Ermittlungen gegen den Fahrer eines „Pocket-Bikes“

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Pappenheim – Am Montagabend, 05.09.2022, gegen 19.45 Uhr, fuhr ein 22-Jähriger mit einem Mini-Motorrad, auf dem Vorplatz er Weidenkirche in Pappenheim. Diese sogenannten „Pocket-Bikes“ sind in Deutschland jedoch nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und dürfen deshalb nicht auf Straßen, Plätzen, Feld- und Waldwegen und auch nicht auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen benutzt werden.
Außerdem war der junge Mann auch nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftrades. Gegen ihn wird nun wegen Fahren ohne Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, einem Verstoß nach dem Kraftfahrsteuergesetz und Fahren ohne Zulassung ermittelt