Zwei neue Gebäude für die Sonne

Wie in der jüngsten Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, soll der Pappenheimer Gasthof zu Sonne um zwei Gebäude erweitert werden. Geplant ist ein Gebäude mit Saal, Tiefgarage und Rezeption und ein separates Wohngebäude. Für Scheune sowie das Wohn- und Geschäftshaus der ehemaligen Metzgerei Hübner ist der Abbruch vorgesehen.

Einstimmig hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim dem Bauvorhaben zugestimmt, wonach der Gasthof zur Sonne großzügig erweitert werden soll. Im direkten Anschluss an das bestehende Hotel- und Gaststättengebäude in der Deisingerstraße soll in Richtung Burgberg an der Stelle des Hübnerstadels ein Erweiterungsbau mit den Abmessungen von 18 x 16 m entstehen. In diesem Gebäude ist im Erdgeschoss eine Tiefgarage und ein Empfangsbereich vorgesehen. Im 1. Obergeschoss ist ein großzügiger, teilbarer Saal und die dazu notwendigen Sanitäranlagen geplant. Im 2. Obergeschoss werden sechs neue Gästezimmer eingerichtet. Das neue Gebäude, das an der Stelle des heutigen Hübnerstadels errichtet werden soll ist gut 3m höher als das bisherige Gasthofgebäude.

140505_sonne-03Damit in das Gebäude genügend Licht einfallen kann, und auch aus Gründen der Belüftung wird auf der Bergseite die Felswand ein gutes Stück abgetragen. Denn hinter dem neuen Gebäude soll es auch eine Terrasse geben.

Auch das Wohn- und Geschäftshaus der vormaligen Hübner-Metzgerei wird vollständig abgebrochen und durch ein Wohngebäude ersetzt, das 11 x 11 m groß werden soll. Das Wohngebäude erhält durch einen verglasten Steg eine Verbindung zu dem neuen Gaststättengebäude. Im Erdgeschoss des Wohngebäudes sind Garage und Lagerräume vorgesehen und in den beiden darüber liegenden Geschossen wird eine Wohnung eingerichtet.

Bei den Wortmeldungen zum Bauantrag stellte Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Friedrich Obernöder die Frage nach der Abbuchgenehmigung. Diese, so war von Amtsleiter Stephan Eberle zu erfahren, sei nach dem geltenden Baurecht nicht notwendig. Nachdem der Stadtrat das gemeindlichen Einvernehmen erteilt hat, werden die Planunterlagen nun zur baurechtlichen Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens an das Landratsamt Weißenburg weitergeleitet.




Eine Galerie für Begegnungsverkehr

Die Bahnunterführung in Pappenheim soll einen barrierefreien Bahnsteigzugang erhalten. Der Stadtrat hat sich einstimmig für eine Galerielösung entschieden, die von der Zweckerfüllung her dem ursprünglich geplanten Fußgängertunnel sehr nahe kommt. Gehweg soll 2,20 m breit auf einer 2 m hohen Galerie durch die Unterführung geführt werden. Auch Gehweganschluss Richtung Langenaltheim wird dann möglich sein.

In seiner Sitzung am 27. Februar hat sich der Stadtrat auch mit der Gehweggestaltung in der neuen Bahnunterführung in Niederpappenheim beschäftigt. Nachdem nun klar ist, dass ein zusätzlicher Fußgängertunnel aus mehreren Gründen nicht in Frage kommt, hatte der Landkreis angeboten, gegen Kostenbeteiligung den Unterführungsquerschnitt um einem halben Meter zu verbreitern. Damit soll ermöglicht werden, dass auch auf der dem Bahnhof zugewandten 140324_bahn-04 Seite ein Gehweg angelegt werden kann. Auf der gegenüberliegenden, (südlichen) Seite hat der Landkreis einen kombinierten Rad- und Fußweg mit einer Breite von 3 m in seiner Planung.

Das Angebot des Landkreises, Pappenheims Wünsche für einen barrierefreien Zugang zu dem Bahnsteig mit Abfahrtsrichtung Ingolstadt zu berücksichtigen war aber mit einer zeitlichen Frist versehen. Bis zum 17. März musste die Stadt – also der Stadtrat – der Verbreiterung des Brückenquerschnitts zustimmen. Das war der Grund, weshalb dieses zukunftsweisende Thema ausgerechnet am Unsinnigen Donnerstag auf der Tagesordnung stand.

Vorschlag des Landkreises war es, an der dem Bahnhof zugesandten Seite (Nordseite) der neuen Bahnunterführung einen Gehweg mit einer Breite von 1,50 m zu führen. Nach Unterquerung der Bahn wäre der Bahnsteig Richtung Ingolstadt über eine lange Rampe Richtung Bahnhof barrierefrei zu erreichen.

Neue Überlegungen haben die Galerie-Idee hervorgebracht. Würde man den Gehweg auf einer Galerie (siehe Skizze) durch die Unterführung anlegen, wäre das nahezu so komfortabel wie ein eigener Fußgängertunnel. Jedoch ist zur Anerkennung des Begriffs der Barrierefreiheit eine Gehwegbreite von 2,20 m erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass auf dem Weg ein Begegnungsverkehr durch Rollstuhlfahrer möglich sein muss.

Bei der derzeit angedachten Galerielösung würde eine Verbreiterung des Brückenquerschnitts um 50 cm ausreichend sein. Der Landkreis müsste bei dieser Lösung aber bereit sein auf der gegenüberliegenden Südseite der Unterführung den kombinierte Rad- und Fußweg zu einem reinen Fußweg mit einer Breite von 1,50 m umzuplanen. Dieser Gehweg wäre dann immer noch um 30 cm breiter als der derzeitige Gehweg, der eine Breite von 1,20 m hat.

Weitergeführt könnte bei der oben dargestellten Variante auch der Gehweg, der neben der Langenaltheimer Straße an den Firmen Faurecia und Leiritz vorbeiführt, dann aber abrupt endet. Auch dieser Gehweg könnte im Rahmen der Galerielösung barrierefreien Anschluss zu dem Bahnsteig Richtung Süden finden.

}Bei den Beratungen im Stadtrat waren sich die Stadträte aller Fraktionen einig. Alle Wortmeldungen sprachen sich für die Galerielösung mit einer Breite von 2,20 m aus. Einvernehmlich wurde der Vorteil erkannt, dass auf der Galerie ein besserer Schutz bestehe als auf einem höhengleichen Gehweg. Der Sicherheitsfaktor wird auch durch die Tatsache verstärkt, dass zwischen der Galeriewand und der Fahrbahn ein Sicherheitsstreifen von 1m angelegt wird.

Verworfen wurde eine weitere Variante, die eine andere Art der Galerielösung vorgesehen hätte. Allerdings wäre bei diesem Vorschlag der Gehweg nur mit einer Breite von 1,60 m vorgesehen gewesen. Das hätte zwar nicht den Vorgaben für eine Barrierefreiheit genügt, aber es hätte der Unterführungsquerschnitt nicht verbreitert werden müssen. Die Verbreiterung der Unterführung und die Anlage der Galerie kosten die Stadt nach dem derzeitigen Stand der Kostenberechnungen rund 80.000 Euro.

Bahnquerschnitt mit Galerie

140324_bahn-05
Wegführung (grüne Linie) als barrierefreier Zugang zum Bahnsteig Richtung Ingolstadt




Erschließung „Am Schlägle“ vorerst abgelehnt

Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung mit einer 6:7 Mehrheit die Erschließung eines zweiten Baugebietes in Geislohe abgelehnt. Die Erschließungskosten sollen zuerst durch Grundstücksverkäufe gedeckt werden. SPD sprach sich für die Erschließung aus. CSU und FW sehen keine Eilbedürfnis.

Die in Geislohe durch den Abbruch des Rabus-Anwesens entstandene Baulücke wird wohl so schnell nicht geschlossen. Das wurde bei der Abstimmung in der jüngsten Stadtratssitzung deutlich. Denn wie in der öffentlichen Sitzung zur Sprache kam ist dieses Baugebiet, das den Namen „Am Schlägle“ trägt ein teures Pflaster. 90.000 Euro soll die Erschließung für das 5.000 Quadratmeter große Baugebiet kosten, auf dem nur drei Bauplätze ausgewiesen sind.

Wurde anfänglich von  zwei einheimischen Bauwerbern gesprochen, so lag bis zur öffentlichen Stadtratssitzung nur ein konkreter Kaufantrag für eines der drei Grundstücke vor.

In einer Sitzung des Bauausschusses die im  Juni diese Jahres stattfand, war davon die Rede, dass die Erschließungskosten, für das Baugebiet, das zwischen den drei Baugrundstücken eine großzügige Grünfläche vorsieht, durch den Verkauf der drei Baugrundstücke gedeckt werden soll. So wurde auch bei der öffentlichen Sitzung von CSU Fraktionschef Friedrich Obernöder zur Sprache gebracht, dass er die „plötzliche Eile“ nicht verstehe. Sein Vorschlag war, mit der Erschließung zu warten, bis zumindest zwei Baugrundstücke verkauft sind. Ganz ähnlich äußerte sich Stadtrat Walter Otters von den Freien Wählern, der in der Erschließung zum jetzigen Zeitpunkt die Gefahr sieht, dass der Druck und die Intensität der Bauwerbersuche nachlassen könnte.

Ganz anders sah man das bei der SPD. Fraktionsvorsitzender Gerhard Gronauer plädierte für eine Erschließung, damit der „Innerortsring“ in Geislohe baulich wieder geschlossen werde. Auch Stadtrat Manfred Kreißl trat für die baldige Erschließung ein und appellierte an den Stadtrat „Wir müssen in die Offensive gehen“.

131112_geisloh-02Beim Blick in die Zukunft ist die Möglichkeit erkennbar, nach  einer Änderung des Flächennutzungs-planes, 12 weitere Baugrundstücke durch eine Erweiterung des Baugebietes „Am Schlägle“  auszuweisen. Könnte man diese Grundstücke alle verkaufen wären sicherlich die Erschließungskosten gedeckt und auch ein Teil der Abbruchkosten der alten Fabrik- und Wohngebäude, die knapp 200.000 Euro gekostet haben. Darüber hinaus bestehen auch noch Lasten aus der Erschließung des Geisloher Baugebietes „Gründlein“. Bei einer Erschließung des neuen Baugebietes und wenn man gar den Gedanken einer Erweiterung bewegt, steht zu befürchten, dass dann die noch unverkauften Baugrundstücke im „Gründlein“ bis in alle Ewigkeit auf Käufer warten..

Bei der Abstimmung stimmte die gesamte SPD Fraktion (5), Bürgermeister Uwe Sinn (1) für eine Erschließung des neuen Geisloher Baugebietes. Die anwesenden Räte der CSU-Fraktion (4) und die der FW (3) stimmten dagegen.

Möglicherweise trägt auch diese Ratsentscheidung dazu bei, dass im Stadtrat das Personalkarussell wieder in Bewegung kommt. Noch ist nichts entschieden und zu gegebener Zeit werden Sie hier lesen wie sich die Dinge weiter entwickeln.




Mehr Attraktivität für die Insel

Die sogenannte Stadtwerke-Insel soll im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (SEK) mit Mitteln aus der Städtebauförderung attraktiver gestaltet werden. Der Stadtrat hat bei seiner jüngsten Sitzung grünes Licht für die Grundplanungen der Umgestaltung gegeben. Inselspitze soll öffentlich zugänglich werden. Zufahrt bleibt unverändert.

130412_insel-05Die Sanierung der Stadtwerke-Insel ist im Rahmen des SEK in einem engen Zusammenhang mit den geplanten Umgestaltungsmaßnahmen in der Innenstadt zu sehen. Deshalb ist die Befestigung der Parkflächen sowie die Steigerung der Attraktivität auch im SEK-Programm mit hoher Priorität versehen. Insbesondere die Befestigung der Insel-Parkflächen ist wichtig, weil durch den künftigen Wegfall von Parkplätzen in der Deisingerstraße die Abstellflächen für Pkw auf der Insel dringend benötigt werden.

130412_insel-02Darüber hinaus soll an der Altmühl entlang eine Uferpromenade entstehen, wobei für Rad- und Fußweg getrennte Trassenführungen vorgesehen sind. Auch die Inselspitze , die derzeit nur über den nichtöffentlichen Betriebsbereich der Stadtwerke erreichbar ist, soll öffentlich zugänglichgemacht werden, erörterte Bürgermeister Uwe Sinn vor dem Stadtrat.

Allerdings bleibt die enge Zufahrt zur „Insel“ derzeit unangetastet. Denn diese Zufahrt kann nur mit komplexen Baumaßnahmen verbreitert werden. Wie Amtsleiter Stefan Eberle vor dem Stadtrat ausführte, wäre dazu ein Umbau der relativ neu sanierten Klosterstraße, eine Tieferlegung des Kanals und der damit verbundener Einbau eines Hebewerkes notwendig. Weil das alles zu umfangreich und zu teuer ist, bleibt vorerst die enge Inselzufahrt von den Inselplanungen unberücksichtigt.

Der Stadtrat hat dem Pleinfelder Planungsbüro VNI einstimmig den Auftrag für die Erstellung von Planunterlagen erteilt. Die Planunterlagen sind erforderlich, um bei der Regierung von Mittelfranken die Fördermittel aus der Städtebauförderung beantragen zu können.




Gehweg und breitere Fahrbahn

Samstag, 10. November 2007

Die Zufahrt zum Bieswanger Industriegebiet wird eine breitere Fahrbahn, einen Gehweg und eine Beleuchtung erhalten. Vorgestellt wurden drei Varianten. Zuschuss bis zu 60% möglich, Spange von der Umgehungsstraße im Gespräch. Anregung aus der Bürgerversammlung. Baukosten rund 150.000 €.

Aufgegriffen wurde das Thema Zufahrtsstraße zum Industriegebiet Bieswang erstmals in der Bürgerversammlung am 19. März dieses Jahres.
Der PAPPENHEIMER SKRIBENT hat damals berichtet:
“Ein ständiger Gefahrenzustand sei der enge Solnhofer Weg, der von der Stelzergasse aus etwa 500 m weit in das Bieswanger Industriegebiet führt. Diese nur etwa 5 m breite Straße erweise sich insbesondere in der dunklen Jahreszeit als eine ständige Gefahrenquelle, wenn die Beschäftigten aus den dortigen Firmen zu Fuß oder mit dem Rad auf dem Weg von oder zu ihrer Arbeitstelle befinden. Diese Straße in das Industriegebiet habe keinen Gehweg und auch keine Straßenbeleuchtung.

„Aus dem Industriegebiet fällt doch auch etwas für die Stadt Pappenheim ab“ gab ein betroffener Unternehmer zu bedenken. Man habe tatsächlich Angst, dass etwas passiert, denn die Straße wird außer den Lieferfahrzeugen täglich von mehr als 200 Beschäftigten frequentiert.”

In der Stadtratssitzung am 8. November wurden nun die ersten Planentwürfe und Kostenschätzungen vorgestellt. Diplomingenieur Reinhard Vulpius Ingenieurbüro VNI aus Pleinfeld stellte in öffentlicher Sitzung drei Planentwürfe und Kostenaufstellungen vor. Die Kosten für die vorgestellten Varianten reichen einschließlich Beleuchtung von 140.000 bis 170.000 €.

Während sich die Varianten 1 und 2 vorsehen, dass der Gehweg in Richtung Industriegebiet gesehen rechtsseitig der Fahrbahn verlaufen sieht die Variante 3 einen Gehweg auf der linken Seite der Fahrbahn vor.

151031_solnhofer-wegUnmittelbar neben der Fahrbahn würde der etwa 2 m breite Gehweg nach den Plänen der Variante 1 verlaufen. Nur durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgesetzt.

Der Planvorschlag 2 sieht zwischen der Fahrbahn und dem an deren Nordwestseite verlaufenden Gehweg einen Grünstreifen von etwa 2m Breite vor, der auch zur Sicherheit der Passanten einen wesentlichen Beitrag leisten würde. Gleiches gilt für Planvorschlag 3, der den Gehwegverlauf allerdings an der Südostseite der Fahrbahn vorsieht.

Neben der Schaffung eines Gehweges ist auch die Verbreiterung der jetzt 4,50m breiten Fahrbahn um einen Meter vorgesehen. Dazu soll noch einen Bankette von ebenfalls einem Meter geschüttet werden.

Bei jeder der vorgestellten Möglichkeiten ist ein Grunderwerb für den Bau des Gehweges notwendig. Die Kosten hierfür werden für die Varianten 1 und 2 mit 4.000 und für die Variante 3 mit 6.000 € geschätzt. Die Beleuchtung ist mit Zusatzkosten in Höhe von 15.000 € angegeben.

151031_solnhofer-weg-03Bei den Beratungen im Stadtrat kam deutlich zur Sprache, dass nur die Variante 2 oder 3 in Frage kommen können. In die Überlegungen wurde auch die angedachte Verlängerung der Umgehungsstraße einbezogen, die vom Norden, also von der Umgehungsstraße her als Westspange auf den Solnhofer Weg münden soll. Wenn diese Straße gebaut würde, wäre es besser den Gehweg auf der linken Fahrbahnseite (in Richtung Industriegebiet gesehen) zu führen wurde argumentiert, weil die Passanten die Umgehungsstraße nicht überqueren müssten um auf den Gehweg zu kommen, der in das Industriegebiet führt. Andererseits sei völlig unsicher ob dieser Direktanschluss der Staatsstraße an das Bieswanger Industriegebiet kommt. Deshalb sei es besser, den Gehweg, wie in Variante 2 vorgesehen rechtsseitig zu bauen.

Bevor aber eine Entscheidung gefällt werden kann, muss bei der Regierung von Mittelfranken abgeklärt werden, wie hoch die staatlichen Zuschüsse ausfallen. Bis zu 60 % sind drin, meinte Reinhard Vulpius. Allerdings muss man bei der Regierung vorsprechen und anhand der bestehenden Planunterlagen die Zuschussbedingungen abklären. Eventuell können sich dabei noch Änderungen ergeben, die jetzt noch nicht berücksichtigt wurden.




Autowaschanlagen auch am Sonntag in Betrieb?

Auf Antrag der beiden Betreiber von Autowaschanlagen in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg hatte der Stadtrat darüber zu beraten, ob es in Pappenheim möglich werden soll, auch am Sonntag das Auto waschen zu lassen

Durch eine Gesetzesänderung im Feiertagsgesetz wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den Betrieb von Autowaschanlagen auch am Sonntag zuzulassen.

Bei einer Anhörung der Kirchenverwaltungen sprachen sich diese klar gegen den Betrieb solcher Anlagen an Sonntagen aus. Die Stadträte Werner Hüttinger (FW) und Alfred Rathsam (FW) meinten bei ihren Wortmeldungen, dass sechs Tage in der Woche ausreichen müssten um das Auto zu waschen. Auch im Hinblick darauf, dass Pappenheim ein Luftkurort und ein Ferienort mit dem Prädikat Ruhe und Erholung ist, wurde das Auto waschen an Sonntagen letztlich nicht erlaubt.

Gegen die Stimmen von Stadträtin Böhnlein (CSU) und Günter Schleußinger (CSU) wurde der Erlass einer Verordnung, die den Betrieb von Waschanlagen an Sonntagen gestattet mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Ein Blick in die anderen Gemeinden in der Region zeigt, dass in Weißenburg die Sonntagswäsche für Autos erlaubt ist und auch in Treuchtlingen demnächst genehmigt werden soll. Im Urlaubsort Gunzenhausen allerdings ist es nicht erlaubt, auch am Sonntag seinem Prunkstück eine öffentliche Reinigung zu gönnen.




Lichtzeit wird gleichgeschaltet

ACHTUNG dieser Artikel ist vom 17.10.2003

Die Lichtzeit, eine wunderbare Wortschöpfung von Stadtrat Gronauer (SPD), bezeichnet die Betriebszeit der Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Ortsteilen. Derzeit ist es so, dass in allen Ortsteilen die Straßenbeleuchtung von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr abgeschaltet wird.
Nur in Zimmer ist diese „Nichtlichtzeit“ (Wortschöpfung Skribent) um 03:00 Uhr zu Ende, während in Pappenheim selbst die Lichtzeit die ganze Nacht andauert.

Nun wird künftig, auch in Pappenheim und Zimmern, wie in allen anderen Ortsteilen auch, die Lichtzeit um 01:00 Uhr enden und um 05:00 Uhr wieder beginnen, sodass eine Nichtlichtzeit von 4 Stunden entsteht, die der Stadtkasse rund 6.500 € einbringt.

Bei der Diskussion zu diesem Thema machte Stadtrat Knoll deutlich, dass er ganz entschieden gegen diese „Nichtlichtzeit“ ist, worauf Stadtrat Kleber ausführte, dass die Geschäftsleute in Pappenheim ihre Schaufensterbeleuchtung nächtens brennen lassen und so, gleichsam ihre eigene Lichtzeit machen sollten. Mehrere Stadträte sprachen sich noch für die Begrenzung der Lichtzeit aus, wobei die Ausführung von Stadtrat Kleber, dass nach seinen Berechnungen die Straßenbeleuchtung vor seinem Anwesen mit einer 12 Watt Sparlampe pro Jahr 5,50 € kosten würde, besonders aufschlussreich war.
In weiser Voraussicht machte der Bürgermeister deutlich, dass er wegen der Nichtlichtzeit mit massiven Beschwerden aus der Bürgerschaft rechne, die vermutlich keine Lichtzeiteinschränkung haben wollen und man dann nach Kompromissen suchen müsse.

Problematik Laternenparker
Probleme mit der Lichtzeitregelung werden die „Laternenparker“ bekommen, die ihr Fahrzeug ganz oder Teilweise auf der Fahrbahn parken. während diese Parkweise bei durchgehender Lichtzeit kein Problem ist, muss das Fahrzeug während der „Nichtlichtzeit“ an der, der Fahrbahn zugewandten Seite beleuchtet werden.
Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- € vorgesehen.