Pappenheimer Stadtrat hat über drei PV-Projekte beraten

image_print

Drei Vorhaben zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bieswang und Übermatzhofen  wurden dem Stadtrat in seiner Sitzung am 23. Oktober 2025 zur weiteren Beratung vorgelegt. Grundlage für die Bewertung ist der im November 2024 beschlossene kommunale PV-Kriterienkatalog, der als Orientierungshilfe bei der Prüfung entsprechender Anträge dient.

Drei Anträge – unterschiedliche Voraussetzungen
Der erste Antrag betrifft den geplanten Bürgersolarpark Pappenheim Bieswang Ost. Die Südwerk Energie GmbH möchte dort westlich von Ochsenhart auf drei Flächen der Gemarkung Bieswang eine Anlage mit einer Größe von 10 Hektar errichten. Dabei liegen nur 4,13 Hektar innerhalb der nach dem Kriterienkatalog zulässigen Flächenbereiche. Ein Konzept wurde eingereicht, auf eine mündliche Vorstellung wurde zunächst verzichtet.

Ebenfalls von der Südwerk Energie GmbH stammt der zweite Antrag für einen Bürgersolarpark in Ochsenhart. Geplant ist eine Anlage südwestlich von Ochsenhart mit einer Fläche von 2,09 Hektar. Dieser Antrag erfüllt sowohl die Flächenkriterien als auch die sonstigen Vorgaben des Katalogs. Ein Konzept liegt auch hier vor.

Der dritte Antrag betrifft ein Projekt in Übermatzhofen. Antragsteller ist Wolfgang Pfister, der eine Anlage mit einer Größe von 2,26 Hektar errichten möchte. Während die Flächenkriterien eingehalten werden, fehlt bislang ein Konzept zu den sonstigen Kriterien. Eine Nachreichung der Unterlagen wurde bereits im Dezember 2024 angefordert, lag bis zum Sitzungstag jedoch nicht vor.

Nach Angaben der Stadtverwaltung liegt die Gesamtfläche bestehender und beantragter PV-Anlagen bei 43,96 Hektar. Damit wird die im Kriterienkatalog festgelegte Obergrenze von 57 Hektar aktuell nicht überschritten.

Bei der Diskussion im Stadtrat bestand der parteiübergreifende Konsens, dass aus den genannten Gründen nur der Antrag „Bürgersolarpark in Ochsenhart“ – also der Antrag Nummer 2 – eine nähere Betrachtung wert ist. Alle Redner im Stadtrat verwiesen darauf, dass man vonseiten der Stadt auf die angebotenen Flächen und die weiteren Vorgaben des beschlossenen PV-Kriterienkatalogs bestehen müsse.

Weitere Beratung notwendig
Der Stadtrat beschloss, dass die Antragsteller für ihr Vorhaben „Bürgersolarpark in Ochsenhart“ in einer der kommenden Sitzungen persönlich vorstellen sollen, um eine genauere Bewertung vornehmen zu können. Eine sofortige Ablehnung eines oder mehrerer Anträge ist derzeit nicht vorgesehen. Ein weiterer Antrag für eine Fläche in der Gemarkung Ochsenhart war im Verwaltungsweg bereits abgelehnt worden – wegen nicht erfüllter Kriterien im Bereich Landschaftsbild und Blickbeziehungen.

Zur Realisierung der Vorhaben wäre jeweils eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans notwendig. Die Kosten für diese Verfahren wären von den Antragstellern zu tragen.