Förderung auch ohne Pflaster ! – ?
Auch ohne eine Pflasterung der Fahrbahn in der Deisingerstraße gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für das SEK und an den Grundfesten der Straßenausbaubeitragssatzung kann aus rechtlichen Gründen voraussichtlich nicht gerüttelt werden. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrats vom 10.September.
„Heute gibt es nichts Neues – heute ist kein Informationstag“ stellte Helmut Selzer, Koordinator für das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK), fest. Nachgefragt hatte Dekan Wolfgang Popp, der die dargebotenen Ausführungen der in der öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrates schon am 30. 07. Im Haus der Bürger gehört und gesehen hatte. So war es auch bei den anderen 10 Zuhörern, die gekommen waren um Neues zu erfahren über den Fortgang in Sachen SEK.
Nachdem Erster Bürgermeister Uwe Sinn die Öffentlichkeit der vorher nicht öffentlichen Sitzung hergestellt hatte, begann er seine Erklärungen mit der Exkursion nach Gaimersheim, Dietfurt an der Altmühl und Beilngries am 02. Juli.
[unseren Artikel zu dieser Exkursion finden Sie hier … ]
Kosten für die Anlieger
Zweites Thema seiner Erklärungen waren die Kosten, die bei einer Umsetzung der Innenstadtsanierung wohl unumstößlich auf die Anwohner insbesondere in der Deisingerstraße zukommen werden. Sinn erinnerte an die Informationsveranstaltung am 05.08. in der die Grundlagen für die Beitragsbemessung eingehend erläutert wurden und bei der jedem Anlieger die voraussichtlichen Kosten genannt wurden die für sein Grundstück im Rahmen der SAB fällig werden. Dabei verwies der Bürgermeister darauf, dass sich die Grundlage für diese Kosten nicht verändert, ganz egal wie aufwendig der Innenstadtausbau auch geplant wird.
Festgestellt hat Bürgermeister Sinn auch, dass die Kosten für den Unterbau, die Erneuerung der Wasserleitung und des Kanals werden die Anlieger in der Deisingerstraße nicht besonders belasten, weil diese Kosten über die Benutzungsgebühren abgerechnet und so von der Gemeinschaft aller Anschlussinhaber getragen werden. Ergänzungsbeiträge kommen nach Sinns Worten auf die Anwohner nicht zu.
Gesetzliches Fundament für SAB
So wie es derzeit aussieht, wird es aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit geben die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) abzuschaffen oder für die Innenstadtsanierung auszusetzen. Nach den Ausführungen in den Bayerischen Verwaltungsblättern Ausgabe 8/201 vom 15. 04.2014 kommt das Ratsgremium – würde es die SAB in Pappenheim durch Beschluss abschaffen – in die Gefahr einer zivilrechtlichen und sogar strafrechtlichen Verfolgung. Im Klartext bedeutet das, dass jeder Stadtrat persönlich für die rechtlichen Folgen geradestehen müsste, die sich aus der Abschaffung des SAB ergeben. In dem Beitrag des Verwaltungsrechtsexperten Dr. Simon Bulla ist in den Bayerischen Verwaltungsblättern Ausgabe 8/201 für jedermann verständlich und ausführlich die gesetzliche Verpflichtung für die Gemeinden dargestellt eine SAB zu beschließen und auch umzusetzen.
Die Causa Gaimersheim
Einzig denkbare Ausnahme für eine Anwendung der SAB ist der Umstand, dass die betreffende Gemeinde Schuldenfrei ist und die Ausgaben im Zusammenhang mit den Straßenbaumaßnahmen auch nicht zu einer Gefährdung einer soliden Haushaltslage oder gar einer Schuldenaufnahme führt.
In dieser glücklichen Lage scheint die Gemeinde Gaimersheim zu sein. Denn für die Sanierungsmaßnahmen des innerörtlichen Bereichs wurde die auch in Gaimersheim erlassene SAB ausgesetzt.
Wie in der Sitzung vom Mitglied des SEK-Umsetzungsrates Gerhard Sippekamp erläutert wurde, habe es nach seiner Kenntnis in Gaimersheim nur für die Gestaltung einer Bushaltestelle und die Schaffung der Barrierefreiheit Zuschüsse gegeben.
Die Verkehrslage und das Verkehrsaufkommen
Nach SEK-Koordinator Helmut Selzer sind die Verkehrsverhältnisse und das Verkehrsaufkommen in den besuchten Städten durchaus mit denen in der Pappenheimer Deisingerstraße vergleichbar. Das jedoch wurde von einigen der Zuhörer, die mitdiskutieren durften, in Frage gestellt. Zum einen sei ein Pappenheimer Bürger bei eigenen Zählungen auf andere Ergebnisse gekommen und auch wegen des LKW-Verkehrs zur Mälzerei Wurm gebe es in Pappenheim eine besondere Verkehrsbelastung.
Hier hakte Stadtrat Florian Gallus (Mitglied im SEK Umsetzungsrat) ein und stellte heraus, dass bei einem höhengleichen Ausbau des Straßenraumes nach seiner Meinung potentielle Aufenthaltsflächen für Fußgänger und Radfahrer und damit die Aufenthaltsqualität schlechthin infrage gestellt werden. Das Beispiel Gaimersheim habe gezeigt, dass es bei einer höhengleichen Gestaltung des Verkehrsraumes die für Fußgänger vorgesehenen Aufenthaltsräume zugeparkt wurden. Deshalb habe man beispielsweise in Gaimersheim mit Abgrenzungen zum Zwecke der Verkehrsregulierung nacharbeiten müssen. Gallus forderte eine klare Abgrenzung von Aufenthaltsflächen und Fahrbahn.
„Die Parkplätze sind klar definiert“ konterte Jörg Schwarz, der als Treuhänder der BayernGrund GmbH das SEK in Pappenheim federführend begleitet.
Grundsätzliches zum SEK
„Das SEK ist nicht nur Marktplatz und Deisingerstraße“, stellte Jörg Schwarz fest. Dazu gehöre auch ein breiter Gürtel, des sich um die Innenstadt erstreckt. Insbesondere nannte Schwarz die Bauhofstraße mit dem Schinnererhaus, die Engstelle in der Bürgermeister-Rukwid-Straße und das Lämmermannanwesen. Im Übrigen, so betonte Schwarz, beteilige keine Gemeinde in Mittelfranken „die Bevölkerung so wie in Pappenheim“ stellte Schwarz fest. Es gebe jetzt einen Grobentwurf für die Sanierung von Marktplatz und Deisingerstraße der nun fachlich geprüft und dann im Stadtrat beraten und beschlossen werden soll. Die Bürgerschaft sei über die Planungen informiert worden und wie Bürgermeister Sinn ergänzte: „wir geben die Sachen weiter sobald wir sie wissen“.
Unnötige Verzögerungen verhindern
In einer Grundsatzerklärung führte Stadtrat Florian Gallus aus, dass er nicht möchte, dass das SEK Projekt zu einem politischen Kräftemessen unter den Fraktionen mutiert, in dem es nur noch darum geht, wer es besser verstehe seine eigenen Vorstellungen besser durzusetzen.
In einem Antrag, den Gallus als Fraktionsvorsitzender der CSU im Stadtrat eingebracht hatte (wir haben berichtet) beantragte er Einzelabstimmungen über alle Empfehlungen des Umsetzungsrates (mehr als200 Stück) und hat dies mit der Stimmenmehrheit von CSU, FW und BGL gegen die Stimmen der SPD Fraktion durchgesetzt.
Mit seinem Antrag so betonte Gallus habe er erreichen wollen, „dass der Stadtrat mehr Mitspracherecht bekommt und das Projekt SEK mehr in die Öffentlichkeit gerückt wird.“
Nun schlug Gallus vor, im Kreis der Fraktionsvorsitzenden und des Bürgermeisters ca. 10 – 15 maßgebliche Eckpunkte aus den Einzelempfehlungen zur Innenstadtsanierung auszuarbeiten, die dann im Stadtrat diskutiert und abgestimmt werden sollen.
Mit diesem Vorschlag will Gallus – so seine Ausführungen – signalisieren, dass er an einem politischen Kräftemessen nicht interessiert ist. Vielmehr soll sein aktueller Vorschlag dazu beitragen, dass Projekt weiterzubringen und unnötige Verzögerungen verhindern.
Das Pflaster und der Zuschuss
Zitiert hat Stadtrat Florian Gallus einen Zeitungsartikel des Weißenburger Tagblatts, wonach es Zuschüsse für das Pappenheimer SEK nur dann gibt, wenn die Fahrbahnen auf dem Marktplatz und in der Deisingerstraße mit Pflaster ausgebaut wird. Hierzu war nach mehrfachen Nachfragen zu erfahren: „Die Aussage ist so nicht richtig“.
Baudirektor Eberhard Pickel von der Regierung von Mittelfranken führte hierzu aus, dass es beim SEK von Grundsatz her darum gehe, zielgerichtet und sinnvoll an der Entwicklung einer Stadt zu arbeiten. Für Sanierungsmaßnahmen die den Förderrichtlinien entsprechen gibt es staatliche Zuschüsse, die sich in ihrer Höhe an der Qualität des Ausbaus orientieren. Wenn man in Pappenheim entgegen der Empfehlung aller mit dem Projekt befassten Planer die Straßen asphaltieren, statt pflastern wolle, „da frage ich mich natürlich schon warum man überhaupt was macht.“ Die Interpretierbarkeit dieser Grundaussage nutzen sowohl die Pflasterbefürworter als auch die Pflastergegner für die Bestätigung ihrer Linie. „Die Zuschüsse gibt es also auch ohne Pflasterung der Fahrbahn“ ,sagen die einen.
Ein Gefährdung des Zuschusses sieht die andere Seite in der Aussage Pickels, der über die Einhaltung der Förderrichtlinien wacht und maßgeblich an der Entscheidung über die Zuschussgelder für Pappenheim mitwirkt. Die Förderung ist je nach Qualität der Sanierungsmaßnahme abgestuft.
Bürgermeister Sinn erläuterte dazu: „Wir versuchen durch die Pflasterung der Deisingerstraße in eine Sonderförderung zu kommen, die sich auf die gesamte Altstadtsanierung auswirkt.“
Nochmals erfolgte – diesmal von Graf von und zu Egloffstein – der Hinweis, dass durch die erhöhten Ausbaukosten die Anlieger nicht höher belastet werden als mit einer Asphaltierung der Fahrbahn.
Die erhöhten Kosten würden dann von erhöhten Zuschüssen und der Allgemeinheit finanziert.
BISP – nicht gegen einen Ausbau der Innenstadt
In einem Schreiben an Bürgermeister Uwe Sinn und alle Stadträte hat die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) betont, nicht gegen den Ausbau der Innenstadt zu sein. Allerdings hält die BISP die Straßenausbaubeitragssatzung für nicht richtig. Das Schreiben der BISP ist nachfolgend abgedruckt.
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BISP – Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim ___________________________________________________________________________ Die Bürgerinitiative ist nicht gegen einen Ausbau der Innenstadt, wie teilweise immer wieder behauptet wird. Wir sind für einen maßvollen Ausbau und verlangen Information über die anfallenden Kosten. Die Kosten für den Oberbau wurden mit 2,7 bis 3 Mio. € bekannt gegeben. Allerdings wurden noch keine Kosten genannt für die Veränderung des Unterbaus (und Kanalvergrößerung?), die ja auch in den städtischen Haushalt einfließen und somit auch von den Bürgern bezahlt werden müssen. Straßenausbausatzung Treuchtlingen 2.385,00 € Solnhofen 1.805,00 € Weißenburg 1.285,00 € Ob diese Zahlen für 2014 noch zutreffen, ist uns nicht bekannt. Im Verhältnis zu diesen Zahlen ist der Schuldenstand in Pappenheim relativ niedrig. Darum könnte unserer Meinung nach die Straßenausbausatzung ausgesetzt werden. Um die Schuldenstände der Gemeinden im Einzugsbereich der Sparkasse Mittelfranken Süd zu verringern, war am 31.12.2012 ein Betrag von ca. 20.000.000,00 € zur Ausschüttung verfügbar.2 Kommunalvertreter vertreten die Interessen der Gemeinden und nicht die der Sparkasse. Sie bilden auch in der Regel die Mehrheit im Verwaltungsrat (Hr. Bgm. Sinn sitzt, soweit uns bekannt ist, auch im Verwaltungsrat und könnte eine Ausschüttung beantragen) und der Verwaltungsrat hat demzufolge für eine Ausschüttung zu stimmen. Die BISP hält die Finanzierung des Ausbaus der Innenstadt über die Straßenausbausatzung für nicht richtig: Der Unterhalt und die Modernisierung / Verschönerung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Gemeindebürger. Nur den jeweiligen Grundstück / Hausbesitzer für die Finanzierung heranzuziehen, die zufällig zu diesem werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen. Es werden ja die belasteten Flächen nicht nur von den zahlenden Grundstücksbesitzern benützt, sondern von allen Bürgern (Einkaufende, Spaziergänger, Touristen usw.). Der Ersatz der Straßenausbausatzung durch ein Zeitpunkt an dieser Straße Grundbesitz haben, ist nicht gerecht und auch unsozial. Wer Glück hat, lebt seit vielen Jahren an einer Straße und braucht niemals zahlen. Wer Pech hat, muss einige Monate nach dem Zuzug zahlen – und zwar nicht knapp. Z. B. betragen die voraussichtlichen Kosten 14,30 €/m² für die Deisingerstraße. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Über die unvermeidlichen Härten für die Anwohner hinaus ist die Straßenausbausatzung auch für die Gemeindeverwaltung ein bürokratisches Monster. Die genaue Abrechnung der Baumaßnahmen sowie der korrekten Beträge wird Monate dauern und zusätzliche Kosten verursachen, die man sich sparen könnte. Wie kann der Zahlende seine Kosten prüfen? Zusätzlich ist ein Streit zwischen den betroffenen Anwohnern und der Gemeindeverwaltung vorprogrammiert. Die Straßenausbausatzung könnte durch eine Gesetzesänderung abgeschafft werden und durch eine eventuell höhere Grundsteuer ersetzt werden. Bei einer Erhebung über die Grundsteuer ist sicher dass alle Bürger gleichmäßig belastet werden. Die Hausbesitzer können ja einen Teil an die Vermieter weiterverrechnen. Es werden ja die belasteten Flächen nicht nur von den zahlenden Grundstücksbesitzern benützt, sondern von allen Bürgern (Einkaufende, Spaziergänger, Touristen usw.). Der Ersatz der Straßenausbausatzung durch eine erhöhte Grundsteuer wäre auch deshalb naheliegend, da für die Beitragshöhe bzw. Steuer ähnliche Bemessungsgrundlagen gelten. Quellenangaben: 1 Kommunalschulden Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: http://www.forum-landsberg.eu/index.php/kommunalschulden/gemeinden-nach-lk-undregbezirk/ regierungsbezirk-mittelfranken/weissenburg-gunzenhausen.html 2 Sparkassen in Mittelfranken: Möglicher Ausschüttungsbetrag an Gewährträger (Mio. Euro) 31.12.2012: http://www.forum-landsberg.eu/index.php/sparkassen/71-sparkassen/mittelfranken.html 3 Bündnis für Karlsfeld http://www.bündnis-für-karlsfeld.de/Meinung_20100325.htm ___________________________________________________________________ Für die Bürgerinitiative Stadtentwicklung der Sprecherkreis Walter Engeler, Dieter Felsner, Christel Müller, Christa Schmid, Philipp Schneider |
Unterschriftslisten für konstruktive Begleitung
Die Bürger der Stadt Pappenheim und der Ortsteile haben derzeit die Möglichketi sich in den Geschäften der Innenstadt auf Unterschriftslisten einzutragen. Der Einleitungstext auf den Listen spricht sich für eine konstruktive Begleitung einer maßvollen Innenstadtsanierung durch die und für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) aus.Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung bittet um Unterstützung durch Unterschriften. Seit dieser Woche liegen in mehreren Geschäften der Stadt Unterschriftslisten aus, auf denen sich die Bürger aus Pappenheim und den Ortsteilen eintragen können.
An dem SEK-Projekt, das nach den Vorgaben von der Bürgerbeteiligung leben soll nehmen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nun verstärkt Anteil. Waren sie auch bei Projektbeginn in keinem der drei Arbeitskreise vertreten, so haben sie sich jetzt, erfolgreich dafür eingesetzt, dass konkrete Planungen öffentlich gemacht werden und dass die voraussichtlichen Kosten für die Anlieger des SEK-Gebietes bekannt gegeben werden. Derzeit läuft ein dritter Antrag der Initiative in dem der Stadtrat aufgefordert wird die in Pappenheim 2004 eingeführte Straßenausbaubeitragssatzung wieder abzuschaffen.
[Unseren Artikel zu dem Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung finden Sie hier … ]
Für nachfolgende Generationen erhalten
Während sich Landtagsabgeordneter Manuel Westphal über die Bereitstellung hoher Fördermittel aus dem-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ freut, steht man in Pappenheim kraftvoll und mehrheitsgesichert auf der SEK-Bremse. Derweil stellt der Freistaat für die Stadt Pappenheim mit 350.000 Euro die höchste Fördersumme aller Teilnehmergemeinden im Bereich Südwestmittelfranken in Aussicht.

Aus dem Bayerischen Landtag teilt der CSU-Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal mit, dass die Stadt Pappenheim mit 350.00 Euro aus dem Förderprogramm städtebaulicher Denkmalschutz gefördert werden soll. Westphal sieht in der Fördermaßnahme neben einer Steigerung der Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger den Erhalt historisch sehr wertvoller Besonderheiten für nachfolgende Generationen.
Wie schon gestern berichtet, investiert das Bundesland Bayern in diesem Jahr aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zur Sicherung, Modernisierung und Erhaltung historischer Stadt- und Ortskerne mehr als 24,7 Millionen Euro. Zusammen mit den Investitionen der Kommunen ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 40,6 Millionen Euro. Dazu erklärt Abgeordneter Westphal:
„Durch das Programm fließen insgesamt 3,4 Millionen Euro nach Mittelfranken. Zusammen mit den 2,1 Millionen Euro kommunalen Eigenmitteln investieren die mittelfränkischen Programmkommunen insgesamt 5,5 Millionen Euro. In diesem Jahr liegt der Förderschwerpunkt auf der Revitalisierung alter Bausubstanz durch Sanierung und Umnutzung sowie der barrierefreien Umgestaltung des öffentlichen Raums.“
In Stimmkreis von Manuel Westphal dem Bereich Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen werden Dinkelsbühl mit 150.000 Euro, Ellingen mit 120.000 Euro, Pappenheim mit 350.000 Euro und Wolframs-Eschenbach mit 210.000 Euro gefördert.
Dies ist eine erfreuliche Nachricht für unsere Region, um die Städte und Gemeinden an die Erfordernisse des demografischen Wandels unter Berücksichtigung und Wahrung des historischen Baubestandes anpassen zu können. So wird nicht nur die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger erhöht, sondern auch unsere regionalen und insbesondere historisch sehr wertvollen Besonderheiten bleiben dadurch auch für nachfolgende Generationen erhalten.
Pappenheim mit 350.000 Euro dabei

Aus dem Bund-Länder-Programm ‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ profitieren in Mittelfranken 19 historische Stadt- und Ortskerne. Das teilt der Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer auf seiner facebookseite mit. Für die Stadt Pappenheim sind Zuschußgeldern in Höhe von 350.000 Euro bereit gestellt„In Mittelfranken können wir heuer 19 historische Stadt- und Ortskerne mit rund 3,4 Millionen Euro aus dem Bund-Länder-Programm ‚Städtebaulicher Denkmalschutz‘ unterstützen“, gab Innen-und Bauminister Joachim Herrmann bekannt. Zusammen mit den 2,1 Millionen Euro kommunalen Eigenmitteln investieren die mittelfränkischen Programmkommunen insgesamt 5,5 Millionen Euro
MdB Artur Auernhammer zusammen mit Friedrich Obernöder, dem Vorsitzenden des CSU-Ortsverbandes Pappenheim
„Ich freue mich sehr, dass viele Gemeinden bzw. Städte aus dem Landkreis Ansbach und dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen dabei sind“ teilt MdB Artur Auernhammer auf seiner facebookseite mit. Dabei handelt es sich um die Städte.
Dinkelsbühl, Altstadt 150.000 Euro
Ellingen, Altstadt 120.000 Euro
Feuchtwangen, Altstadt 120.000 Euro
Heilsbronn, Altstadt 150.000 Euro
Leutershausen, Altstadt 120.000 Euro
Pappenheim, Altstadt 350.000 Euro
Wolframs-Eschenbach, Altstadt 210.000 Euro
Ob diese Fördergelder zur Auszahlung kommen wird eine spannende Geschichte. Denn die jüngsten Szenarien auf der kommunalpolitischen Bühne in Pappenheim lassen doch Zweifel aufkommen ob man dieser Gelder zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt will.
Kein Wasser in Niederpappenheim
Durch einen Wasserrohrbruch in Niederpappenheim wird es am heutigen 12. August kein Wasser in Niederpappenheim geben. Schon gestern 22:00 Uhr arbeiten alle Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und der Stadtwerke an der Beseitigung des Schadens. Urlaub einiger Mitarbeiter musste unterbrochen werden.
Der Bruch fast 5 m tief liegenden Hauptwasserleitung hat die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs und der Stadtwerke ihrer Nachtruhe beraubt. Seit 22:00 Uhr sind sie fieberhaft damit beschäftigt die ca. 4,50 m tief liegende Hauptwasserleitung zu reparieren. Durch die Reparaturarbeiten wird es in Niederpappenheim den ganzen Tag über kein Trinkwasser aus der Leitung geben. Um 09:00 war die Tiefe der Wasserleitung noch nicht erreicht.
Die Fachleute vor Ort sind aber fieberhaft bemüht, den Schaden so schnell wie möglich zu beheben und hoffen, dass es im Laufe des heutigen Abends in Niederpappenheim wieder Wasser geben wird..
Wird die SAB abgeschafft?
Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung hat mit einem Schreiben an den Stadtrat der Stadt Pappenheim die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) gefordert. In dem Antrag werden mehrere Gründe angeführt, die für eine Abschaffung sprechen. Erste Stellungnahmen von Bürgermeister Sinn und den Fraktionsvorsitzenden liegen vor.
„Der Stadtrat beschließt: die Stadt Pappenheim erhebt zukünftig keine Straßenausbaubeiträge von den Anliegern, die Straßenausbaubeitragssatzung wird abgeschafft.“ So beginnt der von fünf Unterschriften gezeichnete Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung. In einer ausführlichen Begründung wird dargelegt, dass die SAB Ungerechtigkeiten produziere. Der Antrag nimmt Bezug auf die Abschaffung der SAB in der Landeshauptstadt und auf die landesweiten Bestrebungen die ungeliebte Satzung abzuschaffen. „Die Kosten, die durch die Anwendung der SAB verursacht werden stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag“ wird als weiteres Argument angeführt. Bei einer Abschaffung der SAB würde das für das gesamte Gemeindegebiet Pappenheim gelten. Aktuell wären davon auch die Dorferneuerungsmaßnahmen in Bieswang und Ochsenhart betroffen.
Inzwischen liegen uns erste Einschätzungen maßgeblicher Personen aus der Stadtpolitik vor.
Kosten – unverbindlich und ohne Gewähr
Für die Anliegergrundstücke im SEK-Gebiet wurden jetzt die zu erwartenden Kosten bekanntgegeben. Damit wurde einem schriftlichen Antrag der Bürgerinitiative Stadtentwicklung entsprochen. Bei einer öffentlichen Versammlung stellte Bürgermeister Uwe Sinn die Berechnungsgrundlagen der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) vor und berechnete anhand des JUZ und des Rathauses den konkreten Kostenanteil.
In einem Schreiben, das an den Stadtrat der Stadt Pappenheim gerichtet war, stellte die Bürgerinitiative Stadtentwicklung den Antrag, „dass die zu erwartenden Kosten, welche auf die Hauseigentümer zukommen könnten, öffentlich bekannt gegeben werden.“
Dabei räumen die Antragsteller ein, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine genaue Kostenangabe noch nicht möglich ist. „Wir erwarten keine exakten Angaben der tatsächlichen Summe“, heißt es deshalb in dem Schreiben der Bürgerinitiative.
Die Ratsbeschlüsse zur SAB
Um diesem Antrag, der vom 10.Juli datiert, entsprechen zu können, war es erforderlich klare Fakten für eine einigermaßen solide Berechnungsgrundlage zu schaffen. Der Weg für diese führte im Stadtrat zu einer ganzen Reihe von Beschlüssen, die in der legendären
Mammutsitzung des Stadtrates am 24. Juli gefasst worden sind. Die Zielrichtung aller Beschlüsse ist es, die Anwohner im Sanierungsgebiet im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so stark wie möglich zu entlasten. Diese Einzelbeschlüsse legen fest,
• dass auf die Anlieger nur auf Basis der ermittelten Kosten eines „Standardausbaus“ umzulegen ist. Das bedeutet, dass für die Anwohner die Kosten für eine Asphaltdecke anfallen auch wenn der tatsächliche in wesentlich teurerer Ausbauart, nämlich mit Pflasterbelag erfolgt. Erneut wurde dabei darauf hingewiesen, dass die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn nicht auf die Anlieger umgelegt werden.
• dass die Kosten des Straßenentwässerungsanteils nicht auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden. Damit legt der Stadtrat fest, dass den Anliegern in der Deisingerstraße ein Kostenanteil von 20.825 Euro und im Bereich des Marktplatzes und der Graf-Carl-Straße ein solcher von 13.536 Euro erspart bleibt.
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• dass Kosten des Grunderwerbs nicht umgelegt werden. Diese Ratsentscheidung sagt aus, dass sich der Umlagebetrag für die Anwohner nicht erhöht, wenn die Stadt Grundstücke (z.B. das Lämmermannareal) für Zwecke der SEK ankauft.
• dass das Abrechnungsgebiet in die beiden Abschnitte Nord und Süd getrennt wird. Dabei bildet die verlängerte Achse der Stadtvogteigasse die Grenze zwischen den beiden Bereichen. Grund hierfür ist die unterschiedliche Ausbauart der beiden Abschnitte und auch der Umstand, dass in den beiden Gebieten eine unterschiedliche Bebauung hinsichtlich der Art und Größe vorhanden ist. Damit ist sichergestellt, dass die Anwohner der Deisingerstraße für den Ausbau des Marktplatzes, der Graf-Carl-Straße und der Engstelle Deisingerstraße im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Kasse gebeten werden .
• dass im gesamten Abrechnungsgebiet für die bevorstehende Baumaßnahme „Ausbau der Innenstadt“ eine gleiche zulässige bauliche Nutzung der Grundstücke vorliegt. Dieser Beschluss dient der Vereinfachung des Berechnungsverfahrens. Bei einer homogenen Bebauung, im Abrechnungsgebiet kann für die Berechnung alleine die Grundstücksfläche herangezogen werden. Bei einer unterschiedlichen Bebauung müssten anteilig auch die Geschossflächen zur Berechnung herangezogen werden.
Der Bereich Nord (Marktplatz, Graf-Carl-Str.)
Im Bereich Nord (Marktplatz) sind von der Straßenausbaubeitragssatzung 20 Anwesen betroffen und in der Deisingerstraße sind es 40 Anwesen. In beiden Bereichen gilt ein Umlagesatz von 55% der Kosten für den Standartausbau. Der Berechnung des Kostenanteils für die einzelnen Grundstücke liegt die Grundstücksgröße und der Quadratmeterpreis für den Standartausbau zugrunde. Im Einzelfall gibt es aber auch Härtefallregelungen, die dann greifen, wenn Eckgrundstücke an zwei Straße liegen. Dann gibt es ein Drittel Ecknachlass. Dies gilt aber nicht für Eckgrundstücke, die neben der Deisingerstraße auch an die Stöbergasse grenzen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass in der Stöbergasse die Kosten für die Fahrbahn ungelegt wurden, während beim Ausbau der Deisingerstraße nur die Kosten für den Verkehrsraum außerhalb der Fahrbahn (Gehwege, Parkflächen) umgelegt werden.
Der Bereich Süd (Deisingerstraße)
Für den Standartausbau in der Deisingerstaße sind 374.000 Euro angesetzt. Nach Abzug des Entwässerungsanteils in Höhe von 20.825 Euro verbleiben 353.175 Euro, von denen 194.246 € (55%) auf die Anlieger umgelegt werden. Bei einer Ausbaufläche von 14.630 m² ergibt sich für die Anlieger in der Deisingerstraße ein Quadratmeterpreis von 13,28 Euro, was bei einem Anwesen wie dem Jugendzentrum bei 79 m² einen Straßenausbaubeitrag in Höhe von rund 1.050 Euro ausmacht. Da die meisten Grundstücke jedoch eine größere Grundstücksfläche haben, liegt ein Großteil der Ausbaubeiträge bei 5.000 bis 7.000 Euro pro Grundstück.
Die Kostenbescheide gehen aber erst dann an die Anlieger, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und die Gesamtabrechnung vorliegt.
Der Standartausbau in Bereich Nord ist mit 324.750,- € veranschlagt, wobei für den Entwässerungsanteil 13.536,- € in Abzug kommen. Der auf die Anwohner umzulegende Anteil beträgt somit 311.213,- €, was einen Quadratmeterkostenanteil von 14,30 € entspricht. Am Beispiel des Rathauses , ergibt sich daraus bei 270 m² eine Beitragshöhe von 3.861 €.
Die Sache mit dem Kanal
Zu zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Innenstadtsanierung wird es für die Anlieger durch die Kanalsanierung kommen. Dann nach der Entwässerungssatzung (EWS) ist jeder Eigentümer verpflichtet einen sog. Kanalrevisionsschacht mit Rückstauklappe vorzuhalten. Nachdem diese Regelung erst nach der Kanalsanierung Rechtskraft erlangte, werden bei der Kanalsanierung, die mit der Innenstadtsanierung sicherlich einher geht, neben den Straßenausbaubeiträgen, zusätzliche Kosten für die Anlieger im Sanierungsgebiet anfallen.
Kosten sind fix
Die Kosten für den Ausbau werden fällig, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen und vollständig abgerechnet ist, was sicherlich noch einige Jahre dauern wird.
Von der Dauer bis zum Baubeginn wird es auch maßgeblich abhängen, ob die errechneten Zahlen Bestand haben. Da es sich bei den vorgelegten Zahlen um eine Kostenschätzung handelt, lassen die Beträge Spielraum nach oben und unten.
Aus der vorgestellten Präsentation geht allerdings auch hervor, dass die Standardkosten nach den Berechnungen des Planungsbüros relativ fix sind, diese können an sich nur noch durch z.B. eine erhebliche Verzögerung der Baumaßnahme variieren, wenn das Preisniveau bis zum Beginn der Baumaßnahmen steigt.
Die Reaktionen der Betroffenen
Die Reaktionen der Anwohner gehen von gelassener Zustimmung bis hin zur strikten Ablehnung der gesamten Sanierungsmaßnahme. Denn jeder der Anwesenden Grundstückseigentümer hat in einem verschossenen Kuvert den voraussichtlichen Kostenanteil für sein Anwesen mitgeteilt bekommen. Bürgermeister Sinn steht deshalb in der Kritik, weil er zumindest einzelnen Anliegern versprochen hatte, den Kostenanteil so gering wie möglich zu halten. Dabei reichen die Beschlüssen des Stadtrates vom 24.07.2014 nach Ansicht einiger Anwohner zur Kostendämpfung nicht aus. Denn ein Kostenanteil von knapp unter 10.000 Euro sei kein geringer Kostenanteil wird in einem konkreten Fall argumentiert.
[Die Übersicht mit den Grundlagen der Kostenberechnung finden Sie hier … ]
SEK-Vorplanung wird diskutiert
Bei einer öffentlichen Präsentation hat Architekt Clemens Frosch jetzt die vom SEK-Umsetzungsrat erarbeiteten Komponenten für die Umgestaltung der Pappenheimer Innenstadt der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei traten zu einigen Planungsbereichen kontroverse Meinungen zutage. Stadtrat wird über die einzelnen Planungspunkte entscheiden.
Im Rahmen einer öffentlichen Vortragsreihe, hat Architekt Clemens Frosch auf der voll besetzten Remise des Büchelehauses (K14) einem interessierten und engagierten Publikum die ersten konkreten Planungen für Marktplatz und Deisingerstraße vorgestellt. Bereits im Februar 2014 hatte der Stadtrat das Sanierungsgebiet für das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) per Beschluss festgelegt.
[Unseren Artikel finden Sie hier … ]
Demnach steht fest, dass von den Planungen der Marktplatz, die Deisingerstraße und bis zur Einmündung der Stadtvogteigasse auch die Graf-Carl-Straße betroffen ist. In der Deisingerstraße war das SEK-Gebiet ursprünglich bis zur Einmündung der Bahnhofstraße beim Gasthaus Stern vorgesehen. Allerdings wurde das Planungsgebiet dort bis auf den Beginn der Einmündung Bauhofstraße zurückgenommen.
Das Sanierungsgebiet teilt sich in die beiden Bereiche Marktplatz / Graf-Carl-Straße und Deisingerstraße.
Ein ganz entscheidender Faktor für die Planungen ist, dass der Landkreis, der Straßenbaulastträger der Deisingerstraße (Kriesstraße WUG 9) ist, einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zugestimmt hat. Dieses Tempolimit hat Auswirkungen auf die Gestaltung von Fußgängerüberwegen und Fahrbahnbegrenzungen.
Gefälle, Stufen, Pflaster
Gefälle, Stufen, Pflaster das sind neben dem Kostenanteil für die Anlieger die wichtigsten Komponenten, die für Diskussionen zwischen dem Planer und den Bürgern sorgen. In der Vorplanung, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird hat Architekt Clemens Frosch einen Asphaltbelag für die 4 m breite Fahrbahn vorgesehen, obwohl das überhaupt nicht seinen Vorstellungen entspricht. Er möchte viel lieber auch die Fahrbahn der Deisinerstraße gepflastert wissen, um wie es ausführte, zusammen mit dem Marktplatz einen „homogenen Stadtboden zu haben.“ Allerdings hat sich der SEK Umsetzungsrat mehrheitlich gegen eine Pflasterung entschieden.
Verbreitert wird die Fahrbahn geringfügig an der Engstelle beim Haus des Gastes; weil dort der Gehweg um das Hauseck entfernt wird, sodass die Fußgänger durch die bestehende Arkade geführt werden.
Im weiteren Verlauf der Straße sehen die Planungen vor, dass der Platz vor dem Jugendzentrum eben gestaltet und dadurch optisch aufgewertet wird. Der Zugang zum Fuchsberg soll attraktiver gestaltet werden und mit Vier Stufen vom übrigen Verkehrsraum abgegrenzt werden. Diese Entscheidung regte bei der Versammlung heftigen Widerspruch, sodass SEK-Koordinator Selzer zusagte, dass man sich diese Stelle noch einmal ganz genau ansehen werde.
Auch mit dem Umgang des West-Ost Gefälles (Quergefälle der Fahrbahn) im Bereich des Modelleisenbahngeschäftes zeigte sich der Hauseigentümer nicht zufrieden und hatte deswegen auch vorher schon bei Architekt Frosch interveniert. Dieser erklärte bei der Versammlung, dass bei seiner Planung der Gefällestruktur nicht zu befürchten ist, dass Wasser in die tief liegende Haustüre des Gebäudes eindringt.
Dies befürchtet aber der Hauseigentümer, wenn an dieser Stelle die Fahrbahn mit einem Niederbord vom Gehweg abgetrennt wird. Er kann sogar Fotos vorweisen, wonach schon jetzt bei einer Hochbordausführung das Wasser bei Starkregen bis an den Rand des Gehwegs steigt.
Entscheidendes Planungsmerkmal in der Deisingerstraße ist die asphaltierte 3,60 m breite Fahrbahn, die beidseitig von einer 35 cm breiten Rinne eingefasst und beidseitig von einem Niederbordstein vom übrigen Verkehrsraum (Gehwege und Parkplätze) abgegrenzt wird. Es wird nach den Planungen von Clemens Frosch in der Deisingerstraße mit insgesamt 38 Pkw-Parkplätzen zwar 6 Parkplätze weniger geben als bisher, dies wird aber so Frosch durch die Möglichkeit des kurzzeitigen freien Parkens im gesamten Verkehrsraum kompensiert.
Gegenwind bei der Markplatzplanung
Dem Marktplatz soll sein Platzcharakter wieder gegeben werden. Das ist die Philosophie, die hinter den von SEK Umsetzungsrat-Rat und Planern erarbeiteten Planungen steckt. Dabei wurde in der Versammlung schon mehr als deutlich, dass dies so nicht gewünscht wird.
Die derzeitigen Planungsmerkmale für den Marktplatz sind eine höhengleiche durchgehende Pflasterung. Bordsteinkanten soll es auf dem Marktplatz überhaupt nicht geben. Die Fahrbahn soll mit einer gepflasterten Granitsteinrinne angedeutet werden. Parallel zur Häuserfront EHP – Rathaus – Sparkasse sollen Infostehle, Fahrradständer und Fahnen platziert werden. Und im Bereich vor der Sparkasse ist ein ebengleich im Boden eingelassenes großflächiges (4x8m) Wasserspiel vorgesehen, das, so die Planungsvisionen mit Wasser aus dem Brunnmühlbach gespeist werden soll, dass wie in früheren Zeiten in Rohrleitungen über die Altmühlbrücke in die Stadt geleitet wird.
Zu hitzigen Debatten zwischen Graf von und zu Egloffstein und Clemens Frosch kam es wegen der Frage ob die Pylonen vor dem Schloss links und rechts neben dem Schlossvorbau verbleiben oder entfernt werden sollen. Während der Planer argumentierte, dass durch das Weglassen der mit Ketten verbundenen Pylonen der Schlosscharakter auf dem Platz deutlich hervorgehoben wird, vertrat Graf von und zu Egloffstein die Auffassung das diese im Jahr 2003 erstmals aufgestellte Pylonenreihe zum Schutz des Schlosses unbedingt erhalten bleiben müssen. Bei einem Symposium mit Historikern und Baufachleuten im Neuen Schloss hatte Graf Egloffstein von namhaften Gästen eine Resolution von Historikern und Baufachleuten aus aller Welt unterzeichnen lassen, die seine Meinung unterstreicht. Immerhin hat auf diesem Papier neben anderen Fachleuten aus Adel und Wissenschaft auch Professor Dr. Dieter Weiß unterzeichnet, der an der Ludwig-Maximilians-Universität in München einen Lehrstuhl für Bayerische Geschichte und Vergleichende Landesgeschichte mit besonderer Berücksichtigung des Mittelalters hat.
Die Unterzeichner fordern in der Resolution, die Stadt Pappenheim unter anderem auf, sich „bei der Gestaltung des Marktplatzes in besonderem Maße der Bedeutung des Umgriffs um das Neue Schloss bewusst zu sein.“ Weiter heißt es in der Resolution: „Die beiden Gruppen von Pylonen beiderseits des Risalits haben sich als wesentliches gestalterisches Element der Platzgestaltung und Rahmung der Fassade bewährt!“
Die Gegenargumente von SEK-Planer Clemens Frosch sind gestalterische Aspekte der architektonischen Wirkung und Fotografien aus dem 19. Jahrhundert, die das Schloss ohne die Pylonen zeigen.
Ein weiterer Streitpunkt war die von Frosch geplante Empore vor dem Hirschen, die zwar zu den ursprünglichen Planungen wesentlich verkleinert wurde, aber deshalb immer noch nicht das Gefallen von Graf Egloffstein finden konnte.
Wesentliches Gestaltungsmerkmal auf dem Marktplatz ist auch, dass nach der Umgestaltung insgesamt 11 Parkplätze weniger vorhanden sind als bisher. Lediglich vor der Schloßapotheke sind vier und vor der Sparkasse zwei Kurzparkplätze vorgesehen.
Einen heftigen und aufgeregten Wortbeitrag lieferte auch Dekan Wolfgang Popp, der wegen des unterschiedlichen Höhenniveaus zwischen Sanierungsfläche in der beginnenden Graf-Carl.Straße und dem Dekanatsgebäude Probleme mit dem Wasser bei Starkregen auf sich zukommen sieht. Architekt Frosch beteuerte aber bei seinen Ausführungen, dass seine Planung so ausgerichtet seien, dass das Wasser auch bei Starkregen geordnet ablaufen kann. „Und das funktioniert auch“, fügte er hinzu.
Bürgermeister begrüßt die ersten Flüchtlinge
Am heutigen Mittwoch, (17.07.14) sind die ersten asylsuchenden Flüchtlinge in Pappenheim angekommen. Die Belegung der neuen Unterkunft für Asylbewerber in Niederpappenheim wurde durch einen Zufall bemerkt. Es erfolgte keine Information von übergeordneten Behörden. Bürgermeister Sinn begrüßte die neuen Mitbürger zusammen mit Pfarrer Schleicher und Stadträtin Seuberth.Vor knapp zwei Jahren wurde erstmals bekannt, dass die vormalige Limonadenfabrik in Niederpappenheim zu einer Sammelunterkunft für gut 40 Flüchtlinge umgebaut werden soll. In der Planungs- und Bauphase gab es von Seiten des Bürgermeisters und der Nachbarn Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Flüchtlinge wegen des unmittelbar am Haus vorbeiführenden Schwerlastverkehrs. Diesen Bedenken wurde durch die Errichtung eines Zaunes zwischen dem Wohnanwesen und dem Gehweg Rechnung getragen. Der Umbau des Gebäudes ist mittlerweile offensichtlich abgeschlossen, denn heute nun wurde das Anwesen erstmals mit Flüchtlingen belegt.
Ein Pappenheimer, der mit dem Zug in Pappenheim angekommen war, hatte auf dem Balkon Personen stehen sehen, bei denen es sich dem fremdländischen Äußeren nach um Flüchtlinge handelte. Eine Anfrage bei Bürgermeister Sinn ergab, dass dieser von der Belegung der Unterkunft bis zu diesem Zeitpunkt nichts wusste. Er ist unverzüglich in Aktion getreten und hat zusammen mit Stadträtin Christa Seuberth und Bergpfarrer Stefan Schleicher die Neuankömmlinge in Niederpappenheim direkt vor Ort willkommen geheißen.
Bei den 16 Flüchtlingen handelt es sich um drei Familien, wobei eine Familie aus Syrien kommt und die anderen beiden aus Serbien. „Es war niemand außer den Flüchtlingen da“ teilt Bürgermeister Sinn im Gespräch mit. Verständlich gemacht hat man sich in englischer Sprache berichtet Sinn. „Das sind wirklich die Ärmsten der Armen und vollkommen anspruchslos“ fügt er hinzu. Auf die Frage, ob genügend Nahrungsmittel und Getränke vorhanden seien, erfuhr der Bürgermeister, dass eine der Familien muslimischen Glaubens ist und derzeit ohnehin wegen des Ramadan tagsüber nicht essen darf. Es wurde von den Flüchtlingen angedeutet, dass heute noch eine Lieferung mit Essen und Getränken von den Hausmeistern geliefert wird.
Von der Regierung von Mittelfranken und vom Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hatte Bürgermeister Sinn laut eigener Aussage übrigens keine Nachricht vom Einzug der Flüchtlinge in Niederpappenheim erhalten.
Einfach immer besser:
Die Tourist Information Pappenheim hat kürzlich als eine von 50 bayerischen Vorzeigeunternehmen erneut das Siegel ServiceQualität Deutschland in Bayern erhalten. Zusammen mit Susanne Huschik und Christa Link konnte Bürgermeister Uwe Sinn diese Auszeichnung von Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer in München entgegen nehmen. Grundlage der Auszeichnung sind dokumentierte Maßnahmen zur Qualitätssteigerung.Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Ulrich N. Brandl hat kürzlich Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer im Ludwig-Erhard-Festsaal des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie in München an 50 bayerische Vorzeigeunternehmen das Siegel ServiceQualität Deutschland in Bayern verliehen.
Zu diesen Vorzeigeunternehmen gehört auch die Tourist Information Pappenheim, die nach 2011 nun erneut unter Beweis gestellt hat, dass durch die beiden Qualitäts-Coaches Andrea Bickel und Susanne Huschik Servicequalität konsequent umgesetzt und fortgeschrieben wird.
„Servicequalität ist das entscheidende Wettbewerbsinstrument der Zukunft und ein wichtiger Standortfaktor. Die Auszeichnungen signalisieren dem Kunden, dass er an erster Stelle steht. Sie heben das Image der einzelnen Einrichtungen und stärken den Ruf Bayerns als Urlaubsland erster Güte“, betonte der Präsidenten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Ulrich N. Brandl bei der Übergabe der Urkunde.
„Sie haben die Zeichen der Zeit erkannt: nur mit ausgezeichneter Leistung und Qualität können Sie dauerhaft am Markt bestehen. Mit der Zertifizierung setzen Sie ein Zeichen der Qualität in der Branche und der Verantwortung gegenüber ihren Gästen,“ lobte Bayerns Wirtschaftsstaatssekretär Franz Josef Pschierer die Vertreter der 50 zertifizierten Einrichtungen und Betriebe.
Als erster Schritt auf dem Weg zu dieser Zertifizierung wurden in einem Seminar Andrea Bickel und Susanne Huschik zu Qualitäts-Coaches ausgebildet. Mit dem erlernten Wissen konnten sie in Pappenheim die Grundlagen für die Zertifizierungen schon im Jahre 2011 und jetzt wieder im Jahr 2014 schaffen.
In einem aufwändigen und arbeitsintensiven Verfahren galt es Ideen und Akzente in ganz verschiedenen Bereichen umzusetzen, die aber alle den Service am Kunden, Freundlichkeit und Kompetenz zum Mittelpunkt haben.
So wurde unter anderem ein Maßnahmenplan erarbeitet und umgesetzt. Dabei geht es um die Präsentation der Tourist Information im Internet genauso wie um die Anschaffung von Sitzgelegenheiten, damit die Gäste vor Ort z. B. ihre Ansichtskarten schreiben können. Qualitätsmerkmale sind auch Motivation der Mitarbeiter und die Umsetzung sinnvoller Anregungen bis hin zu einem umfangreich ausgearbeiteten Beschwerdemanagement, das im Falle der Pappenheimer Tourist Information dazu geführt hat, dass bis zu 90 % der Beschwerdeführer wieder zufrieden gestellt werden konnten.
Das Qualitätssiegel gibt es in drei Stufen, wobei höhere Stufen größere Anforderungen mit sich bringen. Neben Betrieben können sich auch Gemeinden und Städte zertifizieren lassen.
Dazu muss in dem Ort – abhängig von der Einwohnerzahl – eine bestimmte Anzahl von Q-Betrieben existieren und mindestens eine städtische Einrichtung zertifiziert sein. In Bayern werden seit September 2008 Qualitäts-Coaches ausgebildet.







