Pappenheim will zwei Vorrangflächen für Windkraft bei Bieswang ersatzlos streichen

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Bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrats in Pappenheim waren seit dem denkwürdigen 14. September 2006 wieder einmal Windenergieanlagen (WEA) ein Thema. Wie berichtet, hat der regionale Planungsverband Westmittelfranken in seiner 31. Änderung zum Regionalplan im Raum Bieswang, Göhren und Neudorf drei Vorrangflächen für WEA eingeplant. Vor gut 40 Zuhörern, vorwiegend aus den genannten Orten, erklärte Bürgermeister Florian Gallus die Windkraft-Thematik souverän und umfassend. Die Entscheidung des Stadtrats, in seiner Stellungnahme bestimmte Vorrangflächen zu verschieben und andere ganz zu streichen, verspricht neue Spannung in der Diskussion um die Windenergie in unserer Region.

Im Vorfeld der jüngsten Stadtratssitzung ist das Thema Windkraft insbesondere in Bieswang heiß diskutiert worden. Dem Aufruf, vor Sitzungsbeginn vor dem Rathaus Präsenz zu zeigen, sind denn auch etwa 20 Personen gefolgt, die diskutierten und ihre Erkenntnisse austauschten. Und das war nicht viel Erkenntnisse, soweit sie die Dinge in Sachen Windkraft im Gemeindegebiet Pappenheim betrafen. Denn bisher war über das Thema ausschließlich im nichtöffentlichen Bereich gesprochen worden. Im Sitzungsraum im Haus des Gastes waren es dann mehr als 40 Zuhörer, die sehr diszipliniert und gespannt die Ausführungen von Bürgermeister Florian Gallus erwarteten.

Dieser erklärte zunächst die Vorgaben des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes, wonach in Bayern bis Ende 2027 1,1 Prozent der Gesamtfläche für den Bau von WEA zur Verfügung stehen müssen. Diese Flächen sollen bayernweit bis 2032 auf 1,8 Prozent erweitert werden. Für die Planungsregion 8 mit 123 Städten und Gemeinden hat sich der Regionale Planungsverband Westmittelfranken auf die Suche nach möglichen Vorrangflächen für Windkraftanlagen gemacht, wobei die Windhäufigkeit eine entscheidende Rolle spielte. Die Auswahl erfolgte, so Gallus, aber auch nach Ausschlusskriterien und einem Katalog in dem Artenschutz, Wasserschutz, Militär, Naturschutz, Denkmalschutz und dergleichen eine Rolle spielten. So erläuterte der Bürgermeister auch, dass ursprünglich 500 ha Vorrangflächen im Wald rund um Bieswang in der Änderung des Regionalplans vorgesehen waren.

Werden die gesetzlichen Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz umgesetzt, dann können außerhalb der Vorrangflächen keine Windkraftanlagen gebaut werden, womit eine Steuerung der Standorte möglich wäre. Sollten die Ziele aber verfehlt werden, dann erfolgt eine Privilegierung nach dem Baugesetzbuch. Das würde bedeuten, dass WEA überall dort im Außenbereich gebaut werden könnten, wo sich der Grundstückseigentümer und der Betreiber der WEA einig sind, soweit die vorgeschriebenen Abstände zur Ortsbebauung eingehalten werden.

Planungshoheit durch Flächensicherung
Aber auch, wenn Vorrangflächen für den Bau von WEA ausgewiesen sind, droht den Kommunen, in unserem Falle der Stadt Pappenheim, die Planungshoheit zu entgleiten. Denn jeder Privatmann, der ein Grundstück auf der Vorrangfläche hat, kann ohne Einflussmöglichkeiten der Stadt eine WEA bauen oder bauen lassen, so erklärte es Bürgermeister Gallus im voll besetzten Sitzungsraum. Dann gäbe es auch keine Möglichkeit der Stadt oder der Bürgerschaft, sich an den WEA zu beteiligen. Damit können Windparks in allen Vorbehalts- und Vorranggebieten ohne Beteiligungsmöglichkeit durch die Stadt entstehen.

Um mit der Planungshoheit das Gesetz des Handelns nicht zu verlieren, will Gallus die Flächen privater Eigentümer in den Vorranggebieten mit einem Nutzungsvertrag an die Stadt Pappenheim binden. Nur so könne die Stadt die Spielregeln festlegen und bestimmen, wer, wo, wie und wann baut. Mit Bürgerstrommodellen und Bürgerwindkraftanlagen will der Bürgermeister letztlich auch die gesellschaftliche Akzeptanz für die WEA beflügeln.

Wie berichtet, gab es bereits zwei nichtöffentliche Versammlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Ziel war es, den Eigentümern einen Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen für ihr jeweiliges Grundstück nahezubringen. Mit dem 30-seitigen Vertragswerk soll vom Grundstückseigentümer die Nutzung des Grundstücks an die Stadt Pappenheim übertragen werden, die dann als Betreiberin der Windenergieanlagen (WEA) auftritt und damit auch alle damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten wahrnimmt. Damit, so erklärte Bürgermeister Florian Gallus bei der öffentlichen Sitzung im Stadtrat, behalte die Stadt Pappenheim die Planungshoheit und könne bestimmen, wo und wie viele WEA auf der Vorrangfläche gebaut werden.

Gallus erklärte auch, dass die bisherigen nichtöffentlichen Versammlungen deshalb notwendig waren, weil bis zur Veröffentlichung der Pläne durch den regionalen Planungsverband Westmittelfranken sich die Grenzen der Vorrangflächen immer wieder verschoben haben. Aus diesem Grund sollten die konkret infrage kommenden Grundstücke noch geheim gehalten werden, um Unruhe unter den Grundstücksbesitzern zu vermeiden. Der Bürgermeister kündigte auch noch eine Bürgerversammlung zu diesem Thema an.

Zur Fläche WK 312: Anpassung der Fläche WK 312 wie dem Lageplan zu entnehmen ist: Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.

Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange
Das eigentliche Thema der Stadtratssitzung jedoch war die Stellungnahme der Stadt Pappenheim zu den im Entwurfsplan ausgewiesenen drei Vorrangflächen für Windkraftanlagen. Zu dieser Stellungnahme war die Stadt in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange aufgefordert. Einstimmig beschlossen wurde vom Stadtrat ohne jede Wortmeldung von dem Stadtratsgremium folgende Stellungnahme: Für die Fläche WK 312, gelegen links und rechts der Staatsstraße 2724 zwischen der Abzweigung Göhren und der Abzweigung Neudorf, wird eine Anpassung vorgeschlagen: Teile der Fläche sollen entfallen, während eine neue Ersatzfläche weiter entfernt von Wohngebieten Richtung Rothenstein vorgesehen ist. Hier sollen alle Flächenbereiche gestrichen werden, die sich in einem Waldgebiet befinden.
Die beiden Flächen WK 313 und WK 314 im Bereich Bieswang sollen nach dem Willen des Pappenheimer Stadtrats ersatzlos gestrichen werden. Hauptgründe sind der Schutz wertvoller Forstflächen und Kulturgüter, die Entlastung des Ortsbildes sowie der Vorsorgeabstand zu Wohnsiedlungen und denkmalgeschützten Bereichen. Diese Maßnahmen sollen das Landschaftsbild schonen und die Einwohner entlasten.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die oberbayerische Nachbargemeinde Schernfeld an der Grenze zu Bieswang eine Windkonzentrationszone mit 145 Hektar im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat.

Dieser Beschluss des Stadtrats ist aber wohl eher eine Wunschvorstellung als eine Garantie dafür, dass die in der Stellungnahme formulierten Änderungen auch in der Planung zur 31. Änderung des Regionalplans Westmittelfranken so umgesetzt werden. Auch darauf hat Bürgermeister Gallus bei der Sitzung hingewiesen. Deshalb ist er auch weiterhin bestrebt, die Flächensicherung für alle im Entwurfsplan ausgewiesenen Vorrangflächen mit einem Nutzungsvertrag unter städtische Kontrolle zu bringen.

Bis zum 28. Juni 2024 kann sich jeder schriftlich oder elektronisch äußern
Das Wichtigste hierzu findet sich in folgendem Auszug aus dem Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 4/2024, Seite 53

„Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8) – Teilkapitel 6.2.2 Windenergie

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Westmittelfranken (8) hat am 09.04.2024 die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 31. Änderung des Regionalplans (inhaltliche Fortschreibung des Teilkapitels 6.2.2 Windenergie) beschlossen.
Hierzu ist der Entwurf der Regionalplanänderung gemäß Art. 16 Abs. 3 Satz 1 BayLplG i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG bei der Regierung von Mittelfranken (Höhere Landesplanungsbehörde) sowie den Landratsämtern und den kreisfreien Städten des Regionalen Planungsverbands für einen Zeitraum von mindestens einem Monat auszulegen.

Bei der Regierung von Mittelfranken – Höhere Landesplanungsbehörde -, Promenade 27, 91522 Ansbach, Zi. 442 liegt der gesamte Entwurf der Regionalplanänderung gem. § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG vom 06.05.2024 bis einschließlich 28.06.2024 zur Einsicht für jedermann aus.
Die Unterlagen können von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr eingesehen werden.

Gleichzeitig kann der Entwurf im Internet unter den Adressen www.region-westmittelfranken.de unter „Regionalplan-Änderungen“ und www.regierung.mittelfranken.bayern.de unter „Aktuelle Themen“ eingesehen werden.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Westmittelfranken, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach oder unter rpv@landratsamt-ansbach.de gegeben.

Nach Ablauf dieser Frist sind gem. Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken finden sich auf der Internetseite des Planungsverbands (www.regionwestmittelfranken.de) unter Regionalplan – Regionalplan-Änderungen – 31. Änderung – Datenschutzhinweis.“

 

Zur Fläche WK 312:
Anpassung der Fläche WK 312 wie folgendem Lageplan zu entnehmen ist.
Rot = Herausnahme der Flächen als Vorranggebiet für Windkraftanlagen
Blau = als Ersatzfläche wird die nicht belastete Fläche vorgeschlagen.