versandten Erhebungsbögen wurden 437 Anträge auf Umstufung bearbeitet.
Alle Hände voll zu tun hatten die Sachbearbeiter bei der Stadt Pappenheim in den vergangen beiden Wochen. Wegen der Einführung der geteilten Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswasser wurden an die Haus- und Grundstückseigentümer 1587 Informationsschriften zusammen mit einer Aufstellung des Grundstücksflächenanteils, der als Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr herangezogen werden soll. In einem eigens eigerichteten Bürgerbüro und zeitweise auch in zwei Büros im Rathaus wurden 437 Anträge auf Umstufung entgegengenommen, und abgearbeitet. Für diese Energieleistung in der Vorweihnachtszeit sprach Bürgermeister Sinn den bei der „Abwasseraktion“ beteiligten Mitarbeitern in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Dank und Anerkennung aus.
Durch die 437 Umstufungsanträge verminderte sich die ursprünglich mit fast1 Million Quadratmeter (100 Haktar) angenommene Einleitungsfläche auf rund 831.000 m² (83,1 Hektar). Dieser neue Flächenansatz war Grundlage für die Berechnung der neuen Abwassergebühren, die mit dem Beginn des Neuen Jahres erhoben werden. Eigentlich war geplant, die Kosten erst im Januar oder Februar zu kalkulieren und die neue Entwässerungs- und Beitragssatzung im laufenden Jahr 2015 rückwirkend zum 1.1.2015 zu erlassen. Im November hatte der Stadtrat zu diesem Zweck einen sogenannten Bevorratungsbeschluss gefasst, der aber von der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg Gunzenhausen nicht akzeptiert wurde. Deshalb musste das Beratungsunternehmen Schneider & Zajontz noch vor Jahresschluss auf der Grundlage der bisher bekannten und bereinigten Einleitungsflächen die zukünftigen Abwassergebühren kalkulieren.
Das Ergebnis wurde von Klaus Spahn in der letzten Stadtratssitzung des Jahres vorgestellt. Nach seiner Kalkulation kommen für die Schmutzwassergebühren (verbrauchtes Wasser nach Wasseruhr) 2,32 Euro pro Kubikmeter in Ansatz und die Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt 12 Eurocent.
Vorgestellt wurde auch die Modellrechnung für ein Einfamilienhaus bei dem die gesplittete Abwassergebühr mit zu einer Kostenersparnis von 33,25 Euro führt.
Die genannten Gebührensätze gelten für ein Jahr und werden für die kommenden Jahre dann neu berechnet.
Einstimmig hat der Stadtrat die Höhe der Gebührensätze, die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen.