Wer einen unbefristeten Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis spätestens 19. Januar 2027 umtauschen. Darauf weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hin. Betroffene sollten den Umtausch möglichst bald beantragen, damit die Bearbeitung und Ausstellung des neuen Führerscheins rechtzeitig erfolgen können.
Grundlage ist eine EU-weite Regelung, nach der bisher unbefristete Führerscheine schrittweise durch neue Dokumente mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ersetzt werden. Entscheidend ist das Ausstellungsdatum unter der Nummer 4a auf dem Führerschein. Wer die Frist versäumt und weiterhin mit dem alten Dokument fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Der Antrag kann bequem online oder auf dem Postweg gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Benötigt werden ein biometrisches Passfoto, das nicht älter als ein Jahr ist, ein Unterschriftenblatt sowie Kopien von Führerschein und Personalausweis.
Die Führerscheinstelle empfiehlt den sogenannten Direktversand. Dabei wird der neue Führerschein gegen einen geringen Aufpreis direkt nach Hause geschickt. In diesem Fall muss allerdings der bisherige Kartenführerschein im Original eingereicht werden. Er wird nach der Bearbeitung mit einer ausreichenden Befristung zurückgeschickt.
Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins noch bis 2033 Zeit für den Umtausch.
Für später ausgestellte unbefristete Kartenführerscheine gelten weitere Fristen bis zum Jahr 2033.
Anträge und weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-wug.de/fuehrerscheinumtausch. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich an seine Heimatgemeinde wenden.

