Die Insel auf dem Eis

Der Stadtrat hat den sofortigen Baubeginn auf der Stadtwerkeinsel mit 10:5 Stimmen abgelehnt. Bevor die Baumaschinen kommen sollen nach dem Willen der Oppositionsmehrheit rechtlich belastbare Grenz- und Nutzungsverhältnisse geschaffen werden. Beide Sachverhalte sind auch für die befassten Behörden Neuland und lassen noch einen langen Zeitablauf erwarten.

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Nach der Einzäunung des Teilgrundstücks wird die Zufahrt für die SW-Fahrzeuge nicht mher möglich sein.

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Die Pfele markieren die gesetzten Grenzpunkte

Ein Zaun in der Zufahrt
Wie schon im Juli 2016 berichtet, gibt es neben dem zwischenzeitlich abgesegneten landschaftspflegerischen Begleitplan in erster Linie Fragen und unklare Sachverhalte, bei denen es um Grenzangelegenheiten, Widmungen und Nutzungsrechten geht. Da ist zum einen die Grundstücksspitze von rund 4 m², die vom vormaligen Färberhaus (jetzt zur Pension Hirschen gehörig), in die Zufahrt der Stadtwerkeinsel hineinragt und – so die schriftliche Ankündigung im Auftrag der Grundstückseigentümerin– eingezäunt werden soll. Die Stadt ist schriftlich aufgefordert den Asphaltbelag zu entfernen, damit die Fläche nach dem 31.07.2018 unverzüglich eingefriedet werden kann, steht in dem Schreiben zu lesen.
Wenn es so weit kommt, ist eine Zufahrt mit zweispurigen Kraftfahrzeugen zur Stadtwerkeinsel nicht mehr möglich.

Im anderen Problemfall geht es um das Gewässergrundstück der Altmühl, das als Unterwasser des städtischen E-Werks im Norden an die Insel grenzt. Dort nämlich werden die Grenzpunkte von der Nachbarschaft nicht anerkannt, weshalb der exakte Grenzverlauf wohl nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren festgelegt werden kann.

Entscheidung vor der Diskussion
Schon vor Beginn der Diskussion im Stadtrat was es nach den Ausführungen von 2. Bürgermeister Claus Dietz (FW) auch für die meisten Anwesenden klar, wie das Abstimmungsergebnis aussehen wird, das dann nach einer langen Diskussion auch wie erwartet vorlag.
130412_insel-03Da half es auch nichts dass Amtsleiter Eberle mehrfach betonte, dass wegen des Grenzverlaufs keine Probleme zu erwarten sind. Mit der Maßnahme sei man weit genug von der Grenze entfernt  und alle beteiligten Behörden hätten den bestehenden Grenzverlauf anerkannt. Der Stadtrat dürfe sicher sein, dass man nicht auf fremdem Grund baue stellte Eberle fest. Der 2. Bürgermeister Dietz (FW) hatte vorgeschlagen diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, weil es noch viele Ungereimtheiten und keine Rechtssicherheit im Grenzverlauf gebe. Es sei vieles nicht geklärt und man hinge mit vielen Fragen in der Luft. Trotzdem wurde der Tagesordnungspunkt bis zur Beschlussfassung durchgezogen.

160229_insel-stadtwerke-05Bei der Diskussion wurden mehrere Gründe genannt, weshalb der Beginn der Bauarbeiten nicht unverzüglich beginnen sollte. Zum Thema der Einzäunung im Bereich der Inselzufahrt sehen Stadtverwaltung und Rechtsaufsicht nach einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage nur die Möglichkeit des Grundstücksankaufs oder eines Enteignungsverfahrens. Eine dritte Variante führte FW-Fraktionsführer Walter Otters ins Feld. Er will die bereits früher vorhandenen Überlegungen über einer baulichen Veränderung der Inselzufahrt mittels einer Rampe wieder aufgegriffen wissen. Dies würde die Engstellensituation entschärfen und die Zufahrt zur Insel sicherer machen. Amtsleiter Eberle meinte hierzu, dass Planungen für eine solche Maßnahme zwar vorliegen, aber in die Schublade gelegt wurden, weil die Umsetzung als unbezahlbar eingestuft worden sei.

Uferlinienfestlegungsverfahren
160229_insel-stadtwerke-07Was den Grenzverlauf des Gewässergrundstücks betrifft, so konnte Stadtrat Friedrich Hönig (FW) als Experte deutlich machen, dass nur durch ein Uferlinienfestlegungsverfahren ein rechtssicherer Grenzverlauf festgestellt werden kann. Die festgestellten Grenzpunkte – so Hönig – „haben für den  Grenzverlauf des Gewässergrundstücks keinen Wert“. Und hier beginnt das eigentliche Problem. Wie die Verwaltung betonte, war eben dieses Uferlinienfestlegungsverfahren auch bei der Verwaltung von vornherein im Focus, grenzpunktallerdings ist das Verfahren bei den beteiligten Behörden Neuland und keiner weiß ganz genau wer zuständig ist und wie das Uferlinienfestlegungsverfahren genau geht. Ein rechtssicher festgelegter Grenzverlauf sei jedoch Voraussetzung für einen Baubeginn. Man verlange von jedem Bauherrn, dass vor Baubeginn die Grenzen festgelegt sind und so müsse es auch bei Maßnahmen der Stadt sein, forderte der FW-Stadtrat. Gerade bei den anstehenden Rodungen zu Beginn der Bauphase im sensiblen Grenzbereich müsse die Stadt dafür sorgen, dass Klarheit über den Grenzverlauf besteht.

„Wir sind in der gleichen Situation wie in der letzten Sitzung“, stellte Walter Otters fest und fragte nach den Kosten eines Uferlinienfestlegungsverfahren. „Das kann nicht gesagt werden, weil es noch nie jemand gemacht hat“, stellte Amtsleiter Eberle fest und verwies dabei auch auch auf die langen Wartezeiten für Vermessungsverfahren.

Baustelle belastet mehr als erwartet
„Die Baustelle in der Innenstadt tut den Geschäften mehr weh als ich vermutet hätte“, erklärte Holger Wenzel, 3. Bürgermeister und zuständiger Referent für Handel und Gewerbe sek_161016-hoechst-apoth-02in Pappenheim. Er habe festgestellt, dass der Inselparkplatz gut angenommen werde und täglich voll sei. Man solle diese Parkplätze jetzt nicht wegnehmen. Denn „dann ist es ganz aus, wenn die da nicht mehr runterkommen“, prognostizierte Wenzel. Da half es auch nichts, dass eine ausführliche Darstellung des Amtsleiters deutlich machte, dass es von der Pfarrwiese in der Schützenstraße und der Lach aus nicht weiter in die Stadt zu laufen ist als von der Stadtwerkeinsel. Und auf der Lch und der Pfarrwiese gebe es jede Menge freien Parkraum.

Der Beschlussvorschlag zum umgehenden Baubeginn wurde schließlich erwartungsgemäß mit 10 (BL, CSU, FW) zu 5 (SPD) Stimmen abgelehnt.

Bestehen bleibt aber der Ratsbeschluss dass die Umgestaltung der Insel durchgeführt werden soll, das stellte auch Walter Otters nach der Abstimmung fest. Allerdings müsse vor einen Baubeginn wie mehrfach betont wurde Rechtssicherheit über die Grenzen her. Zunächst beantragte Otters, die Kosten für ein Uferlinienfestlegungsverfahren zu erheben und dem Stadtrat bekanntzugeben. Dann erst werden die weiteren Schritte besprochen.




Ladesituation soll entschärft werden

Die Ladesituation in der Bauhofstraße vor dem Firmengelände der Firma Schindler soll entschärft werden. Künftig soll eine ausreichend große Ladezone  Gefahrensituationen vermeiden und die Verkehrssituation entschärfen. Ein entsprechender Antrag vom August 2015 wurde kürzlich im Bauausschuss beraten. Dabei traten unterschiedliche Betrachtungsweisen zur Kostenfrage zutage.

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Der Pkw ist auf dem öffentlichen Parkplatz zwischen den Sperrlinien vorschriftsmäßig geparkt, behindert aber den Ladeverkehr mit großen LKWs.

Mehrmals im Wochenverlauf wird das Metallbauunternehmen Schindler in Pappenheim von großen LKWs  aufgesucht, die entweder schwere und sperrige Lasten bringen oder abholen. Dies hat schon mehrfach zu Verkehrsstauungen geführt. Diese Stauungen, die auch Gefahrensituationen und den Unmut der Verkehrsteilnehmer mit sich bringen treten immer dann auf, wenn der öffentliche Parkplatz zwischen dem Werkstatttor und dem Werkshoftor belegt ist. Dann nämlich muss der LKW für die Ladetätigkeit zwangsläufig in zweiter Reihe auf der  Fahrbahn stehen bis seine Ladetätigkeit abgeschlossen ist.

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Wenn der LKW zur Ladetätigkeit an den rechten Fahrbahnrand fahren kann, entstehen keine Gefahrensituationen und auch die Leichtigkeit des Verkehrs ist gewährleistet.

Das soll jetzt anders werden. Im August 2015 hatte die Firma Schindler bei der Stadt Pappenheim beantragt zwei Parkplätze aufzulösen, damit eine ausreichend große Ladezone zur Verfügung steht. Da es sich um eine Kreisstraße handelt ist für eine Änderung der Verkehrsbeschränkung der Landkreis zuständig, der aber in Absprache mit der Stadt Pappenheim entscheiden will. Über diesen Antrag wurde kürzlich öffentlich im Bauausschuss beraten. Dabei wurde bekannt, dass nach neuestem Stand der Dinge nur noch die Auflösung eines Parkplatzes von der Antragstellerin beantragt wird. Es handelt sich dabei um die Parkfläche, die zwischen den beiden Sperrflächen liegt. Siehe nebenstehendes Bild.

Die Stadt Pappenheim trifft dazu folgende Feststellung:
Aus dem Protokoll der Stadt Pappenheim geht hervor: “StR Satzinger wirft ein mit der Fa. Schindler gesprochen zu haben und diese wohl Stellplätze abgelöst hat. Für Hr. Eberle ist dies nicht nachvollziehbar, da seines Wissens nach in den vergangenen 20 Jahren keine Ablöse durch die Fa. Schindler erfolgt ist. StR Satzinger bittet dies nochmals zu prüfen.”
Auf StR Satzingers Frage, ob denn nun Parkplätze abgelöst wurden, hat Amtsleiter Eberle geantwortet, dass dies ohne Recherche nicht sofort gesichert beantwortet werden kann, in den letzten 20 Jahren aber sicher nicht erfolgte.

Zu einer starken Verärgerung haben bei der Antragstellerin die Aussagen der Verwaltung geführt, dass sich in diesem Fall zuerst die Frage der Parkplatzablöse stelle. Denn soweit der Verwaltung bekannt habe die Firma in bisher keine Parkplätze abgelöst. Außerdem sei aus Sicht der Verwaltung darauf zu achten, dass der Präzedenzfall Nachfolgeanträge für andere Geschäfte wie Post und Bäcker, Apotheke, Arzt nach sich ziehen kann.  .

Auf die Aussage man habe noch keine Parkplätze abgelöst hat die Antragstellerin reagiert. Sie legte eine Vereinbarung zwischen der Firma Schindler und der Stadt Pappenheim aus dem Jahre 1987 über die Ablöse von drei Parkplätzen vor und auch gleich noch den Beleg dafür, dass die Ablösesumme in Höhe von 2.000 DM pro Parkplatz tatsächlich bezahlt ist.

In einem Schreiben an Bürgermeister Sinn hat die Antragstellerin zudem die aktuelle Problematik noch einmal ausführlich erklärt und auch mitgeteilt, dass sie die Ausführungen der Verwaltung als Unterstellung und Beleidigung wertet.

Auch über die Tatsache, dass die Sitzungsvorlagen erst gut eineinhalb Stunden vor Sitzungsbeginn den Bauausschussmitgliedern zugegangen sind, bemängelt die Antragstellerin. Die späte Zustellung der Sitzungsunterlagen  wurde im Verlauf der Sitzung auch  von Stadtrat Karl Satzinger bemängelt.

In der Sache sprachen sich Friedrich Obenöder (CSU) Karl Satzinger (BGL) und Günther Rusam dafür aus, dem Antrag der Firma Schindler zu entsprechen. Obernöder regte an, dass sich der Bauausschuss für die Auflösung des Parkplatzes ausspricht. „Wie das rechtlich gehandhabt wird ist Sache der Verwaltung“ meinte Obernöder.

Die Stadtverwaltung wird nun dem Landratsamt vorschlagen, den Parkplatz aufzulösen. Ob und wann die Auflösung des Parkplatzes in die Tat umgesetzt wird bleibt abzuwarten.




Freistaat stärkt Rechte ehrenamtlicher Helfer

(MdL M. Westphal) Der Freistaat Bayern weitet Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche für ehrenamtliche Einsatzkräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen aus, dies wurde in der gestrigen (14.06.2016) Kabinettssitzung beschlossen.

Künftig sollen ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen einen Anspruch darauf haben, im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit bei voller Entgeltfortzahlung freigestellt zu werden – und das unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt. Auf eine entsprechende Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes verständigte sich gestern das Kabinett. Der Gesetzentwurf wird nun den Verbänden zur Anhörung zugeleitet.

Manuel Westphal MdL„Ich begrüße es, dass zukünftig mit dieser Gesetzesänderung auch Ehrenamtliche in den Genuss dieser Leistung kommen, die beispielsweise die Verpflegung und Betreuung für Menschen in einem Unglücksfall übernehmen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Manuel Westphal.

Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen von der jeweiligen Integrierten Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

„Damit sollen diese ehrenamtlichen Einsatzkräfte den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren umfassend gleichgestellt werden“, so der Abgeordnete Manuel Westphal.

Bislang haben Unterstützungskräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen nur dann Ansprüche auf Freistellung und Entgeltfortzahlung, wenn sie von der jeweiligen Integrierten Leitstelle bei Katastrophen oder einem Massenanfall von Verletzten alarmiert werden oder es sich um sogenannte zeitkritische Rettungseinsätze handelte, z.B. bei Einsätzen in der Notfallrettung.

„Damit kommt der Freistaat vor allem dem Bedarf des Bayerischen Roten Kreuzes entgegen“, betonte Westphal. Die Helfergleichstellung berücksichtige gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wie auch die Rechte der Arbeitgeber sowie die finanziellen Belange des Staates. „Die künftige Regelung gewährleistet uns ein ausreichendes Einsatzkräftepotenzial, unabhängig von der Größe des Schadensereignisses“, so der Abgeordnete.




DIE LINKE gründet Verbund-Ortsverband Altmühltal

(Die Linke) Für den südlichen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat die Partei DIE LINKE ihren ersten Verbund-Ortsverband Altmühltal gegründet. Dazu zählen die Linken die Gemeinden Treuchtlingen, Langenaltheim, Pappenheim und Solnhofen. Als Sprecherin wurde die 38-jährige Wirtschaftsingenieurin Rahima Peköz aus Solnhofen gewählt. Als Hauptredner sprach der Landesgeschäftsführer der Linken in Bayern, Ates Gürpinar.

Der Kreisverband der Linken umfasst ein riesiges Gebiet. Die Landkreise Weißenburg-Gunzenhausen und Ansbach Land sowie die kreisfreie Stadt Ansbach gehören dazu. Diese Flächen wollen betreut werden. Im hiesigen Landkreis gibt es deshalb schon Ortsverbände in Gunzenhausen und Weißenburg. In den anderen Landkreiskommunen jedoch haben die Linken bisher nicht genug Mitglieder gehabt, um weitere Parteistrukturen zu schaffen. Diese Schwäche wollen die Linken nun mit der Initiierung von Verbund-Ortsverbänden angehen, sprich mehrere benachbarte Kommunen werden einfach zusammen gefasst und bilden Basisorganisationen.

Die einstimmig gewählte Sprecherin betonte, dass inhaltliches und politisches Arbeiten sowie der Aufbau der Partei vor Ort vorrangige Ziele sind. In einem ersten Schritt gelte es die Mitgliedergewinnung im südichen Landkreis zu forcieren. Als Namen der neuen interkommunalen Parteistruktur einigten sich die anwesenden Mitglieder und Symphatisanten auf DIE LINKE. Ortsverband Altmühltal.

Zur Gründungsveranstaltung im Hotel-Gasthof zur Sonne in Pappenheim waren neben Parteimitgliedern als Tages- und Wahlleitung der Kreissprecher Erkan Dinar aktiv beteiligt. Als ein sehr positives Zeichen wertet auch der Kreisvorstand die Gründung. Als Hauptredner stellte der bayerische Landesgeschäftsführer der Linken Ates Gürpinar die derzeitigen politischen Schwerpunkte und Kampagne vor.

Das nächste Treffen findet am 16. Juni um 19 Uhr im Hotel Gasthof Rose in Langenaltheim statt. Referieren wird dabei zum Thema “TTIP – Mögliche Auswirkungen auf die öffentliche Daseinsvorsorge und Stand der Auseinandersetzung” der Bundestagsabgeordnete Harald Weinberg aus Ansbach. Die Bevölkerung ist dazu herzlichst eingeladen.

Foto: Die Linke




Pappenheim erhält 300.000 Euro für Grundschulsanierung

Gute Nachrichten gibt es auch für Pappenheim aus dem Bayerischen Landtag. Unter den  Kommunen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die eine staatliche Förderung für ihre Hochbaumaßnahmen erhalten werden ist auch die Stadt Pappenheim. Das teilen die Landtagsabgeordneten Manuel Westphal (CSU) und Stefan Schuster (SPD) zeitgleich mit. Die Bewilligungen wurden am 15.04.2016 dem Bayerischen Landtag bekannt gegeben. Bei den Geldern handelt es sich um Mittel im Rahmen des bayerischen kommunalen Finanzausgleichs nach Art. 10 Finanzausgleichsgesetz (FAG), mit denen der kommunale Hochbau gefördert wird.

Die Stadt Pappenheim erhält für Teilsanierungsmaßnahmen an der Grundschule 300.000 Euro.

Insgesamt kommt den Landreis Weißenburg-Gunzenhausen eine Förderung von 4,92 Mio. Euro für neun Projekte im Landkreis zu. „Damit übersteigen diese Zuwendungen, die vor allem der Bildung und Betreuung unserer Kinder nützen, das bereits hohe Vorjahresniveau um fast 1,2 Mio. Euro“, freut sich Manuel Westphal.

Der SPD-Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Stefan Schuster  hält diese staatlichen Zuschüsse für unverzichtbar zur Stärkung der kommunalen Investitionen.

Empfänger der staatlichen Zuweisungen nach Art. 10 FAG sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt.

Förderfähig im Rahmen des Art. 10 FAG sind

  • Schulen (einschließlich schulischer Sportanlagen),
  • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte und Häuser für Kinder),
  • sonstige öffentliche Einrichtungen (kommunale Theater- und Konzertsaalbauten).

Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.

Die Zuwendungen gehen im Einzelnen aus der nachfolgenden Tabelle hervor.

Gemeinde Alesheim Umfangreiche Teilsanierung der Grundschule Alesheim 25.000

Stadt
Gunzenhausen

Neubau der Kindertagesstätte “Spatzennest” in Unterwurmbach

40.000
Stadt
Pappenheim
Teilsanierungsmaßnahmen an der Grundschule 300.000
Stadt
Treuchtlingen
Generalsanierung der Grundschule Hahnenkammstraße 8; Bauabschnitte I und II 890.000
Stadt
Weißenburg i.Bay.
Brandschutzertüchtigung und Generalsanierung der Zentralschule (Grundschule); Bauabschnitt I 230.000
Stadt
Weißenburg i.Bay.
Ersatzneubau mit Mensa, Schulküche, Ganztags-schulräumen sowie Fach- und Klassenräumen der Mittelschule “Am Seeweiher” 2.000.000
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Umbau für Verköstigung und ganztägige Betreuung, sowie Erweiterung der Werkstätten (Bautechnik) des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Gunzenhausen 560.000
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Umbau und erstmalige Einrichtung eines Schülerwohnheimes der staatlichen Berufsschule in Gunzenhausen 53.000
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Erweiterung und Umbau der Staatlichen Realschule Weißenburg 820.000

 




Notfallplan sieht 120 Flüchtlinge in der Zweifachturnhalle der Senefelderschule vor

Im Rahmen eines Notfallplanes wird die Zweifachturnhalle in der Senefelderschule in Treuchtlingen als kurzfristige Notunterkunft für bis zu 120 Flüchtlinge bereitgestellt. Spätestens mit Beginn der zweiten Schulwoche soll die Halle wieder für den Schulbetrieb zur Verfügung stehen. Wohngelegenheiten für langfristigen Aufenthalt werden weiterhin dringend gesucht.

„Wir haben eine extrem schwierige Lage und es wird wohl noch dramatischer werden“, stellte Landrat Gerhard Wägemann bei einem Pressegespräch fest. Die mit der Flüchtlingsproblematik befassten Mitarbeiter des Landratsamtes arbeiten am Limit und ein Licht am Ende des Tunnels sei lange noch nicht in Sicht. Die Sammelunterkunft an der Pleinfelder Mackenmühle sei mit 300 Flüchtlingen bis auf den letzten Platz ausgelastet, machte Sebastian Münch, Leiter des Sozialamtes beim Landratsamt deutlich.

Angesichts des anhaltenden Flüchtlingsstroms habe die Regierung von Mittelfranken Ihre Landkreise um Einsatzbereitschaft für das Wochenende gebeten, um kurzfristig Flüchtlinge aufnehmen zu können, so Karin Vedder, Leiterin der Abteilung für kommunale und soziale Angelegenheiten. Noch weiß man nicht, ob am Wochenende weitere Flüchtlinge an den Landkreis Weißenburg Gunzenhausen zur Erstaufnahme in einer Notunterkunft zugewiesen werden. Sollte das aber der Fall sein so ist man gerüstet. In der Zweifachturnhalle der Senefelderschule sollen bei Bedarf 120 Flüchtlinge eine Notunterkunft auf Matratzenlagern finden. Die Vorbereitungen sind getroffen , THW und BRK und der Bauhof des Landkreises stehen bereit kurzfristig Matratzen und Decken zu liefern, für die Ernährung der Flüchtlinge zu sorgen und die medizinische Grundversorgung zu sichern.

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Seeweiherturnhalle Weißenburg: Soll als Notunterkunft für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden.

Dabei kann es sich – so Landrat Gerhard Wägemann – aber nur um eine kurzfristige Notunterbringung der Flüchtlinge für ein bis zwei Nächte, maximal eine Woche handeln. Denn die Zweifachturnhalle hat einen nicht verschließbaren Zugang zum Schulgebäude und ist deshalb für eine längerfristige Notunterkunft nicht geeignet. Spätestens zu Beginn der zweiten Schulwoche soll die Turnhalle wieder frei gemacht werden. Sollten die Flüchtlinge im Landkreis verbleiben und nicht in andere Bundesländer weitergeleitet werden, so ist voraussichtlich die Großturnhalle am Seeweiher in Weißenburg ihr nächstes Notquartier. Dort müssen allerdings bis zum Einzug der Flüchtlinge noch einige Baumaßnahmen zum Brandschutz durchgeführt werden, die aber- so der Landrat – innerhalb einer Woche leistbar sind.

Dringend gesucht werden vom Landkreis nach wie vor Unterkünfte in denen mit Bleiberecht ausgestattete Flüchtlinge längerfristig wohnen können. Der kürzliche Aufruf des Landratsamtes hat zwar einige Angebote erbracht, aber angesichts der hohen Flüchtlingszahlen ist der Landkreis weiterhin auf der Suche nach Unterkünften für den längeren Aufenthalt. Wer eine Immobilie zur Verfügung stellen möchte sollte diese vorzugsweise per E-Mail mit einer möglichst genauen Beschreibung, eventuell mit Plänen und Fotos anbieten, denn die Telefone sind stark belastet und die Mitarbeiter haben wenig Zeit für klärende Telefonate.

Die E-Mail Adresse für Hilfsangebote aller Art lautet: asyl.leist@landkreis-wug.de

 




Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 17. September 2015 tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses zu einer öffentlichen  Sitzung zusammen.  Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt.

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Inhalt

01 Bauanträge
a)    BA 29/2015 – Errichtung eines Kälberstalls, Gem. Bieswang
b)   BA 30/2015 – Neubau Bioputenstall, Nutzungsänderung Maschinenhalle, Gem. Osterdorf
02 Infrastrukturmaßnahmen:
Antrag von StR Gallus auf „Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Umgehungsstraße/ Gewerbegebietsanbindung an die ST 2387“ in Bieswang
03 Verkehrsrecht:
Beschluss der Einleitung eines Verfahrens zur Entziehung der Widmung als öffentl. Ortsstraße des südlichen Teils (ca. 150 m) des „Übermatzhofener Weges“
04 Bauangelegenheiten:
a) Antrag von StR Satzinger vom 12.07.15 auf Erwerb von Baulandflächen auf der Stöß II
b) Vorstellung und Beschluss der Erschließungsplanung des Büros VNI für das Baugebiet „Am Schlägle“ in Geislohe
05 Ortsrecht:
a) Erlass einer Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der St. Pappenheim
b) Korrektur des Beschlusses vom 25.03.14 hinsichtlich des Erlasszeitpunktes der Änderungssatzung der BGS-EWS vom 05.05.14
06 Bildungseinrichtung EHP:
Vorstellung und Beschlussfassung des neuen Projekts im Europäischen Haus Pappenheim

 




Nur ein Antrag aus dem Landkreis

Der mittelfränkische Landtagsabgeordnete Schuster empfiehlt, die Möglichkeit der Förderungen über den Kulturfonds Bayern rege zu nutzen. Verteilung der Mittel spiegelt weitgehend die Antragssituation wider. Mittelfranken hat die rote Laterne.

Mit dem Kulturfonds gibt die Bayerische Staatsregierung wichtige Impulse zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur im Freistaat. Der Kulturfonds wurde 1996 eingerichtet und gibt wichtige Impulse für kulturelle Einrichtungen. Daraus können jährlich kulturelle Investitionen und Projekte gefördert werden, die überregionale Bedeutung haben, ob im professionellen oder im Amateurbereich. Mittelfranken bekommt laut Schuster insgesamt  241.900 Euro, das entspricht einem Anteil von knapp 4 % Prozent an der gesamten Fördersumme für Bayern. Beantragt werden können Fördermittel für Maßnahmen im Bereich Theater, Museen, Zeitgenössische Kunst, Musikpflege, Laienmusik, Heimatpflege, Internationaler Ideenaustausch und sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Auch Kulturzentren, Archive, Bibliotheken sind dabei. Bei der Vergabe der Mittel wird großer Wert auf die inhaltliche Qualität und Nutzen für die Region gelegt.

Regionale Verteilung
Die Verteilung der Mittel auf die Regierungsbezirke spiegelt weitgehend die Antragssituation wider. An erster Stelle liegt der Regierungsbezirk Oberfranken mit 32,1 %, dagegen liegt Mittelfranken mit knapp 4 % an letzter Stelle. Aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gab es nur einen Antrag.

Der mittelfränkische Landtagsabgeordnete Schuster empfiehlt, die Möglichkeit der Förderungen über den Kulturfonds rege zu nutzen. Die Internetadresse

http://www.km.bayern.de/ministerium/foerderung/kunst/kulturfonds-bayern.html

gibt hier wertvolle Hinweise auf die Fördervoraussetzungen und Förderverfahren.




Öffentliche Sitzung des Stadtrates

Am Donnerstag, 02. Juli 2015, tritt der Stadtrat um 19:00 Uhr zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Sitzungsort ist der Sitzungssaal des Rathauses oder der Bürgersaal im EHP. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung ist nachfolgend abgedruckt.

ÖFFENTLICHER Teil der Sitzung

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Inhalt

01 Bauanträgea)  BA 22/2015 – Ponos Roger, Pappenheim – Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
02 Finanzangelegenheiten
a) Haushalt Hofana Stiftung

aa) Jahresrechnung 2014
ab) Haushaltssatzung 2015

b)  Haushalt Stadt Pappenheim

ba) Jahresrechnung 2014
bb) Haushaltssatzung 2015

03 Feuerwehrwesen  a) Einrichtung einer Kleiderkammer
b) Ersatzbeschaffung Mehrzweckfahrzeug
c) Anpassung der Dienstunfallversicherung
04 Straßenunterhalt/ Baumaßnahmen a)  Entscheidung über  Sanierung eines Teilstücks der GV-Straße Geislohe-Osterdorf (rd. 400 m)
b)  Entscheidung über die Ausbauart der Bauhofstraße/ -Gehweg(e) im Falle eines Abbruchs der Schinnereranwesen
05 Gemeindeverfassungsrecht:a) Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates hinsichtlich der Einführung des Ratsinformationssystems
b) Wiedereinführung und Benennung einer/eines Referentin/-en für das Referat Abwasser
06 Antrag von Ortssprecher  Loy
auf Erschließung weiterer Bauplätze im OT Neudorf




Galgenfrist für das EHP?

Das Europäische Haus Pappenheim wird unter vom Stadtrat festgelegten Bedingungen voraussichtlich für drei Jahre fortgeführt. Das hat der Pappenheimer Stadtrat bei einer Gegenstimme beschlossen. Der parteiübergreifende Kompromiss wurde nach einem nichtöffentlichen „Gefecht“ in der Stadtratssitzung am 11. Juni in die Öffentlichkeit getragen. Vereinzeltes Zähneknirschen war unüberhörbar.

Schon seit den ersten Planungen ist das Europäische Haus Pappenheim (EHP) in der öffentlichen Diskussion. Im Kommunalwahlkampf 2013/2014 konnte man zumindest bei einer Wahlversammlung Zustimmungsrufe und Applaus miterleben, als der Fortbestand des EHP infrage gestellt wurde. Auch im Stadtrat war die Besetzung einer Vollzeit und einer Halbtagesstelle im EHP immer wieder Thema in öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen.

wieserhaus-ehp-02„Niemand hat die Absicht das EHP zu schließen“ das ist der allgemeine Ratstenor immer dann, wenn es öffentlich um den Fortbestand des EHP geht. So war es auch bei der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrates. Einzige Ausnahme war Alex Lämmerer, Fraktionsvorsitzender der Bürgerliste (BGL), der sich vor der Diskussion einmal mehr offen gegen den Fortbestand des EHP aussprach und dazu eine schriftliche Erklärung zu Protokoll gab.

Dabei argumentiert Lämmerer, dass die Erwachsenenbildung, wie sie im EHP praktiziert wird, in der Gemeindeordnung als einefreiwillige Aufgabe definiert ist, die in den Grenzen der Leistungsfähigkeit zu betreiben ist. Angesichts des Verwaltungshaushalts und eines noch nicht erstellten Finanz- und Investitionsplans sei es nicht zu verantworten freiwillige Aufgaben in der vorgesehenen Größenordnung wahrzunehmen.

Die Bedingungen
grzega_150619Grundvoraussetzung für den Fortbestand des EHP und die Verlängerung der Arbeitsverträge für Professor Dr. Joachim Grzega und Wilma Vogel ist die weitere Förderung der Personalkosten mit 50 Prozent. Sollte die Förderung ausbleiben, bedeutet das das Ende der Dienstzeit für Dr. Grzega und seine Mitarbeiterin im Pappenheimer EHP. Beide Stellen werden in diesem Fall von der Stadt 6 Monate weiterbezahlt. Eine gewisse Pikanterie mit allerhand Interpretationsspielraum liegt in dem Nachsatz: „Die beiden Stelleninhaber haben in diesem Monaten normalen Dienst in Pappenheim zu leisten und können auch in anderen Bereichen der Verwaltung nach Bedarf eingesetzt werden.“

Weitere Vorgabe ist eine Kostendämpfung für den Betrieb des EHP in den nächsten Jahren. Für die Jahre 2013 hatte Stadtkämmerer Valentin Mindrean rund 57.000 Euro und für das Jahr 2014 rund 64.500 Euro als EHP-Defizit errechnet.

Einschließlich aller Nebenkosten, bei mietfreier Nutzung der EHP-Räume sollen in den nächsten drei Jahren nach unten gestaffelte Gesamtkosten von 70.000 Euro im Jahr 2016 bis 30.000 Euro im Jahr 2018 anfallen. Das Endziel ist schließlich ein Kosten neutraler Betrieb des EHP.

Schließlich war noch beabsichtigt, die Nutzungsrechte an den Forschungsergebnissen Dr. Grzegas auf die Stadt zu übertragen. Der Stadtrat hatte beabsichtigt, „dass sämtliche Rechte der Forschungsergebnisse, sowie die pädagogischen Konzepte bei der Stadt Pappenheim verbleiben und eine private Publikation oder Verwendung der erarbeiteten Methoden unzulässig ist. Dieser Beschluss wurde allerdings (noch) nicht gefasst, weil während der Beratungen Zweifel aufkamen, ob diese Bedingung einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.

 Von einem langen Ringen bei den nichtöffentlichen Beratungen sprach Stadträtin Anette Pappler (SPD). Sie sprach von einem Innovativen Projekt mit Strahlkraft nach außen, das erhalten werden müsse.

Niemals habe seine Fraktion die Absicht gehabt das EHP zu schließen betonte FW-Fraktionsvorsitzender Walter Otters einmal mehr bei den öffentlichen Beratungen. „Wir müssen genau anschauen was wir uns leisten können“, schränkte Otters aber ein. Man habe für den Moment einen tragfähigen Kompromiss geschaffen, bei dem das EHP nicht nur an Zahlen gemessen wird. Es gehe auch um die beachtliche Leistung und das persönliche Engagement des EHP-Leiters und seiner Mitarbeiterin.

„Die Gewerbetreibenden wollen, dass das EHP erhalten bleibt“, stellte 3. Bürgermeister Holger Wenzel (BGL) bei den Beratungen fest. Er halte es für richtig, den Fortbestand des EHP weitere drei Jahre zuzusichern. „Kultur kostet nun mal Geld“, erläuterte Wenzel dem Ratskollegium. Diesem Tenor schloss sich Christa Seuberth (SPD) an. „Wir haben es uns alle nicht leicht gemacht eine Lösung zu finden“, stellte Seuberth in ihren emotional betonten Ausführungen fest. Das Ergebnis sei ein hart errungener Kompromiss, der für die europäische Bildungseinrichtung in Pappenheim gelungen sei. „Das ist unser Europäisches Haus“ rief sie in die Runde, wofür sie aus allen Fraktionen spontanen Applaus erhielt.

Von einem ganz harten Kompromiss sprach Friedrich Obernöder (CSU), mit dem man letztlich auch aus Sicht seiner Fraktion leben könne.

Bei der Abstimmung votierten mit einer Ausnahme alle Ratsmitglieder für die Fortführung des EHP unter den genannten Bedingungen.




Barrierefreiheit auch in der Landtagsdiskussion

Während es in Pappenheim Diskussionen darüber gibt, ob der neue Eichwiesensteg barrierefrei geplant werden darf oder nicht, beschäftigt man sich auch im bayerischen Landtag mit dem Thema Barrierefreiheit. Ministerpräsident Horst Seehofer hatte versprochen Bayern bis 2023 barrierefrei zu machen. Ein barrierefreier Eichwiesensteg in Pappenheim könnte ein Schritt in diese Richtung sein.

Aus einer Pressemitteilung der Kreis-SPD:
Im Rahmen ihrer jüngsten Vorstandssitzung in Gunzenhausen befasste sich die Kreis-SPD mit einer aktuellen Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zur Situation in Sachen Barrierefreiheit im Freistaat an die bayerische Staatsregierung. Wie SPD-Kreisvorsitzender Harald Dösel berichtete, wüsste diese schlicht zu wenig über die Situation der Barrierefreiheit im Freistaat. Eine große parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion habe nun aktuell ergeben, dass es weder einen konkreten Zeitplan, noch eine realistische Kostenschätzung dafür gäbe, wie das Versprechen von Ministerpräsident Seehofer, Bayern bis 2023 barrierefrei zu machen, erfüllt werden könnte.

Barrierefreiheit ist nach Ansicht der Kreis-SPD dabei kein Zugeständnis an eine kleine Gruppe von Betroffenen. „Vielmehr haben Menschen mit Behinderung ebenso wie ältere Menschen oder auch Eltern mit Kinderwägen das Recht auf einen barrierefrei zugänglichen öffentlichen Bereich“, stellte die stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Anette Pappler fest. Das sei eine Investition in eine gemeinsame Zukunft, die Bayern gut zu Gesichte stünde. „Barrierefreiheit ist für 10 Prozent der Bevölkerung zwingend erforderlich, für über 30 Prozent eine enorme Erleichterung und für 100 Prozent komfortabel“, brachte es die Pappenheimer Sozialdemokratin auf den Punkt.

Der SPD-Kreisverband zeigte sich erfreut darüber, dass die SPD-Landtagsfraktion angekündigt hat, sich jeden einzelnen Bereich – den Zugang zum Gesundheitswesen, das barrierefreie Bauen und Wohnen, die Bereiche Mobilität, Tourismus, Information und Kommunikation, die Barrierefreiheit in Kultur, Bildung und am Arbeitsplatz – vorzunehmen, um konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten und parlamentarische Initiativen zu starten. Schließlich gebe es bekanntlich auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen an etlichen Stellen übergeordneten Handlungsbedarf, etwa bei den Bahnhöfen und hinsichtlich einer tatsächlich barrierefreien Tourismusregion.

SPD-Kreischef Dösel dazu: „Das ist eine Riesenaufgabe, die jedes einzelne Ressort betrifft. Entsprechend müssen auch die Prioritäten beim Staatshaushalt gesetzt werden: der barrierefreie Ausbau gehört nach ganz oben, wenn man es mit dem Versprechen ernst meint.“

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Der Eichwiesensteg wird erneuert

Der Eichwiesensteg in der Fischerleite soll abgebrochen und durch einen neuen barrierefreien Steg ersetzt werden. Das hat der Stadtrat jetzt einstimmig beschlossen. Die Planungen stellen 6 Varianten in Stahl, Aluminium und Holz zur Verfügung.
eichwiesensteg-02Seit Februar 2015 ist der von Pappenheimern und Gästen unserer Stadt gleichermaßen viel genutzte Eichwiesensteg gesperrt.

[Unseren Artikel vom Februar 2015 finden Sie hier …]

Fest steht, dass der bestehende Steg aus statischen Gründen nicht erhalten werden kann. Deshalb erteilte der Stadtrat dem Pappenheimer Ingenieurbüro Hildebrand den Auftrag, den Abbruch des Steges, sowie den Neubau einer Brücke an gleicher Stelle zu planen. Für den Neubau des Steges stehen 50 % Fördermittel in Aussicht, sofern die baulichen Vorgaben eingehalten und eine Verbesserung der Fußgängerbrücke erreicht wird. Die Vorgaben des Stadtrates waren eine Fußgängerbrücke mit barrierefreiem Übergang zu planen, bei der Alumium, Holz oder Stahl in Betracht kommen.
Bei der öffentlichen Sitzung am 11.06. hatte dieser nun zu entscheiden, ob er einem Abbruch des etwa 100 Jahre alten Eichwiesensteges und dem Neubau eines neuen Steges zustimmen kann. Diese grundsätzliche Zustimmung erteilte der Stadtrat mit jeweils einstimmigem Votum. Bei den Beratungen wurde deutlich, dass die Fundamente des alten Eichwiesensteges auch für die neue Brücke Verwendung finden sollen. Wie eine Nachfrage beim planenden Statikbüro ergab, handelt es sich dabei um den Teil der Fundamente, der etwa 2 m tief im Erdboden versenkt ist.

Die wichtigsten Merkmale des neuen Steges werden zwei Rampen sein, die auf der Südseite (Bahnseite ) eine steile Böschung überwindet und auf der Nordseite (Fischerleiten) mit einer Richtung Westen abgehenden Schräge einen barrierefreien Zugang zum Steg ermöglicht. Man wolle zwar weitgehend dem Wunsch der Bürger nachkommen, betonte FW-Fraktionsführer Walter Otters, aber man wolle keine Umgehung von Pappenheim schaffen. Der barrierefreie Zugang wird nicht behindertengerecht sein, weil eine Rampe von 6 % Steigung nicht erreicht werden kann. Wichtig sei aber der barrierefreie Übergang betonte Stadträtin Anette Pappler (SPD), denn man müsse auch an Personen mit Kinderwagen und Benutzer von Rollatoren denken, die durchaus auch mit steileren Rampen zurechtkommen.

150616_variante-00In der öffentlichen Sitzung stellte Bürgermeister Uwe Sinn sechs Varianten für einen möglichen Brückenneubau vor, die das Ingenieurbüro Hildebrand mit einer Kostenaufstellung geplant hatte. Alle Brücken sehen einen barrierefreien Übergang durch Rampen vor und sind mit einer Breite von 1,75 m von Geländer zu Geländer als Fußgängerbrücken konzipiert. Die Spannweite über die Altmühl von Fundament zu Fundament beträgt 28,80 m.

Schnitt mit Pylon zu Brückenvariante 6
Schnitt mit Pylon zu Brückenvariante 6

Zwei der Brücken sind mit Fachwerkträgern als Tragwerk geplant, wobei als Material Stahl oder Aluminium infrage kommt.

Zwei Brücken sehen als Tragewerk Stahlträger vor die eine Höhe bis zu 80 cm haben. Eine der beiden Stahlträgerbrücken ist mit einem Pylon geplant der einen Teil der Stützlast der Brücke übernimmt. Des halb ist bei dieser Variante auch ein Stahlträger von 40 cm Höhe ausreichend.

Ähnlich ist es bei den beiden Stegen, bei denen als Tragwerk Holzleimbinder in einer Höhe bis zu 1,30 m vorgesehen sind. Die Holzleimbinder dienen dabei teilweise als Geländer. Auch bei der Holzausführung gibt es eine Planungsvariante mit einem Pylon, bei dem dann die Leimbinder auch nicht ganz so hoch sind..

Auch die voraussichtlichen Kosten für die sechs Varianten des neuen Eichwiesensteges wurden in der öffentlichen Sitzung vorgestellt und sind aus der Tabelle weiter unten ersichtlich.

Variante 1
2 Stahlträger über dem Wasser 80 cm hoch

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Variante 2+3
2 Fachwerkträger über dem Wasser; Variante 2 in Stahl, Variante 3 in Aluminium150616_variante-02-u-03Variante 4
Stützpfeiler wird durch einen Pylon mit 8 m Höhe ersetzt. Zuganker halbieren die Stützweite von 28,80m.
150616_variante-04Variante 5
Brücke besteht aus 2 Leimträgern mit 25 cm Stärke und 1,30 m Höhe.
150616_variante-05Variante 6
Brücke besteht aus 2 Leimträgern mit 25 cm Stärke und variabler Höhe von 60 cm bis 1,10 cm. Die variable Höhe wird durch den Einbau eines Pylons erreicht, dadurch Verminderung der Stützkraft, wie in Variante 4 beschrieben.
150616_variante-06Kostenaufstellung:
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