BISP-Informationen jetzt auch online
Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hält ihre Informationen jetzt auch online bereit.
Das Onlineportal erreichen Sie unter www.bisp.jimdo.com .
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Im dritten Jahr in Folge gibt es für die Stadt Pappenheim eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen. Damit stehen der Stadt mehr Mittel zur Verfügung über die im Rahmen kommunaler Aufgaben frei – also ohne Zweckbindung – verfügt werden kann. 1.176.068 Euro werden die Schüsselzuweisungen für die Stadt Pappenheim betragen. Sie liegen damit um 205.776 Euro oder 21,21 Prozent über der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2014.
Für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden jedoch die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2015 deutlich sinken.
Stefan Schuster, der SPD-Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Bayerischen Landtag bringt diesbezüglich schlechte Nachrichten für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Die Schlüsselzuweisungen werden landkreisweit im Jahr 2015 sinken
Mit den am15.12.2014 vom bayerischen Finanzministerium in München dem Bayerischen Landtag bekannt gegebenen Zahlen werden die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Jahr 2015 gegenüber dem laufenden Jahr um 308.820 Euro auf 13.605.460 Euro sinken, so der Abgeordnete. Das ist ein Minus von 2,2 Prozent.
„Weniger Schlüsselzuweisungen schränken den finanziellem Handlungsspielraum und damit die Gestaltungsmöglichkeiten im Landkreis ein“, erläutert der Abgeordnete Schuster die negative Entwicklung: „Im Gegensatz zu den meisten Fördertöpfen im kommunalen Finanzausgleich sind die Schlüsselzuweisungen nicht zweckgebunden. Ein Minus bei den Schlüsselzuweisungen reduziert somit die frei verfügbaren Mittel der Kommune.“
Die Gemeinden des Landkreises bekommen insgesamt 265.840 Euro weniger Schlüsselzuweisungen.
Unterschiedlich ist dagegen die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen bei den einzelnen Gemeinden des Landkreises im kommenden Jahr:
Die SPD-Landtagsfraktion und die kommunalen Spitzenverbände, so Stefan Schuster, fordern seit Jahren eine Erhöhung der Schlüsselzuweisungen zur Stärkung der Haushalte von Städten, Landkreisen und Gemeinden. Dafür muss aber der kommunale Anteil an den staatlichen Steuereinnahmen, die sogenannte Verbundquote, erhöht werden.
Schuster: „Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell 12,75 Prozent auf 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können.“ Der Abgeordnete weist darauf hin, dass Bayern mit 12,75 Prozent sogar die niedrigste Verbundquote in ganz Deutschland hat. In Baden-Württemberg liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent.
Die Schlüsselzuweisungen werden mit fast 3,2 Milliarden Euro in 2015 die mit Abstand höchste Einzelleistung innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs sein, der nahezu 8,3 Milliarden Euro betragen wird. Die Schlüsselzuweisungen steigen 2015 gegenüber dem laufenden Jahr um 210 Millionen Euro. Das liegt aber, wie Schuster betont, nicht daran, dass der Freistaat die Kommunen stärker an seinen Steuereinnahmen beteiligt, sondern ist ausschließlich eine Folge davon, dass die Steuereinnahmen des Freistaats deutlich angestiegen sind. Von den Schlüsselzuweisungen erhalten 64 Prozent die Städte und Gemeinden und 36 Prozent die Landkreise.
Bei der zweiten Sitzung des Umsetzungsrates für das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK U-Rat) traten die Spannungsfelder zwischen dem Umsetzungsrat und der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) deutlich zutage. Man konnte bei der Aussprache auch schnell die Überzeugung gewinnen, dass die BISP nun durch Graf Egloffstein mit einem wortgewandten und einflussreichen Vertreter im SEK Umsetzungsrat vertreten ist. Die wichtigsten Themen der Aussprachen waren die Prioritätenliste für die Baumaßnahmen, die Rolle des Landkreises beim Fahrbahnausbau und eine Vereinbarung, die Sachverhalte aus dem Umsetzungsrat künftig offener zu kommunizieren .
Was gibt es Neues?
In einem kurzen Abriss stellte Bürgermeister Uwe Sinn den Teilnehmern der öffentlichen Sitzung die Themenbereiche vor, die im nichtöffentlichen Teil beraten wurden.
Dabei handelte es sich hauptsächlich um die Frage, wie nach Beginn der Baumaßnahmen die Situation für Geschäftsleute und Kunden in der Deisingerstraße einigermaßen verträglich gestaltet werden kann. Denn die Tiefbaumaßnahmen werden nicht aufgeteilt, sondern in einem Zug durchgeführt. Aber auch die Engstelle in der Bürgermeister-Rukwid-Straße, die Durchforstung des Pappenheimer „Schilderwaldes“, und die Gestaltung der E-Werk Insel wurden besprochen. Letztere soll in der Bauphase als zentrale Parkmöglichkeit ausgebaut werden. „Und die Bauhofstraße werde man mit Vollgas angehen“, fügte Graf Egloffstein noch hinzu. Dabei stellte er die Gefahrensituation wie im Schreiben der BISP geschildert dar und forderte, in der Bauhofstraße mit den Baumaßnahmen zu beginnen.
[Unseren Artikel zum Schreiben der BISP finden Sie hier]
„Der Baubeginn am Marktplatz und in der Deisingerstraße ist abgesprochen. Da waren alle dafür“, verwies Bürgermeister Sinn auf eine im Umsetzungsrat verabschiedete Prioritätenliste. Noch deutlicher formulierte es Jörg Schwarz, der Treuhänder der Bayerngrund GmbH, der deutlich darauf hinwies, dass Graf Egloffstein in die Entscheidung über die Prioritätenliste eingebunden gewesen sei.
„Das mag ja im Rahmen der damaligen Überlegungen so gewesen sein“ räumte Graf Egloffstein ein, vertrat aber dennoch die Meinung, dass die städtebauliche Entwicklung Pappenheims in der Bauhofstraße und nicht auf dem Marktplatz beginnen müsse. Aufgefallen ist, dass die anderen Sprecher der BISP den Sanierungsbeginn in der Bauhofstraße nicht thematisiert haben.
Ansprüche und Vorwürfe
Zahlreichen Vorwürfen sahen sich die Verantwortlichen des SEK-Umsetzungsrates ausgesetzt, die sich eine schlechte Informationspolitik vorhalten lassen mussten. So würden vorliegende Gutachten zurückgehalten und ein Bürgerantrag auf öffentliche Anhörung vor dem Stadtrat nicht bearbeitet werden. Schließlich verfüge die BISP über 300 Bürgerunterschriften. Auch die Finanzierung sei fraglich und auch bezüglich der Zuschüsse sei vieles noch unklar. „Es hängt alles in der Luft“, stellte Philipp Schneider vom Sprecherrat des BISP fest.
Diese Ausführungen riefen Stadtrat Manfred Kreißl auf den Plan, der daran erinnerte, dass die 300 Bürgerunterschriften nur für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) und für einen maßvollen Ausbau der Deisingerstraße geleistet wurden. Weitergehende Forderungen seien von der Unterschriftsliste nicht abgedeckt.
[Unseren Artikel zur Unterschriftenaktion der BISP finden Sie hier …]
Sehr deutlich stellte Walter Engeler vom Sprecherrat der BISP die Sichtweise der BISP dar, wobei er das Ärgernis Straßenausbaubeitragssatzung zum einen und den maßvollen Ausbau der Innenstadt als Programmpunkte der BISP unterstrich. Viele weitere sanierungsbedürftige Problemstellen gebe es in der Stadt und die BISP befürchte, dass dies „hinten runterfallen wenn man jetzt zu aufwändig einsteigt. „Bei den Sanierung sind wir immer zu sehr guten Lösungen gekommen“, stellte Bürgermeister Sinn fest. Dabei führte er beispielhaft die Sanierung des Neuen Schlosses, des Dekanats und des vereinseignen Hauses das Kunst- und Kulturvereins an. Es gehe darum durch das SEK einen Mehrwert zu schaffen, der dann auch jedem einzelnen Hausbesitzer zugutekomme.
Jörg Schwarz stellte fest, dass er das SEK in Pappenheim ins Leben gerufen habe. Von Anfang an sei die Mitarbeit der Bürger gefordert gewesen. Aus den Belangen der Bürger wurde im Umsetzungsrat einvernehmlich eine Prioritätenliste erstellt, auf der eben Marktplatz und Deisingerstraße ganz vorne stehen. „Wenn wir uns jetzt verzetteln und neue Untersuchungen beginnen, wissen wir nicht, ob wir in zwei Jahren noch Fördermittel kriegen“, erklärte Schwarz.
Die Information muss besser werden
Die den U-Rat-Mitgliedern auferlegte Geheimhaltungspflicht, zurückgehaltene Gutachten, fehlende Initiativübermittlung aus dem SEK U-Rat, das sind alles Punkte, die letztlich zu der jetzigen Situation des Misstrauens geführt haben. „Da läuft etwas, worüber wir nicht ausreichend informiert sind“. So beschrieb Graf Egloffstein für die BISP deren Situation und sieht in diesem Gedankengang auch die Berechtigungsgrundlage der BISP. „Die Themen sollen beim Bürger ankommen“ forderte Walter Engeler.
„Die Anregungen der BISP sind angekommen“. So jedenfalls erklärte sich Bürgermeister Sinn zum Thema Information. „Es werde zwar alles weitergegeben, aber wir können nicht immer sofort eine Lösung anbieten“, fügte er hinzu. Zwischenzeitlich sind auch Zeichen in Richtung umfassende Information gesetzt. So sind die gewünschten Gutachten zwischenzeitlich im Internet der Stadt Pappenheim veröffentlicht und SEK-Koordinator Helmut M. Selzer hat auch eine umfassende SEK-Chronologie im Internet veröffentlicht. Des Weiteren soll es künftig nach jeder Sitzung des SEK U-Rates einen öffentliche Teil mit Diskussion und Aussprache geben.
Der Landkreis und die Kreisstraße
Als „Hirngespinste“ bezeichnete Landratstellvertreter Peter Krauß die von Graf Egloffstein in den Raum gestellte Befürchtung, der Landkreis könnte sich vom Unterhalt der Fahrbahn auf Marktplatz und Deisingerstraße völlig zurückziehen. Dies sei ohne Zustimmung der Kommune niemals möglich. Andererseits, so stellte Krauß, der als Zuhörer vor Ort war fest, sei es auch nicht zu erwarten, dass die Kreisräte in einer derzeit sehr angespannten Haushaltslage einem „Sonderfall Pappenheim“ zustimmen werden. Die Übernahme einer Straßenbreite von 7 Metern in der Deisingerstraße durch den Landkreis sei utopisch. Letzteres hatte Walter Engeler von vom Sprecherrat der BISP in einem Wortbeitrag angeregt, wobei er darauf hinwies, dass sich der Landkreis nicht aus seiner Verantwortung stehlen dürfe. Zur Erklärung sei vermerkt, dass es sich bei der Fahrbahn auf dem Marktplatz, in der Deisingerstraße, der Bauhofstraße und der Graf-Carl-Straße um eine Kreisstraße handelt und deshalb der Landkreis Straßenbaulastträger für die Fahrbahn ist.
Wird der gemeinsame Weg gesucht?
Nachdem bei dieser zweiten öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzungsrates zunächst ein harter Schlagabtausch stattfand war im Laufe der Sitzung von beiden Seiten eine grundsätzliche Bereitschaft für eine konstruktive Zusammenarbeit erkennbar. Es ist zu früh von einem SEK-Konsens zu sprechen aber es scheint, dass der Weg dorthin von beiden Seiten zumindest gesucht wird. Bleibt Abzuwarten welche Rolle die Entscheidungsträger im Stadtrat einnehmen und ob auch sie zur Eintracht bereit sind.
Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hat jetzt in einem Schreiben an Bürgermeister Sinn und alle Stadträte neun Bedingungen genannt unter denen sie bereit ist, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen mitzutragen. Sollte auf alle Bedingungen eingegangen werden, müssten bestehende Ratsbeschlüsse rückgängig gemacht und die städtebauliche Gesamtplanung neu begonnen werden. Bauhofstraße soll zuerst und der Marktplatz zu allerletzt saniert werden. Bürgerliste sieht akuten Handlungsbedarf.
Die zentralen Bedingungen der BISP
In dem mehrseitigen Schreiben der BISP wird wie bei vorherigen Äußerungen der Bürgerinitiative auch, größter Wert auf die Feststellung gelegt, „dass sie dem Grundsatz nach das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) auß
erordentlich begrüßt. Allerdings wird gleich im nächsten Satz ein Feuerwerk von Einschränkungen angekündigt.
Diese werden in einem Neunpunkteprogramm ausgeführt, das mit der Forderung beginnt, dass der Sanierungsbeginn mit „unabwendbarer Dringlichkeit“ in der Bauhofstraße stattfinden soll, weil sich dort der gefährlichste Engpass der Innenstadt befinde und „der unbefriedigendste Fassadenzustand einer ganzen Straße“ bestehe.
Kristallisationspunkt des Schreibens ist der Marktplatz, der „am Besten im Zustand“ sei und nur einer Gehwegsanierung, kleiner Pflasterreparaturen und einer maßvollen Verbesserung der Möblierung bedürfe. „Andere neue Zutaten zu dem bereits bestehenden sind überflüssig und unangebracht.
Darüber hinaus gebe es laut BISP für den Marktplatz bisher noch kein akzeptables Parkkonzept. Man wolle kein Podium vor dem Hirschen und das in der Vorplanung vorgesehene Wasserspiel sei viel zu groß.
In einer Aufzählung mehrerer zukünftiger Kostenschwerpunkte, weist das Schreiben der BISP auf Ausgaben wie das Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf, die Dorferneuerung ein Bieswang und Ochsenhart, Zusatzkosten für Breitbandausbau in Osterdorf und Göhren (wir haben berichtet), barriererfreier Zugang zu den Bahnsteigen, Brandschutz Grundschulhaus (wir haben berichtet), Übernahme des Stromnetzes hin. Man müsse – so die BISP – zuerst einmal diese hohen und bereits beschlossenen oder unabwendbaren Belastungen finanzieren.
Was sagen die Entscheidungsträger?
Bürgermeister Uwe Sinn
führt auf unsere Anfrage aus, dass er die Argumentation in dem genannten Schreiben nicht nachvollziehen könne. Die Vorplanungen für Marktplatz und Deisingerstraße seien lange bekannt und stünden auf der Grundlage einer vielschichtigen Bürgerbeteiligung. Schon bei der Auftaktveranstaltung im Jahr 2009 hatten alle Bürger die Möglichkeit ihre Ideen und Vorschläge in den Arbeitskreisen einzubringen. „Damals musste ich die Leute betteln, sich in den Ideen und Vorschlagsprozess einzubringen“, erinnert sich Sinn. Im November 2011 gab es eine Vorstellung von drei verschiedenen Städteplanern, die zuerst dem Stadtrat und dann den Bürgern vorgestellt wurde. Danach waren die Planungen mehrere Monate im Rathaus öffentlich ausgestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger waren nochmals aufgefordert nach der Vorstellung dieser Pläne, Vorschläge und Bedenken vorzubringen. „Die rund 50 schriftlich eingegangenen Bürgeranregungen wurden im SEK Umsetzungsrat alle aufgelistet und abgearbeitet“, teilt der Bürgermeister mit. Alle Themen und Argumente, die in dem aktuellen Schreiben der Bürgerinitiative zur Sprache kommen, wurden nach Sinns Darstellung bei den Sitzungen des SEK Umsetzungsrates in Zusammenarbeit mit Fachgremien und Fachbehörden abgeprüft. Durch eine ständige Präsenz eines sehr aktiven Vertreters der Werbegemeinschaft im SEK Umsetzungsrat wurden bei den Vorplanungen nach Meinung des Bürgermeisters die Belange der Pappenheimer Geschäftsleute in den Vorplanungen besonders berücksichtigt. Eine ständige Information des Stadtrates sei nach Sinns Worten dadurch gewährleistet, dass aus allen Fraktionen Stadträte Sitz und Stimme im SEK Umsetzungsrat hatten, um an der Gestaltung mitzuwirken und ihre Fraktionskollegen zu informieren.
„In letzter Sekunde soll jetzt alles über den Haufen geworfen werden“, befürchtet Bürgermeister Sinn. Dabei sei man kurz vor dem Ziel. Bis der Zuschussantrag bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden kann, müssten nur noch das Programm der Baumaßnahmen und die Prioritätenliste von Stadtrat beschlossen werden.
Wie hoch er die Möglichkeit einschätzt, dass die in Sachen SEK einstimmig gefassten Beschlüsse aufgrund des Schreibens der BISP rückgängig gemacht werden, dazu will sich der Bürgermeister nicht äußern.
Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler
glaubt nicht, „dass die bereits beschlossenen Punkte annulliert werden müssen.“ Aktuell gehe es ja erst um die Vorplanung die als Grundlage für eine konkrete Kostenplanung und Ermittlung der Fördersätze diene. Des halb sei es wichtig, diese Vorplanung so aufzustellen, dass eine spätere Realisierung möglich auch tatsächlich möglich ist.
Bezügliche des finanziellen Aspektes fordert Otters vor einer Umsetzung eine mittel- und langfristige Finanzplanung für alle anstehenden Projekte. Otters begrüßt die Forderung der BISP, dass „in der Bauhofstraße etwas geschehen muss“. Bezüglich der Bürgerinformation befürwortet Walter Otters eine Behandlung der SEK-Themen in öffentlichen Sitzungen, was aber interne Besprechungen im Einzelfall nicht ausschließen dürfe.
Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD
kann sich nicht vorstellen, dass eine Aufhebung der gefassten Beschlüsse ernsthaft in Erwägung gezogen wird. Denn aus dem Schreiben der BISP würden sich keine Erkenntnisse ergeben, die jedem interessierten Ratsmitglied ohnehin schon bekannt sei.
Gronauer blickt auf einen 11-jährigen SEK Entwicklungsprozess zurück, der mit ehrenamtlichem Bürgerengagement begonnen habe und dann vom Stadtrat auf professionelle Beine gestellt wurde. Gronauer zeigte sich überrascht von dem Antrag der BISP, weil bei Bestrebungen der Ausgestaltung immer die Bereiche Marktplatz und Deisingerstraße im vordringlich im Focus hatten.
Natürlich sah man die Engstelle an der Bauhofstraße immer schon als gestaltungsbedürftig an, wobei sich hier erst im Jahre 2011 nach dem Kauf des Schinnererhauses Gestaltungsmöglichkeiten ergeben hätten.
Eine geradezu historische Chance sei nach den Worten des SPD-Fraktionsvorsitzenden die Innenstadtsanierung so wie sie jetzt in der Vorplanung und den Beschlüssen des Stadtrates bestehe. Eine in Aussicht gestellte Förderhöhe von 80 % wird es nach der Einschätzung Gronauers nie wieder geben. Wenn diese Zuschüsse durch ständiges Hin und Her verspielt werden, werde eine dringend notwendige Sanierung der Pappenheimer Innenstadt für alle Beteiligten erst richtig teuer.
„Eine historische Stadt wird entsprechend ihrer historischen Dimension gestaltet. Diese Entscheidung hat eine Tragweite mindestens für das nächste halbe Jahrhundert. Die zukünftige Generation wird uns vorwerfen, dass wir damals eine einmalige Chance verspielt haben“, führt Gerhard Gronauer aus.
Florian Gallus, Fraktionsvorsitzender der CSU
denkt zum jetzigen Zeitpunkt nicht, dass der zuletzt gefasste Beschluss zur Vorplanung des Innenstadtausbaus aufgehoben werden muss. Vielmehr sollen die Vorplanung vorangetrieben werden, damit die Zuschussanträge bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden können. Erst wenn man wisse, wie viel Fördermittel es gibt, könne über die Umsetzung von Baumaßnahmen entschieden werden. „Die Anregungen und Wünsche der BISP werden zum gegebenen Zeitpunkt mit in die Planungen einfließen“, teilt der CSU Fraktionsvorsitzende mit. Auch Gallus will den finanziellen Aspekt bei der Vorplanung berücksichtigt wissen und verweist wie auch Walter Otters auf bereits geplante Ausgaben in den nächsten Jahren. Aus diesem Grund habe man einen Finanzierungsplan für die nächsten 5 Jahre gefordert. „Und zwar bevor das SEK Projekt für die Stadt finanzwirksam wird“, teilt Florian Gallus mit.
Bürgerliste sieht akuten Handlungsbedarf in der Bauhofstraße
Nach unseren Informationen hat Stadtrat Karl Satzinger für die Bürgerliste bei der Stadt Pappenheim den Antrag gestellt bei der kommenden Stadtratssitzung, die Bauhofstraße in die aktuelle SEK-Planung einzubinden. Die Bürgerliste sehe einen akuten Handlungsbedarf. Der Straßenabschnitt soll nach dem Antrag der BGL in die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen werden. Gleichzeitig soll auch die Vergabe der Tiefbauplanungen erfolgen.
Können Stadtratsbeschlüsse gekippt werden?
Die Geschäftsordnung, die sich der Stadtrat zu Beginn seiner Legislaturperiode gegeben hat, lässt eine Neubehandlung beschlossener Sachverhalte insbesondere dann zu, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen.
Es gibt zwei Wege zu einer neuen Beschlussfassung, wie Klaus Geyer von der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen auf unsere Anfrage mitteilt.
Einer dieser Wege ist ein Bürgerantrag, der mit rund 40 Bürgerunterschriften eingebracht werden könnte. Der zweite Weg zu einer Neuauflage der Beratungen in Sachen SEK Vorplanungen ist die Antragstellung eines Stadtrates, die Beratungen erneut aufzugreifen und zu beschließen.
Für die Vorplanungen der Innenstadtsanierung im Rahmen des SEK ist durch Stadtratsbeschluss die Pflasterung des gesamten Marktplatzes und die Gehwege in der Deisingerstraße vorgesehen. In einem Lesebrief tritt Stadtrat Manfred Kreißl, der auch Mitglied im SEK Umsetzungsrat ist, dafür ein, dass auch die Fahrbahn der Deisingerstraße gepflastert werden soll.
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(Von Manfred Kreißl) In der Sitzung vom 21.10.2014 hat der Stadtrat mit 16:0 Stimmen beschlossen:
Dabei handelt es sich nicht um Kopfsteinpflaster wie in der Klosterstraße und Stöbergasse, sondern um gesägten Granit – und somit ebener Oberfläche und geringer Geräuschemission. Warum bevorzugt die SPD-Fraktion eine gut begehbare und befahrbare (auto-, rollstuhl- rolllatorengerechte) Pflasterung des gesamten Bereichs der Deisingerstraße im Sanierungsgebiet? Unter dem Gesichtspunkt des Erscheinungsbildes ist eine Pflasterung zu bevorzugen.
Ein niveaugleicher, homogener und durchgängiger Granitpflasterbelag
Verlegung nach dem neuesten Stand der Technik (verbunden, 2 mm breite Fugen, qualitätsvolles Fundament, ausgefüllte Fugen), richtige Bearbeitung der Steine (z.B. gesägt) und 16 cm Höhe
„Selbst Panzer bringen ein Pflaster nicht durcheinander, wenn es engfugig sitzt und die Steine nicht unterschlagen sind“,(Sachverständiger Vogel – Badische Zeitung.-21.11.2012) Der Bodenbelag wird erst ab einer Geschwindigkeit von ca. 40km/h bei Personenwagen gegenüber dem Motorengeräusch maßgebend (LKW 60 km/h). Der unterschiedliche Geräuschpegel verschiedener Straßenbeläge wirkt sich daher in der Deisingerstraße nicht aus. Untersuchungen der TU Dresden haben gezeigt, dass auf asphaltierten Flächen schneller gefahren wird als auf gepflasterten. Wirtschaftlich gesehen ist Pflaster auf lange Sicht die richtige Entscheidung, Es wird am längsten einer Beanspruchung standhalten. Natürlich sind – wie bei anderen Belägen auch – Pflegemaßnahmen nötig (intakte Fugenfüllungen, Kehren – nicht Saugkehren!, jährliche Reinigung). Natürlich werden sich auch hier nach Jahren Gebrauchsspuren einstellen – wie es eben in einer belebten Innenstadt der Fall ist. Bei der erwarteten Förderung der Pflasterung durch den Staat fallen für die Stadt (also die Einwohner) Kosten in Höhe von 50.000 Euro an. Bei ca. 4000 Einwohnern sind das ca. 12,50 Euro für den einzelnen Bürger – das sollten einem Luftkurort seine Bürger und Gäste Wert sein! Manfred Kreißl, Pappenheim |
Zu einer Informationsveranstaltung, am Dienstag, 02. Dezember um 19:00 Uhr lädt die Stadt Pappenheim alle Bürgerinnen und Bürger aus Pappenheim und den Ortsteilen in das evangelische Bildungs- und Tagungszentrum (EBZ) ein. Dort findet die Veranstaltung im Helbich-Saal statt.
Bei diesem Infoabend wird die Neuberechnung der Abwassergebühr nach Schmutz- und Niederschlagwasser in allen Details erklärt.
Es gibt Erläuterungen zum Verfahren der Flächenermittlung, Antragsmöglichkeiten und praktische Berechnungsbeispiele.
[Bisher bekannte Grundsätze der gesplitteten Abwassergebühr
lesen Sie in unserem Artikel hier …]
Am Mittwoch, 03. Dezember um 17:00 Uhr findet im Bürgersaal der Stadt Pappenheim (vormals Haus des Gastes) eine öffentliche Sitzung des SEK-Umsetzungsrates statt bei der neben Informationen zur Innenstadtsanierung auch Anfragen und Aussprache auf der Tagesordnung stehen.
| Zur öffentlichen Sitzung des SEK-Umsetzung-Rates lädt die Stadt Pappenheim alle Bürgerinnen und Bürger ein, am Mittwoch, 03.12.2014 um 17:00 Uhr Bürger-Saal der Stadt Pappenheim, Stadtvogteigasse 1, (Dachgeschoß, Aufzug vorhanden)
Tagesordnung: 1. Informationen zum SEK-Stand / zur Innenstadt-Sanierung :: 2. Anfragen und Aussprache |
Die von der Stadt beauftragte Firma IK-T aus Regensburg hat nun eine Update-Planung für die Internetversorgung im Rahmen des Bayerischen Förderprogramms vorgestellt. Dabei wurden Wege aufgezeigt, wonach es technisch möglich ist, alle Anwesen in allen Ortsteilen in das Fördergebiet mit einer garantierten 30 Megabitversorgung aufzunehmen. Über die Kosten dieser Erweiterungen wurde dem Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit berichtet.
Schon im Jahre 2013 wurden im Rahmen der Breitbandinitiative Bayern, in Pappenheim fast alle Ortsteile außer Kernstadt, Zimmern und Wohngebiete Bieswang in ein Kumulationsgebiet aufgenommen, das im Rahmen des Staatlichen Förderprogramms mit einer Internet-Übertragungsgeschwindigkeit von 30 Megabit pro Sekunde ausgestattet werden soll. Als Mangel an dieser ursprünglichen Planung wurde im Stadtrat beklagt, dass beispielsweise die Mehrzahl der Osterdorfer Haushalte (130 von 255) und einer der beiden großen Gewerbebetriebe in Göhren nicht im Fördergebiet liegen.
Technische Wege dieses Manko zu beseitigen wurden zwar bei der ursprünglichen Planung schon aufgezeigt, aber wegen der hohen Kosten nur zögerlich bis gar nicht verfolgt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 27.02.2014 hatte es Stadtrat Walter Otters als untragbar bezeichnet, dass 63 % der Osterdorfer Haushalte von schnellem DSL ausgeschlossen sind. Otters forderte damals, die Planungen nach den damals neu aufgelegten Förderrichtlinien erneut anzupacken.
Mit der Planung einer schnellen Internetversorgung wurde daraufhin die Planungsfirma IK-T aus Regensburg beauftragt. In der öffentlichen Stadtratssitzung am 16. Oktober wurden von diesem Planungsbüro im Grunde die gleichen Grenzen des Fördergebietes vorgestellt, die auch in der vorherigen Planung aus 2013 schon Bestand hatten. Nach unseren Informationen zeigte man sich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung mit dem Ergebnis der vorgelegten Planung in der weitgehend bereits bekannten Fakten dargestellt wurden nicht zufrieden und forderte eine Planung bei der alle Anwesen aller Pappenheimer Orte in das Fördergebiet mit der 30 Megabit-Versorgung aufgenommen werden.
Bei der jüngsten Sitzung des Stadtrates am 13. November 2014 stellt die Fachfirma aus Regensburg nun eine Updateplanung vor, wonach in allen Ortsteilen alle Anwesen mit einer 30 Megabit-Geschwindigkeit versorgt werden können. Stadtrat Walter Otters (FW) ist es zu verdanken, dass die bei der Sitzung anwesenden Zuhörer wenigsten den Technischen Teil dieser Neuplanung mitbekommen haben. Denn zu Sitzungsbeginn wurde verkündet, dass das Thema Breitbandausbau wegen beinhalteter Kostenkomponente komplett in den nichtöffentlichen Sitzungsteil verlagert werden soll. Stadtrat Otters allerdings hat beantragt, wenigsten die technischen Neuerungen in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Über die Kosten könne man dann im nichtöffentlichen Sitzungsteil reden.
So stellte Karl Manstorfer Firmenchef der IK-T die Updateplanung der ursprünglichen Planung gegenüber.
Nach dieser Neuplanung wären in Osterdorf auch für die 130 Anwesen die 30 Megabit-Versorgung gewährleistet, die vorher nicht im Fördergebiet lagen. Und auch in Göhren sind jetzt die 44 Anwesen, die ursprünglich außerhalb des 30 Megabit-Bereiches lagen, innerhalb des Fördergebietes. In Geislohe wurden 17 und in Neudorf 9 Anwesen neu in das Fördergebiet integriert.
Für die Umsetzung dieser Neuplanung sind für Göhren ein und für Osterdorf zwei zusätzliche Kabelverzweiger erforderlich, während man in Geislohe und Neudorf mit einem Kabelaustausch zurechtkommt. Soweit uns bekannt wurde in der nichtöffentlichen Sitzung noch keine Entscheidung getroffen. Über die Zusatzkosten, die für die neue Planung entstehen ist uns noch nichts bekannt.
Ein Beitrag von Stadträtin Anette Pappler
Die bayrische Staatsregierung hat im Kommunalabgabengesetz den Städten und Gemeinden auferlegt, eine Straßenausbaubeitragsatzung zu erlassen (gem. Art. 5 Abs.1 Satz 3). Gemeinden sind demnach grundsätzlich verpflichtet, Beiträge zu erheben. Dieses Gesetz gilt seit 1974!
Immer wieder erleben wir in den vergangenen Wochen, dass Forderungen an den Stadtrat gestellt werden, die SAB abzuschaffen. Diese Forderungen sind rechtlich m.E. nicht haltbar. Ich halte es daher für unlauter, wenn Bürgerinnen und Bürgern in Pappenheim vorgemacht wird, es läge nur am Wollen des Bürgermeisters und des Stadtrates. Diesen Handlungsspielraum hat der Pappenheimer Stadtrat gar nicht.
Die Abschaffung oder Aussetzung der SAB würde sich nämlich nicht nur auf die Förderung eines einzelnen Projektes beziehen, wie in unserem Fall die Sanierung der Deisingerstraße. Im Gegenteil: es wäre mit unmittelbar nachteiligen Auswirkungen bei der Gewährung von Bedarfszuweisungen im kommunalen Finanzausgleich verbunden sein, wie eine schriftliche Anfrage der MdL Inge Aures, SPD vom Oktober 2013 an die bayrische Staatsregierung ergab (Drucksache 17/126).
Die Stadt Pappenheim müsste dann in künftigen Haushaltsjahren auf Bedarfszuweisungen verzichten! Denn die Stadt Pappenheim müsste bei den Bedarfszuweisungen nachweisen, alle ihr zur Verfügung Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Das hätten wir bei einer Aussetzung oder Abschaffung der SAB nicht.
Damit hängen wir vom Ermessensspielraum der Rechtsaufsichtsbehörde ab, die den Haushalt entsprechend würdigen muss. In unserem Fall ist das das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Nachdem in der letzten Zeit vom Landratsamt von anderen Kommunen des Landkreises der Erlass einer SAB deutlich gefordert wird, ist klar, wo die Reise hingeht.
Im Übrigen geht die Staatsregierung davon aus, dass die Erneuerung im Rahmen einer Straßenausbaumaßnahme einen Vorteil für die Eigentümer darstellt, den die Eigentümer ohne besondere Gegenleistung auf Kosten der Allgemeinheit hätten. Deshalb sei eine Finanzierung über Steuern und ggf. eine Erhöhung der Steuern nicht gerechter als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Oftmals wird auch damit argumentiert, dass gerade auch größere Kommunen in Bayern in SAB aufheben, was jeder Grundlage entbehrt. Das bekannteste Beispiel: Die Stadt München hat – entgegen der weit verbreiteten Meinung – dazu noch keinen Beschluss gefasst.
Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass innerhalb von Bayern von Seiten der Staatsregierung mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, da es durchaus finanzstarke Kommunen gibt, die bisher keine SAB erlassen haben. Das Kommunalabgabengesetz wird also nicht mit aller Macht in den Kommunen umgesetzt.
Anette Pappler,
im Namen der SPD-Stadtratsfraktion
Zusammen mit 27 Kommunen, die Landkreisweit bei der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) zusammenarbeiten, ist die Stadt Pappenheim mit dem Staatspreis 2014 ausgezeichnet worden. Bürgermeister Uwe Sinn präsentierte die Urkunde bei der jüngsten öffentlichen Stadtratssitzung und erhielt dafür fraktionsübergreifenden Applaus.
Die Urkunde war noch ganz frisch, denn erst am Nachmittag vor der Stadtratssitzung hatte Bürgermeister Sinn die Urkunde von Helmut Brunner, dem Bayerischen Staatsminister für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in der Münchner Residenz entgegengenommen.
Die Urkunde ist namens der Bayerischen Staatsregierung ausgestellt und lobt die hervorragenden Leistungen zum Gestaltung der demografischen Entwicklung und Stärkung der gemeinsamen Entwicklung der 28 zusammengeschlossenen Kommunen. Diese Urkunde erhielten auch die Große Kreisstadt Weißenburg und zusammen mit Pappenheim die südlichen Landkreisgemeinden Langenaltheim, Solnhofen und Treuchtlingen.
Mit dem Staatspreis wurden Gemeinden ausgezeichnet die zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit sind und mit Hilfe des ILEK die Zukunft ihrer Heimat stärken. Dabei wurden für Pappenheim die Dorferneuerungen in Bieswang und Ochsenhart sowie in Osterdorf bewertet. Auch bei Bau des Dekanats in Pappenheim wurden über ILEK hohe Fördermittel ausgeschüttet.
Zur Diskussion über die Straßenausbaubeiträge hat uns Joachim Lottner aus Langenaltheim einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird:
„Die sogenannten Straßenausbaubeiträge werden in Bayern auf der Grundlage des „ Bayrischen Kommunalabgabengesetzes“ erhoben. Dabei sollen einerseits die Gemeinden finanziell entlasten werden, allerdings verbunden mit dem Nachteil, dass dadurch die Bürger zusätzlich belastet werden.
In einer Zeit der steigenden sozialen Armut und damit der zukünftigen Altersarmut sollte sich die Staatsregierung überlegen, ob sie dieses Gesetz neu verfassen oder noch besser eine Aufhebung veranlasst. Es kann doch nicht sein, dass in einer Zeit, in der die Leiharbeitsplätze und die Werksverträge immer mehr zunehmen, die Löhne und die Renten klein sind und die Kaufkraft in Zukunft abnehmen wird, nicht so finanzkräftige Bürger noch mehr belastet werden. Die Alterspyramide und damit auch die Altersarmut steigt in der nächsten Zeit dramatisch an. Die „Alten“ haben diese Reserven nicht, sollen die wenigen „Jungen“ in den ländlichen Kommunen diese Leistungen auch noch übernehmen? Achtung, im Moment haben wir eine Landflucht! Immer weniger junge Leute bleiben auf dem Land.
Wo soll dies noch hinführen. Der Bürger wird gezwungen, sich noch weiter einzuschränken. Doch dies geht in den meisten Fällen nicht mehr. Jeder muss, wenn er noch kann, auf Ausgaben verzichten.
Dies alles wird auch die Wirtschaft zusätzlich treffen und sich somit ebenfalls auf die Arbeitsplätze auswirken. Sicherlich könnte lt. Gesetz dem „Armen“ die Zahlungen erlassen oder gestundet werden, wo liegen hier jedoch die Grenzen?
Der Verzicht würde zu Mehrbelastungen bei den anderen Bürgern führen und somit deren Belastung weiter ansteigen lassen. Auch dies ist unsozial! Die Stundung würde das Problem des Bürgers nur aufschieben, wie soll er denn die zusätzlichen Zahlungen leisten, wenn fast kein Geld vorhanden ist.
Die Straßenausbaubeiträge gibt es nicht in jedem Bundesland und somit kann dies in Bayern ein zusätzlicher politischer Schritt in die zukünftig noch größere Armut der einzelnen Bürger sein. Dies haben einige wenige Bundesländer wohl begriffen.
Im Jahr 2012 hat das Land Berlin das Straßenausbaubeitragsgesetz aufgehoben. Man sieht, dieses Land hat auf die Situation seiner Bürger reagiert.
Die Schuld an den Satzungsdiskussionen im Landkreis liegt nicht bei den Bürgermeistern und ihren Räten. Die Kommunen im Landkreis wurden von der Rechtsabteilung des Landratsamtes aufgefordert, die fehlenden Satzungen in ihren Gemeinden zu beschließen, einzuführen und damit auch umzusetzen. Dazu schickte das Amt den Gemeinden auch gleich den Gesetzestext zu, mit der Bitte, dies an alle Räte zu verteilen. In diesem Brief wiesen sie zusätzlich auch auf die Strafen für die Gemeinden und jeden einzelnen Rat hin.
In den letzten Perioden haben die betroffenen Bürgermeister mit ihren Räten diese Umsetzung immer wieder, im Interesse der Bürger, vor sich her geschoben. Denn die Aufgabe der Kommunen sollte es auch sein, sich für die Bürger zu entscheiden.
Dies scheint jetzt wohl nicht mehr geduldet zu werden.
Da es lt. Landratsamt ein „MUSS“ ist, die bestehenden Gesetze umzusetzen und auch einzuhalten, sollte man sich vorher überlegen, wie solche Gesetze von den Kommunen, im Interesse der Bürger, geändert, abgeschafft, aber auch ganz ausgehebelt werden könnten. Denn wenn diese Satzungen eingeführt sind, wird es sehr schwer werden, diese wieder abzuschaffen.
Hierzu fordere ich alle Fraktionsvorsitzenden, egal welcher Parteirichtung, auf, über ihre Partei Lösungen zu finden .Dies gilt auch für die Bürgermeister, Kreisräte und die Bezirksräte in ihren jeweiligen Gremien.
In anderen Bundesländern, die diese Satzungen nicht haben, klappt es doch auch!
Nur alle zusammen können einen gemeinsamen Druck auf die bayerische Staatsregierung ausüben. Eine einzelne Kommune hat hier keine Chance.
Es darf nicht sein, dass die verschiedenen Bundesregierungen immer wieder versuchen Kosten auf die Länder, die Länder auf die Kommunen und die Kommunen auf die einzelnen Bürger abzuwälzen, um selber für andere Vorhaben Gelder zu haben. Denn Einschränken heißt nicht die Kosten weiterzureichen!!
Der Bürger zahlt bereits Steuern, diese müssen reichen. Es ist nur eine Frage des Verzichts und der Verteilung.
Hier ist die Politik gefordert!“
Joachim Lottner, Langenaltheim