Mehrfamilienhaus in Bieswang Thema im Pappenheimer Stadtrat

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Der Stadtrat der Stadt Pappenheim hatte sich in seiner Sitzung am 26.03.2026 mit einem Bauantrag zum Umbau des von der Stadt verkauften Mehrfamilienhauses in der Neusiedlerstraße in Bieswang zu beschäftigen. Beantragt sind der Umbau, die Erweiterung sowie die Sanierung des bestehenden Gebäudes.

Das Vorhaben sieht insbesondere den Ausbau des Dachgeschosses sowie bauliche Erweiterungen durch Erker vor. Dadurch sollen zwei zusätzliche Wohnungen entstehen. Zudem ist vorgesehen, bestehende Balkone abzubrechen und durch neue zu ersetzen.
Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu beurteilen, da es sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet. Demnach ist eine Genehmigung nach Ausführungen des städtischen Bauamts grundsätzlich möglich, wenn sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Im Zuge der Planung wird jedoch die in Pappenheim geltende Abstandsflächensatzung nicht vollständig eingehalten. Konkret betrifft dies die Nordseite des Gebäudes, wo die erforderliche Abstandsflächentiefe unterschritten wird. Der Antragsteller beantragt daher eine Reduzierung. Nach Einschätzung des städtischen Bauamtes kann dieser Abweichung zugestimmt werden, da Belichtung, Belüftung und ausreichendes Sonnenlicht weiterhin gewährleistet sind. Auch die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen alle vor.

Für das Bauvorhaben sind insgesamt zwölf Stellplätze nachzuweisen, die laut Planung auf dem Grundstück untergebracht werden können.
Eine kurzfristige Entwicklung ergab sich durch eine Mitteilung des Landratsamtes kurz vor der Sitzung. Demnach fügt sich das Vorhaben aufgrund des Ausbaus des dritten Geschosses und der geplanten Gauben derzeit nicht mehr in die nähere Umgebung ein und gilt damit zunächst als nicht genehmigungsfähig.

Allerdings eröffnet eine aktuelle Änderung des Baugesetzbuches, der sogenannte „Bau-Turbo“, die Möglichkeit, in Einzelfällen dennoch eine Genehmigung zu erteilen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Vorhaben der Schaffung von Wohnraum dient und öffentliche sowie nachbarliche Belange berücksichtigt werden. Diese Voraussetzungen werden in den Antragsunterlagen als grundsätzlich gegeben angesehen. In diesem Zusammenhang wird vom Landratsamt empfohlen, die Zustimmung der Stadt an den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags zu knüpfen. Darin sollen weitere Details zur Ausgestaltung des Vorhabens geregelt werden.

Bau-Turbo zünden
Im Stadtrat gab es zu diesem Antrag eine kontroverse Diskussion, bei der die Umbaumaßnahmen zunächst von Walter Otter (Freie Wähler) begrüßt wurden. Allerdings müsse man wegen der Gebäudehöhe darauf achten, nicht in die Brandschutzfalle zu tappen, weil die Feuerwehren der Stadt Pappenheim über kein Leiterfahrzeug verfügen. Pappenheim habe das Projekt „Innen statt Außen“ beschlossen. Im aktuellen Fall sei es entscheidend, „ob es uns gelingt, die baurechtlichen Hürden zu übersteigen und den Bau-Turbo zu zünden“, erklärte Otter vor dem Stadtrat. Auch Anette Pappler stimmte dem zu. „Das ist genau das, was wir wollen – nachverdichten, denn Wohnraum wird dringend gebraucht.“ Und auch Stadträtin Seuberth meinte mit Blick auf die Wohnraumsituation im Ortsbereich: „Wir müssen das jetzt beschließen.“

Ganz anderer Meinung waren Friedrich Hönig von den Freien Wählern, der den Umbau als „Fremdkörper im Ensemble“ bezeichnete. Auch Adelheid Wenninger von den GRÜNEN sprach sich gegen die Baumaßnahme aus. „Ich finde das furchtbar, das kann man optisch anders lösen“, empörte sie sich.

Letztlich wurde der Antrag auf den Umbau des Mehrfamilienhauses so, wie oben beschrieben, vom Stadtrat bei drei Gegenstimmen beschlossen.