Falsche Verhalten nach Verkehrsunfall

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Am Sonntag, 28.10.2018, gegen 06.45 Uhr, befuhr ein 24-jähriger Treuchtlinger mit seinem Pkw die Staatsstraße 2387 zwischen Bieswang und Zimmern. Wegen Straßenglätte nach Schneefall geriet das Fahrzeug, auf dem noch Sommerreifen montiert waren, in einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab, beschädigte einen Leitpfosten und kam in einer Wiese zum Stehen.
Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.500 EURO. Nachdem der 24 Jahre alte Mann erfolglos versucht hatte, seinen Pkw wieder auf die Straße zu fahren, verließ er die Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Gegen den Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle eingeleitet.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut auf die Pflichten eines  Unfallbeteiligten nach einem Verkehrsunfall hin.