Gehwegbeschluss für die Bauhofstraße

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In seiner Julisitzung hatte der Stadtrat wieder einmal den Ausbau der Bauhofstraße auf dem Programm. Diesmal war zu entscheiden, ob bei einem Ausbau der Engstelle ein beidseitiger Gehweg angelegt werden soll. Nachdem eine Vertagung abgelehnt wurde, fiel die Entscheidung. Anstatt eines Gehweges entlang des Bauhofgebäudes wird, wie ursprünglich vorgesehen ein 50 cm breiter Schutzstreifen angelegt. Dieser Ratsbeschluss ist für die konkreten Planungen des Investors bedeutsam, der an Stelle der Schinnerer Häuser die Ersatzbebauung als Voraussetzung für einen Abbruchgenehmigung gewährleisten will.

Gehwegentscheidung von großer Bedeutung
bauhof-schinnerer-04Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung gibt es neben dem Ausbau der Deisingerstraße und der Neugestaltung des Lämmermannareals nun auch spruchreife Planungen für dem Abbruch der Schinnerer Häuser. Wie mehrfach berichtet war der Ausbau der Bauhofstraße im November 2014 in den Bereich hoher Priorität gerückt worden.

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Schon im April 2014 hatte der Bauausschuss damit begonnen, die Verkehrssituation im Bereich der Engstelle neu zu planen. Dabei kam man überein, dass ein Schutzstreifen auf der Bauhofseite ausreichend ist(siehe Variante 1) und dass nur auf der „Schinnererseite“ ein 1,5 m breiter Gehweg angelegt werden soll. Kreisbaumeister Kissling brachte dann bei seinen Ausführungen vor dem Stadtrat einen beidseitig verlaufenden Gehweg ins Gespräch, was allerhand Auswirkungen nach sich ziehen würde. Diese könnten sogar so weit gehen, dass der Investor von seinem Bauvorhaben Abstand nimmt, weil das ohnehin schon schmale Grundstück auf dem jetzt die Schinnerhäuser stehen dann noch schmaler würde. Denn von dem Baugelände, das der Investor erwerben soll, werden die Flächen für die Fahrbahn- und Gehwegverbreiterung abgezogen. Also stand bei der Sitzung am 2. Juli die Entscheidung an, ob im Bereich der Engstelle in der Bauhofstraße einer oder zwei Gehwege neben der Fahrbahn gebaut werden sollen.

Fachmännischen Rat hatte man sich vor der Sitzung von der Polizei, vom Kreisbaumeister und vom örtlichen Straßenverkehrsreferat eingeholt. Während die Verkehrsexperten der Polizeiinspektion Treuchtlingen und Weißenburg einen einseitig verlaufenden Gehweg für ausreichend erachten, sprechen sich Kreisbaumeister Kissling und auch Werner Rachinger von städtischen Verkehrsreferat für die doppelseitige Gehwegvariante aus.

Nach Kräften gemeinsam unterstützen
bauhof-schinnerer-03Bevor das Ratsgremium in die Beratungen eintrat, verlas Stadtrat Karl Satzinger eine Erklärung, in der er seinem Ärger Luft machte. Satzinger erinnerte an seinen Antrag vom November 2014, die Tiefbaumaßnahmen zu planen, den er damals zurückgezogen habe, weil ihm Fakten aufgetischt worden seien „die nicht der Wahrheit entsprechen“. Angegriffen hat Satzinger bei seinen Ausführungen den SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer, der in der damaligen Sitzung geäußert hatte, dass die Maßnahmen, die Satzinger hier beantragt, schon beschlossen seien. Später hatte sich dann herausgestellt, dass dies nicht der Fall ist. Gronauer wehrte sich gegen den Vorwurf, die Unwahrheit gesagt zu haben und verwies darauf, dass er sich bei seinen Ausführungen auf die Aussage des Tiefbauers verlassen habe. Dieser hatte behauptet, dass Tiefbauplanungen für die Bauhofstraße bereits vorliegen.

Bereits im Dezember 2014 seien – so Satzinger – Vereinbarungen mit dem Investor getroffen worden, die einen 50 cm breiten Schutzstreifen entlang des Bauhofgebäudes vorsehen. „Diese Planungen sind nun abgeschlossen und unsererseits wird jetzt überleget, einen zweiten Gehweg zu errichten. Soll der Investor jetzt nochmal von vorn anfangen?“ empörte sich Satzinger. Man solle froh sein, dass sich jemand bereit erklärt, bei der Beseitigung eines Städtebaulichen Missstandes mitzuhelfen. Diesen solle man vonseiten des Ratsgremiums „nach Kräften gemeinsam unterstützen“, forderte Satzinger.

Gehweg oder Schutzstreifen?
bauhof-schinnerer-02Geschäftsleiter Eberle gab zu bedenken, dass bei diesem Verfahren die Rangfolge der Zielsetzungen zu beachten sei. In erster Linie habe man an der Engstelle einen städtebaulichen Missstand zu beseitigen. Erste Priorität habe deshalb die Beseitigung eines Verkehrsproblems und an zweiter Stelle stehe die Bebauung durch den Investor.

Für einen zweiten Gehweg an der Südseite (Bauhofseite) sprachen sich die Stadträtinnen Christa Seuberth (SPD) und Anette Pappler aus. Letztere rechnete vor, das dem Investor durch den Gehweg etwa 40 m² verloren gehen, was bei einer Grundstücksgröße von ca. 500 m² vertretbar sei.

CSU Fraktionschef Florian Gallus trat für den 50 cm Sicherheitsstreifen ohne Gehweg ein, erkannte aber die Gefahr, dass dieser von Fußgängern als schmaler Gehweg benutzt werden könnte, wodurch Gefahrensituationen vorprogrammiert seien. Deshalb schlug er als „Königsweg“ vor, den Sicherheitsstreifen so zu gestalten, dass der nicht begangen werden kann. Dies wäre mit einem Hochboard und dahinterliegenden Schroffen (z.B. grobe Bruchsteine) möglich.

bauhof-schinnerer-01„Das gesamte Vorhaben im Bereich der Engstelle Bauhofstraße hängt am Investor. Wir können das nur umsetzen, wenn wir einen Investor haben“, erklärte FW Fraktionsführer Walter Otters. Und auch Gerhard Gronauer pflichtete dem bei.

Für die Bürgerliste erklärte Alexius Lämmerer, dass nur die Variante mit dem einseitigen Gehweg infrage komme. Es sei die Aussage des Investors vorhanden, dass das ohnehin schmale Baugrundstück des Schinnereranwesens durch einen zweiten Gehweg noch schmäler und dadurch für ihn noch unattraktiver würde. „Man muss es machen wie es der Investor will“ forderte Lämmerer. „Sonst ist das Projekt gestorben“.

Der Vorschlag, die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung des Stadtrates zu vertagen wurde von der Ratsmehrheit mit 7:10 Stimmen abgelehnt.

Mit einer 10:7 Mehrheit wurde letztlich vom Stadtrat folgender „Gehwegbeschluss“ gefasst:

Der Stadtrat der Stadt Pappenheim beschließt im Falle eines Abbruchs der Schinnerer Anwesen nur auf der Nordseite der Bauhofstraße einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m zu errichten (Gehwegvariante2). Der erforderliche Schutzstreifen wird auf der Südseite mit der vorgeschriebenen Breite von 50 cm umgesetzt.
Die Gestaltung des Schutzstreifens wird in der nächsten Sitzung des Bauausschusses erarbeitet.

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