BISP hält Bürgerbegehren für unseriös

Die Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) richtet sich mit einer neuen Informationsschrift an die Bürgerschaft. Gleichzeitig wurde an den Stadtrat erneut ein Antrag auf Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) gestellt. Das Bürgerbegehren der SPD hält die BISP zum jetzigen Zeitpunkt für unseriös.

Der zweite Informationsbrief der BISP, datiert vom 20.01.2015 und will mit seinem Inhalt die Bürgerinnen und Bürger „über die über die aktuellen Ereignisse zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) in Pappenheim informieren“.

Einer der Kernpunkte der Informationsschrift ist erneut die Straßenausbaubeitragssatzung. Hierzu hat die BISP in einem erneuten Antrag an den Stadtrat die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) beantragt. Grund für diesen erneuten Antrag sei, dass zum Jahresbeginn 2015 in München diese ungeliebte Satzung abgeschafft wurde. „Wir fordern diesem Beispiel zu folgen …“ heißt es in dem Antrag der BISP an den Stadtrat.

Weiterhin informiert die BISP über ein bevorstehendes Gespräch zu dem Vertreter der Regierung von Mittelfranken, der gesamte Stadtrat, der SEK Umsetzungsrat und alle Mitglieder des BISP Sprecherrates eingeladen sind. Dieses Treffen ist für 27. Januar 2015 anberaumt. Über das Ergebnis dieses Gespräches, das in nichtöffentlichem sein wird, will die BISP im Rahmen einer Veranstaltung am 19. Februar im evangelischen Gemeindehaus informieren.

Auch das vom SPD Ortsverein Pappenheim initiierte Bürgerbegehren ist Thema des Infobriefes.

[Unseren Artikel zum Bürgerbegehren finden Sie hier … ]

„Zum jetzigen Zeitpunkt halten wir ein Bürgerbegehren für unseriös“, heißt es in dem Infobrief der BISP, die ein solches offenbar selbst starten will. Aber erst nachdem das Gespräch mit dem Vertreter der Regierung am 27. 01.2015 stattgefunden hat. „Sollte das Gespräch mit der Regierung am 27. Januar ergeben, dass wir in Pappenheim ein Bürgerbegehren zum SEK brauchen, dann wird die BISP dieses anschließend starten“, teilt die BISP den Bürgerinnen und Bürgern Pappenheims mit.

Am Ende des Infobriefes wird der Anschein erweckt, dass der SPD mit einer subtilen Fragestellung unterstellt werden soll, sie wolle mit dem Bürgerbegehren „.Diskussionen und neue Beschlüssen im Stadtrat vermeiden und die Wünsche einiger weniger am Stadtrat vorbei auf jeden Fall durchsetzen.“

Den Antrag auf Abschaffung der SAB und den Infobrief finden Sie auf der
[Internetseite der BISP]

 

http://bisp.jimdo.com/dokumente/




SPD startet SEK-Bürgerbegehren

Der SPD Ortsverein Pappenheim startet heute ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zum städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) herbeizuführen. Ziel ist es, alle Gemeindebürger Pappenheims (alle Wahlberechtigten) darüber entscheiden zu lassen, ob –so die Fragestellung – „das vom Architekten Clemens Frosch dem Stadtrat empfohlene städtebauliche Entwicklungskonzept der Deisingerstraße und des Marktplatzes umgehend umgesetzt werden soll.“

Heut am, 19.01.1014, läuft das Bürgerbegehren an, das nur dann zu einem Bürgerentscheid führen kann, wenn 10 Prozent (gut 300) der Pappenheimer Gemeindebürger mit ihrer Unterschrift für die Durchführung eines Bürgerentscheides zum SEK eintreten.

In der Begründung zum Bürgerbegehren heißt es u.a. „Dieses städtebauliche Entwicklungskonzept stützt sich auf Ideen und Vorschläge mehrerer Bürgerarbeitskreise. Seit 2004 wurde es in jahrelanger und mühevoller Arbeit ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt.“ Es gehe darum eine historische Entscheidung zu treffen, die das Stadtbild Pappenheims bis zum Ende dieses Jahrhunderts prägen wird.

Bei einer umgehenden Umsetzung biete sich die Möglichkeit einer großzügigen Bezuschussung, wird von den Initiatoren des Bürgerbegehrens mitgeteilt. Derzeit habe die Regierung eine Zuschusshöhe von 80% in Aussicht gestellt.

Die 300 erforderlichen Unterschriften für diese basisdemografische Entscheidung in Pappenheim wollen die Initiatoren bei Besuchen von Haus zu Haus sammeln. Ein Zeitlimit für das Sammeln von Unterschriften gibt es nicht. Unterschriftenlisten stellen die SPD-Stadträte und die Vorstände des Ortsvereins zur Verfügung.




Sachlichkeit und Gemeinsamkeit

Von Gerhard Gronauer, Fraktionsvorsitzender der SPD hat uns Leserbrief erreicht, der sich mit der derzeitigen politischen Situation in Pappenheim beschäftigt und nachfolgend veröffentlicht wird.

Eigentlich wollte sich die SPD-Fraktion nicht mehr zu den ständigen Attacken einzelner Bürger und Gruppierungen äußern. Da aber Herr Philipp Schneider in seinem Leserbrief nunmehr Familienmitglieder des Bürgermeisters und unbescholtene Bürgerinnen angreift, wurde eine neue Dimension der Unerträglichkeit erreicht. Die beiden von Herrn Schneider attackierten Damen verhielten sich in der Stadtratssitzung am 18.12.2014 in keinster Weise anders als der allergrößte Teil der rund 30 bis 40 Zuhörer. Wenn nun der Leserbriefschreiber ein Verweisen der beiden aus dem Sitzungssaal fordert, so entbehrt das jeglicher Grundlage. Ich weise darauf hin, dass Herr Schneider bereits in mehreren Sitzungen durch laute und unsachliche Zwischenrufe den Ablauf störte. Demzufolge müsste wohl der Bürgermeister bei ihm mit derartigen Maßnahmen beginnen.

Im Übrigen ist es belegbar, dass die BISP mehrere unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitete. Wir können auch nachweisen, dass die 11er-Mehrheit des Stadtrates den Rat sämtlicher Fachleute sowie der Berater von der Regierung und des Landratsamtes ignorierte und Entscheidungen blockierte. In den letzten Monaten verschloss man sich jeglicher sachlichen Argumentation.

Dennoch appellieren wir erneut, sich in Diskussionen auf Sachlichkeit und Inhaltsbezogenheit zu beschränken. Nur so kann wieder ein Miteinander entstehen, das die Stadt weiterbringt. Das Jahr 2014 war ein verlorenes Jahr für die Weiterentwicklung unserer Kommune. Wir appellieren deshalb an alle, sich 2015 ausschließlich auf die Sachpolitik zu konzentrieren. Alles andere schadet der Stadt und den Bürgerinnen und Bürgern. Mittlerweile schüttelt die Bevölkerung den Kopf über das Geschehen im Rathaus, die Region lacht über unsere Stadt. Bei einem „Weiter so!“ werden deshalb alle als Verlierer hervorgehen. Mein Appell lautet deshalb, endlich diesen sinnlosen Streit zu beenden.

Gerhard Gronauer,
Fraktionsvorsitzender

Wir weisen darauf hin, dass alle Leserbriefe die Meinung und Sichtweise des Verfassers darstellen.
Leserbriefe sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.




Sachlichkeit und Eitelkeit

Die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 18.12.2014 ist Thema eines Leserbriefes von Philipp Schneider. Dieser wird nachfolgend ungekürzt abgedruckt:

Es geht nicht um die Sache, es geht nur um Eitelkeiten.
(Aussage von Bgm. Sinn, Stadtratssitzung 18.12.2014)

Die Stadtratssitzung am 18.12.2014 war teilweise eine Zumutung für die anwesenden Bürger. Bei Stellungnahmen einiger SPD-Stadträte und Aussagen des Herrn Bürgermeisters bezüglich der BISP (die teilweise nicht korrekt waren) wurde von Familienangehörigen des Herrn Bürgermeisters und einer Angestellten des Herrn Sinn (in seiner Funktion als Vorsitzender des Fremdenverkehrsvereins) sowie einigen anderen Sympathisanten laut geklatscht. Hatten wir denn eine Faschingssitzung?

Laut Art. 53 der Gemeindeordnung sollten unqualifizierte Äußerungen eigentlich vom Bürgermeister unterbunden werden und er sich selbst auch nicht diesem Stil anpassen. In Art. 52 der Gemeindeordnung heißt es: „Gemeinderatssitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. …“

In der öffentlichen Sitzung am 18.12.2014 wurde von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen die Bilanz der Stadtwerke für 2013 präsentiert. Das Ergebnis wurde aber in der Sitzung nicht bekanntgegeben und in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. WARUM? Sollten die anwesenden Bürger das negative Ergebnis in Höhe von 282.078,00 € nicht erfahren? Der Abschlussbericht muss ohnehin öffentlich gemacht werden. (Er kann ab sofort im Rathaus eingesehen werden.) Die BISP wurde beschuldigt, die Stadträte falsch informiert zu haben. Es geht um bestimmte Inhalte, die die BISP den Stadträten in einem Brief als Gesprächsgrundlage mitgeteilt hatte. Ein Großteil der Stadträte wusste davon nichts, weil die Informationen vom Bürgermeister nicht weitergegeben worden waren.

Das waren z. B.:

  • Die Anregung der Regierung Mittelfrankens zu einem runden Tisch mit Bgm. Sinn, den Fraktionsvorsitzendenund der BISP. Auf Nachfrage von Stadtrat Otters wurde vom Bürgermeister bestätigt, dass es diese Anregungengegeben habe.
  • Das Thema Ausbau der Bauhofstraße wurde das erste Mal von der BISP am 15.09.2014 angesprochen.Sie erhielt darauf keine Antwort.

Nachdem am 24.11.2014 morgens von der BISP in einem Brief an den Bürgermeister der Ausbau der Bauhofstraße das zweite Mal erwähnt wurde und am Abend in der Sitzung der Bürgermeister noch einmal direkt darauf angesprochen wurde, hat er bekannt gegeben, dass der Landkreis die Kreisstraße schnellstmöglich ausbauen möchte. Davon wussten die meisten Stadträte nichts.

Aus der SEK-Sitzung am 03.12.2014 (Protokollführer Herr Selzer): „… bezüglich der Bauhofstraße … gibt es derzeit keine publizierbaren Ergebnisse.“

In der Stadtratssitzung am 18.12.2014 wurde durch Herrn Satzinger (BGL) der Antrag für die Aufnahme der Bauhofstraße in das Ausbaugebiet gestellt. Hätte er von den Plänen gewusst, hätte er diesen Antrag gar nicht stellen müssen.

Ich hoffe, dass sich die Rechtsaufsicht des Landratsamtes mit Herrn Bürgermeister Sinn über die §§ 52, 53 GO unterhalten wird.

Um wessen Eitelkeiten geht es denn hier?

Philipp Schneider

Wir weisen darauf hin, dass alle Leserbriefe die Meinung und Sichtweise des Verfassers darstellen.
Leserbriefe sind nicht eine Stellungnahme des Pappenheimer Skribenten.

 




Bürgerantrag ist zulässig

Mit der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerantrages der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) hatte sich der Stadtrat kürzlich zu beschäftigen. Aus Sicht der Verwaltung sind beide Antragspunkte bereits erfüllt. Dennoch wurde der Bürgerantrag nach heftigem Wortwechsel vom Stadtrat einstimmig als zulässig bewertet.

Unterstützt von 70 Bürgerinnen und Bürgern, die für einen förmlichen Bürgerantrag der BISP mit ihrem Namen eingetreten sind, beantragte die BISP, dass die noch offenen Punkte wie Fahrbahnbelag in der Deisingerstraße, Podest vor dem Hirschen und Wasserspiel auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. Hintergrund dieses Antrags war der Stadtratsbeschluss vom 21.10.12014 in dem einstimmig beschlossen worden war, dass die genannte Teile der Vorplanung für die Pappenheimer Innenstadtsanierung in nichtöffentlichen Zusammenkünften des Stadtrates beschlossen werden sollen.

Zwischenzeitlich ist jedoch entschieden, dass die Beratungen des Stadtrates zu diesem Thema in öffentlicher Sitzung stattfinden werden. Der Anfang wurde mit dem Thema Podest vor dem Hirschen in der Sitzung am 18.12.2014 bereits gemacht. Dem ersten Antragspunkt des Bürgerantrags ist demnach bereits stattgegeben.

[Unseren Artikel zur “Podestdiskussion” finden Sie hier …]

„Wir erachten es darüber hinaus als sinnvoll, bei den Beratungen in dieser Angelegenheit eine Stellungnahme der Bürgerinitiative anzuhören und bitten hierzu um Gelegenheit.“ So lautet der zweite Antragspunkt im Bürgerantrag der BISP. Zu diesem Ansinnen der BISP, in öffentlicher Stadtratssitzung mit Redebeiträgen aufzutreten, stehen sich im Stadtrat zwei Fronten gegenüber. Bürgermeister Sinn, die Verwaltung und die SPD vertritt die Meinung, dass die Bürgerinitiative in einer nichtöffentlichen Sitzung am 14.11.2014 ausreichend Gelegenheit hatte, dem Stadtrat ihre Gesichtspunkte und Argumente darzustellen und deshalb auch schon im Sinne Ihres Bürgerantrags angehört wurde.

„Beide Bedingungen sind erfüllt“, argumentierte Stadtrat Manfred Kreißl(SPD) der auf die Exklusivanhörung der BISP am 24.11.2014 hinwies. Stadtrat und zweiter Bürgermeister Claus Dietz (FW) legte Wert auf die Feststellung, dass zu dieser Sitzung ursprünglich nur die drei Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden geladen waren. Erst auf seine Intervention hin seien auch die weiteren Stadträte zu dieser Sitzung eingeladen worden. Die Themen seien noch nicht ausdiskutiert und noch nicht abgearbeitet, meinte Stadtrat Friedrich Hönig (FW).

Die BISP verlange in ihrem Antrag angehört zu werden und das sei geschehen, stellte Stadtrat Kreißl (SPD) daraufhin fest. Sichtlich verärgert beklagte er, dass über Sachthemen überhaupt nicht mehr gesprochen werde.

Dies sah auch Bürgermeister Sinn so, der beklagte, dass Rundschreiben von der BISP an die Stadträte aber nicht an ihn verschickt werden. „Ich kriege das immer erst im zweiten Schritt mit. Und da spricht man immer von Offenheit und Transparenz“, ärgerte sich Sinn. Weiter wetterte Sinn: „Es werden immer Fragen gestellt und dadurch den Bürgern Angst eingejagt. Das ist unrecht, das tut man nicht“.

Florian Gallus der Fraktionsvorsitzende der CSU, vertrat die Meinung, dass es die Aufgabe des Stadtrates sei, die Bürger anzuhören und auch 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) meinte man könne die Sprecher der BISP bei der Stadtratssitzung zu Wort kommen lassen. Stadträtin Anette Pappler (SPD) hingegen vertrat die Auffassung, dass man sich die Entscheidung von der BISP nicht aus der Hand nehmen lassen solle. Im Übrigen sei darauf zu achten, dass der Rahmen der Stadtratssitzung gewahrt bleibe.

Bei der weiteren Diskussion, die sich teilweise der Qualität, der im Saal befindlichen Atemluft anglich, wurde deutlich, dass es im Pappenheimer Stadtrat ein weit auseinanderklaffendes Meinungsspektrum ohne einen erkennbaren Hinweis zu Kompromissen gibt.

Die Schere der Argumente reicht im Ratsgremium von einer kritischen Betrachtung der BISP-Publikationen bis hin zu einer populistischen Schmiegsamkeit.

Aber zunächst herrschte im Stadtrat Einstimmigkeit dass der Bürgerantrag zulässig ist und dass die Punkte Fahrbahnbelag Deisingerstraße, Wasserspiel und Podest auf dem Marktplatz in öffentlicher Stadtratssitzung behandelt werden. Ob die Vertreter der BISP im Rahmen einer öffentlichen Stadtratssitzung zu Wort kommen bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung über den Inhalt des Bürgerantrages muss innerhalb der nächsten drei Monate fallen.




Applaus für den Staatspreis 2014

Zusammen mit 27 Kommunen, die Landkreisweit bei der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) zusammenarbeiten, ist die Stadt Pappenheim mit dem Staatspreis 2014 ausgezeichnet worden. Bürgermeister Uwe Sinn präsentierte die Urkunde bei der jüngsten öffentlichen Stadtratssitzung und erhielt dafür fraktionsübergreifenden Applaus.

141117_staatspreis03Die Urkunde war noch ganz frisch, denn erst am Nachmittag vor der Stadtratssitzung hatte Bürgermeister Sinn die Urkunde von Helmut Brunner, dem Bayerischen Staatsminister für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in der Münchner Residenz entgegengenommen.

Die Urkunde ist namens der Bayerischen Staatsregierung ausgestellt und lobt die hervorragenden Leistungen zum Gestaltung der demografischen Entwicklung und Stärkung der gemeinsamen Entwicklung der 28 zusammengeschlossenen Kommunen. Diese Urkunde erhielten auch die Große Kreisstadt Weißenburg und zusammen mit Pappenheim die südlichen Landkreisgemeinden Langenaltheim, Solnhofen und Treuchtlingen.

Mit dem Staatspreis wurden Gemeinden ausgezeichnet die zur interkommunalen Zusammenarbeit bereit sind und mit Hilfe des ILEK die Zukunft ihrer Heimat stärken. Dabei wurden für Pappenheim die Dorferneuerungen in Bieswang und Ochsenhart sowie in Osterdorf bewertet. Auch bei Bau des Dekanats in Pappenheim wurden über ILEK hohe Fördermittel ausgeschüttet.




Schnelle Brandschutzmaßnahmen für die Grundschule

Ein mangelhafter Brandschutz wurde im Pappenheimer Grundschulhaus nun auch von der Aufsichtsbehörde festgestellt. Für Sofortmaßnahmen und die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes werden enge zeitliche Grenzen gesetzt. Bei der Stadtratssitzung erhebt CSU Fraktionschef Gallus schwere Vorwürfe wegen Zeitverzugs. Architekt Jochen Radegast erläutert die Sofortmaßnahmen und das mögliche Brandschutzkonzept, das nach vorsichtigen Schätzungen etwa 300.000 Euro kosten wird.

Schlechte Nachrichten
141115_schule-brandsch-03„Ich habe Ihnen heute schlechte Nachrichten für die Pappenheimer Schule zu übermitteln“. So begann Jochen Radegast seine Ausführungen, die sich mit dem Brandschutz im Pappenheimer Grundschulhaus beschäftigten. Im Grunde geht es darum, dass für das in dem vor 60 Jahren gebauten und 1955 eingeweihten Pappenheimer Grundschulhaus die Situation der Rettungswege nach heutigem Maßstab völlig unzureichend ist. Statt zwei vorgeschriebener Rettungswege gibt es nur einen und dieser ist aus brandtechnischer Sicht im Brandfall voraussichtlich nicht nutzbar. Zusätzlich erschwert wird die Situation, weil im unteren Bereich der 2004 eingebauten Fenster Querriegel eingebaut wurden (sieh Foto). Wie Stadtrat Obernöder (CSU) anmerkte, sei dies damals zur Absturzsicherung notwendig gewesen. In Brandschutztechnischer Hinsicht tut sich aber jetzt das Problem auf, dass bei allen Klassenzimmerfenstern die für einen Fluchtweg erforderliche Brüstungshöhe um 30 cm überschritten ist.

141115_schule-brandsch-04Der Stein rollt
Den Stein ins Rollen gebracht hat der Elternbeirat der Grundschule Pappenheim-Solnhofen, der sich in einem Schreiben an das Landratsamt gewandt hat. Schon fünf Tage nach Eingang des Schreibens gab es im Grundschulhaus am Helmut – Gollwitzer –Weg eine Brandschutzbegehung und eine gute Woche später forderte das Landratsamt die Stadt Pappenheim auf, bis Mitte Dezember ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Nach den Worten von Architekt Radegast ist schon bis zum nächsten Montag, nämlich dem 17.11. ein zweiter Rettungsweg zu schaffen, über den im Brandfall die Klassenzimmer verlassen werden können, wenn dies durch das vorhandene Treppenhaus nicht mehr möglich sein sollte.

Im Klartext bedeutet das nach den Ausführungen Radegasts, dass am Montagmorgen an den Außenwänden der Schule an vier Stellen Türme mit Treppengerüsten aufgestellt werden müssten. Allerdings stellte Radegast nach einem Gespräch mit dem Kreisbaumeister in Aussicht, dass eventuell eine Terminverschiebung bis in die Weihnachtsferien erreicht werden könne. Dann sollen nach den Plänen Radegasts die Klassenzimmer mit Durchgängen verbunden werden. Dadurch könnte man mit nur zwei Treppengerüsten an den beiden Flügelgebäuden der Schule zurechtkommen. Eine Kostenanfrage des Amtsleiters Stefan Eberle für eine Gerüstmiete für die beiden Treppentürme ergab, dass diese für eine angenommen Dauer von 6 Monaten rund 30.000 Euro kosten.

„Das Schulhaus haben mein Opa und mein Papa gebaut und es ist heute noch ein schönes Bauwerk“, freute sich Radegast. Allerdings hätten sich die Anforderungen an die Sicherheit, insbesondere den Brandschutz grundlegend geändert. Die großzügige Offenheit zwischen dem als Aula genutzten Zwischenbau und den beiden Seitenflügeln ist heute wegen eines ungehinderten Rauchdurchzugs im Brandfall nicht mehr erlaubt und müssen im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes geschossen und mit Brandschutztüren versehen werden. „Alles was bunt ist muss neu gemacht werden“, erklärte Radegast den Stadträten, als er eine überarbeitete Kopie des Bauplanes aus dem Jahre 1954 zeigte. Das alles wird Gegenstand des Brandschutzkonzeptes sein, für dessen Vorlage vom Landratsamt Mitte Dezember als Termin gesetzt ist. Dabei geht es im Wesentlichen darum, das Treppenhaus baulich von der Aula und auch zwischen den einzelnen Geschossen zu trennen. Ein zweiter Brocken dieses Konzeptes wird der zweite, vom Treppenhaus unabhängige Rettungsweg sein. Hier wurden Außenbalkone mit Treppenabgängen oder Treppenabgänge im Außenbereich im hinteren Bereich des Schulgebäudes als Lösungsansätze vorgestellt.

141115_schule-brandsch-02„Es muss schnell was getan werden“, stellte Radegast fest. Dieses Handeln geschieht auf zwei Gleisen. Da sind zunächst die Sofortmaßnahmen, durch die zunächst ein provisorischer zweiter Rettungsweg geschaffen werden muss und dann das Gesamtkonzept für die Brandschutzmaßnahmen, das Mitte Dezember 2014 schon vorliegen muss.

Schwere Vorwürfe
Schwere Vorwürfe wegen eines unverständlichen Zeitverzugs äußerte CSU Fraktionsvorsitzender Florian Gallus in Richtung Bürgermeister Uwe Sinn. Seit dem Jahr2011, so Gallus, seien immer wieder bei der Stadt Brandschutzmängel an der Grundschule gemeldet worden. Aus diesem Jahr liege ihm ein Schreiben des damaligen Rektors Brumm vor, aus welchem hervorgehe, dass Brumm zum wiederholten Male darauf hinwies, dass die Brandschutzvorschriften im Schulhaus nicht eingehalten sind. Nach seiner Auffassung seien „seit 2011 die Kinder aus Nachlässigkeit einer abstrakten Gefahr ausgesetzt worden“, stellte Gallus bei seinem Redebeitrag im Stadtrat fest. Es fehle ihm jedes Verständnis dafür, „wie man derartig Warnhinweise unbeachtet lassen kann“.

Wie geht es jetzt weiter?
Durch den Zeitdruck bei der Herstellung des ordnungsgemäßen Brandschutzes besteht auch das Problem wann die damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Beraten wurde darüber, ob etwa, wie Stadtrat Karl Satzinger (BGL) vorschlug einzelne Klassen vorübergehend in das stillgelegte Schulhaus in Bieswang ausgelagert werden könnten. Aber die Nägel mit den entscheidenden Köpfen wurden letztlich im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit gemacht.

Einstimmig beschlossen wurde im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung, dass das Brandschutzkonzept und die Sofortmaßnahmen unverzüglich angegangen werden und dass hierfür 300.000 Euro im Haushalt 2015 einzustellen sind.




Hier ist die Politik gefordert

Zur Diskussion über die Straßenausbaubeiträge hat uns Joachim Lottner aus Langenaltheim einen Leserbrief zukommen lassen, der nachfolgend veröffentlicht wird:

“Die sogenannten Straßenausbaubeiträge werden in Bayern auf der Grundlage des „ Bayrischen Kommunalabgabengesetzes“ erhoben. Dabei sollen einerseits die Gemeinden finanziell entlasten werden, allerdings verbunden mit dem Nachteil, dass dadurch die Bürger zusätzlich belastet werden.

In einer Zeit der steigenden sozialen Armut und damit der zukünftigen Altersarmut sollte sich die Staatsregierung überlegen, ob sie dieses Gesetz neu verfassen oder noch besser eine Aufhebung veranlasst. Es kann doch nicht sein, dass in einer Zeit, in der die Leiharbeitsplätze und die Werksverträge immer mehr zunehmen, die Löhne und die Renten klein sind und die Kaufkraft in Zukunft abnehmen wird, nicht so finanzkräftige Bürger noch mehr belastet werden. Die Alterspyramide und damit auch die Altersarmut steigt in der nächsten Zeit dramatisch an. Die „Alten“ haben diese Reserven nicht, sollen die wenigen „Jungen“ in den ländlichen Kommunen diese Leistungen auch noch übernehmen? Achtung, im Moment haben wir eine Landflucht! Immer weniger junge Leute bleiben auf dem Land.

Wo soll dies noch hinführen. Der Bürger wird gezwungen, sich noch weiter einzuschränken. Doch dies geht in den meisten Fällen nicht mehr. Jeder muss, wenn er noch kann, auf Ausgaben verzichten.

Dies alles wird auch die Wirtschaft zusätzlich treffen und sich somit ebenfalls auf die Arbeitsplätze auswirken. Sicherlich könnte lt. Gesetz dem „Armen“ die Zahlungen erlassen oder gestundet werden, wo liegen hier jedoch die Grenzen?

Der Verzicht würde zu Mehrbelastungen bei den anderen Bürgern führen und somit deren Belastung weiter ansteigen lassen. Auch dies ist unsozial! Die Stundung würde das Problem des Bürgers nur aufschieben, wie soll er denn die zusätzlichen Zahlungen leisten, wenn fast kein Geld vorhanden ist.

Die Straßenausbaubeiträge gibt es nicht in jedem Bundesland und somit kann dies in Bayern ein zusätzlicher politischer Schritt in die zukünftig noch größere Armut der einzelnen Bürger sein. Dies haben einige wenige Bundesländer wohl begriffen.

Im Jahr 2012 hat das Land Berlin das Straßenausbaubeitragsgesetz aufgehoben. Man sieht, dieses Land hat auf die Situation seiner Bürger reagiert.

Die Schuld an den Satzungsdiskussionen im Landkreis liegt nicht bei den Bürgermeistern und ihren Räten. Die Kommunen im Landkreis wurden von der Rechtsabteilung des Landratsamtes aufgefordert, die fehlenden Satzungen in ihren Gemeinden zu beschließen, einzuführen und damit auch umzusetzen. Dazu schickte das Amt den Gemeinden auch gleich den Gesetzestext zu, mit der Bitte, dies an alle Räte zu verteilen. In diesem Brief wiesen sie zusätzlich auch auf die Strafen für die Gemeinden und jeden einzelnen Rat hin.

In den letzten Perioden haben die betroffenen Bürgermeister mit ihren Räten diese Umsetzung immer wieder, im Interesse der Bürger, vor sich her geschoben. Denn die Aufgabe der Kommunen sollte es auch sein, sich für die Bürger zu entscheiden.

Dies scheint jetzt wohl nicht mehr geduldet zu werden.

Da es lt. Landratsamt ein „MUSS“ ist, die bestehenden Gesetze umzusetzen und auch einzuhalten, sollte man sich vorher überlegen, wie solche Gesetze von den Kommunen, im Interesse der Bürger, geändert, abgeschafft, aber auch ganz ausgehebelt werden könnten. Denn wenn diese Satzungen eingeführt sind, wird es sehr schwer werden, diese wieder abzuschaffen.

Hierzu fordere ich alle Fraktionsvorsitzenden, egal welcher Parteirichtung, auf, über ihre Partei Lösungen zu finden .Dies gilt auch für die Bürgermeister, Kreisräte und die Bezirksräte in ihren jeweiligen Gremien.

In anderen Bundesländern, die diese Satzungen nicht haben, klappt es doch auch!

Nur alle zusammen können einen gemeinsamen Druck auf die bayerische Staatsregierung ausüben. Eine einzelne Kommune hat hier keine Chance.

Es darf nicht sein, dass die verschiedenen Bundesregierungen immer wieder versuchen Kosten auf die Länder, die Länder auf die Kommunen und die Kommunen auf die einzelnen Bürger abzuwälzen, um selber für andere Vorhaben Gelder zu haben. Denn Einschränken heißt nicht die Kosten weiterzureichen!!

Der Bürger zahlt bereits Steuern, diese müssen reichen. Es ist nur eine Frage des Verzichts und der Verteilung.

Hier ist die Politik gefordert!”

Joachim Lottner, Langenaltheim




Sportförderung wurde wieder eingeführt.

Einstimmig hat der Stadtrat die im Jahre 2004 abgeschaffte Sportförderung nun wieder eingeführt. Nachdem der der erste Versuch von Stadttrat und SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer im Februar 2014 gescheitert war wurden die Richtlinien jetzt von einem Arbeitskreis vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Gut einen Monat vor der Kommunalwahl, Anfang Februar 2014 hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerhard Gronauer einen Antrag auf Wiederbelebung der Sportförderung gestellt. Diese war von der Stadt Pappenheim im Rahmen zahlreicher Sparbeschlüsse im Jahr 2004 abgeschafft worden. Wegen der zeitlichen Nähe zur Kommunalwahl und auch wegen inhaltlicher Änderungswünsche wurde dieser Antrag auf Wiedereinführung der Sportförderung damals von Stadtrat Walter Otters gestoppt und im allseitigen Einvernehmen vertagt.

Nun hat sich ein Arbeitskreis erneut mit dem Thema beschäftigt und im städtischen Haushalt 12.000 Euro für die Förderung des Sports in Pappenheim vorgesehen.

Demnach soll dieses Geld für drei Bereiche verausgabt werden. Diese wurden festgelegt mit Anschaffungen und Reparaturen, der Jugendförderung und einer Entschädigung für Vereine, die ihre Plätze für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Bei letzterem geht es im Wesentlichen um die B-Plätze der drei Pappenheimer Fußballvereine.

Drei Sportvereine haben in diesem Jahr Anträge für eine Förderung gestellt. Dabei handelt es sich um den SV Übermatzhofen, der 6.400 Euro in einen Rasenmäher investiert hat, den TV Pappenheim, bei dem 2.500 Euro für Bodenreparaturen angefallen sind und der SV Osterdorf, der Zuschüsse für zwei Tischtennisplatten im Wert von 1.400 Euro haben möchte.

Auf Vorschlag des Arbeitskreises Sportförderung beschloss der Stadtrat einstimmig, jeden der gestellten Vereine mit der Hälfte des beantragten Betrages finanziell zu unterstützen.

Von den verbleibenden 6.850 Euro der Sportförderung werden 500 Euro an den Turnverein Pappenheim für den Hallenunterhalt bezahlt. Je 500 Euro werden an die Sportfreunde Bieswang, die TSG Pappenheim und den SV Übermatzhofen für den Unterhalt ihrer Spielfelder überwiesen und die TSG Pappenheim bekommt noch 200 Euro für die Nutzung ihrer Sportanlagen durch den Schulsport und den Tauziehwettbewerb beim Volksfest. Der Restbetrag von 4.650 Euro soll im Rahmen der Jugendförderung an alle Vereine mit Jugendarbeit fließen.




Antrag auf SEK-Zuwendungen noch 2014 geplant

Mit seiner einstimmigen Zustimmung zu wesentlichen Komponenten der Vorplanungen für Innenstadtsanierung hat der Stadtrat ein deutliches und positives Zeichen für die Zukunft der Stadt Pappenheim gesetzt. Die Wünsche und Anregungen der Bürgerinitiative Stadtentwicklung (BISP) und des SEK-Umsetzungsrates wurden dabei in Teilen berücksichtigt.

Mit dem Ratsbeschluss [den Beschlusstext finden Sie hier … ] haben wohl nur ganz wenige der rund 50 Zuhörer im Bürgersaal des EHP gerechnet. Zu ungewöhnlicher Zeit, am Dienstagabend nämlich hatte sich der Stadtrat zusammengefunden um darüber zu entscheiden, ob das Städtebauliche Entwicklungskonzept nun in die Tat umgesetzt werden soll oder nicht.

Die entscheidende Frage war, ob der Stadtrat den im SEK-Umsetzungsrat durch Mehrheitsbeschlüsse erarbeiteten Vorschlägen zur Innenstadtsanierung zustimmt. Stadtrat und CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus hatte ursprünglich beantragt, das Paket der SEK Umsetzungsrat vorgeschlagenen -Planungsempfehlungen aufzuschnüren und im Stadtrat über alle einzelnen Punkte zu beraten und zu entscheiden. Im öffentlichen Teil der Sitzung des SEK-Umsetzungsrates lenkte Gallus ein und beschränkte die Beratungen auf 10 bis 15 Punkte. Mit seinem 14-Punkte Papier beschäftigten sich die Fraktionen in nichtöffentlicher Sitzung am Tag vor der mit Spannung erwarteten Stadtratssitzung.

Bei dieser Vorbesprechung haben sich die Fraktionen auf wesentliche Punkte der Vorplanungen des Architekturbüros Frosch einigen können. Dazu gehören der ebenengleiche Ausbau der Marktplatzes und der Deisingerstraße, die Gestaltung des Marktplatzes, einschließlich Fahrbahnverlauf und zweier Fußgängerüberwege, die Ausbaubreite der Deisingerstraße. Der einstimmige Beschluss, besiegelt nun, dass die genannten Punkte weitgehend so übernommen werden, wie sie Clemens Frosch in seiner Planung auch vorgesehen hatte.

In anderen Punkten, zu denen der Fahrbahnbelag, die Radwegeplanung und ein Tempolimit in der Deisingerstraße, das Wasserspiel und Podest auf dem Marktplatz und die Verkehrsbeschilderung gehören, besteht weiterer Verhandlungsbedarf. Diese Punkte werden im nichtöffentlichen Bereich beraten und voraussichtlich noch in diesem Jahr in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Bei den Ausführungen zu seinen Planung erläuterte Architekt Clemens Frosch dem Stadtrat erneut die Fahrbahnbreite (mit Zweizeilereinfassung 4,30 m), und die Anordnung der 41 Parkplätze in der Deisingerstraße. Wenn sich auch der SEK-Umsetzungsrat mehrheitlich für eine Fahrbahneingrenzung mit Niederbordsteinen ausgesprochen habe, favorisiere er trotzdem einen ebenengleichen Ausbau, sowohl auf dem Marktplatz als auch in der Deisingerstraße.

121129_sek-07-bauAuf dem Marktplatz wird die Fahrbahnbreite 7 m betragen, weil sie für den Begegnungsverkehr vorgesehen ist. Sie wird eine andere Linienführung erhalten und damit von der Altmühlbrücke kommend weiter in den Marktplatz hineinführen.

Änderungsbedarf scheint es auch bei den Planungen des Platzes zwischen dem Jugendzentrum und der vormaligen Bäckerei Held zu geben. Dort sind Stufen zu einem erhöhten Platz vorgesehen.

Stadtrat Friedrich Obernöder fragte diesbezüglich an, ob es denn nicht möglich sei, den Höhenunterschied mit einer Rampe für Rollstuhlfahrer zu planen. Dies sei planerisch problematisch, so führte Frosch aus.

Stadtrat Friedrich Hönig (FW) fragte nach, ob und inwieweit die Vorstellungen der Bürgerinitiative Stadtentwicklung Pappenheim (BISP) in den vorliegenden Beschlüssen berücksichtigt wurden. „Die Punkte wurden mit der Bürgerinitiative zwei Stunden lang besprochen“, erklärte Bürgermeister Sinn auf die Anfrage. Stadtrat Manfred Kreißl (SPD) führte ergänzend aus, dass einige Punkte berücksichtigt wurden und einige nicht genommen wurden, wodurch sich ein Kompromiss ergeben habe.

140000_sek-schlossCSU-Fraktionsvorsitzender Gallus verwies auf das Informationsdefizit der neuen Stadträte und auf sein 14-Punkte Papier, auf dem noch immer Punkte stehen, zu denen es Gesprächsbedarf gebe. Dazu gehöre auch das Thema Radweg in der Deisingerstraße. Gallus regte an die Themen zu bündeln und umfassende Informationen einzuholen. Sitzungen sollten nicht mehr als zwei Stunden dauern.

Walter Otters, Fraktionsvorsitzender der FW verwies darauf, dass man bei den Entscheidungen die Ängste und Sorgen der betroffenen Bürger immer im Hintergrund gesehen habe. Es gebe ja noch Planungspunkte die offen sind. Dabei gelte es Kompromisse zu finden. Denn, so Otters,  „man kann nicht jedem Recht tun“.

Dr. Markus Weiß vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege in München lobte den Ratsbeschluss in Sachen Städtebauliche Entwicklung als den Beginn eines guten Weges, der fortgesetzt werden müsse. Aus seiner Sicht gehe es darum, dass Pappenheim der bauhistorischen Sonderstellung der Stadt gerecht wird. In der Stadt müsse Aufenthaltsqualität entwickelt werden, die es bislang nicht gibt. Als wertvolle Grundlage seien bedeutsame Häuser mit besonderer Bedeutung bereits vorhanden. Es sei wichtig, dass man sich in der Stadt angenehm bewegt, erklärte Dr. Weiß. Das vom Stadtrat auf den Weg gebrachte Konzept sei sehr gut geeignet, dies alles umzusetzen. Für den Fahrbahnbelag der Deisingerstraße empfahl Dr. Weiß einen Pflasterbelag. Man sollte vermeiden, den Verkehr durch eine Asphaltierung der Fahrbahn besonders hervorheben, erläuterte Dr. Weiß dem Pappenheimer Ratsgremium.

Sobald die bestehenden Detailfragen in den Gesprächen zwischen den Fraktionen geklärt sind, kann eine konkrete Planung vorgelegt werden. Erst dann ist es möglich einen Zuschussantrag zu stellen. Auf Grund dieses Antrages wird letztlich die Höhe der Zuschussgelder in Aussicht gestellt. Dieser Verfahrensweg ist auch im neuen Stadtrat schon bekannt. Denn von der Systematik her ist der Weg so wie beim Dorfgemeinschaftshaus in Osterdorf. Nur mit anderen Beteiligten.




Feuerwehren auf dem Prüfstand

Vom Stadtrat wurde jetzt einstimmig beschlossen, dass für die Feuerwehren des Gemeindebereichs Pappenheim ein Feuerwehrbedarfsplan in Auftrag gegeben wird. Auflösungen von Ortsteilfeuerwehren werden vorerst nicht in Erwägung gezogen auch wenn das im Bedarfsplan vorgeschlagen werden sollte.

Bei den Pappenheimer Feuerwehren ist ein Investitionsstau seit langem erkannt. Fahrzeug und Geräte sind in die Jahre gekommen und müssen neu beschafft werden. Bereits im Februar gab es deshalb ein Gespräch mit einigen Feuerwehrkommandanten, in dem Fahrzeugbeschaffungen für die Feuerwehren in Pappenheim, Neudorf, Übermatzhofen und Göhren als erforderlich angesehen wurden. Während für die Pappenheimer Stützpunktfeuerwehr die Ersatzbeschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs ansteht, sollen die Tragkraftspritzenanhänger der Feuerwehren in Göhren, Neudorf und Übermatzhofen durch Tragkraftspritzenfahrzeuge ersetzt werden.

Bei den Überlegungen über die Ausstattung und den Zeitpunkt der Anschaffungen wurde die Idee geboren, einen Feuerwehrbedarfsplan in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren zu erstellen oder von einer Fachfirma erstellen zu lassen.

In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 16. Oktober wurde das Erfordernis eines solchen Bedarfsplanes nicht in Frage gestellt. Diskutiert wurde lediglich darüber, ob so ein Plan in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kommandanten, oder von einer externen Fachfirma erstellt werden soll. Infrage kommen zwei Anbieter, die für die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans zwischen 15.000 und 20.000 Euro berechnen. „Das ist ein halbes Feuerwehrauto“ sagte Bürgermeister Uwe Sinn bei den Beratungen und zeigte sich wenig begeistert von dem Gedanken, für das Gutachten so viel Geld zu investieren. Aus seiner Sicht spricht auch die Tatsache, dass der Bedarfsplan erst Ende 2015 oder noch später vorliegen könnte und damit die Anschaffung von Feuerwehreinrichtungen verzögert werden. „Ich meine halt wir sollten den Bedarfsplan mit den eigenen Leuten machen“, schlug der Bürgermeister vor.

Amtsleiter Stefan Eberle führte aus, dass die Erfahrungen bei anderen Kommunen gezeigt hätten, dass der Feuerwehrbedarfsplan die Hauptfeuerwehr stärkt und die kleineren Wehren eher schwächt und im Extremfall sogar ihre Auflösung empfiehlt.

„Inwieweit ist die Stadt daran gebunden?“ stellte Feuerwehrreferent und CSU-Fraktionsvorsitzender Florian Gallus die Frage, die er auch gleich selbst beantwortete. Das aktuelle Bespiel in Eichstätt zeige deutlich, dass der Bedarfsplan nur eine Empfehlung an die Kommune ist. In Eichstätt nämlich habe die Stadt nicht alle Empfehlungen des Feuerwehrbedarfsplanes angenommen und umgesetzt. In seinem Vortrag machte Gallus deutlich, dass er sehr wohl den Kostenfaktor sehe und auch eine mögliche Verzögerung in der Anschaffung. Aber Gallus stellte dem Stadtrat ein deutliches Übergewicht der positiven Punkte für einen professionellen Bedarfsplan vor. Man habe durch eine neutral, fachmännische Beratung die Gewissheit, dass Fahrzeuge und Gerätschaften nicht „blind“ gekauft werden und auch die rechtliche Absicherung hinsichtlich der kommunalen Pflichtaufgabe „Brandschutz“ sei mit einem professionelle Bedarfsplan besser gewährleistet. Diese Pflichtaufgabe der Kommune wird, so Gallus, von hoch motivierten ehrenamtlichen Kräften umgesetzt, die es verdient haben, für ihre Tätigkeit eine fachliche und unabhängige Bewertung ihres Ausrüstungsbedarfs zu bekommen. Die Gefahr der Auflösung von Ortsteilfeuerwehren sieht Gallus derzeit nicht, weil dies gesetzlich gar nicht möglich sei, solange sie ihrer Aufgabenerfüllung nachkommen. „Die Ortsfeuerwehren sind grundsätzlich zu erhalten“, führte Gallus aus.

„Im Vorfeld muss klar sein, dass bestehenden Ortsteilfeuerwehren erhalten bleiben“, stellte auch Stadtrat und FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters fest. Für die Freien Wähler trat auch er für die Erstellung eines Bedarfsplanes durch eine externe Fachfirma ein.

Stadtrat Karl Satzinger (BGL) unterstrich den Wert einer unabhängige Bewertung der Feuerwehren von außen.

„Wir geben 20.000 Euro aus für ein Gutachten an das wir uns dann nicht halten müssen“, stellte Stadträtin Christa Seuberth fest und stellen die Frage „Wollen oder sollen wir uns daran halten?“

SPD Fraktionschef Gerhard Gronauer stellte heraus, dass es um eine Analyse des Ist- und des Sollzustandes für die Feuerwehren gehen und dass es auch nach seiner Auffassung keine Diskussion über den Bestand der Ortsfeuerwehren geben dürfe. Gerne hätte er zu diesem Thema noch die Meinung des Kreisbrandrates und des Kreisbrandinspektors eingeholt. Wichtig sei ihm auch dass der Feuerwehrbedarfsplan nicht von einer Firma erstellt wird, die dann von den Fahrzeug- und Geräteanschaffungen profitiert.

In öffentlicher Sitzung erfolgte schließlich der einstimmige Grundsatzbeschluss, dass ein Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden soll, wobei die Frage nach der internen oder externen Art offen blieb. Diese Frage wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weiter beraten. Nach unseren Informationen wurde vom Stadtrat beschlossen einen Feuerwehrbedarfsplan von einer Fachfirma erstellen zu lassen.




Objektplanung für Ochsenhart vorgestellt

Die Planungen im Rahmen der Dorferneuerung Ochsenhart für die Ortsdurchfahrt und den nördlichen Etterweg wurden kürzlich im Stadtrat vorgestellt und einstimmig beschlossen. Umlagekriterien für die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB) wurden bürgerfreundlich gestaltet. Für den Etterweg zahlen die Anlieger rund 51% der bereinigten Kosten.

Die Sanierung und der teilweise Umbau der Ortsdurchfahrt und der Ausbau einer Nordumfahrung, das sind die beiden Projekte, die in Ochsenhart voraussichtlich im Frühjahr 2015 ihrer Umsetzung entgegen sehen. Die Maßnahmen wurden vom Vorstand der Teilnehmergemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Amt für ländliche Entwicklung schon im vergangenen Jahr geplant. Unklar war in der Vergangenheit immer die Kostenfrage, die aber jetzt bei beiden Projekten geklärt scheint.

140927_de-ochsenhart-03

Die Ortsdurchfahrt
Im Falle der Ortsdurchfahrt wurde nun festgelegt, dass es sich dabei nicht um eine Durchgangsstraße sondern vielmehr um eine Anliegerstraße handelt. Stadtrat Werner Hüttinger (FW) hatte im Rahmen zurückliegender Beratungen darauf gepocht, die Ortsdurchfahrt i140927_de-ochsenhart-04n Ochsenhart als Durchgangsstraße zu deklarieren. Für die Anliegerbeteiligung im Rahmen der SAB hat der Begriff Anlieger- oder Durchgangsstraße finanzielle Auswirkungen, weil bei einer Durchgangsstraße der Anliegeranteil geringer ist als bei einer Durchgangsstraße. In Ochsenhart wird wohl der Anliegeranteil bei 80% der Umlagekosten liegen. Allerdings werden als Berechnungsgrundlage staatliche Zuwendungen in Höhe von 70% von den Gesamtbaukosten abgezogen, bevor es zur Berechnung des Anliegeranteils kommt.
In öffentlicher Stadtratssitzung wurde im Hinblick auf die SAB auch für Ochsenhart eine ganze Reihe von Beschlüssen gefasst, durch die erreicht werden soll, dass sich die Berechnung des Anliegeranteils einfacher und bürgerfreundlicher gestaltet. So werden die Kosten für Grunderwerb nicht umgelegt und auch der Straßenentwässerungsanteil wird, wie im Falle des Pappenheimer SEK nicht auf die Bürger umgelegt. Damit bei der Abrechnung nur die Grundstücksfläche und nicht auch noch die Geschoßflächen herangezogen werden, hat der Stadtrat den Beschluss gefasst, dass im Rahmen der Dorferneuerung „eine gleiche zulässige bauliche Nutzung“ besteht.

140927_de-ochsenhart-02

Die Planungen für die Erneuerung der Ortsdurchfahrt sehen vor, das Gebäude, in dem sich der örtliche Versammlungsraum befindet (Anwesen Nr. 20) abzubrechen um eine elegantere Straßenführung zu ermöglichen. Weiterhin sind auf dem freien Platz vor den Anwesen Nr. 18 und 19 drei Parkplätze geplant, die allerdings im Rahmen der Dorferneuerung nicht bezuschusst werden. Die Baukosten von fast 10.000 Euro wären von der Stadt zu tragen, die dann die Baukosten nach der SAB zu 80 % auf die Anlieger umlegen würde. Ein Beschluss wurde hierzu im Stadtrat noch nicht gefasst, denn auf Vorschlag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Gerhard Gronauer sollen die Ochsenharter Bürger im Rahmen eine Bürgerversammlung befragt werden, ob sie diese Parkplätze haben wollen. Stadträtin Christa Seuberth (SPD) meinte hierzu, dass diese Parkplätze auch für Wanderer nützlich wären, die von Ochsenhart aus ihre Tour beginnen wollen.

Der nördliche Etterweg
140927_de-ochsenhart-07Die ursprünglichen Planungen die Etterwege im Norden und im Süden Ochsenharts auszubauen wurden aus Kostengründen auf den Ausbau des nördlichen Etterweges (Ortsseite Richtung Bieswang) zurückgefahren. Auch hier hat die Kostenfrage das Verfahren verzögert. Im Falle des Etterweges gilt nämlich die SAB nicht, sondern hier gelten die Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wege Gesetzes, wonach der Anliegeranteil bei 75 % liegen würde. Das ALEF trägt im Rahmen der Dorferneuerung 60% (118.200 Euro) der 197.000 Euro teuren Maßnahme. Den Antrag von Stadtrat Friedrich Hönig (FW) die verbleibenden 40 % aus der Stadtkasse zu bezahlen wurde per Ratsbeschluss abgelehnt (wir haben berichtet).
Letztlich haben sich die Anlieger des Etterweges bereiterklärt, 40.250 Euro zu der Baumaßnahme beizusteuern. Der Eigenanteil der Stadt liegt nach diesem Berechnungsmuster bei 38.250 Euro. Die Rechnung geht aber nur dann auf, wenn der Zuschuss im Rahmen der Dorferneuerung tatsächlich 60 %, (118.200 Euro) beträgt.

Bei allen Ratsbeschlüssen im Zusammenhang mit der Dorferneuerung Ochsenhart wurde vom vollständig besetzten Stadtrat ein einstimmiges Votum erteilt.