ACHTUNG – Trickdiebe unterwegs

Am Dienstag, 16.12.2014, gegen 11.40 Uhr, wurde in der Treuchtlinger Bahnhofstraße eine 84 Jahre alte Frau von Trickdiebinnen bestohlen. Die Geschädigte ging von der Sparkasse in Richtung Wallmüllerplatz als sie von einer jungen Frau angesprochen und um eine Spende gebeten wurde. Die ältere Dame übergab der Frau einen EURO und sollte anschließend für die Spende unterschreiben und ihren Ausweis zeigen.

Als die Frau in ihrem Geldbeutel ihren Ausweis suchte, kam eine zweite Frau hinzu und entnahm aus der geöffneten Geldbörse einen 50 EURO-Schein und die Scheckkarte der Dame. Erst zu Hause bemerkte die 84-jährige den Diebstahl und zeigte den Sachverhalt ca. 1 Stunde später an.

Die beiden Trickdiebinnen konnten von der Geschädigten wie folgt beschreiben werden: Die Wortführerin war ca. 18 bis 20 Jahre alt, ca. 170 cm groß, hatte kurze dunkle Haare und trug einen blauen oder dunklen Anorak. Die zweite Täterin war erheblich kleiner, ca. 155 bis 160 cm, ebenfalls ca. 20 Jahre alt und hatte braune Haare, die vermutlich zu einem Pferdeschwanz gebunden waren. Beide Frauen sprachen deutsch ohne erkennbaren Akzent. Eine Tatortbereichsfahndung im Stadtgebiet führte zu keinen neuen Erkenntnissen bezüglich der beiden Täterinnen. Hinweise zu dem Diebstahl bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.




Nach Weihnachtsfeier ausgerastet

Nach dem Besuch einer Weihnachtsfeier ging ein 37jähriger Pappenheimer in eine Gaststätte. Nach dem Konsum mehrerer Biere geriet dieser dann mit der Wirtin in Streit. In dessen Verlauf packte er diese am Hals und riss ihr einen Ohrring heraus. Nachdem er der Gaststätte verwiesen war, schlug er nun von Außen brutal gegen die Haustüre, so dass diese aus den Angeln gerissen wurde.

Der alkoholisierte Mann ging in Richtung Stadtmitte davon. Als er in der Graf-Carl-Straße an einer Gaststätte vorbei kam, schlug er dort die Verglasung der Haustüre ein. Eine polizeiliche Fahndung im Stadtgebiet nach dem namentlich bekannten Täter blieb erfolglos.




Zeugen für Unfall am Nikolaustag gesucht

Die Polizeiinspektion Treuchtlingen sucht Zeugen eines Kleinunfalls der sich am Samstag, 06.12. auf dem Parkplatz gegenüber der Katholischen Kirche zugetragen hat. Die Fahrer der unfallbeteiligten Fahrzeug hatten sich zunächst geeinigt, weil keine Schaden erkennbar war. Nun liegt doch ein Schaden vor und Zeuegen für den Unfallhergang werden gesucht.

Am Samstag, den 06.12.2014, um 17:10 Uhr, ereignete sich in Pappenheim in der Deisingerstraße auf dem Parkplatz an der Einmündung Schützenstraße ein Kleinunfall, bei dem der Unfallbeteiligte mit seinem Pkw in den dortigen Parkplatz nach links einbog und stehen blieb. Ein nachfolgender Pkw-Fahrer mit einem grauen Toyota fuhr ebenfalls in den Parkplatz ein, bog jedoch rechts ab. Weil im Parkplatzbereich alles belegt war fuhr er rückwärts und stieß mit der hinteren Stoßstange gegen den Pkw des vorher Eingebogenen. Da zunächst kein Schaden ersichtlich war, einigten sich beide zunächst und tauschten die Personalien aus. Bei Tageslicht wurde dann jedoch festgestellt, dass an einem Fahrzeug doch ein Schaden von 1.200 Euro entstanden ist. Nachdem beide sich telefonisch. nicht über die Schadensregulierung einigen konnten, wurde der Unfall nachträglich von der Polizei aufgenommen. Zur Klärung des Unfalls bittet nun die Polizei Treuchtlingen, dass sich eventuelle Zeugen melden sollen.




Laufstarker Streifenbeamter

Am Montag, 08.12.2014, gegen 16.45 Uhr, wurde ein 29 Jahre alter Nürnberger, gegen den ein Haftbefehl wegen Körperverletzung vorlag, an der Wohnung seiner Mutter angetroffen. Beim Erblicken der Streife gab der junge Mann „Fersengeld“, konnte aber nach kurzer Verfolgung durch die „laufstarken“ Streifenbeamten eingeholt und festgenommen werden. Er wurde zur Verbüßung seiner Haftstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kaisheim eingeliefert.




Durch Hundebiss verletzt

Die Polizeiinspektion Treuchtlingen hat gegen eine 27-jährige Pappenheimer Ortsteilbewohnerin Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Ihr Hund hatte eine 37 Jahre alte Spaziergängerin gebissen. Der Hundebiss verursachte eine ca. 2 cm tiefe Wunde am Arm, die ärztlich versorgt werden musste.




Verkehrsunfall an der Weidenkirche

Am Samstagnachmittag gingen zwei Jugendliche aus dem Bereich Neuburg in Pappenheim auf dem Bahnwegweg in Höhe der Weidenkirche. Sie überquerten den parallel dazu verlaufenden Radweg, um die Weidenkirche zu besichtigen. Beim Überqueren des Radweges bemerkten sie nicht, dass sich aus Richtung Bahnhof ein Radfahrer näherte. Sie wichen zwar noch in eine Wiese aus, konnten jedoch nicht mehr verhindern, dass der Radfahrer einen der jungen Leute am Unterarm streifte. Daraufhin stürzte dieser und verletzte sich leicht. Der Radfahrer hatte zudem seinen Getränkeeinkauf so ungleichmäßig am Lenker transportiert, dass seine Fahrt sehr schnell instabil wurde, was den Sturz begünstigte.




Stichflamme aus Gasofen

Großes Glück hatte ein Pappenheimer, der die Stichflamme aus einem Gasofen ohne Verletzungen und größeren Schaden ersticken konnte.
Am Samstagvormittag wollte ein 19-jähriger Pappenheimer in seiner Garage Reparaturarbeiten an seinem Auto durchführen. Zum Heizen der Garage verwendete der junge Mann einen transportablen Gasofen. Während des Betriebs kam es zu einer unkontrollierten Gasentzündung die sich in Form einer Stichflamme zeigte. Die Flammen konnten mit einem bereitstehenden Pulverlöscher erstickt werden, noch bevor ein Personen- oder Gebäudeschaden entstanden ist. Es wurde lediglich der Gasofen geringfügig beschädigt. Die Feuerwehr brauchte nicht einschreiten.




Schwer verletzter Kradfahrer in der Bahnunterführung

Ein 141112_vu-bahnunterf-04Verkehrsunfall in der Niederpappenheimer Bahnunterführung, bei dem ein Kradfahrer durch einen Zusammenstoß mit einem Lastzug schwer verletzt worden ist, hat auf tragische Weise unterstrichen, wie wichtig die Erweiterung der Pappenheimer Bahnunterführung für die Verkehrssicherheit ist. Obwohl beide Fahrzeuge bei Grün eingefahren sind, kam es zu dem Unfall.

„Ein Kradfahrer liegt in der Pappenheimer Bahnunterführung unter einem Lkw“, diese Meldung erreichte Polizei und Rettungskräfte. Da mit dem Schlimmsten zu rechnen war, fuhr der Rettungsdienst mit vier Fahrzeugen auf und auch die Feuerwehren aus Pappenheim, Langenaltheim und der Rüstwagen der Weißenburger Feuerwehr waren zur Unfallstelle gekommen. Nachdem das Unfallgeschehen aufgrund der Erstmeldung als sehr dramatisch einzustufen war, wurde auch ein Unfallseelsorger zur Unfallstelle gesandt.

Glücklicherweise waren die Unfallfolgen letztlich nicht so tragisch wie ursprünglich angenommen.

141112_vu-bahnunterf-01Zu dem Zusammenstoß zwischen einer 125 ccm Enduromaschine und einem 40 Tonnen-Lastzug war es gekommen, obwohl beide Fahrzeuge bei Grünlicht ihre jeweiligen Ampelanlagen passiert hatten.

Von der Niederpappenheimer Straße fuhr der 29-jährige Fahrer einer Nürnberger Spedition als Rechtsabbieger in die Unterführung ein. Angesichts der Durchfahrtshöhe von maximal 4 m zeigte sich der Fahrer beim Einfahren zögerlich, sodass die Lichtzeichenanlage wieder auf Rot zeigte, als der Lastzug in der Unterführung fuhr. Allerdings konnte der Lastzugfahrer dies nicht mehr sehen. Vom Bahnhof her kam ein 17-jähriger Schüler aus Langenaltheim mit seinem Endurokrad und fuhr bei Grünlicht durch die unübersichtliche Rechtskurve in die Unterführung ein.

Als er erkannte, dass sich der Lkw in der Unterführung befand, leitete er eine Vollbremsung ein, wodurch das Hinterrad blockierte. Der Schüler stürzte mit seinem Kraftrad und rutschte unter den Lkw. Der 17-jährige wurde schwer, aber nicht lebensgefährlich, verletzt und vom Rettungsdienst ins Krankenhaus Gunzenhausen eingeliefert. Der Lkw-Fahrer erlitt einen Schock, konnte aber nach ärztlicher Behandlung wieder entlassen werden und weiterfahren. Das Leichtkraftrad wurde erheblich beschädigt und war nicht mehr fahrbereit, am Lkw entstand nur geringer Sachschaden. Der Gesamtsachschaden beläuft sich auf ca. 4000 EURO. Während der Unfallaufnahme wurde der Verkehr von den Feuerwehren Pappenheim und Langenaltheim umgeleitet.




Autowrack am Altmühlparkplatz

Eine Polizeistreife hat am 01.11.2014 auf dem öffentlichen Parkplatz bei den Stadtwerken an der Altmühl ein Pkw ohne Kennzeichen festgestellt. Bei der genaueren Überprüfung stellte sich heraus, dass der Fiat schon vor längerer Zeit abgemeldet worden war und es sich offenbar um ein Schrottfahrzeug handelt. Weitere Ermittlungen beim letzten Fahrzeughalter wurden eingeleitet.

 




Mit Fahrrad und Rucksack auf und davon

Ein 58 Jahre alter wohnsitzloser Mann hatte sich vom 20.10. – 01.11.2014 in einer Pappenheimer Pension eingemietet und verschwand nun, ohne die vereinbarten Mietschulden in Höhe von 400 EURO zu bezahlen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann, der mit einem Fahrrad und Rucksack unterwegs ist, schon mehrfach seine Mietkosten schuldig blieb. Gegen den 58-jährigen wurde ein Verfahren wegen Einmietbetruges eingeleitet.




Mit Sand betankt

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (30./31.10.2014) füllte ein bislang unbekannter Täter Sand in den Tankstutzen eines Radladers, der in einem Steinbruch bei Neudorf abgestellt war. Ob an dem Motor des Baustellenfahrzeuges durch einen kurzzeitigen Betrieb ein Schaden entstanden ist, konnte bislang noch nicht festgestellt werden. Auf jeden Fall muss das Fahrzeug zerlegt und gereinigt werden, was allein einen Schaden von ca. 1500 EURO ausmacht. Wer kann Angaben zu der Sachbeschädigung machen ? Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/964-0.




Bandendiebstahl in Verbrauchermarkt

Gegen vier Männer, die in einem Treuchtlinger Verbrauchermarkt Waren von erheblichem Wert bei einem bandenmäßigen Vorgehen gestohlen hatten, wurde Haftantrag gestellt.

Am Mittwoch, 15.10.2014, gegen 15.45 Uhr, beobachtete eine Angestellte eines Verbrauchermarktes in Treuchtlingen vier Männer, die sich im Geschäft auffällig verhielten und offenbar gegenseitig immer wieder abschirmten, um Waren in ihre Taschen zu stecken. Im Kassenbereich konnte die Zeugin beobachten wie zwei der Männer Zigaretten in ihre Rucksäcke steckten. Bei der Ansprache beim Verlassen des Geschäftes rannte einer der Täter sofort davon, die drei anderen blieben stehen. Bei der Durchsuchung der drei Beschuldigten, im Alter von 25 bis 33 Jahren, wurden verschiedene Zigaretten und Kosmetikartikel aufgefunden.

Eine sofort eingeleitete Tatortbereichsfahndung nach dem vierten Verdächtigen mit mehreren Streifenbesatzungen verlief zunächst erfolglos, lediglich einige Packungen Zigaretten, die der Beschuldigte auf seiner Flucht weggeworfen hatte, konnten sichergestellt werden. Bei den weiteren Ermittlungen am Tatort konnte am Parkplatz des Einkaufsmarktes ein Pkw aufgefunden werden, der den Tätern zugeordnet werden konnte. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurde Diebesgut im Wert eines vierstelligen Betrages aufgefunden.   Die drei Beschuldigten wurden festgenommen und zur Dienststelle gebracht, ebenso wurde das Diebesgut und der Pkw sichergestellt.

Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, handelt es sich bei den Beschuldigten um georgische Staatsangehörige aus Nordrhein-Westfalen, die sich zu Besuch in Bayern aufhielten. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Ansbach wurde gegen die Täter Haftantrag gestellt. Sie werden im Laufe des Donnerstags dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Gegen 19.00 Uhr konnte eine Streife auch den vierten Täter, der zunächst geflüchtet war, im Stadtgebiet Treuchtlingen festnehmen. Dieser wird ebenfalls dem Ermittlungsrichter vorgeführt.

Offensichtlich hatten sich die vier bereits vor der Entdeckung in dem Verbrauchermarkt aufgehalten, verschiedene kosmetische Erzeugnisse entwendet und in ihrem Pkw deponiert. Ob die vier für weitere Straftaten in Frage kommen, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.

Haftbefehle erlassen (Nachtrag vom 16.10.2014)

Die vier Beschuldigten wurden am 16.10.2014 im Laufe des Nachmittags dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Ansbach vorgeführt. Gegen drei, 25, 26 und 33 Jahre alte Verdächtige wurden Haftbefehle wegen Bandendiebstahles erlassen. Die drei wurden in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Dem vierten Beschuldigten konnte eine Täterschaft am gemeinsam begangenen Diebstahl nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, weshalb der 26-jährige wieder entlassen wurde. Das Diebesgut wird nach spurentechnischer Behandlung wieder an den geschädigten Verbrauchermarkt zurückgegeben