Zwei neue Gebäude für die Sonne

Wie in der jüngsten Sitzung des Stadtrates bekannt wurde, soll der Pappenheimer Gasthof zu Sonne um zwei Gebäude erweitert werden. Geplant ist ein Gebäude mit Saal, Tiefgarage und Rezeption und ein separates Wohngebäude. Für Scheune sowie das Wohn- und Geschäftshaus der ehemaligen Metzgerei Hübner ist der Abbruch vorgesehen.

Einstimmig hat der Stadtrat der Stadt Pappenheim dem Bauvorhaben zugestimmt, wonach der Gasthof zur Sonne großzügig erweitert werden soll. Im direkten Anschluss an das bestehende Hotel- und Gaststättengebäude in der Deisingerstraße soll in Richtung Burgberg an der Stelle des Hübnerstadels ein Erweiterungsbau mit den Abmessungen von 18 x 16 m entstehen. In diesem Gebäude ist im Erdgeschoss eine Tiefgarage und ein Empfangsbereich vorgesehen. Im 1. Obergeschoss ist ein großzügiger, teilbarer Saal und die dazu notwendigen Sanitäranlagen geplant. Im 2. Obergeschoss werden sechs neue Gästezimmer eingerichtet. Das neue Gebäude, das an der Stelle des heutigen Hübnerstadels errichtet werden soll ist gut 3m höher als das bisherige Gasthofgebäude.

140505_sonne-03Damit in das Gebäude genügend Licht einfallen kann, und auch aus Gründen der Belüftung wird auf der Bergseite die Felswand ein gutes Stück abgetragen. Denn hinter dem neuen Gebäude soll es auch eine Terrasse geben.

Auch das Wohn- und Geschäftshaus der vormaligen Hübner-Metzgerei wird vollständig abgebrochen und durch ein Wohngebäude ersetzt, das 11 x 11 m groß werden soll. Das Wohngebäude erhält durch einen verglasten Steg eine Verbindung zu dem neuen Gaststättengebäude. Im Erdgeschoss des Wohngebäudes sind Garage und Lagerräume vorgesehen und in den beiden darüber liegenden Geschossen wird eine Wohnung eingerichtet.

Bei den Wortmeldungen zum Bauantrag stellte Stadtrat und Zweiter Bürgermeister Friedrich Obernöder die Frage nach der Abbuchgenehmigung. Diese, so war von Amtsleiter Stephan Eberle zu erfahren, sei nach dem geltenden Baurecht nicht notwendig. Nachdem der Stadtrat das gemeindlichen Einvernehmen erteilt hat, werden die Planunterlagen nun zur baurechtlichen Prüfung und Genehmigung des Bauvorhabens an das Landratsamt Weißenburg weitergeleitet.




Autowaschanlagen auch am Sonntag in Betrieb?

Auf Antrag der beiden Betreiber von Autowaschanlagen in der Bahnhofstraße und am Lachgartenweg hatte der Stadtrat darüber zu beraten, ob es in Pappenheim möglich werden soll, auch am Sonntag das Auto waschen zu lassen

Durch eine Gesetzesänderung im Feiertagsgesetz wurde den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, den Betrieb von Autowaschanlagen auch am Sonntag zuzulassen.

Bei einer Anhörung der Kirchenverwaltungen sprachen sich diese klar gegen den Betrieb solcher Anlagen an Sonntagen aus. Die Stadträte Werner Hüttinger (FW) und Alfred Rathsam (FW) meinten bei ihren Wortmeldungen, dass sechs Tage in der Woche ausreichen müssten um das Auto zu waschen. Auch im Hinblick darauf, dass Pappenheim ein Luftkurort und ein Ferienort mit dem Prädikat Ruhe und Erholung ist, wurde das Auto waschen an Sonntagen letztlich nicht erlaubt.

Gegen die Stimmen von Stadträtin Böhnlein (CSU) und Günter Schleußinger (CSU) wurde der Erlass einer Verordnung, die den Betrieb von Waschanlagen an Sonntagen gestattet mit 15:2 Stimmen abgelehnt.

Ein Blick in die anderen Gemeinden in der Region zeigt, dass in Weißenburg die Sonntagswäsche für Autos erlaubt ist und auch in Treuchtlingen demnächst genehmigt werden soll. Im Urlaubsort Gunzenhausen allerdings ist es nicht erlaubt, auch am Sonntag seinem Prunkstück eine öffentliche Reinigung zu gönnen.