Verkehrsunfälle bei Schneetreiben

Alle Hände voll zu tun hatten die Kräfte des Winterdienstes und der Polizei zwei Tage vor dem Jahreswechsel. Im Bereich der Polizeiinspektion Treuchtlingen waren mehrere Verkehrsunfälle zu protokollieren.

Am Dienstagabend befuhr eine 46jährige Pappenheimerin die Bgm.-Rukwid-Str. stadtauswärts. Aus Unachtsamkeit bemerkte sie nicht, dass sie auf ein langsam fahrendes Schneeräumfahrzeug aufschloss und schließlich frontal dagegen stieß. Der Anprall war so heftig, so dass an beiden Fahrzeugen ein Schaden von insgesamt 5000 Euro entstand.

 Am Dienstagnachmittag befuhr eine 73j. Langenaltheimerin die Staatsstr. von Treuchtlingen in Richtung Möhren. Aufgrund der ungeräumten Fahrbahn und des zeitgleich starken Schneefalls schätzte die Fahrerin die Fahrbahnbreite falsch ein und geriet zunächst aufs Bankett und danach in den Straßengraben. Hierbei kippte der Pkw auf das Dach. Die Fahrerin blieb glücklicherweise unverletzt, am Auto entstand jedoch ein beträchtlicher Schaden in Höhe von 5000 Euro.

Am Dienstagmittag versuchte ein 59j. polnischer Sattelzugfahrer auf der Bgm.-Döbler-Allee in Höhe des Omnibus Sonderstreifens auf schneebedeckter Fahrbahn zu wenden. Hierbei beschädigte er jedoch das Standrohr eines Verkehrszeichens und die Bepflanzung zwischen den Kreisel und der Fahrbahn.

Am Dienstagvormittag befuhr ein 49j. polnischer Sattelzugfahrer mit weit überhöhter Geschwindigkeit die B 2 in Fahrtrichtung Norden. Auf der abschüssigen schneeglatten Fahrbahn brach das Heck der Zugmaschine nach rechts aus, der gesamte Zug knickte nach links ein, die Zugmaschine grub sich schließlich nach dreißig Meter Rutschstrecke in eine Böschung ein. Nachdem der Auflieger quer zur Fahrtrichtung stehen blieb, war ein Fahrstreifen blockiert. Während der Bergungsarbeiten musste die gesamte B 2 in diesem Bereich für dreißig Minuten komplett gesperrt werden. Die Auswertung des digitalen Kontrollgerätes ergab eine Geschwindigkeit von 84 km/h, wobei lediglich 60 km/h erlaubt sind, und auch das nur bei besseren Bedingungen. Am Lkw entstand ein Schaden von 3000 Euro, zudem sind an der Böschung umfangreiche Planierarbeiten erforderlich.