Öffentliche Sitzung über die Umsetzung des Ratsbegehrens

Am Donnerstag, 07. Mai 2015, tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Als zentraler Tagesordnungspunkt steht die Umsetzung des Ratsbegehrens auf dem Programm. Als Sitzungsort ist der Rathaussaal vorgesehen .  Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt.

 ÖFFENTLICHER Teil der Stadtratssitzung

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Inhalt

01 Bauanträge
 02  Innenstadtsanierung Pappenheim:
Umsetzung des Ratsbegehrens vom 26.04.15
a)  Erweiterung des Planungsgebietes um die Straßen Bauhofstraße, restl. Graf-Carl-Str., restl. Deisingerstraße, Stadtvogteigasse, Herrenschmiedgasseb)  Erweiterung des Planungsauftrages um die Straßen Bauhofstraße, restl. Graf-Carl-Str., restl. Deisingerstraße, Stadtvogteigasse, Herrenschmiedgassec)  Festlegung von Detailfragen der Vorplanung: Podest, Fahrbahnbelag, Wasserspiel
03 Straßenbeleuchtungswesen:
a) Antrag von 3. Bgm. Wenzel auf Wiedereinführung der durchgehenden nächtlichen Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Ortsteilenb) Antrag von StR Gronauer auf Wiedereinführung der durchgehenden nächtlichen Straßenbeleuchtung in Pappenheim

 




Innovatives Zukunftsprojekt in der Innenstadt

In der Pappenheimer Stöbergasse werden derzeit die beiden Gebäude der vormaligen Metzgerei Hübner abgebrochen. An gleicher Stelle bauen Stefanie und Swen Glück als Betreiber des Hotels und Restaurants Zur Sonne eine Erweiterung des Hotel- und Gastronomie Bereichs. Derzeit sind die Abbrucharbeiten in vollem Gange. Vor dem Neubau ist eine aufwändige Sicherung der Felswand erforderlich. Auch der Bereich der Außengastronomie wird erweitert.

Schon vor Jahresfrist am 28. April 2014 hatte sich der Pappenheimer Stadtrat mit den Plänen für eine Erweiterung des Gasthofes Sonne zu beschäftigen. Einstimmig wurde damals in öffentlicher Sitzung das gemeindliche Einvernehmen für den Abbruch der Hübnerhäuser und Neubauten für die Erweiterung des Restaurants und des Hotels Zur Sonne erteilt.

[Unseren Beitrag vom Mai 2014 finden Sie hier …]

In diesen Tagen ist und der Startschuss für das mutige städtebauliche Zukunftsprojekt der Familie Glück gefallen, die in Nachfolge der Familie Fallenbacher die Sonne seit mehr als 5 Jahren sehr erfolgreich betreiben. Nach dem Abbruch der beiden Hübnergebäude, bei dem es sich um ein Wohnhaus mit der vormaligen Metzgerei und einen Stadel mit Stallungen, Heuboden, Garagen und Einliegerwohnung handelt, wird an gleicher Stelle der Hotel- und Gastronomie Betrieb erweitert. Anstelle des jetzigen Stadels, wird eine neue Hotelrezeption, Fahrzeugstellplätze, sechs weitere Gästezimmer und einen Saal mit 120 Plätzen entstehen. Ein Wohnhaus für die Familie Glück wird dort gebaut, wo derzeit noch das alte Wohn – und Geschäftshaus des Metzgermeisters Hübner stand. Durch die Baumaßnahme wird die Betriebsfläche der Sonne etwa verdoppelt, wobei sowohl die Küche, der Gastronomie- und der Hotelbereich profitieren. Auch soll es künftig einen eigenen Frühstücksbereich für die Hotelgäste geben. Erweitert wird auch die Außengastronomie, die eine großzügige Terrasse erhalten soll. Allerdings wird es in diesem Jahr wegen der Bauarbeiten für die Gastronomie der Sonne keinen Außenbereich geben.

Nach den derzeitigen Planungen soll der Rohbau noch in diesem Jahr fertiggestellt werden. Für das Projekt mit städtebaulicher Bedeutung ist eine maximale Bauzeit von fünf Jahren veranschlagt.

Laufend neue Fotos vom Abbruch und vom Baufortschritt finden Sie auf der

[Facebookseite von Stadtentwicklung Pappenheim… ]

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Bürgerentscheidung über die Städtebauliche Zukunft ist gefallen

Die Pappenheimer haben in den zwei ersten Bürgerentscheiden in der Geschichte der Stadt entschieden.
Bei der Entscheidung über die städtebauliche Zukunft in der Pappenheimer Innenstadt hat sich die Mehrheit für das Ratsbegehren der Elfermehrheit aus CSU, FW und BGL) ausgesprochen. Das Quorum vom 630 JA-Stimmen wurde nur vom Ratsbegehren mit 876 Ja-Stimmen deutlich erreicht.Das Bürgerbegehren scheiterte mit 560 JA-Stimmen am Quorum

Von den 3148 Wahlberechtigten haben 1.490Wähler von ihrem Stimmrecht Gebrauch gemacht. In der Pappenheimer Kernstadt erreichte das Ratsbegehren 232 JA-Stimmen und 180Wähler stimmten mit Nein. In den Ortsteilen stimmten 446Gemeindebürger für das Ratsbegehren und 200 stimmten dagegen. Das Bürgerbegehren erhielt 234 JA-Stimmen und 185 NEIN Stimmen in der Kernstadt und in den Ortsteilen 233 JA- und 396 Nein-Stimmen.

Eine umfassende Auswertung finden Sie am Ende des Textes

Das Ratsbegehren will:
Ein Gesamtkonzept, das bei der Sanierung neben Marktplatz und Deisingerstraße auch die Bauhofstraße, die Graf-Carl-Straße, die Herrenschmiedgasse und die Stadtvogteigasse mit einbezieht.

  • Asphaltierung der Fahrbahnen auf dem Marktplatz und in der Deisingerstaße
  • Beibehaltung der Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) vor der Apotheke, in Deisingerstraße und Graf-Carl-Straße.
  • Pflasterung der Gehwege und der Herrenschmiedgasse und Stadtvogteigasse
  • Kein Podest vor der Pension Hirschen; stattdessen eine Treppenabstufung
  • Wasserspiel auf dem Marktplatz nur, wenn Druck vom Brunnmühlbach zum Betrieb ausreicht, ansonsten Reaktivierung des bestehenden Rathausbrunnens.
  • Grundsätzlich autofreien Marktplatz, jedoch Kurzzeitparker zulassen.
  • Eine umgehende Umsetzung in finanzierbaren Bauabschnitten.

Eine Zusammenstellung von Beiträgen über das Städtebauliche Entwicklungskonzept ab Januar 2015 finden Sie bei : https://www.facebook.com/Stadtentwicklung.Pappenheim

[Die Druckversion der Auswertliste finden Sie hier … ]

 

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Hier erfahren Sie es zuerst

Bürgerbegehren oder Ratsbegehren – wie entscheiden sich die Pappenheimer? Alleine rund 350 ausgegebene Briefwahlunterlagen lassen vermuten, dass die erforderlichen 640 Stimmen für die beiden Bürgerentscheide abgegeben werden. Wie sich die Pappenheimer entscheiden haben erfahren sie beim Pappenheimer Skribent direkt aus dem Rathaus ab 18:00 Uhr.




Kostenfreies Seminar über Straßenausbaubeitragssatzung

Alfred Rathsam bittet uns die nachfolgende Einladung zu einem kostenfreien Seminar des BKB-Bayern e. V. zum Thema Straßenausbaubeitragssatzung zu veröffentlichen.

„Am Donnerstag, 7. Mai 2015, um 19:00 Uhr findet eine vom Freistaat Bayern geförderte Veranstaltung des Bildungswerkes für Kommunalpolitik Bayern e.V. (BKB) im

Feuerwehrhaus
Flurstraße 4, 91126 Kammerstein (OT Volkersgau)

Zu diesem Seminar sind neben Kommunalpolitikern auch interessierte Bürger herzlich eingeladen.
Inhalt des Seminars ist die Straßenausbaubeitragssatzung
Referent: Rüdiger Neubauer, Dipl. Verw. Wirt, Dozent FHVR

In dem Vortrag werden die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen dargestellt. Dabei geht es sowohl um die Notwendigkeit der Straßenausbaubeitragssatzung als solcher wie auch um die konkrete Anwendung im Einzelfall.

Wegen der notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bittet das BKB, bis spätestens Mittwoch vor dem Veranstaltungstag, um eine Anmeldung. Es wird gebeten, die Anmeldung so schnell wie möglich, direkt an den Bildungsbeauftragten zu übermitteln.

Benutzen Sie bitte zur Anmeldung unsere Homepage unter http://bkb-bayern.de/mfr.html#anmeldung. Sie erhalten dabei eine Anmeldebestätigung.“




Kreis-SPD informiert sich Uber TTIP und CETA

Die Kreis-SPD setzte sich auf ihrer letzten Vorstandssitzung in Wolfsbronn erneut mit den möglichen Auswirkungen der Freihandelsabkommen auf die Kommunen auseinander. Dazu hatten die Genossen die ehemalige SPD-Europakandidatin Stephanie Schäfer aus Nurnberg als Referentin eingeladen.
Die Juristin hat sich in den letzten Monaten intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und bestätigte die von SPD-Kreisvorsitzendem Harald Dösel geäußerte Befürchtung, dass TTIP und CETA negative Auswirkungen auf die öffentliche Daseinsvorsorge haben können, indem Privatisierungen von öffentlichen Aufgaben weiter ermöglicht werden sollen und somit in das Selbstverwaltungsrecht von Kommunen massiv eingegriffen werden konnte.
Deshalb befassten sich, so Stephanie Schäfer, derzeit immer mehr Kommunen und auch der Deutsche Städtetag zurecht sehr intensiv und kritisch mit den Freihandelsabkommen.
Als besonders problematisch bewertete Stephanie Schäfer das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages über die Rechtsstellung der Kommunen, das unlängst auch im Landkreis für Aufregung gesorgt hat.
So spricht das Gutachten den Kommunen nicht nur das Recht ab, Beschlusse oder Resolutionen zu TTIP zu verfassen, sondern auch, sich mit diesem Thema überhaupt zu befassen.
Die Argumentation des Gutachtens, dass Gemeinden sich erst dann mit Auswirkungen von TTIP befassen durften, wenn dieses bereits unterschrieben sei und die Gemeinden dann tatsachlich im Einzelfall betroffen sein können, laufe aber nach Meinung der Referentin ins Leere: „Dann wäre TTIP schließlich bereits geltendes Recht und die Kommunen konnten sich eben nicht mehr gegen Eingriffe in ihre Kompetenzen wehren“, stellte Stephanie Schäfer hierzu fest.
Man müsse sich außerdem klar machen, dass TTIP ein Abkommen von neuer Qualität und Dimension sei, gegen das es vor Unterzeichnung keinen wirksamen Rechtsbehelf gebe. Auch eine Verfassungsbeschwerde sei erst zulässig, wenn das Vertragswerk unterzeichnet sei und ein Antrag auf einstweilige Anordnung erst dann, wenn ein fertig ausverhandeltes Vertragswerk vorliege. Kommunen, die sich mit TTIP befassten, so Schäfer weiter, kamen dagegen lediglich ihrem Auftrag, der sich aus der bayrischen Verfassung ergebe, nach und handelten daher keineswegs rechtswidrig. Nach Art.11 Abs.4 BayVerf diene die Selbstverwaltung der Gemeinden darüber hinaus dem Aufbau der Demokratie von unten nach oben. Kommunen sind Teile der Länder, und auch die Länder entscheiden bekanntlich bei TTIP durch die erforderliche Zustimmung des Bundesrates mit. Da bei TTIP der Regelungsbereich der Kommunen eindeutig betroffen sei, wie sich aus Art.83 BayVerf. ergebe (Gemeinde vermögen und -betriebe, örtl. Verkehr, Wasserversorgung, Wohnungsbau, Kultur, Gesundheitswesen etc.), mussten Gemeinden sich mit TTIP befassen dürfen, betonte Stephanie Schäfer.
Gleiches ergebe sich aus Art.83 Abs.7 BayVerf, nach dem kommunale Spitzenverbande von der Staatsregierung angehört werden mussten, bevor Angelegenheiten durch Gesetz oder Verordnung geregelt werden, die die Gemeinden betreffen. Aus Sicht der Kreis-SPD bedeutet dies, dass ein Anhörungsrecht aber nur wahrnehmen könne, wer sich, zum Beispiel im Gemeinderat, vorher auch mit der Thematik befasst habe und zu einem abschließenden Urteil gelangt sei, so der Tenor der anwesenden Vorstandsmitglieder. SPD-Kreischef Harald Dösel hinterfragte abschließend ebenfalls das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: „Das erweckt für mich den Eindruck, dass sein Zweck hauptsachlich darin besteht, Kritiker zum Schweigen zu bringen.“ Anette Pappler, stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende, unterstutzte diese Sichtweise und erinnerte in diesem Zusammenhang an den ganz ähnlich gelagerten Fall der europäischen Bürgerinitiative: „Hier sollten nach Auffassung der EU-Kommission auch keine Unterschriften gegen etwas gesammelt werden, was es noch nicht gibt. Wir aber wollen dagegen eine basisdemokratische Beteiligung von Bürgern und Kommunen von Anfang an und nicht erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.“




Expertenanhörung zu Straßenausbaubeiträgen im Landtag

Wie berichtet hatte die SPD Fraktion im Bayerischen Landtag zur Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) die Anhörung einer Expertenkommission beantragt. Diese Expertenanhörung findet am 15. Juli 2015 statt. MdL Harry Scheuenstuhl bietet allen Bürgerinnen und Bürger an, ihre eigenen Fragen und Erfahrungen an ihn mitzuteilen.

Landtagsabgeordneter Harry Scheuenstuhl teilt in einer Presseerklärung mit:
Immer wieder kommt es wegen Straßenausbaubeiträgen in Gemeinden und Städten zu Meinungsverschiedenheiten. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kann für eine Gemeinde und Stadt von weitreichender Bedeutung sein, hat die Erhebung nicht nur Einfluss auf die Verwirklichung von Straßenausbauten, sondern auch auf die finanzielle Situation, aber auch auf die Zufriedenheit von Bürgerinnen und Bürgern.
Zuletzt hat der Verzicht der Stadt München auf die Erhebung von Straßenausbau­beiträgen für erhebliche Diskussionen geführt.

Die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat daher, insbesondere auch wegen der Tatsache, dass in anderen Bundesländern andere Regelungen bestehen, einen Antrag in den Innenausschuss des Landtages eingebracht, wonach die Staatsregierung eine Expertenanhörung durchführen soll, um den bisherigen Status zu ermitteln und beantworten zu können, ob an der bisherigen Regelung festzuhalten sei, oder Änderungen des Art 5 KAG sinnvoll sind. Diesem Antrag wurde im Innenausschuss dem Grunde nach entsprochen.

Die Expertenanhörung wird am 15.07.2015 stattfinden, zu der bereits einige Experten unter anderem auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladen wurden.

Der für den Stimmkreis Neustadt/Aisch – Bad Windsheim, Fürth-Land zuständige Landtagsabgeordnete Harry Scheuenstuhl, hat sich deshalb mit einem Schreiben an die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen des Stimmkreisbezirkes sowie seines Betreuungsstimmkreises Ansbach-Nord gewandt. In seinem Schreiben nannte Scheuenstuhl unter anderem die bereits geladenen Experten und gab auch die bisherigen Fragestellungen bekannt.

Zusätzlich bat Scheuenstuhl darum mitzuteilen, ob in den Gemeinden und Städten eine Straßenausbaubeitragssatzung bestehe und ob diese auch angewendet werde und welche Erfahrungen bei deren Anwendung gemacht wurden bzw. werden. Auch wurde von Scheuenstuhl noch darum gebeten, die eigene Meinung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mitzuteilen und auch eigene Fragen zu stellen.

Wie Scheuenstuhl abschließend mitteilt, stoße die Thematik auf große Resonanz bei den Gemeinden und Städten, da auf sein Anschreiben hin bereits erste Reaktionen hierauf noch am selben Tag erfolgten. Dies zeige einmal mehr, dass die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag kommunalpolitische Themen aufgreife, die für die Gemeinden und Städte von großem Interesse und Brisanz sind. Scheuenstuhl bedanke sich daher bei allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für deren reges Interesse und deren Mitarbeit.

Scheuenstuhl bittet auf diesem Wege auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sich an ihn zu wenden und eigene Erfahrungen oder auch Fragen mitzuteilen.




Einstimmige Serienbeschlüsse zum Lämmermannareal

Der Bebauungsplan für die Innenstadtentwicklung wurde jetzt vom Pappenheimer Stadtrat mit acht einstimmigen Abwägungsbeschlüssen festgelegt. Damit sind das Auslegungsverfahren und die Anhörung von 24 Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen. Der Bebauungsplan „Innenstadtentwicklung – Deisingerstraße 15“ wird als Satzung öffentlich bekannt gemacht. Bei den Abwägungen hatten die Einwendungen vom Bund Naturschutz und vom Landesamt für Denkmalpflege das schwerste Gewicht.

Es war bereits das zweite Auslegungsverfahren für die neue Baugestaltung im Bereich des Lämmermannhauses. Da im Oktober 2014 wegen Veränderungen an der Baulinie der Stadtrat einen Änderungsbeschluss gefasst hatte, mussten nun erneut 24 Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit einer Stellungnahme zu dem neuen Bebauungsplan in der Pappenheimer Innenstadt gegeben werden. In öffentlicher Sitzung am 16. April 2015 hatte der Stadtrat nun in acht Einzelentschlüssen über die eingegangenen Einwendungen, Hinweise und Empfehlungen zu entscheiden. Geäußert haben sich u.a. die Untere Naturschutzbehörde, das Wasserwirtschaftsamt, das Kreisbauamt, das Vermessungsamt und das Landesamt für Denkmalpflege. Vielfach wurden die Stellungnahmen der Behörden bei der Abwägung und in den Beschlüssen berücksichtigt. So beispielsweise die Einwendung des Bund Naturschutz, der es für möglich hält, dass sich im Abbruchobjekt Deisingerstraße 15 (Lämmermannhäuser) sich die Breitflügelfledermaus in der Dachverschalung einquartiert hat. Ferner sei nicht auszuschließen, dass sich auch Zwergfledermäuse und Langohren in dem Gebäude aufhalten. Beschlossen wurde, dass vor dem Abbruch der Häuser ein Gutachten über eine eventuell bestehende Fledermauspopulation vorgelegt wird. Darüber hinaus sollen aus dem Gutachten resultierende Maßnahmen rechtzeitig vor dem Abbruch eingeleitet und durchgeführt werden.

Gegen einen Abbruch der Lämmermannhäuser spricht sich im Anhörungsverfahren das Landesamt für Denkmalpflege aus. Das Lämmermannhaus sei ein bestimmender Teil des Stadtensembles und zusätzlich noch ein Einzeldenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Für den Erhalt der derzeitigen Situation sprechen aus Sicht des Landesamtes für Denkmalschutz städtebauliche Gesichtspunkte. Bedenken richten sich auch gegen die zukünftige Platzbebauung, die nach Ansicht des Denkmalamtes derzeit nicht deutlich darstellt ob die städtebaulichen Anforderungen erfüllt werden.

Die wirtschaftlichen Entwicklung der Innenstadt Pappenheims und damit der Fortbestand des Lebens- und Wirtschaftsraums ist wichtigstes Ziel des neuen Bebauungsplanes, wird in der Abwägung zu den Einwendungen des Denkmalamtes ausgeführt. Der Fortbestand des Lämmermannhauses steht diesen städtebaulichen Zielen entgegen. Letztere werden gegenüber dem Denkmalschutz als höherrangig eingestuft. Die Neubebauung auf dem entstehenden Platz muss laut Stadtratsbeschluss allerdings mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgesprochen werden.
Dieser und alle anderen Abwägungsbeschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig beschlossen.
Der Bebauungsplan für die Umgestaltung des Lämmermannareals wird nun in einer Satzung festgelegt, die von der Stadtverwaltung öffentlich bekannt gemacht wird.

Die Entscheidung darüber, ob die Lämmermannhäuser tatsächlich abgebrochen werden können fällt beim Landratsamt in Weißenburg.

laemmermannaus




Weitere Informationsschrift zum Bürgerbegehren

Der SPD-Ortsverein Pappenheim hat in einem Informationsblatt, das ab dem heutigen 14.April an alle Haushalte verteilt wird weitere Gründe für das Bürgerbegehren veröffentlicht.

[Das Informationsblatt ist hier abrufbar … ]

[Gesammelte Beiträge in der Übersich auf der
Facebooseite Stadtentwicklung Pappenheim … ]



Engagement für die Bekämpfung der Mädchenbeschneidung

Anlässlich ihres sechzigsten Geburtstages im Februar dieses Jahres hatte die Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten Christa Naaß einen Spendenaufruf zugunsten der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern Entwicklungshilfe Mali e.V. (LAG Mali) gestartet. Für die dadurch zusammengetragene Spende in Höhe von 3.500 € bedankte sich nun der Vorsitzende Stefan Schuster, MdL persönlich bei der gebürtigen Gunzenhäuserin.

Dies war nicht das erste Engagement von Christa Naaß für die LAG. Seit zehn Jahren ist sie eine ihrer tatkräftigsten UnterstützerInnen und im Vorstand des gemeinnützigen Vereins aktiv.

Die Spende wird in der malischen Region Dioila, etwa 150 Kilometer östlich der Hauptstadt Bamako, ihre Verwendung finden. Dort setzt sich die LAG Mali seit 2005 zusammen mit der malischen Partnerorganisation AMSOPT gegen die Beschneidung von Mädchen ein. Mit Aufklärungskampagnen über die fatalen gesundheitlichen Folgen der „Excision“, der Genitalverstümmelung junger Mädchen und Frauen, wird in 15 Dörfern Überzeugungsarbeit geleistet, damit den Mädchen in Zukunft diese grausame Praxis erspart bleibt.

Weitere Informationen zur LAG Mali e.V. und ihren Projekten unter:
www.lag-malihilfe.de




Ratsbegehren wird vorgestellt

In einer Informationsschrift stellt die Fraktionsgemeinschaft der CSU, FW und BGL ihren Informationsflyer zum Ratsbegehren vor. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen in Bieswang, Geislohe und Neudorf angeboten.

Die Termine sind:
Mittwoch, 15.04.2015, 20:00 Uhr Bieswang, Gasthaus Rachinger
Freitag, 17. 04. 2015, 20:30 Uhr Geislohe Hirtenhaus
Donnerstag, 23.04.2015, 20:00 Uhr Neudorf, Gasthaus Felleiter

[Den Informationsflyer zum Ratsbegehren finden Sie hier … ]




Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 16. April 2015, tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Sitzungsort ist der Sitzungssaal des Rathauses. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt.

01 Bauanträge
02 Abwasserrecht:
a)   Grundsatzentscheidung zur künftigen Behandlung des Abwassers aus den Ortsteilen Geislohe, Göhren und Neudorf
b)   Abwasseranlage Pappenheim i.V.m. Geislohe, Göhren und Neudorf – Planung Anschluss – Ingenieurbeauftragung – Grundsatz
c)   Abwasseranlage Zimmern: Überrechnung und Nachweiserstellung – Ingenieurbeauftragung – Grundsatzentscheidung
03 Bauleitplanung:
a)  8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ausweisung von Wohnbauflächen in Geislohe“
b)  Ergebnis der öffentl. Auslegung und Beteiligung der TÖB zum geänderten Bebauungsplan „Innenstadt“
c)  Abwägungsbeschluss zum geänderten Bebauungsplan „Innenstadt“
04 Landpacht:
Grundsatzentscheidung über die Verpachtung von Hecken, Feldrainen, Gräben udgl.
05 Ortsrecht:
Aufhebung der Satzung über die „Entschädigung ehrenamtlich bei Kommunalwahlen Tätiger der Stadt Pappenheim“