Parkenregelung im Innenstadtbereich von Pappenheim

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Die Stadt Pappenheim teilt mit, dass im Bereich der Innen-/Altstadt Pappenheim ab sofort nur noch in gekennzeichneten Flächen geparkt werden darf.
Der betroffene Bereich beginnt an der der Altmühlbrücke umfasst den Marktplatz und einen Teil der Klosterstraße, die Deisingerstraße die Bauhofstraße und die Graf-Carl-Straße. In diesem Gebiet gilt ein Zonenhaltverbot von dem nur die die besonders markierten Flächen ausgenommen sind. Eine entsprechende Beschilderung ist an alle Zufahrten in die Haltverbotszone angebracht.

An der erlaubten Parkdauer von 90 Minuten mit Parkschiebe wurde nichts verändert.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich an die Vorgaben zu halten und bei längeren Aufenthalten die kostenlosen Parkplätze außerhalb dieser Zone zu nutzen. Freie Parkplätze gibt es am Volksfestplatz, auf der katholischen Pfarrwiese und der Stadtwerkeinsel.

„Zudem bittet die Stadt Pappenheim darum, dass die Bürgerinnen und Bürger – soweit möglich – die Innenstadt öfter mit dem Fahrrad oder zu Fuß aufsuchen, um unsere schöne Altstadt zu entlasten“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Pappenheim.

Titelfoto: Stadt Pappenheim