Ortsschild beschädigt und geflüchtet

Die Polizeiinspektion Weißenburg ist einem Fahrzeugfürer auf der Spur, der das Pappenheimer Ortsschild der Verbindungsstraße Pappenheim Zimmer über Drei Linden beschädigt. Spuren an der Unfallstelle wei-sen auf einen Klein-Lkw hin. Wer kann besondere Beobachtungen mitteilen.

In der Zeit vom 18.09. – 25.09.2014 beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeugführer in der Charlot-te-Nestler-Straße (Ortsverbindung Pappenheim Zimmern) das am Ortsausgang angebrachte Ortsschild samt Standrohr der Stadt Pappenheim. Anschließend warf der Verursacher das Verkehrszeichen in ein angrenzendes Gebüsch. An der Unfallstelle konnten Reifenspuren, vermutlich von einem Klein-Lkw, gesichert werden, der vermutlich gegen das Verkehrszeichen gestoßen war. Der Stadt Pappenheim ent-stand ein Schaden von ca. 300 EURO. Wer kann Angaben zu dem Verkehrsunfall und dem Verursacher machen ? Hinweise bitte an die PI Treuchtlingen unter Telefon 09142/9644-0.




Zu schnell mit Alkohol unterwegs

Wegen hoher Geschwindigkeit im Kurvenbereich des Marktplatzes wurde ein Pkw-Fahrer einer Polizeikontrolle unterzogen. Dabei stellten die Beamten bei Fahrer Alkoholgeruch fest.

Am 17.09.2014, gegen 00.35 Uhr, fiel einer Streife am Marktplatz ein Pkw auf, der zu schnell in eine Kurve fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeuges wurde festgestellt, dass der 32 Jahre alte Fahrer nach Alkohol roch. Nach einem Alkoholtest, der einen Wert von über einem Promille ergab, wurde bei dem Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt und der Führerschein sichergestellt.




Vernunft kommt an!

Verkehrssicherheitsaktion „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ Bayern setzt bei der Verkehrssicherheit auf Vernunft der Verkehrsteilnehmer.
In enger Zusammenarbeit von Polizei, Sparkasse, Verkehrswacht Weißenburg und Stadtverwaltung Treuchtlingen findet am Freitag, 19.09.2014, von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in der Bahnhofstraße (Sparkasse) die Verkehrssicherheitsaktion „Bayern mobil – sicher ans Ziel“ statt.

Die Aktion wurde wie jedes Jahr vom bayerischen Innenministerium initiiert und getragen und ist zwischenzeitlich weit über die Grenzen Bayerns bekannt. Begleitet wird die Aktion durch eine Informationsbroschüre mit dem Schwerpunkt „Vernunft kommt an“. Im Jahr 2012 wurde das Verkehrssicherheitsprogramm 2020 ins Leben gerufen, das mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket bis zum Jahr 2020 die Unfallzahlen weiter senken, vor allem aber die Verkehrstoten um 30 Prozent verringern, soll. Zudem soll das Programm helfen, die Verkehrssicherheit auf Landstraßen zu erhöhen und die Hauptunfallursachen noch gezielter zu bekämpfen. Ein besonderes Augenmerk richtet sich auf die besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer wie Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung. Diesen Personengruppen soll ein besonderer Schutz zukommen. Letztendlich aber dreht sich alles um die gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis der Verkehrsteilnehmer untereinander.

In der diesjährigen Aktionsbroschüre „Vernunft kommt an !“, in der Innenminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Gerhard Eck an die gegenseitige Rücksichtnahme, an das Gewissen eines jeden Einzelnen und an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer appellieren, kommen fünf Menschen aus Berufsgruppen, die sich für die Sicherheit und den Schutz im Straßenverkehr besonders einsetzen zu Wort. Es handelt sich hierbei um eine Rettungsassistentin, einen Polizeibeamten, eine Schulweghelferin, einen Feuerwehrmann und einen Straßenwärter, die aus ihren Erfahrungen und teilweise schwierigen Einsatzbedingungen berichten. Außerdem kommt die Skirennläuferin Viktoria Rebensburg in der Kampagne zu Wort.

polizei_verkehrDie meisten schweren Verkehrsunfälle wären eigentlich ganz einfach zu vermeiden, wenn sich die Beteiligten an Geschwindigkeitsbegrenzungen, Regeln und Verbote halten würden. Da dies aber vermutlich auch künftig ein Wunschtraum bleiben wird, wird es auch weiterhin verstärkte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen und Kontrollen geben. Man sollte jedoch nie aus den Augen verlieren, dass die Verkehrsregeln nicht aufgestellt sind, um Verkehrsteilnehmer zu ärgern und zu gängeln, sondern sie sollen die Rahmenbedingungen für einen sicheren und unfallfreien Umgang miteinander im Straßenverkehr abstecken. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen sind somit kein Selbstzweck, sondern dienen der Verkehrssicherheit. Nicht der kontrollierende Polizeibeamte ist ein „Wegelagerer“ und „Abzocker“, sondern der Raser gefährdet das Leben anderer und verhält sich somit nicht sehr sozial und rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Um das Interesse an der Sicherheitsaktion zu steigern, ist diese wieder mit einem attraktiven Gewinnspiel verbunden. Als Hauptpreis winkt ein Mini Countryman von BMW. Aber auch die anderen Preise können sich sehen lassen. Neben 10 Sparkassenbüchern mit einer Einlage von jeweils 1000 EURO gibt es 5 Fahrradhelme, 5 Radkarten, 10×2 Freikarten und 2 Familienjahreskarten für Sehenswürdigkeiten zu gewinnen. Der Einsendeschluss ist der 31.10.2014.

In Treuchtlingen wird am Aktionstag, 19.09.2014, zusätzlich zu den o.g. Preisen noch ein Fahrrad im Wert von 400 EURO verlost. Der oder die Gewinner(in) des Fahrrades wird noch am Freitag Abend aus den teilnehmenden Karten, die an diesem Tag in die Box in Treuchtlingen eingeworfen wurden, gezogen. Das Fahrrad wurde bei der Firma Zweirad Schleußinger in Pappenheim beschafft, dessen Inhaber noch Fahrradzubehör im Wert von ca. 50 EURO als Spende beisteuerte und an das „Gewinnerrad“ angebaut hat.




Pkw beschädigt

Auf dem EDEKA-Parkplatz in der Bahnhofstraße wurde ein am Montagvormittag ein Fahrzeug beschädigt, Wer kann Hinweise zum Verursacher geben?

Am Montagvormittag wurde durch einen unbekannten Täter mittels eines scharfkantigen Gegenstandes die Motorhaube eines Pkw auf der rechten Seite oberhalb des Scheinwerfers verkratzt. Der Pkw war auf dem Edeka-Parkplatz in Pappenheim, in der Bahnhofstraße, abgestellt. Es entstand ein Schaden von ca. 150 Euro. Um sachdienliche Hinweise wird gebeten.




Betrugsmasche mit gefälschtem Scheck

Eine ganz besondere Betrugsmasche wurde jetzt bei einem Pappenheimer versucht. Dieser sollte den Differenzbetrag eines überzahlten Schecks bar auszahlen. Der Pappenheimer fiel aber auf den Trick nicht herein.

Ein 59-Jähriger aus einem Ortsteil von Pappenheim hatte im Internet einen Anhänger zum Verkauf angeboten. Es meldete sich ein Interessent, der per Post einen Scheck in Höhe von 5.000 Euro zusandte, obwohl der Anhänger nur 3.000 Euro kostete. Als Begründung gab er an, dass er die 2.000 Euro mehr in bar dem Spediteur wieder mitgeben soll. Als der Verkäufer den Scheck einlösen wollte, stellte die Bank fest, dass der Scheck gefälscht war. Ein Geldtransfer fand noch nicht statt.




Motorradfahrer verletzt

Verletzt wurde ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall an der Steinmauerkurve auf der Staatsstraße 2230 Richtung Treuchtlingen. Am seinem Krad entstand hoher Schaden.

Am Donnerstagvormittag befuhr ein 24-jähriger Kradfahrer aus dem Landkreis Roth mit seinem Krad die Staatsstraße von Pappenheim in Richtung Treuchtlingen. An der sogenannten Steinmauerkurve kam er vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts an die Schutzmauer. Hier schleifte er ca. 20 m entlang und kam zum Sturz. Hierbei zog er sich eine Verletzung der rechten Hand zu und musste mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht werden. An seinem Krad entstand ein Schaden von 5.000 Euro.




Geld aus Hosentasche gestohlen

Am vergangen Samstag wurde in der Pappenheimer Deisingerstraße eine Urlauberin bestohlen. Bargeld und diverse Dokumente waren das Diebesgut.

Eine 56 Jahre alte Urlauberin erstattete Diebstahlsanzeige bei der Polizeiinspektion Treuchtlingen gegen Unbekannt, da ihr am Samstag in der Zeit von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr in der Deisinger Straße Geld gestohlen wurde. Ihren Angaben zufolge hatte die Frau eine Plastiktüte mit ca. 90 EURO Bargeld,  verschiedenen EC- und VISA-Karten, einen Führerschein und eine Bahnkarte in einer Plastiktüte, die sie in einer Hosentasche mit Reisverschluss trug. Der Frau war nichts Verdächtiges aufgefallen. Der Führerschein und die Karten wurden im polizeilichen Fahndungssystem ausgeschrieben.




Lichtzeit wird gleichgeschaltet

ACHTUNG dieser Artikel ist vom 17.10.2003

Die Lichtzeit, eine wunderbare Wortschöpfung von Stadtrat Gronauer (SPD), bezeichnet die Betriebszeit der Straßenbeleuchtung in Pappenheim und den Ortsteilen. Derzeit ist es so, dass in allen Ortsteilen die Straßenbeleuchtung von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr abgeschaltet wird.
Nur in Zimmer ist diese „Nichtlichtzeit“ (Wortschöpfung Skribent) um 03:00 Uhr zu Ende, während in Pappenheim selbst die Lichtzeit die ganze Nacht andauert.

Nun wird künftig, auch in Pappenheim und Zimmern, wie in allen anderen Ortsteilen auch, die Lichtzeit um 01:00 Uhr enden und um 05:00 Uhr wieder beginnen, sodass eine Nichtlichtzeit von 4 Stunden entsteht, die der Stadtkasse rund 6.500 € einbringt.

Bei der Diskussion zu diesem Thema machte Stadtrat Knoll deutlich, dass er ganz entschieden gegen diese „Nichtlichtzeit“ ist, worauf Stadtrat Kleber ausführte, dass die Geschäftsleute in Pappenheim ihre Schaufensterbeleuchtung nächtens brennen lassen und so, gleichsam ihre eigene Lichtzeit machen sollten. Mehrere Stadträte sprachen sich noch für die Begrenzung der Lichtzeit aus, wobei die Ausführung von Stadtrat Kleber, dass nach seinen Berechnungen die Straßenbeleuchtung vor seinem Anwesen mit einer 12 Watt Sparlampe pro Jahr 5,50 € kosten würde, besonders aufschlussreich war.
In weiser Voraussicht machte der Bürgermeister deutlich, dass er wegen der Nichtlichtzeit mit massiven Beschwerden aus der Bürgerschaft rechne, die vermutlich keine Lichtzeiteinschränkung haben wollen und man dann nach Kompromissen suchen müsse.

Problematik Laternenparker
Probleme mit der Lichtzeitregelung werden die „Laternenparker“ bekommen, die ihr Fahrzeug ganz oder Teilweise auf der Fahrbahn parken. während diese Parkweise bei durchgehender Lichtzeit kein Problem ist, muss das Fahrzeug während der „Nichtlichtzeit“ an der, der Fahrbahn zugewandten Seite beleuchtet werden.
Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20,- € vorgesehen.