Firmen werden zur Bereitstellung von Schutzmaterial aufgerufen

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Nachdem von der der für den gesamten Freistaat tätigen und zuständigen zentralen Beschaffungsstelle bisher nicht ausreichend Schutzmaterial im Landkreis ankommt, hat sich die Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landkreis entschlossen, einen Aufruf an heimische Firmen und Einrichtungen zu richten. Unternehmen aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind deshalb dazu aufgerufen, sich zu melden, sofern sie Schutzmaterial wie Desinfektionsmittel oder Mundschutz zur Verfügung stellen können. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz hofft damit die medizinischen Einrichtungen besser versorgen zu können.

Medizinisches Schutzmaterial ist aufgrund der Corona-Situation derzeit Mangelware. Kliniken, Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Arztpraxen benötigen dringend Desinfektionsmittel, Handschuhe und Schutzmasken. Viele Einrichtungen aus Altmühlfranken haben sich bereits an die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) gewandt, die sämtliche Maßnahmen rund um das Coronavirus im Landkreis koordiniert.

Zuständig für die Beschaffung des gesamten Schutzmaterials ist eigentlich die zentrale Beschaffungsstelle des Freistaats Bayern. Diese bemüht sich derzeit mit Kräften auf dem freien Markt derartige Schutzmaterialien in größeren Mengen einzukaufen. Die Lieferungen werden anschließend an alle Landkreise und kreisfreien Städte in ganz Bayern verteilt. Die Landkreise wiederum verteilen das Material an die Bedarfsträger.

Doch kommen über diese Versorgungsschiene bislang noch zu geringe Mengen des benötigten Schutzmaterials vor Ort an. Aus diesem Grund versucht der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ergänzend von örtlichen Firmen Material beschaffen zu können.

Landrat Gerhard Wägemann und Klinikvorstand Christoph Schneidewin wenden sich deshalb mit einem Appell an alle Unternehmen in Weißenburg-Gunzenhausen: „Das Klinikum Altmühlfranken, Pflegeheime, Pflegedienste, die Ärzteschaft und die Rettungsdienste geben aktuell alles im Kampf gegen Corona. Doch ohne die notwendige Schutzausrüstung kann in Kürze an vielen Stellen die Arbeit in absehbarer Zeit eventuell nicht mehr mit ordnungsgemäßen Schutzmaßnahmen fortgeführt werden. Da Schutzmaterial am Markt nach wie vor nur sehr schwer zu bekommen ist und der Freistaat Bayern mit seiner zentralen Beschaffungsstelle noch keine ausreichende Belieferung der Landkreise sicherstellen kann, bitten wir alle Firmen im Landkreis, Lagerbestände bei uns zu melden. Auch wer Schutzmaterialien selbst produzieren kann, sollte sich an uns wenden.“

Eine Abnahme geeigneter Schutzmaterialien durch das Landratsamt erfolgt gegen Kostenerstattung. Sollten größere Mengen oder Kontaktdaten von Herstellerfirmen außerhalb des Landkreises vermittelt werden, wird der Kontakt über die FüGK an die zentrale Beschaffungsstelle des Freistaates Bayern weitergegeben.

Wie melde ich Schutzmaterial?
Damit die Materialmeldung von den Firmen möglichst zeitsparend und komfortabel an den Landkreis weitergeleitet werden kann, wurde unter www.landkreis-wug.de/corona-materialabfrage/ein Online-Formular freigeschaltet. Aus dem Online-Formular geht konkret hervor, welche Artikel, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Bewältigung der Corona-Pandemie benötigt werden. Insbesondere geht es hier um FFP-2- oder FFP-3-Schutzmasken und –anzüge (DIN EN 14126), Mund- und Nasenschutz, Desinfektionsmittel und Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmittel.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises wird die Unternehmen mit einer Rundmail zusätzlich auf diese Unterstützungsaktion hinweisen. Fragen zu dem Firmenaufruf beantwortet die „Beschaffungsstelle“ der Führungsgruppe Katastrophenschutz telefonisch unter der 09141 902-447 oder per E-Mail an versorgung2.fuegk@landkreis-wug.de.

Bestands- und Bedarfsermittlung
Auf der anderen Seite stehen natürlich die medizinischen Einrichtungen, Pflegeheime, ambulanten Pflegedienste sowie sonstige Bedarfsträger die derzeit händeringend nach Schutzmaterial suchen. Auch diese können bzw. sollten sich möglichst an die FüGK des Landkreises wenden und eine Bestands- und Bedarfsermittlung abgeben.

Die medizinischen Einrichtungen, Alten- und Pflegeheime, ambulanten Pflegedienste und weiteren Bedarfsträger wurden von der Versorgungsstelle bereits per E-Mail angeschrieben, viele haben sich schon zurückgemeldet. Wer die Aufforderung nicht erhalten oder die Meldung noch nicht abgegeben hat, kann die Bestands- und Bedarfsermittlung von Schutzmaterial mittels PDF-Formular an das Landratsamt übermitteln. Das PDF-Formular ist unter dem Kurzlink http://www.lk-wug.de/uo4tj2z abrufbar.

Fragen der Bedarfsträger aus Weißenburg-Gunzenhausen beantwortet der „Versorgungsstab“ der Führungsgruppe Katastrophenschutz telefonisch unter 09141 902-352 oder per Mail an versorgung.fuegk@landkreis-wug.de.

Die Erfahrung der vergangenen Lieferungen hat gezeigt, dass nur ein kleiner Anteil des gemeldeten Bedarfs gedeckt werden konnte. Die Versorgungsstelle der FüGK hat aktuell noch keine weiteren Informationen, wann und wie viel Material (Desinfektionsmittel oder Schutzausrüstung) geliefert wird. Deshalb kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, ob oder in welchen Mengen eine Verteilung erfolgt. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz arbeitet mit Kräften daran, ausreichend Schutzmaterial zu beschaffen.

Alle Informationen zum Firmenaufruf sowie zur Bedarfs- und Bestandsermittlung sind online unter www.landkreis-wug.de/corona/schutzmaterial nachzulesen. Dort sind auch die beiden Formulare eingestellt.

Foto: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen/Lena Kagerer