Landratswahl am Sonntag 24.09.2017

Der Landrat für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird am Sonntag,
den 24.09.2017, gewählt. Alle wahlberechtigten Landkreisbürgerinnen und –
bürger sind dazu aufgerufen von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und in
den Wahllokalen ihre Stimme abzugeben.
Das Bayerische Innenministerium hat den vom Landratsamt Weißenburg-
Gunzenhausen beantragten Wahltermin am 24.09.2017 genehmigt. „Ich freue
mich, dass unser Wunsch nach einer Zusammenlegung der Bundestags- und
Landratswahl umgesetzt wurde und auf diese Weise die Durchführung von zwei
getrennten Wahlen innerhalb eines kurzen Zeitraums vermieden werden
kann.“, so Landrat Gerhard Wägemann. Durch die Zusammenlegung werden
Kosten eingespart und sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die ehrenamtlichen
Wahlhelferinnen und –helfer entlastet. Darüber hinaus erhofft sich
die Landkreisverwaltung eine höhere Wahlbeteiligung, als bei einer reinen
Landratswahl.
Die letzte Landratswahl im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen fand im November
2011 statt. Landrat Gerhard Wägemann wurde für sechs Jahre gewählt,
seine Amtszeit endet daher am 22.11.2017.




Seniorenheim, Tiefbaumaßnahmen in Bieswang

Bei der Bürgerversammlung in Bieswang  waren die Umbaumaßnahmen am Schulhaus zur Seniorenwohnanlage, die Spange vom Industriegebiet zur Staatsstraße, die Kanalerneuerung, Straßensanierungen die zentralen örtlichen Themen. Die Diskussion beschäftigte sich hauptsächlich mit den maroden Straßen und der  damit im Zusammenhang stehenden Straßenausbaubeitragssatzung (SAB).

Ein volles Haus gab es am Donnerstag bei der Bürgerversammlung im Gasthaus Rachinger in Bieswang. Aus dem Stadtrat waren neben der kompletten Fraktion der Freien Wähler auch Abordnungen von allen anderen Fraktionen unter den Zuhörern.

Alle sind verhandlungsbereit
„Es funktioniert, wir sind einen Schritt weiter, es wird eine gute Sache für das Industriegebiet und Bieswang“, freute sich Bürgermeister Uwe Sinn bei der Bürgerversammlung im Gasthaus Rachinger in Bieswang.  Angesprochen hat er damit den Neubau der Straße (Spange) die das Industriegebiet mit der Staatsstraße 2387 verbinden soll. Die jüngsten Gespräche des Bürgermeisters mit den betroffenen Grundstückseigentümern waren nach seinen Ausführungen vom Erfolg gekrönt, weil alle beteiligten Grundstückseigentümer Verhandlungsbereitschaft  signalisiert haben. Man habe jetzt eine Trassenführung finden können, die sich  für die beteiligten Grundstücke verträglich gestalten lässt.

Das entscheidende Signal hatte der Stadtrat bereits am 17. 09.2015 gesetzt, indem er einem Antrag des  CSU-Fraktionsvorsitzenden Florian Gallus zustimmte. Gallus hatte beantragt, die Planungsarbeiten für die Spange in Auftrag zu geben und die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Härtefallregelung  nach dem  Finanzausgleichsgesetzes (FAG) abzuprüfen.

Dorferneuerung in Bieswang beginnt
Nach dem Abschluss der Dorferneuerung in Ochsenhart (wir haben berichtet), soll jetzt die die Dorferneuerung in Bieswang mit der längst überfälligen Kanalsanierung in der Hauptstraße beginnen. Rund 2 Millionen Euro soll diese Maßnahme kosten. In Pappenheim läuft derzeit die Kanalsanierung in der Deisingerstraße und in Planung ist die Zusammenführung der Kläranlagen Geislohe, Göhren und Neudorf mit einem Kostenansatz von 1,5 Millionen Euro.

Senioren-Wohneinrichtung
Mitte Oktober 2015 hatten drei Sozialträger dem Pappenheimer  Stadtrat ihre Konzepte für eine Nutzung des Bieswanger Schulhauses vorgestellt. Entschieden hat sich der Stadtrat damals für das Konzept der Diakonie, das ein Seniorenheim mit 12 Räumen für die stationäre Pflege  und einen Bereich für die Tagespflege vorsieht. Bürgermeister Sinn erläuterte die Chronologie der Ereignisse von damals bis heute. Derzeit gehe es darum, belastbare Fakten zu schaffen. Die Planungen sehen vor, das Gebäude zu sanieren, wofür es aus dem Budget der Dorferneuerung 200.000 Euro gibt. In der jüngsten Stadtratssitzung wurde entschieden, einen Aufzug zu planen, der alle drei  Etagen (einschließlich Kellergeschoß) erreichen kann. In gleicher Sitzung war auch das Eternitdach der vormaligen Schule Gegenstand der Beratungen. Dazu war aus den Reihen der Bürger zu erfahren, dass dieses Dach nicht asbestbelastet ist. Die Wellplatten sind schon aus der neueren Generation.
„Es wird kein rentables Geschäft“, stellte Bürgermeister Sinn bei der Bürgerversammlung fest, denn Bauträger für die kostenintensive Umbaumaßnahme ist die Stadt Pappenheim, die später vom Nutzer des Gebäudes Miete erhält.

Fünf marode Straßen
Breiten Raum in der Diskussion nach dem Vortrag des Bürgermeisters nahm die Kategorisierung der Straßen ein. Wie berichtet, hat ein Expertenteam alle Straßen des Pappenheimer Gemeindebereichs in die Klassen 1-3 eingeteilt (Beschreibung der Kategorien siehe unten). Da es bei den Straßen der Kategorie 3 nicht mehr mit einer Oberflächensanierung getan ist, kommt für den Ausbau dieser Straßen die Straßenausbaubeitragssatzung (SAB)zur Anwendung. „Das kann doch nicht sein“, war der Tenor aus der Versammlung. Denn wenn der Straßenbaulastträger die Straßen über Jahrzehnte hinweg verkommen lässt, könne man jetzt nicht die Anlieger über die SAB für diese Nachlässigkeit zur Kasse bitten. Eine alternative Darlegung der SAB aus dem Zuhörerkreis wies darauf hin, dass bei einer Umformulierung der SAB nicht nur die Anlieger sondern alle Grundstückseigentümer am Ort beitragspflichtig werden könnten.

Von 18 begutachteten Straßen in Bieswang sind immerhin 5 Straßen mit der schlechtesten Kategorie 3 bewertet, was natürlich gedanklich sofort die (SAB) auf den Plan ruft. In Gesamtpappenheim gibt es in der Kernstadt 8 Straßen der Kategorie 3 und in Geislohe eine. Wie schon damals bei der Beratung im Stadtrat wurde auch bei der Bürgerversammlung in Bieswang angeregt, insbesondere die mit der Schadensklasse 2 begutachteten Straßen im Focus zu behalten, damit sie nicht in die Kategorie 3 abrutschen.

Kategorisierung der Schadensklassen:
Kategorie 1:
Straße überwiegend in Ordnung, kann längerfristig (länger als 10 Jahre) mit kleinen Ausbesserungen erhalten werden.
Kategorie 2:
Straße sanierungsbedürftig, kann durch abfräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltschicht längerfristig erhalten werden. Die Arbeiten sind innerhalb von maximal 5 Jahren umzusetzen. Es entsteht für die Anlieger keine Beitragspflicht nach der SAB. Die Rangfolge einer Sanierung dieser Straßen soll durch einen Gutachter und einen Beschluss durch den Stadtrat erfolgen.
Kategorie 3:
Straßen dieser Kategorie sind nicht mehr ohne Eingriffe in den Unterbau, die Rinnen oder Borde, zu sanieren. Diese Straßen müssen komplett neu hergestellt werden. Das hat zur Folge, dass die Anlieger über die SAB an den Baukosten beteiligt werden. Soweit es sich dabei um reine Anliegerstraßen handelt, kann der Kostenanteil für die Anlieger bei bis zu 80 % liegen.



Bildungsminister informiert sich in Weißenburg

(LRA) Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle und Landrat Gerhard Wägemann informieren sich über die Ansiedlung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen und der Koordination Archäologische Welterbestätten in Weißenburg

Am vergangenen Freitag wurden Bayerns Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle und der Landrat Gerhard Wägemann in Gunzenhausen von der Leiterin der Landesstelle für nichtstaatliche Museen in Bayern, Dr. Astrid Pellengahr, und dem Koordinator Archäologische Welterbestätten, Dr. Markus Gschwind, über die Fortschritte bei der Ansiedlung ihrer Einrichtungen in Weißenburg informiert. Minister Spaenle und Landrat Wägemann wurden begleitet vom Weißenburgs Oberbürgermeister Jürgen Schröppel, sowie von Landtagsabgeordnetem Manuel Westphal.
Im Rahmen der Behördenverlagerung werden insgesamt rund 150 Arbeitsplätze im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen neu angesiedelt.

„Die neue Außenstelle des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege mit der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern und der Koordination Archäologische Welterbestätten ist ein wichtiger Bestandteil der Behördenverlagerung im Rahmen der Heimatstrategie ,Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015‘. Der Ruf Weißenburgs wie auch des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen wird durch die Ansiedlung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern und die Koordination Archäologische Welterbestätten des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege bayernweit, in Deutschland und darüber hinaus gestärkt“, so Minister Spaenle. Er ergänzte: „Die Ansiedlung geht zügig voran, beide Stellen haben ihre Räumlichkeiten hier in Weißenburg bezogen und ihre Arbeit aufgenommen.“

Das Bayerische Kabinett hatte die Entscheidung über die endgültigen Standorte der Behördenverlagerung erst im Frühjahr 2016 getroffen.
Bereits im Mai 2016 hatte die Gebietsreferentin Dr. Isabel Reindl die Museumsberatung von Weißenburg aus aufgenommen. Und dann erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesstelle in Weißenburg sukzessive.

Im Februar 2017 hat der Koordinator Archäologische Welterbestätten, Dr. Markus Gschwind, seine Tätigkeit in Weißenburg aufgenommen.

Zur Bedeutung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen sagte Minister Spaenle: „Die Landesstelle trägt ganz wesentlich dazu bei, das kulturelle Erbe Bayerns als Spiegel der Geschichte, des Wandels von Gesellschaft und Kultur sowie als Bezugspunkt heimatlicher Identifikation zu bewahren und an künftige Generationen weiterzugeben.“ Die Landesstelle fungiert als zentrale Service-Einrichtung des Freistaats Bayern für über 1.350 kunst- und kulturhistorische Museen, Burgen und Schlösser, archäologische Sammlungen usw. bei Fragen der Museumsarbeit und -pädagogik.

„Mit der Verlagerung der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen und des Limeskoordinators Dr. Markus Gschwind in Weißenburg wird das „Römische Weißenburg“ gestärkt und gewinnt weiter an Strahlkraft und Außenwirkung weit über unsere Landkreisgrenze hinaus.“, freut sich Landrat Gerhard Wägemann.

Die besondere Funktion des Koordinators Archäologische Welterbestätten ergibt sich aus der Aufnahme des bayerischen Limesabschnitts 2005 als Teil der „Grenzen des Römischen Reiches“ zum UNESCO-Welterbe sowie der Aufnahme von drei bayerischen Pfahlbausiedlungen 2011 als Teil des grenzüberschreitenden Welterbes „Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen“.

Foto Landratsamt
(v.l.n.r.)Oberbürgermeister Jürgen Schröppel, Landrat Gerhard Wägemann, Landtagsabgeordneter Manuel Westphal, Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle, Leiterin der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern Dr. Astrid Pellengahr und der Koordinator Archäologische Welterbestätten Dr. Markus Gschwind.

 




Förderung und Bürokratieabbau für Sportvereine

(MdL Westphal) „115 Millionen Euro stehen im Doppelhaushalt 2017/18 für die Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine zur Verfügung – so viel wie noch nie. Davon profitieren auch die Vereine in unserer Region“, freut sich der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal, der auch Mitglied im Landessportbeirat ist. Eine ebenso gute Nachricht: Die Bewilligungsverfahren werden deutlich vereinfacht.

„Förderanträge im Sportstättenbau mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 250.000 Euro unterliegen künftig einem wesentlich einfacheren Bewilligungsverfahren“, erläutert der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal und ergänzt: „Bei Gesamtzuwendungen unter 100.000 Euro werden die Sport- und Schützenvereine beim Sportstättenbau von bisherigen strengen formalen Vorgaben entbunden. Förderfähig sind zukünftig auch Sportstätten, die gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Darüber hinaus werden die Fördersätze für innovative Breiten- und

Leistungssportprojekte der Sportverbände von bisher 50 auf 80 Prozent erhöht.“

Die Neufassung der Sportförderrichtlinien zeigt die hohe Wertschätzung, die der Sport im Freistaat Bayern genießt. „Der Sport wird zielgerichtet und zukunftsorientiert gestärkt“ so Westphal. „Das ist mir als örtlichem Abgeordneten und Mitglied im Landessportbeirat ein großes Anliegen.“




Eine halbe Million Bedarfszuweisung

(LRA) Landrat Gerhard Wägemann konnte am Montag, den 28. November 2016, vom bayerischen Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder den Bescheid über die Bewilligung von Bedarfszuweisungen entgegen nehmen. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhält vom Freistaat Bayern insgesamt 500.000 Euro. Die Übergabe erfolgte in Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, am Dienstsitz in Nürnberg.

„Wir sind sehr froh und dankbar über diese finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern und geben diese unter anderem an die Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiter, indem wir die Kreisumlage im Jahr 2017 günstiger gestalten.“, so Landrat Gerhard Wägemann.

Mit den Bedarfszuweisungen können außergewöhnliche Belastungen von Gemeinden und Landkreisen ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Finanzausgleichs nicht erfasst sind. Regionen mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung oder Strukturschwierigkeiten profitieren insbesondere von diesen Mitteln.

Maßgebende Kriterien für die Vergabe sind unter anderem die Umlagekraft, eine niedrige freie Finanzspanne sowie ein deutlich überproportionaler Einwohnerrückgang, die Entwicklung des Kreisumlagesatzes und besondere Entwicklungen, die sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auswirken.

Ingesamt erhalten im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 175 strukturschwache Kommunen im ländlichen Raum 145 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, davon gehen 8 Millionen Euro nach Mittelfranken.

 




Öffentliche Sitzung schon um 18:00 Uhr

Am Donnerstag, 24.11.2016, um 18:00 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Stadtrates mit folgender Tagesordnung statt:

TOP THEMA
1 Bauanträge
1.1 BA 36/2016 – Errichtung Gartenhäuschen, Bieswang – Isolierte Befreiung
2 Infrastrukturmaßnahme
– Vorstellung der Rummelsberger Anstalten der geplanten Umbau-/ Erweiterungsmaßnahme des Seniorenheims
3 Baurecht
– Beschluss der Höhe des Ablösebetrages für Stellplätze
4 Sanierung der Innenstadt
– Genehmigung der Gesamtplanung der Deisingerstraße
5 Baumaßnahme Sanierung der SW-Insel
5.1 Genehmigung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes
5.2 Antrag von Hr. StR Otters auf Durchführung einer Vermessung     mittels Uferlinienfestsetzungsverfahrens der Altmühl im Bereich der SW Insel
5.3 Information über die Kosten die durch die Verzögerung der Baumaßnahme eintreten
6 Vergaben
6.1 Kanalsanierung Deisingerstr. – archäologische Baubegleitung
6.2 Abbrucharbeiten für die Anwesen Bauhofstraße 3+5
6.3 Abwasseranlage Bieswang – Kanalsanierung Hauptstr. – Vergabe Ing. Planungen
7 Sicherheitsrecht
– Mauern Dr. W.-Kraft Weg
Entscheidung über Ersatzvornahme der Entfernung des Zaunes der Eigentümerin des Nachbargrundstücks
8 Bauleitplanung
– Antrag der Firma Gegg GmbH auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Bieswang
9 Bauleitplanung
– Antrag der Firma Gegg GmbH auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in Bieswang
10 Straßenbaumaßnahmen
– Sanierung der GV Straße Osterdorf – Geislohe – Information
11 Städtebauförderung
-Beschluss des Jahresprogramms 2017 ff.



Interessengemeinschaft will Stadtparkweg schützen

Der Stadtparkweg zwischen EBZ und Stadtparksteg soll nicht, wie vom Stadtrat am 27. Oktober 2016 einstimmig beschlossen asphaltiert werden. Das jedenfalls will die „Interessengemeinschaft zum Schutz unseres Stadtparkweges“. In einem Brief an Bürgermeister und alle Ratsmitglieder soll eine Rücknahme der Entscheidung erreicht werden. Unterschriftenlisten liegen im Atelier Pico Bello und im Schreibwarengeschäft Windisch aus.
Wie berichtet hat bereits vor acht Jahren, am 09.10.2008 hat der Pappenheimer Stadtrat in einen Kampfabstimmung mit 8:7 Stimmen beschlossen, das etwa 200 m langeTeilstück des Stadtparks zwischen EBZ und Stadtparkbrücke zu asphaltieren.
Bei Bekanntwerden dieser Absicht hatte sich damals eine Bürgerinitiative gegründet die 500 Unterschriften gegen die Asphaltierungsabsichten gesammelt hat. Unterschriftslisten sind damals in der Schlossapotheke und in dem Trachtengeschäft Päckert´s ausgelegen.
An 4.12.2008 stand die Asphaltierung des Stadtparkteilstücks erneut auf der Tagesordnung im Pappenheimer Stadtrat. Damals haben sich die Stadträtinnen und Stadträte wegen der Unterschriftenaktion einstimmig dafür ausgesprochen von der Maßnahme Abstand zu nehmen.
Acht  Jahre später, nämlich am 27.10.2016 erfolgte in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der einstimmige Beschluss, die Asphaltierungsarbeiten für das besagte Teilstück des Stadtparks im Zuge weiterer Asphaltierungsmaßnahmen an die Firma Fiegl zu vergeben.
Nun hat sich erneut eine „Interessengemeinschaft zum Schutz unseres Stadtparkweges“ gegründet, die sich in einem offenen Brief an Bürgermeister Sinn und die Stadträte gewendet haben. in diesen Schreiben sind Gründe angeführt, die gegen einen Asphaltierung des Weges sprechen. Die Ratsgemeinschaft wird gebeten Ihre Entscheidung zu überdenken.
Der Brief trägt 36 Unterschriften von Pappenheimer Bürgerinnen und Bürgern, die sich damit gegen eine Asphaltierung aussprechen.
Für alle, die ein Interesse daran haben, dass das beschriebene Wegestück nicht asphaltiert wird, liegen Unterschriftslisten im Atelier Pico Bello und im Schreibwarengeschäft Windisch auf. Beide Geschäfte befinden sich in der Deisingerstraße.

Der offene Brief ist nachfolgend abgedruckt

Interessengemeinschaft zum
Schutz unseres StadtparkwegesHerrn 1. Bürgermeister Uwe Sinn und an die
Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Pappenheim
Marktplatz 1
91788 Pappenheim
                                                                                  Pappenheim, 07.11.2016Asphaltierung Stadtparkweg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

mit großer Bestürzung haben wir von dem Entschluss gelesen, den Stadtparkweg vom Evangelischen Bildungszentrum bis zur Brücke zu asphaltieren.
Bereits im Jahr 2008 hat es diese Überlegungen schon gegeben, doch konnten mit über 500 Unterschriften die damaligen Stadträte von diesem, von der Bevölkerung offensichtlich abgelehnten, Gedanken abgebracht werden.
Als vier Jahre später, im Jahr 2012 davon wieder die Rede war, hat Herr Bürgermeister Sinn Brigitte Durner in einem Telefongespräch versichert, solange er Bürgermeister sei, werde dieser Weg nicht asphaltiert!

Jetzt hat der Stadtrat in der letzten Stadtratssitzung einstimmig für eine Asphaltierung des Weges gestimmt, obwohl allen Stadträten das Protokoll über damalige Sitzung vorlag.
Das Vorhaben wird nun dadurch begründet, dass das Haus Altmühltal eine Asphaltierung begrüßen würde. Etliche Mitarbeiter des Hauses Altmühltal jedoch sind davon nicht begeistert. Auf Nachfrage stimmen viele Mitarbeiter darin ein, dass sich ein Rollstuhl auf dem jetzigen Weg, der durch seine Steine und kleinen Unebenheiten eine natürliche Bremse bildet, ohne Problem schieben lasse. Auf Asphalt bestünde dagegen neben der größeren Anstrengung, einen Rollstuhl auf dem abschüssigen Weg zu halten, eine deutlich erhöhte Rutschgefahr bei Schnee und Eis.
Eine weitere große Sorge gilt vor allem den Bäumen und Pflanzen links und rechts neben dem Weg. Im Winter muss der Weg gestreut und mit Salz enteist werden. Anschließend läuft das Salz mit dem Tauwasser am Hang hinunter, was einen völlig unnötigen Schaden an den Pflanzen nach sich zieht. Zudem heizt Asphalt sich auf, gibt die Wärme nach unten ins Erdreich und lässt bekanntlich vermehrt Wurzeln treiben.

Bäume und Alleen genießen im §29 Bundesnaturschutzgesetz besonderen Schutz. Deshalb haben wir die Untere Naturschutzbehörde über Ihren Entschluss in Kenntnis gesetzt mit der Bitte der Überprüfung.

Der Stadtparkweg wurde mit der Allee übrigens im Jahr 1885 vom Verschönerungsverein angelegt – damals mit dem Ziel, bequeme Fußwege zu schaffen!

Wir bitten Sie eindringlich, den Entschluss zu überdenken.

Mit freundlichen Grüßen

Das Schreiben trägt 36 Unterschriften




quer-Schläger aus Pappenheim

quer – die satirische Magazinsendung des  Bayerischen Fernsehens wird sich am kommenden Donnerstag  der aktuellen Vorgänge um die Inselzufahrt in Pappenheim widmen. Gesendet wird der Beitrag um 20:15 Uhr.

Nach dem Weißenburger Tagblatt, der Süddeutschen Zeitung und der BR Abendschau am Montag wird jetzt auch das kritische, satirische Fernsehmagazin quer über Pappenheim berichten. Dabei wird der Umstand zur Sprache kommen, dass auf der Inselzufahrt 4 m² vom Asphalt befreit und eingezäunt werden sollen. Diese Forderung der Grundstückseigentümerin war nicht zuletzt ein Grund dafür, dass die Oppositionsmehrheit den sofortigen Baubeginn für die Umgestaltung der Stadtwerkeinsel mit ihren 10 Stimmen gegen 5 Stimmen der SPD abgelehnt hat.

Der Münchner Christoph Süß berichtet jeden Donnerstag in seinem kritischen, satirischen Magazin in köstlicher Art und Weise über alles was in Bayern quer läuft. Am kommenden Donnerstag den 10.11.2016 um 20:15 Uhr wird Christoph Süß über einen ganz besonderen „quer-Schläger“ aus Pappenheim zu berichten haben.




Die Insel auf dem Eis

Der Stadtrat hat den sofortigen Baubeginn auf der Stadtwerkeinsel mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Bevor die Baumaschinen kommen sollen nach dem Willen der Oppositionsmehrheit rechtlich belastbare Grenz- und Nutzungsverhältnisse geschaffen werden. Beide Sachverhalte sind auch für die befassten Behörden Neuland und lassen noch einen langen Zeitablauf erwarten.

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Nach der Einzäunung des Teilgrundstücks wird die Zufahrt für die SW-Fahrzeuge nicht mher möglich sein.

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Die Pfele markieren die gesetzten Grenzpunkte

Ein Zaun in der Zufahrt
Wie schon im Juli 2016 berichtet, gibt es neben dem zwischenzeitlich abgesegneten landschaftspflegerischen Begleitplan in erster Linie Fragen und unklare Sachverhalte, bei denen es um Grenzangelegenheiten, Widmungen und Nutzungsrechten geht. Da ist zum einen die Grundstücksspitze von rund 4 m², die vom vormaligen Färberhaus (jetzt zur Pension Hirschen gehörig), in die Zufahrt der Stadtwerkeinsel hineinragt und – so die schriftliche Ankündigung im Auftrag der Grundstückseigentümerin– eingezäunt werden soll. Die Stadt ist schriftlich aufgefordert den Asphaltbelag zu entfernen, damit die Fläche nach dem 31.07.2018 unverzüglich eingefriedet werden kann, steht in dem Schreiben zu lesen.
Wenn es so weit kommt, ist eine Zufahrt mit zweispurigen Kraftfahrzeugen zur Stadtwerkeinsel nicht mehr möglich.

Im anderen Problemfall geht es um das Gewässergrundstück der Altmühl, das als Unterwasser des städtischen E-Werks im Norden an die Insel grenzt. Dort nämlich werden die Grenzpunkte von der Nachbarschaft nicht anerkannt, weshalb der exakte Grenzverlauf wohl nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren festgelegt werden kann.

Entscheidung vor der Diskussion
Schon vor Beginn der Diskussion im Stadtrat was es nach den Ausführungen von 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) auch für die meisten Anwesenden klar, wie das Abstimmungsergebnis aussehen wird, das dann nach einer langen Diskussion auch wie erwartet vorlag.
130412_insel-03Da half es auch nichts dass Amtsleiter Eberle mehrfach betonte, dass wegen des Grenzverlaufs keine Probleme zu erwarten sind. Mit der Maßnahme sei man weit genug von der Grenze entfernt  und alle beteiligten Behörden hätten den bestehenden Grenzverlauf anerkannt. Der Stadtrat dürfe sicher sein, dass man nicht auf fremdem Grund baue stellte Eberle fest. Der 2. Bürgermeister Dietz (FW) hatte vorgeschlagen diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, weil es noch viele Ungereimtheiten und keine Rechtssicherheit im Grenzverlauf gebe. Es sei vieles nicht geklärt und man hinge mit vielen Fragen in der Luft. Trotzdem wurde der Tagesordnungspunkt bis zur Beschlussfassung durchgezogen.

160229_insel-stadtwerke-05Bei der Diskussion wurden mehrere Gründe genannt, weshalb der Beginn der Bauarbeiten nicht unverzüglich beginnen sollte. Zum Thema der Einzäunung im Bereich der Inselzufahrt sehen Stadtverwaltung und Rechtsaufsicht nach einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage nur die Möglichkeit des Grundstücksankaufs oder eines Enteignungsverfahrens. Eine dritte Variante führte FW-Fraktionsführer Walter Otters ins Feld. Er will die bereits früher vorhandenen Überlegungen über einer baulichen Veränderung der Inselzufahrt mittels einer Rampe wieder aufgegriffen wissen. Dies würde die Engstellensituation entschärfen und die Zufahrt zur Insel sicherer machen. Amtsleiter Eberle meinte hierzu, dass Planungen für eine solche Maßnahme zwar vorliegen, aber in die Schublade gelegt wurden, weil die Umsetzung als unbezahlbar eingestuft worden sei.

Uferlinienfestlegungsverfahren
160229_insel-stadtwerke-07Was den Grenzverlauf des Gewässergrundstücks betrifft, so konnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) als Experte deutlich machen, dass nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren ein rechtssicherer Grenzverlauf festgestellt werden kann. Die festgestellten Grenzpunkte – so Hönig – „haben für den  Grenzverlauf des Gewässergrundstücks keinen Wert“. Und hier beginnt das eigentliche Problem. Wie die Verwaltung betonte, war eben dieses Uferlinienfestlegungsverfahren auch bei der Verwaltung von vornherein im Focus, grenzpunktallerdings ist das Verfahren bei den beteiligten Behörden Neuland und keiner weiß ganz genau wer zuständig ist und wie das Uferlinienfestlegungsverfahren genau geht. Ein rechtssicher festgelegter Grenzverlauf sei jedoch Voraussetzung für einen Baubeginn. Man verlange von jedem Bauherrn, dass vor Baubeginn die Grenzen festgelegt sind und so müsse es auch bei Maßnahmen der Stadt sein, forderte der FW-Stadtrat. Gerade bei den anstehenden Rodungen zu Beginn der Bauphase im sensiblen Grenzbereich müsse die Stadt dafür sorgen, dass Klarheit über den Grenzverlauf besteht.

„Wir sind in der gleichen Situation wie in der letzten Sitzung“, stellte Walter Otters fest und fragte nach den Kosten eines Uferlinienfestlegungsverfahren. „Das kann nicht gesagt werden, weil es noch nie jemand gemacht hat“, stellte Amtsleiter Eberle fest und verwies dabei auch auch auf die langen Wartezeiten für Vermessungsverfahren.

Baustelle belastet mehr als erwartet
„Die Baustelle in der Innenstadt tut den Geschäften mehr weh als ich vermutet hätte“, erklärte Holger Wenzel, 3. Bürgermeister und zuständiger Referent für Handel und Gewerbe sek_161016-hoechst-apoth-02in Pappenheim. Er habe festgestellt, dass der Inselparkplatz gut angenommen werde und täglich voll sei. Man solle diese Parkplätze jetzt nicht wegnehmen. Denn „dann ist es ganz aus, wenn die da nicht mehr runterkommen“, prognostizierte Wenzel. Da half es auch nichts, dass eine ausführliche Darstellung des Amtsleiters deutlich machte, dass es von der Pfarrwiese in der Schützenstraße und der Lach aus nicht weiter in die Stadt zu laufen ist als von der Stadtwerkeinsel. Und auf der Lch und der Pfarrwiese gebe es jede Menge freien Parkraum.

Der Beschlussvorschlag zum umgehenden Baubeginn wurde schließlich erwartungsgemäß mit 10 (BL, CSU, FW) zu 5 (SPD) Stimmen abgelehnt.

Bestehen bleibt aber der Ratsbeschluss dass die Umgestaltung der Insel durchgeführt werden soll, das stellte auch Walter Otters nach der Abstimmung fest. Allerdings müsse vor einen Baubeginn wie mehrfach betont wurde Rechtssicherheit über die Grenzen her. Zunächst beantragte Otters, die Kosten für ein Uferlinienfestlegungsverfahren zu erheben und dem Stadtrat bekanntzugeben. Dann erst werden die weiteren Schritte besprochen.




Ladesituation soll entschärft werden

Die Ladesituation in der Bauhofstraße vor dem Firmengelände der Firma Schindler soll entschärft werden. Künftig soll eine ausreichend große Ladezone  Gefahrensituationen vermeiden und die Verkehrssituation entschärfen. Ein entsprechender Antrag vom August 2015 wurde kürzlich im Bauausschuss beraten. Dabei traten unterschiedliche Betrachtungsweisen zur Kostenfrage zutage.

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Der Pkw ist auf dem öffentlichen Parkplatz zwischen den Sperrlinien vorschriftsmäßig geparkt, behindert aber den Ladeverkehr mit großen LKWs.

Mehrmals im Wochenverlauf wird das Metallbauunternehmen Schindler in Pappenheim von großen LKWs  aufgesucht, die entweder schwere und sperrige Lasten bringen oder abholen. Dies hat schon mehrfach zu Verkehrsstauungen geführt. Diese Stauungen, die auch Gefahrensituationen und den Unmut der Verkehrsteilnehmer mit sich bringen treten immer dann auf, wenn der öffentliche Parkplatz zwischen dem Werkstatttor und dem Werkshoftor belegt ist. Dann nämlich muss der LKW für die Ladetätigkeit zwangsläufig in zweiter Reihe auf der  Fahrbahn stehen bis seine Ladetätigkeit abgeschlossen ist.

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Wenn der LKW zur Ladetätigkeit an den rechten Fahrbahnrand fahren kann, entstehen keine Gefahrensituationen und auch die Leichtigkeit des Verkehrs ist gewährleistet.

Das soll jetzt anders werden. Im August 2015 hatte die Firma Schindler bei der Stadt Pappenheim beantragt zwei Parkplätze aufzulösen, damit eine ausreichend große Ladezone zur Verfügung steht. Da es sich um eine Kreisstraße handelt ist für eine Änderung der Verkehrsbeschränkung der Landkreis zuständig, der aber in Absprache mit der Stadt Pappenheim entscheiden will. Über diesen Antrag wurde kürzlich öffentlich im Bauausschuss beraten. Dabei wurde bekannt, dass nach neuestem Stand der Dinge nur noch die Auflösung eines Parkplatzes von der Antragstellerin beantragt wird. Es handelt sich dabei um die Parkfläche, die zwischen den beiden Sperrflächen liegt. Siehe nebenstehendes Bild.

Die Stadt Pappenheim trifft dazu folgende Feststellung:
Aus dem Protokoll der Stadt Pappenheim geht hervor: „StR Satzinger wirft ein mit der Fa. Schindler gesprochen zu haben und diese wohl Stellplätze abgelöst hat. Für Hr. Eberle ist dies nicht nachvollziehbar, da seines Wissens nach in den vergangenen 20 Jahren keine Ablöse durch die Fa. Schindler erfolgt ist. StR Satzinger bittet dies nochmals zu prüfen.“
Auf StR Satzingers Frage, ob denn nun Parkplätze abgelöst wurden, hat Amtsleiter Eberle geantwortet, dass dies ohne Recherche nicht sofort gesichert beantwortet werden kann, in den letzten 20 Jahren aber sicher nicht erfolgte.

Zu einer starken Verärgerung haben bei der Antragstellerin die Aussagen der Verwaltung geführt, dass sich in diesem Fall zuerst die Frage der Parkplatzablöse stelle. Denn soweit der Verwaltung bekannt habe die Firma in bisher keine Parkplätze abgelöst. Außerdem sei aus Sicht der Verwaltung darauf zu achten, dass der Präzedenzfall Nachfolgeanträge für andere Geschäfte wie Post und Bäcker, Apotheke, Arzt nach sich ziehen kann.  .

Auf die Aussage man habe noch keine Parkplätze abgelöst hat die Antragstellerin reagiert. Sie legte eine Vereinbarung zwischen der Firma Schindler und der Stadt Pappenheim aus dem Jahre 1987 über die Ablöse von drei Parkplätzen vor und auch gleich noch den Beleg dafür, dass die Ablösesumme in Höhe von 2.000 DM pro Parkplatz tatsächlich bezahlt ist.

In einem Schreiben an Bürgermeister Sinn hat die Antragstellerin zudem die aktuelle Problematik noch einmal ausführlich erklärt und auch mitgeteilt, dass sie die Ausführungen der Verwaltung als Unterstellung und Beleidigung wertet.

Auch über die Tatsache, dass die Sitzungsvorlagen erst gut eineinhalb Stunden vor Sitzungsbeginn den Bauausschussmitgliedern zugegangen sind, bemängelt die Antragstellerin. Die späte Zustellung der Sitzungsunterlagen  wurde im Verlauf der Sitzung auch  von Stadtrat Karl Satzinger bemängelt.

In der Sache sprachen sich Friedrich Obenöder (CSU) Karl Satzinger (BGL) und Günther Rusam dafür aus, dem Antrag der Firma Schindler zu entsprechen. Obernöder regte an, dass sich der Bauausschuss für die Auflösung des Parkplatzes ausspricht. „Wie das rechtlich gehandhabt wird ist Sache der Verwaltung“ meinte Obernöder.

Die Stadtverwaltung wird nun dem Landratsamt vorschlagen, den Parkplatz aufzulösen. Ob und wann die Auflösung des Parkplatzes in die Tat umgesetzt wird bleibt abzuwarten.




Freistaat stärkt Rechte ehrenamtlicher Helfer

(MdL M. Westphal) Der Freistaat Bayern weitet Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche für ehrenamtliche Einsatzkräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen aus, dies wurde in der gestrigen (14.06.2016) Kabinettssitzung beschlossen.

Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden – und das unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Auf eine entsprechende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes verständigte sich gestern das Kabinett. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet.

Manuel Westphal MdL„Ich begrüße es, dass zukünftig mit dieser Gesetzesänderung auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistung kommen, die beispielsweise die Verpflegung und Betreuung für Menschen in einem Unglücksfall übernehmen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

„Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden“, so der Abgeordnete Manuel Westphal.

Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden oder es sich um sogenannte zeitkritische Rettungseinsätze handelte, z.B. bei Einsätzen in der Notfallrettung.

„Damit kommt der Freistaat vor allem dem Bedarf des Bayerischen Roten Kreuzes entgegen“, betonte Westphal. Die Helfergleichstellung berücksichtige gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie auch die Rechte der Arbeitgeber sowie die finanziellen Belange des Staates. „Die künftige Regelung gewährleistet uns ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der Größe des Schadensereignisses“, so der Abgeordnete.




DIE LINKE gründet Verbund-Ortsverband Altmühltal

(Die Linke) Für den südlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat die Partei DIE LINKE ihren ersten Verbund-Ortsverband Altmühltal gegründet. Dazu zählen die Linken die Gemeinden Treuchtlingen, Langenaltheim, Pappenheim und Solnhofen. Als Sprecherin wurde die 38-jährige Wirtschaftsingenieurin Rahima Peköz aus Solnhofen gewählt. Als Hauptredner sprach der Landesgeschäftsführer der Linken in Bayern, Ates Gürpinar.

Der Kreisverband der Linken umfasst ein riesiges Gebiet. Die Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen und Ansbach Land sowie die kreisfreie Stadt Ansbach gehören dazu. Diese Flächen wollen betreut werden. Im hiesigen Landkreis gibt es deshalb schon Ortsverbände in Gunzenhausen und Weißenburg. In den anderen Landkreiskommunen jedoch haben die Linken bisher nicht genug Mitglieder gehabt, um weitere Parteistrukturen zu schaffen. Diese Schwäche wollen die Linken nun mit der Initiierung von Verbund-Ortsverbänden angehen, sprich mehrere benachbarte Kommunen werden einfach zusammen gefasst und bilden Basisorganisationen.

Die einstimmig gewählte Sprecherin betonte, dass inhaltliches und politisches Arbeiten sowie der Aufbau der Partei vor Ort vorrangige Ziele sind. In einem ersten Schritt gelte es die Mitgliedergewinnung im südichen Landkreis zu forcieren. Als Namen der neuen interkommunalen Parteistruktur einigten sich die anwesenden Mitglieder und Symphatisanten auf DIE LINKE. Ortsverband Altmühltal.

Zur Gründungsveranstaltung im Hotel-Gasthof zur Sonne in Pappenheim waren neben Parteimitgliedern als Tages- und Wahlleitung der Kreissprecher Erkan Dinar aktiv beteiligt. Als ein sehr positives Zeichen wertet auch der Kreisvorstand die Gründung. Als Hauptredner stellte der bayerische Landesgeschäftsführer der Linken Ates Gürpinar die derzeitigen politischen Schwerpunkte und Kampagne vor.

Das nächste Treffen findet am 16. Juni um 19 Uhr im Hotel Gasthof Rose in Langenaltheim statt. Referieren wird dabei zum Thema „TTIP – Mögliche Auswirkungen auf die öffentliche Daseinsvorsorge und Stand der Auseinandersetzung“ der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg aus Ansbach. Die Bevölkerung ist dazu herzlichst eingeladen.

Foto: Die Linke