Bei einer Informationsveranstaltung im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts konnten die brennenden Fragen der Hauseigentümer in der Innenstadt nicht beantwortet werden. Bürger formulieren scharfe Vorwürfe gegen die Stadtverantwortlichen. Verwaltungschef erläutert das Abgabenwesen und die Straßenausbausatzung der Stadt.
„Es ist noch zu früh für die Kostenfrage“ konstatierte 2. Bürgermeister Friedrich Obernöder gegen Ende einer Versammlung mit emotionsgeladener Stimmung. Die Versammlung war auf Initiative von Bürgern zustande gekommen.
Bemerkenswerte Umstände
Im September 2012 hatte eine Hauseigentümerin der Deisingerstraße einen Brief an die Stadt Pappenheim gerichtet, in dem sie nähere Angaben zu den Kosten im Zusammenhang mit der Sanierung der Deisingerstraße forderte. Dabei startete die Briefschreiberin keinen Alleingang, sondern hatte Rückhalt von 40 Anwohnern und Hauseigentümern der Pappenheimer Innenstadt, 40 die den Brief mit ihrer Unterschrift den Inhalt des Briefes unterstützten.
Für Unsicherheit hatte der Umstand gesorgt, dass einer Hauseigentümerin in der Stöbergasse im Jahr ein Anteil an den Sanierungskosten von bis zu 5.000 € pro Anwesen vorhergesagt worden sind, die sich bis zum Jahr 2012 in der Endabrechnung auf 23.000 € gesteigert hatten. Dem Brief ist auch zu entnehmen, dass es im Zusammenhang mit der Sanierung der Deisingerstraße eine deutliche Differenz in den Aussagen zur Kostenfrage zwischen dem Amtsleiter Stefan Eberle und dem Bürgermeister gibt.
Während Stefan Eberle einen erklecklichen Kostenanteil der Haus- und Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Sanierung erklärt hatte soll Bürgermeister Sinn – so steht es in dem Brief – beteuert haben, dass auf die Anlieger im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept keine Kosten zukommen.
Dritter Punkt in dem förmlichen Brief an die Stadt Pappenheim ist das Thema Straßenausbausatzung der Stadt Pappenheim. Die Anwohner hatten um Überprüfung gebeten, ob diese Satzung ausgesetzt werden kann, weil die Sanierung der Innenstadt einen Nutzen nicht nur für die Anwohner und Hauseigentümer sondern in gleichem Maße für alle Pappenheimer bringe .
Eigentlich hatten alle Unterzeichner des Briefes an die Stadt Pappenheim mit einer Antwort in Form eines Briefes gerechnet. Stattdessen bekam die Briefverfasserin, wie auch die anderen Anwohner in der Innenstadt die Kopie eines öffentlichen Aushangs, in dem zu einer Versammlung am 13. November eingeladen wurde und auf dem von wilden Gerüchten zu lesen war.
Diese Versammlung konnte aus organisatorischen Gründen, wie es heißt, nicht stattfinden und wurde auf Initiative der Bürgervertreter im SEK-Umsetzungsrat auf den 27.November neu terminiert.
Die Satzung ist zu kurz gekommen |
Jeder der Betroffenen in der Deisingerstraße will eine zukunftsorientierte Entwicklung in Pappenheim. Aber wenn man die Erfahrungen mit der Kostenabrechnung in der Stöbergasse betrachtet, ist die Angst der Bürger verständlich. Seit dem 8. Mai 2008 mussten es mehrere Bürger erkennen, dass sie als Bürgerprotestler, als Lügner und Verbreiter von Halbwahrheiten bezeichnet werden, wenn sie Fragen stellen oder sich gar zu einer Kritik versteigen. Warum soll es den Leuten in der Deisingerstraße da anders gehen? Ich glaube, dass man viel schneller viel mehr erreichen könnte, wenn man die Bedenken der Bürger nicht immer als Protest sondern als das was sie sind – nämlich Sorgen um die Zukunft – ernst nehmen würde. Aus meiner Sicht wäre es bei der Versammlung wichtig gewesen, die Grundlage der Straßenausbausatzung zu beleuchten. Dabei finden sich durchaus Ansätze dafür, dass diese ausgehebelt werden kann. Allerdings ist der Hebel derzeit noch kurz und es bedarf schon einiger kräftiger Leute wenn etwas bewegt werden soll. Rechtliche Grundlage für die Straßenausbausatzung ist der Artikel 5 des Kommunalabgabengesetz (KAG) in dem zu lesen steht, dass der Kostenanteil nur den Grundstückseigentümern auferlegt werden kann, denen „die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“. Und genau das ist der Punkt, der diskussionswürdig ist. Denn es ist fragwürdig, ob die Betroffenen durch die Sanierung diesen gesetzlich geforderten besonderen Vorteil haben. Für die Stöbergasse oder jedes andere Wohngebiet liegt dieser Vorteil auf der Hand. Aber im Falle der Pappenheimer Innenstadt könnte man durchaus die Meinung vertreten, dass die Nutzung einer runderneuerten Innenstadt allen anderen Pappenheimern die gleichen Möglichkeiten bietet, diese Vorteile zu nutzen. Sollte es durch den beabsichtigten Plattenbelag auf der Fahrbahn gar zu höheren Fahrgeräuschen kommen, kann sogar aus dem Sanierungsvorteil ein Sanierungsnachteil werden. Das Bundesverfassungsgericht bestätigt auf meine Anfrage, dass zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung von Straßenausbausatzungen auf der Grundlage des KAG zur Entscheidung vorliegen. Auch die Aktenzeichen und der Eingang der Klagen werden mitgeteilt. Wäre es nicht sinnvoll abzuwarten, ob die Verfassungskonformität von dem Bundesgericht bestätigt oder verneint wird. Nach Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts ist allerdings noch nicht abzusehen wann eine Entscheidung fallen wird. Wenn auch keine der beiden Verfassungsbeschwerden aus Bayern kommt, so hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts immer bundesweite Auswirkungen. In der Bundeshauptstadt wurde kürzlich erst die Straßenausbausatzung gekippt und gezahlte Beiträge werden zurückerstattet. Bei ihren Bemühungen würden die Pappenheimer nicht alleine stehen, denn es gibt den Allgemeinen Verein für gerechte Kommunalabgaben in Deutschland (AVgKD), der nicht nur über seine Internetpräsenz eine umfassende Informationsplattform bietet, sondern gegen einen Beitrag von einem Euro im Monat auch Hilfe leistet. Ich habe es schon ausprobiert und war sehr angenehm überrascht. Peter Prusakow |
Harte und weiche Fakten
Hoch über der Deisingerstraße im Saal des EHP fand nun am Dienstag diese Versammlung statt, bei der gut 50 Personen von Ersten Bürgermeister Uwe Sinn begrüßt wurden. Bei dem Informationsabend begrüßte Sinn ganz besonders Jörg Schwarz, der von der Stadt Pappenheim als Sanierungstreuhänder der Bayerngrund GmbH beauftragt ist. Ebenso waren der mit der Sanierung der Innenstadt beauftragte Architekt Clemens Frosch, der SEK-Koordinator Helmut Selzer, der Chef der Stadtverwaltung Stefan Eberle und einige Stadträte gekommen.
Bürgermeister Sinn erläuterte bei seiner Begrüßung kurz den bisherigen Geschehensablauf, der mit einer Informationsveranstaltung im November 2009 begann und sich mit der Erstellung eines Leitbildes, der Vorstellungen von Projektplanungen bis zur Vergabe an das hiesige Architekturbüro Frosch fortsetzte. Sinn machte deutlich, dass für das Projekt SEK Pappenheim auf eine Dauer von 10-15 Jahre vorgesehen sind.
In einem halbstündigen Vortrag stellte Stefan Eberle die Beitragspflichten der Grundstückseigentümer an den Kommunalen Maßnahmen vor, wobei deutlich wurde, dass es neben den Abgaben, die sich aus der Straßenausbausatzung ergeben, auch noch Beiträge für die Kanalsanierung auf die Bürger in der Deisingerstraße zukommen können.
Die Straßenausbausatzung der Stadt Pappenheim vom 7. April 2004 wird für die Hauseigentümer der Deisingerstraße nach den Ausführungen Eberles unzweifelhaft zum Tragen kommen. Da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt, sieht die Satzung eine Anliegerbeteiligung für Geh- und Radwege für Beleuchtung und Oberflächenwässerung in Höhe von 55 Prozent der Herstellungskosten vor. Für diese Einrichtungen haben die Anlieger mit einem Anteil von 45 Prozent aufzukommen Das gilt aber nur für die Deisingerstraße, denn die Stadtvogteigasse und die Herrenschmiedgasse sind Ortsstraßen bei deren Sanierung die Gesamtkosten mit einem 80-Prozent-Anteil auf die Anlieger umgelegt werden.
Faktoren noch nicht bekannt
Man könne noch nicht über Zahlen sprechen machte Stefan Eberle deutlich, weil entscheidende Faktoren für die Beitragserhebung noch nicht festgelegt sind. Wenn auch schon konkrete Planungen vorliegen, so ist nach den Ausführungen des Verwaltungschefs die Dimension des Sanierungsgebietes noch nicht beschlossen. Es ist auch noch unklar, ob bei den Baumaßnahmen eine Abrechnung nach Abschnitten oder einer Gesamteinheit bemessen wird. Ebenso ist noch nicht festgelegt welche Fahrbahnbreite letztlich vom Landkreis übernommen wird. Sind es derzeit sieben Meter, so hat der Kreis signalisiert, dass er bei einer Sanierung nur noch vier Meter übernehmen will.
Bezüglich des Gehweg- und Parkplatzbelages ist auch noch zu klären, ob – wie im Falle der Stöbergasse – nicht die Kosten für den tatsächlichen, teureren Belag, sondern lediglich für eine standardmäßige Schwarzdecke abgerechnet werden.
Und wenn ihr alles vergoldet ….
Bei den Wortbeiträgen der Betroffenen kam es zu heftigen Angriffen auf die Stadtverantwortlichen. Dabei wurde erneut angesprochen, dass Bürgermeister Sinn im Zusammenhang mit dem SEK gesagt haben soll, dass die Bürger „nichts oder nur ganz wenig“ bezahlen müssen. „So habe ich das nicht gesagt“ erklärte der Bürgermeister kurz und bündig zu dem Vorwurf. Vorwürfe an die Stadt wurden auch laut, weil kürzlich im Stadtanzeiger unter der Rubrik Wahr und Unwahr zu lesen war: „Wahr ist, dass in der Stadt Pappenheim durch einzelne Bürger vielversprechende Maßnahmen der Stadtentwicklung zu scheitern drohen, wie gezielt Gerüchte verbreitet werden. Unwahr ist, dass diesen Bürgern das Wohl der Stadt Pappenheim am Herzen liege“
„Der Stadtanzeiger ist alleine vom Bürgermeister herausgegeben worden, da kann die Verwaltung nichts dafür“ erklärte Stefan Eberle spontan zu diesem Vorwurf.
Breiten Raum in der Aussprache nahmen die Vorgänge im Zusammenhang mit der Abrechnung für den Straßenausbau in der Stöbergasse ein. Wie aus einen Brief der Stadt Pappenheim vom Dezember 2007 hervorgeht, ist damals einer Grundstückseigentümerin in der Stöbergasse ein „grob geschätzter Beitrag zwischen 3.000 und 5.000 € für die Straßenkosten“ prognostiziert worden. Tatsächlich sieht sich die Betroffene derzeit einen Beitragsbescheid in Höhe von 23.000 Euro gegenüber. Ganz ähnliches bringen Betroffene aus der Stöbergasse vor, die mit Straßenausbaubeträgen in Höhe von 8.000 und 12.000 Euro betroffen sind.
Den erstgenannten Fall hatte Verwaltungsleiter Eberle schon bei seinem Fachvortag zur Sprache gebracht und dazu erklärt, dass sich der Beitrag wegen der enormen Grundfläche erhöht habe.
„Sie haben mich belogen“ äußerte ein Betroffener und löste Applaus bei den Anwesenden aus als er sagte, „Diejenigen, die die Straße saniert haben wollen sollen sie auch bezahlen“. Da sein Grundstück sowohl an die Stöbergasse als auch an die Deisingerstraße grenzt, habe er jetzt Bedenken, den Beitrag für die SEK-Sanierung aufbringen zu können. Diese Sorge scheinen mehrere Betroffene zu haben, denn es wurde weiter ausgeführt, dass in der Deisingerstraße 26 alte Menschen als Hauseigentümer leben, die nicht in der Lage sind hohe Kosten aufzubringen. „Schämt Ihr euch denn nicht?“ fragte der Bürger in die Richtung der SEK-Protagonisten, was den beherzt auftretenden Pappenheimer an den Rand eines Saalverweises brachte. „Sagen Sie mir doch, was ich verkehrt gesagt habe?“ wollte der couragierte Bürger wissen.
„Das grenzt an Enteignung“ lies sich ein betroffener auswärtiger Grundstückseigentümer vernehmen, der den Vorwurf erhob man würde mit einer Kostenlawine auf die Bürger zurollen, von der niemand weiß wie groß sie wird.
Dass die Stöbergasse bei den Diskussionen außen vor gelassen werden muss, forderte ein Pappenheimer Geschäftsmann. Und er forderte ein Ende der Kritik. Er wolle mit seinem Geschäft in der Deisingerstraße bleiben und gab den Slogan aus: „Wir wollen nach vorne gehen und die Innenstadt attraktiv gestalten, damit wir wieder Mieter hereinkriegen“
Walter Engeler, der als Stadtrat das SEK selbst noch mit auf den Weg gebracht hat und auch schon lange vor Erfindung des Pappenhemer SEK Erfahrungen mit einer Umgestaltung der Deisingerstraße sammeln konnte, zeigte Verständnis für die emotional vorgetragenen Wortbeiträge. Dabei äußerte er die Meinung, dass der Bürgermeister selbst das Thema emotionalisiert habe. In dem vom Bürgermeister herausgegebenen Stadtanzeiger sei sinngemäß formuliert, dass denen die Fragen stellen oder gar Kritik einbringen das Wohl der Stadt nicht am Herzen liege. Walter Engeler sei selbst entsetzt weil man einfach nicht wisse was auf einen zukommt. Er sei der Meinung, dass es ähnlich wie bei Kanalsanierungen möglich sein muss eine vorläufige Kostenermittlung zu erstellen. Er forderte die Verantwortlichen auf die Bürger mit ins Boot zu holen und nur das anzuschaffen was man sich auch leisten könne. Transparenz sei gefragt und die Ängste der Bürger müssen ernst genommen werden forderte Engeler.
„Und wenn ihr die Deisingerstraße vergolden, bekommt ihr auch nicht mehr Leute in die Häuser“ äußerte sich ein Pappenheimer Geschäftsmann, der als Alternative Zuschüsse zur Wohnungssanierung und Mitzuschüsse für junge Familien vorschlug. Der gleiche Geschäftsmann äußerte auch die Meinung, dass die Sanierung der Deisingerstraße keine zusätzlichen Bürger nach Pappenheim bringen wird.
Dekan Wolfgang Popp, der derzeit mit der Sanierung des Dekanatsgebäudes selbst ein Millionenprojekt in die Tat umsetzt, mahnte bei den Berechnungen die Kostensteigerungen einzukalkulieren. Mit solchen habe er auch bei seiner derzeitigen Bauherrenpraxis leidvolle Erfahrungen machen müssen. Unabdingbar sei es, dass der Stadtrat über Sanierungsmaßnahmen entscheidet, wenn eine nachvollziehbare und transparente Kostenaufstellung vorliegt.
… dann können wir zumachen
Bei der Aussprache mit den Bürgern gab es natürlich auch Erwiderungen der SEK-Verantwortlichen. So erklärte Pappenheims SEK-Koordinator Helmut Selzer, dass man einen Prozess von 10 bis 15 Jahren vor sich sehe und dass es eine lange Phase gegeben habe in der man sich mit den Bürgern der Deisingerstraße beschäftigt habe. „Wir versuchen im Gleichklang mit dem Bürger zu handeln“ beteuerte der Koordinator.
Amtsleiter Eberle erklärte zu den Kosten, dass man mit dem Kostenniveau einer ganz normalen Gehwegsanierung mit Schwarzdecke zu rechnen habe. Das führte zu dem Einwurf eines Bürgers, dass dann aber doch die Kosten vorab zu errechnen sein müssten. Zudem entstehen zu dieser Aussage weitere Fragen, wenn man Clemens Frosch zugehört hat, der von einer vielschichtigen Kostenermittlung wegen der Unwägbarkeit des „Pappenheimer Untergrundes“ gesprochen hat. Gemeint hat er damit die aufgelassenen Klärgruben, Brunnen und die historischen „Deichtelleitungen“ der vormaligen Pappenheimer Wasserversorgung.
Stadträtin Christa Seuberth wiederholte wortreich, dass die Bürger Bedenken haben und stellte erneut die Frage nach den Gesamtkosten.
2. Bürgermeister Friedrich Obernöder stellte fest, dass es für die Kostenfrage zu früh sei. Aber er regte an, zunächst die Abrechnungsräume festzulegen.
Jörg Schwarz Sanierungstreuhänder der Bayerngrund GmbH erweckte bei seinem Redebeitrag den Anschein der Verärgerung. Seine Ausführungen zu den Wortbeiträgen der Betroffenen gipfelten in der Feststellung: „Wir haben eine Stunde lang nur über Schmarren gesprochen“.
Im sachlichen Teil seiner Ausführungen erklärte Schwarz, bezüglich der Stöbergasse, dass die Bescheide auf einer gesetzlichen Grundlage stünden und jeder die Möglichkeit habe, diese rechtlich prüfen zu lassen.
„Wir stehen in Pappenheim ganz schlecht da. Wenn wir alles verkommen lassen, können wir zumachen.“ erläuterte Schwarz in der Versammlung, Denn, noch gibt es die Städtebauförderung. Wie lange die öffentlichen Fördermittel allerdings zur Verfügung stehen, „das weiß kein Mensch“, erklärte Schwarz.
Ab 20:45 Uhr waurden trotz mehrerer Wortmeldungen keine Redebeiträge mehr zugelassen. Bürgermeister Sinn erklärte zum Schluss der Veranstaltung, dass durch die Sanierung der Deisingerstraße die Anwesen eine Wertsteigerung erfahren würden und versprach weiterhin eine Transparenz so wie sie in den letzten drei Jahren auch war. Hier habe die Stadt Pappenheim eine Transparenz geschaffen, „die hat es in dieser Form bisher noch nicht gegeben“ führte der Bürgermeister aus.
Die Frage eines Geschäftsmannes, ob und wann man sich zu einer weiteren Informationsveranstaltung treffen wolle blieb unbeantwortet.