Mittelfränkischer Feuerwehren werden nicht so oft bestohlen

Das Innenministerium in NRW schlägt Alarm: schuster-querDer Feuerwehr werden immer häufiger Geräte gestohlen. Der Feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Stefan Schuster hat die Lage in Bayern untersucht und kommt zu dem Schluss, dass solche Vorfälle bei uns die Ausnahme sind. Insbesondere in Mittelfranken werden unsere Helfer selten beklaut.

Das Innenministerium in Nordrhein-Westphalen beklagte vor kurzem öffentlich, dass die Zahl der Einbrüche und Diebstähle bei der Feuerwehr in NRW stark zunehme. Im Verdacht stehen Hehlerbanden, die teure Feuerwehrgeräte ins Ausland verkaufen oder für weitere Straftaten einsetzen. „Hydraulische Spreizer und Schneidegeräte sind dazu da, eingeklemmte Personen nach Unfällen zu befreien“, erklärt der ehemalige Berufsfeuerwehrmann Stefan Schuster. „Sie können aber auch für Einbrüche oder das Aufbrechen von Tresoren zweckentfremdet werden.“

Alarmiert durch die Meldungen aus NRW erfragte der Landtagsabgeordnete beim Innenministerium die Lage in Bayern. „In den letzten fünf Jahren ist im Schnitt jeweils ein fünfstelliger Betrag an Schaden entstanden. Diese Kosten tragen unsere Kommunen. Da können für ein einzelnes Gerätehaus ordentlich Kosten entstehen und außerdem steht man bis zur Neubeschaffung ohne Gerät da. In der Summe sind die Zahlen aber eher beruhigend“, bilanziert Schuster. „Es ist auch keine Tendenz zu erkennen. 2014 gab es etwas mehr Einbrüche als in den anderen Jahren, ansonsten bewegen wir uns bei unter 30 Vorfällen im Jahr, in Mittelfranken bei unter drei. Es gibt fast 8.000 Wehren in Bayern, die Zahlen sind also nicht alarmierend. Trotzdem finde ich es absolut beschämend, dass diejenigen bestohlen werden, die uns ehrenamtlich schützen.“ Dabei wird in den Daten jeder Vorfall erfasst, der Bezug zur Feuerwehr hat: Ob die Kaffeekasse in der Feuerwache leergeräumt wird, das Radio im Gerätehaus verschwindet, oder teure Ausrüstung abhandenkommt.

Der Landtagsabgeordnete Schuster ist auch der Frage auf den Grund gegangen, ob Diebesgut zweckentfremdet wurde. Den Behörden ist in diesem Bereich nur ein Fall bekannt. „Das Ministerium hat mir mitgeteilt, dass 2012 versucht wurde, mit einem Rettungsspreizer einen Geldautomaten zu knacken. Geschafft hat es der Täter nicht und gefasst wurde er auch.“ Stefan Schuster zieht nach seinen Recherchen ein positives Fazit: „Es freut mich, dass sich unsere Feuerwehrleute selten mit solchen Fällen herumschlagen müssen. Es ist auch einfach dämlich, die Feuerwehr zu beklauen. Man schadet unseren Helfern und im schlimmsten Fall bringt man Feuerwehrleute und Betroffene in Gefahr, wenn beim Einsatz plötzlich etwas fehlt.“




Unsere Dörfer dürfen nicht sterben!

(MdL Schuster) Der Rückgang an Fachpersonal und Fördermitteln für die Verwaltung ländlicher Entwicklung hat weitreichende Folgen. Auf Anfrage der SPD-Landtagsfraktion räumte das Landwirtschaftsministerium ein, dass besonders kleinere ländliche Gemeinden mittlerweile außer Stande sind, an den Projekten der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) teilzunehmen. Der SPD-Betreuungsabgeordnete für Weißenburg-Gunzenhausen Stefan Schuster kritisiert deshalb den massiven Abbau von Stellen und Fördersummen regionaler Behörden

„Obwohl die Herausforderungen durch den Klimawandel, den Strukturwandel in Landwirtschaft und Wirtschaft, der Digitalisierung, den demografischen Wandel sowie die Integration von Migranten in ganz Bayern weiter zunehmen, legt CSU-Minister Brunner den Rückwärtsgang ein“, kritisiert der SPD-Betreuungsabgeordnete für Weißenburg-Gunzenhausen Stefan Schuster. Bayernweit wurden seit 1993 insgesamt 853 Stellen zusammengestrichen. Weitere 110 Stellen sollen folgen. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung wird damit halbiert.

Allein das mittelfränkische Amt für ländliche Entwicklung verlor in den letzten zehn Jahren ersatzlos 55 Mitarbeiter. Angesichts dieser völlig kontraproduktiven Entwicklung müsse die Staatsregierung zwingend die Handbremse ziehen und in die Zukunft des ländlichen Raumes investieren. Wo Personal fehlt, können auch keine Förderanträge eingereicht oder bearbeitet werden. Schusters Appell: „Gleichwertige Lebensverhältnisse lassen sich nur durch begleitende Maßnahmen herstellen – dafür braucht es vor allem Personal und damit entsprechende Gelder im Haushalt. Das Landwirtschaftsministerium kann die Ländliche Entwicklung nicht sehenden Auges an die Wand fahren lassen. Unsere Dörfer dürfen nicht sterben!“




Bauausschuss tagt öffentlich

Am Dienstag, 04.10.2016, um 17:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Grundstücks-, Bau- und Bauhofausschusses mit folgender Tagesordnung statt:

TOP Thema
1 SEK Maßnahme – Sanierung der SW Insel – weiteres Vorgehen
2 SEK Maßnahme – Sanierung der Deisingerstraße – Klärung der noch offenen Punkte
3 SEK Maßnahme – Sanierung der Innenstadt – Besichtigung der Innenstadt von Hilpoltstein
4 SEK Maßnahme – Sanierung der Innenstadtbeleuchtung – Besichtigung der Innenstadt von Hemau

Zu TOP 3 und 4 bitte beachten,
dass die Fahrt selbst organisiert werden muss.




Vorbereitungen zum Baubeginn laufen

Ab dem 19. 09.2016 werden in der Deisingerstraße von Mitarbeitern des Pleinfelder Planungsbüros VNI die Kanalschächte gekennzeichnet und aufgenommen. Das teilt die Stadt Pappenheim auf ihrer Internetseite mit. Im weiteren Verlauf wird die Baustelleneinrichtung aufgebaut. Zu diesem Zweck – so die Stadt Pappenheim – werden im südlichen Bereich der Deisingerstraße Parkplätze gesperrt.

Sobald die Bauarbeiten beginnen wird es weitere Informationen über Straßensperrungen, Umleitungen geben.




Standesamt und Einwohnermeldeamt geschlossen

Das Einwohnermeldeamt sowie das Standesamt der Stadt Pappenheim sind am Mittwoch, 21.09.2016 aufgrund einer dienstlichen Veranstaltung geschlossen.




Wärmebildkamera angeschafft

Nach langer Anforderung hat die Stadt Pappenheimer für die Feuerwehren in Bieswang und Pappenheim jetzt Wärmbildkameras(WBK) angeschafft. Im heutigen Einsatzspektrum der Feuerwehren sind diese Kameras als vielseitiges Einsatzmittel geradezu unverzichtbar. Der Freistaat übernimmt im Rahmen einer Sonderförderung die Hälfte der Anschaffungskosten

Die freiwilligen Feuerwehren in Pappenheim und Bieswang sind jetzt mit Wärmebildkameras ausgerüstet. Diese wurden im August 2016 bestellt und Anfang September 2016 geliefert. Von den Anschaffungskosten in Höhe von 5350 Euro pro Kamera werden 50% im Rahmen eines staatlichen Förderprogramms erstattet.

Seit vielen Jahren wird von den Feuerwehren die Beschaffung  einer Wärmebildkamera (WBK) für die Feuerwehren mit Atemschutz gefordert. Im November 2015 stellte Dieter Reitlinger, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Bieswang bei der Stadt Pappenheim den schriftlichen Antrag auf Anschaffung dieses Einsatzmittels. Besonders hingewiesen hat Reitlinger in seinem Schreiben darauf, dass es nur noch bis Ende des Jahres 2016 im Rahmen eines staatlichen Sonderprogramms Fördermittel für die Beschaffung von Wärmebildkameras gibt. Diese betragen bis zu 2750,- Euro pro Kamera, wobei wie im Fall der Kameras für Pappenheim maximal 50 % der Anschaffungskosten erstattet werden.

150918_ffw-goehren-10„Eine WBK ist   D A S  Hilfsmittel für eine FW schlechthin und deshalb eine sehr wichtige Anschaffung“, schreibt Reitlinger in seinem Beschaffungsantrag an die Stadt Pappenheim.

Zu den Einsatzmöglichkeiten  führt der er weiter  aus: „Bei Verkehrsunfällen kommt es immer wieder zu teilweise verzweifelten Suchaktionen der Rettungskräfte, da die Spurenlage des verunfallten Fahrzeugs oder die oft wirren Aussagen der geschockten Fahrzeuginsassen darauf hindeuten, dass noch weitere Personen sich zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befanden. Eine Wärmebildkamera könnte die Möglichkeit bieten, anhand der Wärmestrahlung der Sitze des Fahrzeugs festzustellen, ob sich vor dem Unfall tatsächlich noch weitere Personen im Fahrzeug befunden haben.
150918_ffw-goehren-13Darüber hinaus könnte eine Wärmebildkamera bei einer Außenbereichssuche (wenn vermutet werden muss, dass eine Person aus dem Fahrtzeug geschleudert wurde oder sich verletzt aus dem Nahbereich des Unfallfahrzeug entfernt hat) diese als Wärmequelle entsprechend lokalisieren und dadurch schneller zum Auffinden führen.“

Ein weiterer Aspekt der für die Beschaffung einer Wärmebildkamera sprach, war auch der Schutz der Einsatzkräfte, die sich mit diesem Einsatzmittel in verqualmten Räumen zielgerichtet und damit  sicherer bewegen können. In den letzen beiden Jahren gab es im Bereich Pappenheim  mehrere Feuerwehreinsätze,  bei denen  der Einsatz der Wärmebildkamera einer Nachbarwehr zeitverzögert zum Einsatz kam. Wenn es um Menschenleben geht, kann Zeitverzögerung fatale Folgen haben. Durch die Beschaffung der beiden Kameras hat die Stadt Pappenheim der Feuerwehr ein modernes und wichtiges Einsatzmittel zur Verfügung gestellt, das dem Schutz von in Not geratenen Personen, von Einsatzkräften und Sachgütern in hohem Maße Rechnung trägt.




Baubeginn am kommenden Montag

Die  Bauarbeiten in der Deisingerstraße beginnen nach Mitteilung der Stadt Pappenheim nun doch wie ursprünglich geplant am kommenden Montag, 19.September 2016.
Damit ist die Meldung vom gestrigen Tag, wonach der Beginn der  Bauarbeiten wegen Schwierigkeiten bei der Materiallieferung auf den 04.Oktober verschoben werden sollte, hinfällig.




Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

(MdL Manuel Westphal) Das Bayerische Feuerwehrgesetz soll an gesellschaftliche und demografische Rahmenbedingungen angepasst werden. So soll zum Beispiel die Nachwuchsgewinnung durch sogenannte „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht und das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst auf 65 Jahre heraufgesetzt werden. Den Gesetzesentwurf hat der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Kinder und Jugendliche sind die Retter der Zukunft. Damit auch in Zukunft für die Sicherheit in Bayern gesorgt ist, ist die Nachwuchsarbeit in den Feuerwehren nicht zu unterschätzen. Durch die Gesetzesnovelle soll die Einrichtung von „Kinderfeuerwehren“ ermöglicht werden, in denen Kinder schon frühzeitig an die Aufgaben der kommunalen Feuerwehren herangeführt werden können.

Gleichzeitig soll das Höchstalter für den aktiven Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahren heraufgesetzt werden. Die Feuerwehren können so von der langjährigen Erfahrung älterer Mitglieder profitieren.

„Diese Gesetzesnovelle ist im Rahmen des demografischen Wandels sehr wichtig. Gerade die Einrichtung von Kinderfeuerwehren ist eine gute Chance für unsere Feuerwehren, ihre Nachwuchsarbeit auszuweiten“, bekräftigt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Manuel Westphal MdL
Landtagsabgeordneter Manuel Westphal informiert über die Gesetzesnovelle

Ein weiterer Bestandteil des Gesetzesentwurfs ist die Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit der Feuerwehren. Möglichkeiten zur Kooperation sollen erweitert werden, wodurch Brandschutzmaßnahmen und der technische Hilfsdienst effektiver eingesetzt werden können. Durch den bedarfsorientierten Einsatz von sogenannten Fach-Kreisbrandinspektoren sollen Kreisbrandräte bei ihrer Arbeit entlastet werden.

Der Landtagsabgeordnete erklärt ferner: „Der Gesetzesentwurf sieht darüber hinaus auch neue Möglichkeiten der Inklusion vor: So sollen auch Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden können. Menschen mit körperlicher Behinderung können zum Beispiel als Ausbilder oder psychologische Betreuer fungieren.“

Der Gesetzesentwurf wird nun den Verbänden zugeleitet, damit diese Stellung dazu nehmen können. Anschließend wird er im Bayerischen Landtag beraten.

„Ich begrüße den Gesetzesentwurf des Ministerrats. Durch die Änderungen werden unsere Feuerwehren zukunftssicher gemacht sowie die kommunale Zusammenarbeit erleichtert“, stellt Westphal fest.




Freibadsaison wird um eine Woche verlängert

Auf Grund der hervorragenden Wettervorschau für die kommende Woche, haben die Stadtwerke Pappenheim beschlossen die Schließung des Freibades Pappenheim auf

Samstag, den 17.09.2016 um 13:00 Uhr

zu verschieben.

Abweichend von den Öffnungszeiten im September werden wir das Bad schon um 12:00 Uhr öffnen und um ca. 18:00 Uhr, je nach Bedarf, den Badebetrieb für 2016 einstellen.




Stadtrat tagt öffentlich

Am Donnerstag, 15.09.2016, um 19:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

Top Thema
1 Bauanträge
1.1 BA 33/2016 – Neubau Wohn- und Geschäftshaus Deisingerstr. 15, Pappenheim
1.2 BA 36/2016 – Errichtung Gartenhäuschen, Bieswang – Isolierte Befreiung
1.3 BA 37/2016 – Tankstellenüberdachung, Göhren
1.4 BA 38/2016 – Neubau Reithalle und überdachte Dunglege
2 Infrastrukturmaßnahme:
Erschließung des Industriegebiets Schachenschlag – Information
3 Infrastrukturschaffung:
Verlegung Speednetrohrverbände – Grundsatzentscheidung
4 Umstellung der Brandmeldeanlage in der Deisingerstr. 1 auf IP-Technik
5 Straßen- und Gehwege:
Pflasterung Gehwege – Grundsatzentscheidung
6 Feuerwehrwesen:
Vergabe Jahresbestellung 2016
7 Stellungnahme der Stadt Pappenheim zur Änderung des Bebauungsplanes „Mühlfeld“ der Stadt Treuchtlingen
8 Stellungnahme der Stadt Pappenheim zum Vorhaben „Seniorenzentrum am Kreisel“ der Stadt Treuchtlingen

 




SEK-Infokasten

In der Deisingerstraße Nr. 13, sek-infokasten-02am Pappenheimer Stadtkaufhaus, wurde jetzt ein SEK Infokasten eingerichtet Darin können sich  alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber die betroffenen Anwohner informieren. Vorgesehen ist, aktuelle Entwicklungen auf der Baustelle darzustellen. Mögliche Informationsinhalte könnten beispielsweise sein: „warum geht es bei der Baustellen nicht weiter? “

Wie bekannt werden die Grabungen in der Diesingerstraße vom Landesamt für Denkmalpflege archäologisch begleitet. Sollten bei den Grabungen historische Funde zutage kommen muss unter Umständen das archäologische Gut gesichert werden, bevor es an der Baustelle weitergehen kann. Diese und alle anderen Infos im Zusammenhang mit der Sanierung der Deisingerstraße erfahren sie beim Pappenheimer Skribent unter [www.pappenheim-aktuell.de/baustelleninfo/], auf der Homepage der Stadt Pappenheim und auch im neuen Infokasten in der Deisingerstraße am Stadtkaufhaus.

Gebaut und gestiftet wurde der Kasten von Ernst König und Mitrbeiter des Städtischen Bauhofs haben dem Kasten einen neuen Anstrich gegeben.




Verbrennen von holzigen Gartenabfällen

Die Stadt Pappenheim weist auf die Zeiten und die Veraussetzungen hin, zu welchen das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen auf dem Grundstück vorgenommen werden darf, auf dem die Abfälle angefallen sind.

Bekanntmachung

Hinweis auf die „Verordnung über das Verbrennen holzartiger Gartenabfälle innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Pappenheim
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Auf oben genannte Verordnung wird seitens der Stadt Pappenheim hingewiesen.

Die wichtigsten Inhalte kurz zusammengefasst:

  • Das Verbrennen ist nur vom 16. März bis 30. April und vom 15. September bis 16. November eines jeden Jahres zulässig.
  •  Nur zulässig auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind.
  • Die holzartigen Gartenabfälle dürfen nur in trockenem Zustand verbrannt werden.
    Nur von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
  •  Nur an Werktagen.
  • Gefahren und Nachteile sowie erhebliche Belästigungen für Nachbarn etc. dürfen nicht entstehen.
  • Kein Feuer bei starkem Wind.
  • Die Feuerstelle muss von einer Person betreut sein.
  • Das Feuer muss bei Dunkelheit und beim Verlassen der Aufsichtsperson erloschen sein.

Die gesamte Verordnung kann im Rathaus, Zimmer 2 oder 5, eingesehen werden.

 

STADT  PAPPENHEIM,

den 05.09.16