Fällige Vorauszahlungen vorerst nicht bezahlen

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Wegen der Rückführung des Eigenbetriebs Abwasser an die Kämmerei der Stadt Pappenheim ergeben sich wichtige Änderungen die in einer Bekanntmachung mitgeteilt werden. Demnach brauchen die zum 15. Februar fälligen Vorauszahlungen von den Grundstückseigentümern bis zum Erlass eines neuen Bescheides nicht bezahlt werden.

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